Beleidigung von Auswechselspieler

  • Ich hab da mal ne Frage, da steh ich völlig auf dem Schlauch und die Antwort ist bestimmt supereinfach. Aber sei's drum.

    Ein Auswechselspieler beleidigt während des Spieles den SR. Der unterbricht deshalb das Spiel und zeigt dem Auswechselspieler die rote Karte. Wie und wo ist denn da die Spielfortsetzung?

  • Eine beleidigende Äußerung ist meines Wissens kein „Vergehen gegen eine andere Person“. Da diese „grobe“ Unsportlichkeit außerhalb des Spielfeldes stattfand, bleibt als Spielfortsetzung dann nur der SRB, wenn der SR deswegen das Spiel unterbricht.


    Für einen idF fehlt mir die Grundlage im Regelwerk.

  • •• ein Auswechselspieler, ausgewechselter oder des Feldes verwiesener

    Spieler, oder ein Teamoffizieller ein Vergehen gegen einen gegnerischen

    Spieler oder Spieloffiziellen außerhalb des Spielfelds begeht oder diesen

    beeinträchtigt,


    wird das Spiel mit einem Freistoß am Ort auf der Begrenzungslinie fortgesetzt,

    der dem Ort des Vergehens/der Beeinträchtigung am nächsten liegt. Bei

    Vergehen, die mit einem direkten Freistoß innerhalb des Strafraums des

    Strafraums geahndet werden, gibt es einen Strafstoß.

  • Ich habe noch keine überzeugende Begründung für einen idF im Regelwerk gefunden. Seit wann wird denn bei Beleidigungen differenziert gegen wen oder was sie gerichtet sind? Wird vielleicht die Schiedsrichterbeleidigung als „Beeinträchtigung eines Spieloffiziellen“ ausgelegt?


    Auch in Regelfragen aus diesem Jahr konnte ich nur den SRB als Spielfortsetzung finden, wenn egal wer von außen den SR beleidigt und deswegen das Spiel unterbrochen wird.


    Wer kann hier aufklären?

  • Regel 12 => indirekter Freistoß, habe jetzt nur schnell aus irgendeiner Version kopiert, das war aber seit ich Schiri bin so, und ist immer noch so :

    • sich unsportlich beträgt, anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Gesten macht oder sonstige verbale Vergehen begeht,



    Natürlich nur, wenn die Beleidigung nicht in einer Spielunterbrechung passiert. Das ist doch die typische Situation: Der TW schreit einen Scheiß rein, wenn der Ball in der Spielfeldmitte ist und bekommt einen idF da, wo er stand.


    Wenn der Spieler nicht im Spielfeld steht, geht es eben da weiter, wo es am nächsten dran ist.

  • Die Regeln unterscheiden aber zwischen „Spieler“ und „Auswechselspieler oder ausgewechseltem Spieler.“


    Und ausgewechselte Spieler können außerhalb des Spielfeldes nur einen idF bei Vergehen gegen einen gegnerische Spieler oder Spieloffiziellen verursachen.


    Somit müsste die Beleidigung als Vergehen gegen jemanden/ etwas ausgelegt werden und es wäre entscheidend ob mit „du A...“ der SR, ein Gegenspieler, ein Hund oder ein Politiker gemeint ist.

  • Natürlich ist er das. Die Frage ist, ob eine Beleidigung nur ein „Vergehen“ ist oder ein „Vergehen gegen ...“


    Ist es also für die Spielstrafe entscheidend, ob der Täter „Schiri, du A...“ oder „Ball, du A...“ ruft?

  • Den idf verursachen alle Personen, die zum Spiel gehören, wenn das Vergehen gegeneinander Person auf dem Feld gerichtet ist.

  • Zum Beispiel hier in Bayern wird das anders geregelt (Frage 16): http://www.bfv.de/cms/docs/RT_Stuetzpunkt_1_Lsg.pdf

    27.02.2018

    Die neuen Regeln: Das ändert sich zur Saison 2018/2019



    Regel 13

    • Präzisierung, dass Freistöße auch für Vergehen durch einen Auswechselspieler, ausgewechselten Spieler, des Feldes verwiesenen Spieler oder Teamoffiziellen möglich sind.

    https://www.dfb.de/news/detail…r-saison-20182019-189523/

  • Überzeugt mich nicht. Regel 13 regelt die Freistoßausführung und nicht die dazu erforderlichen Vergehen. Der zitierte Absatz "Freistoßarten" beschreibt bzw. präzisiert nur, welche Personen welche Freistöße verursachen können.


    Und Präzisierung bedeutet nicht Änderung. Das heißt, dass es auch Anfang 2018 schon so geregelt hätte sein müssen.

  • Antwort von unserem Verbandslehrwart, allerdings ohne Begründung:

    idF auf der Seitenlinie

    Komplett richtig.
    Das wird auch so geprüft und so ist die Geforderte Antwort in den Prüfungen.


    Es muss nicht für alles einen klaren Passus geben, doch vieles ist auch regeltechnisch vorgegeben Regel 12 (4) Spielfortsetzung nach Fouls und Vergehen ; So ist "[…] wenn beim laufendem Spiel ein Auswechselspieler, ausgewechselter oder des Feldes verwiesener Spieler, oder ein Teamoffizieller ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler oder Spieloffiziellen außerhalb des Spielfelds begeht oder diesen beeinträchtigt wird das Spiel mit einem Freistoß am Ort auf der Begrenzungslinie fortgesetzt der dem Ort des Vergehens/der Beeinträchtigung am nächsten liegt.[…]" selbige Regelung, wenn sich das Team untereinander in der technischen Zone irgendwie an die Gurgel geht während das Spiel läuft -> dann genau so den Freistoß (je nach Vergehen dir. oder indir.) an der Begrenzungslinie.


    Hier muss man einfach nur die Regeln übernehmen und entsprechend anwenden, keiner braucht noch mehr Einzelfälle die die Spielregeln nur noch umfangreicher und unverständlicher machen.

    indir. Freistoß an Begrenzungslinie und fertig, so will es der DFB und alle Prüfer Deutschlands, zumindest die im FV-Niederrhein und offenbar im Bayerischen-FV auch so ;)


    SR-Ball wäre auch vollkommen unnütz, ein Vergehen muss ja in der Hinsicht auch bestraft werden, beim SR-Ball hat ja keiner eine Strafe wenn da alle Mann um dich stehen können.

    So hat das Gegnerische Team den Vorteil durch den indir. Freistoß und der Typ überlegt sich zwei mal ob er den SR beleidigt, wenn der Trainer ihn da nicht schon vom Platz gejagt hat ;)

  • Ok, das Risiko eines idF an der Auslinie hat natürlich schon eine abschreckendere Wirkung als nur ein SRB...


    Mir geht es nur darum, dass jede SR-Entscheidung eindeutig über das Regelheft für jeden nachvollziehbar sein muss und nicht über zusätzliche Anweisungen.


    Der einzige Abschnitt im Regelwerk, der hier einen idF ermöglichen könnte, ist „...oder diesen beeinträchtigt“.


    Damit müsste aber auch ein unsportliches „Leo“ durch einen AW mit idF geahndet werden?

  • "Leo" ist ja auch nicht erlaubt, wenn es den Gegner in unzulässiger Weise irritiert. Als Ersatz für ein realistisches (und dann auch zulässiges) "Lass" oder "Hab ich" unproblematisch, wenn es vom AW-Spieler kommt, dürfte es aber immer unsportlich sein - ergo idF und sogar Verwarnung, wenn kein Vorteil vorliegt.