Schiedsrichterfreikarten versteuerung

  • hallo,

    ich habe mal zwei Fragen...

    Wie ist es denn steuerrechtlich mit den Freikarten für Schiedsrichter für Bundesligaspiele?

    Müssen diese zu meinen Einnahmen dazugerechnet werden, also muss ich die zu meinem Freibetrag hinzuziehen? Sind das geldwerte Vorteile oder werde sie nicht beachtet steuerlich? Kann mir das mal jemand genauer erklären...?


    Genauso frage ich mich, wie es mit der Befreiung vom Vereinsbeitrag von dem Verein ist, für den ich angerechnet werde...muss ich den irgendwie bei meinen Einnahmen beachten? Wenn ja/nein, warum?

    Mache mir da etwas Sorgen...

    Wäre seeeehr dankbar für eine Antwort..:huh:.

  • Müssen diese zu meinen Einnahmen dazugerechnet werden, also muss ich die zu meinem Freibetrag hinzuziehen? Sind das geldwerte Vorteile oder werde sie nicht beachtet steuerlich? Kann mir das mal jemand genauer erklären...?

    kurze Antwort: NEIN! ;)


    lange Antwort: ein "geldwerter Vorteil" ist ja etwas, was einem AN zusteht, wir als Schiris sind ja gar keine AN als solche...Def. "geldwerter Vorteil"


    Genauso frage ich mich, wie es mit der Befreiung vom Vereinsbeitrag von dem Verein ist, für den ich angerechnet werde...muss ich den irgendwie bei meinen Einnahmen beachten? Wenn ja/nein, warum?

    --> seit wann, muss man sich Sorgen machen, wenn man bei einem Verein beitragsfrei Mitglied ist? Es steht doch jedem Verein selbst zu, die Mitgliedsbeiträge entsprechend zu gestalten...

    Was für "Sorgen" hast du denn da, auch hinsichtlich Einnahmen (nur weil du keinen Mitgliedsbeitrag zahlst, hast du doch automatisch noch keine Einnahmen?!?!)


    Meine ehrliche Meinung dazu lautet bloß: Mach dir keine Gedanken, wo es keine zu machen gibt!

  • Zitat

    Ausführliche Definition

    1. Grundsatz: alle Güter, die in Geld- oder Geldeswert bestehen, z.B. die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Waren/Dienstleistungen - vorausgesetzt, die Vorteilsgewährung beruht auf einem Dienstverhältnis. Geldwerte Vorteile sind gemäß § 8 I EStG ebenso als Einnahme anzusehen wie eine Geldzahlung; deswegen bilden geldwerte Vorteile, die im Rahmen einer Einkunftsart zufließen, automatisch einen Teil des steuerpflichtigen Einkommens.

    Das ein Dienstverhältnis zwischen dem SR und dem DFB und/oder dessen Landesverbänden besteht wird unter anderem hier ausführlich erklärt.


    Die sogenannten SR karten werden daher auch zum Zwecke der "Weiterbildung" ausgegeben.


    Ob dies dann noch für den Einzelfall als Weiterbildung gilt hängt tatsächlich von der Einzelfallentscheidung ab. (Anzahl der Stadionbesuche versus Anzahl Spielleitungen bspw.)


    Wer sich gedanken macht der macht sich diese nicht umsonst. Es empfiehlöt sich immer - gerade im Steuerrecht- alles zu Dokumentieren und einen Fachmann zu fragen.


    Übrigens: Für etwas nichts oder weniger zu bezahlen als Andere (einen Vorteil haben) gilt in Abhängigkeit vom Ermässigungsgrund als Einkommen.


    Nachtrag:

    Ich bin Laie: Kein Steuerberater, kein Jurist, nix. Meine Aussagen hier sind also bitte selbst von jedem Anwender zu überprüfen

    Dies gilt auch für meine Ausführungen, die ich jedoch ergänzen möchte. Ich habe eine Steuerberaterin die mich in all meinen Geschäftlichen Dingen (Teilselbständigkeit) seit Jahren sehr vertrauensvoll und umfassend berät.

    Leider mache ich dann immer wieder "Dicke-Backen" wenn sie mir erklärt wo der Fiskus mir überall versucht in meine Tasche zu greifen.


    Ich muss aber hierbei auch immer wieder feststellen, das es -gerade im Steuerrecht - keine allgemein verbindlichen Aussagen gibt. Vieles ist tatsächlich vom Einzelfall abhängig. Dinge die vordergründig gleich erscheinen sind - wegen geringer Unterschiede im Detail - dann doch nicht Gleich.

  • äh- max-hb - nein.


    Es ist nicht entscheidend, in welchem Rechtsverhältnis (Arbeitnehmer/Sub-Unternehmer/Zeitarbeiter/ was auch immer) ich zu jemandem stehe- wenn dieser mir Geld für eine von mir erbrachte Leistung gibt muss ich mir schon Gedanken über Steuern und Sozialabgaben machen.

    Wenn ich die Freikarten als Luxus /Geldwert definiere, so sind diese zu versteuern.

    Ich persönlich sehe meine ca. 5 Freikarten im Jahr als Weiterbildungsmaßnahme für meine Schiedsrichtertätigkeit an. Da habe ich also keinen geldwerten Vorteil und raus bin ich aus der Steuerpflicht.


    Werde ich in meinem Verein beitragsfrei gestellt und kann dann das sonst kostenpflichtige Spa-Angebot 24/7 nutzen (und tue das auch) und nutze die halbjährlichen Luxusreisen für Mitglieder auf der AIDA- dann entsteht mir sicher ein geldwerter Vorteil, über den ich Rechenschaft ablegen muss.

    Ich persönlich bin nur aus versicherungstechnischen und sportrechtlichen Aspekten in meinem Verein organisiert und nutze dort keine weiteren Angebote. Selbst wenn ich beitragsfrei wäre, entstünde mir kein zusätzlicher geldwerter Vorteil. Somit wäre ich hier auch nicht steuerpflichtig.



    2 Anmerkungen noch:


    Ich bin Laie: Kein Steuerberater, kein Jurist, nix. Meine Aussagen hier sind also bitte selbst von jedem Anwender zu überprüfen.


    Nachdenken hat noch nie geschadet und die Diskussion über Steuerpflicht von SR-Spesen ist auch fürs restliche Leben hilfreich.

  • Bei solchen Fragen wirst du keine hundertprozentige Aussage bekommen, solange kein Urteil vorliegt.


    Meine relativ unqualifizierte Annahme wäre, dass die Vereine/die DFL erst einmal selbst entscheiden kann, wie die Preise festgelegt werden und wer als Ehrengast freien Eintritt erhält. Steuerrelevant wird es, wenn du statt Lohn eine Sachleistung erhältst (typisch: privat genutzter Dienstwagen).


    Daher ist "Alle Schiris haben freien Eintritt" deutlich unkritischer als "Statt der Aufwandsentschädigung für das geleitete U23-Spiel bekommst Du ein Ticket für unsere erste Mannschaft". Denn die geleiteten Spiele sind eine Leistung, die erstmal steuerpflichtig ist (es gibt halt einen Freibetrag).

  • Zu den Freikarten:
    Bitte daran denken, wer die Freikarten vergibt: Die Vereine. Zwischen dem SR und dem Verein gibt es keine weitere Rechtsbeziehung, ergo sind wir insoweit am ehesten bei einem Geschenk. Und bis die Schenkungsteuer greift, das dürfte wohl kaum zu machen sein.


    Zum Vereinsbeitrag:
    Hier handelt es sich eigentlich um gar nichts, kann der Verein seine Beiträge doch selbst festlegen. Kritisch könnte es - wenn überhaupt - werden, wenn die beitragsfreie Vereinsmitgliedschaft zahlreiche Möglichkeiten der Nutzung von Vereinsleistungen eröffnet, die einen signifikanten geldwerten Vorteil darstellen; auch eher theoretischer Natur.


    Aber:
    Das sind meine Einschätzungen, verbindliche Auskünfte werden nur die Zuständigen geben (auch sind das die, die das dürfen) - ob es da wirklich ohne letztinstanzliches Urteil eine einheitliche Meinung geben wird … ?!?

  • Bitte daran denken, wer die Freikarten vergibt: Die Vereine. Zwischen dem SR und dem Verein gibt es keine weitere Rechtsbeziehung, ergo sind wir insoweit am ehesten bei einem Geschenk. Und bis die Schenkungsteuer greift, das dürfte wohl kaum zu machen sein.

    @BriT

    und genau DAS meinte ich; diese Vergabe von Freikarten an SR stellt m.E. keinen "geldwerten Vorteil" nach Steuerrecht dar...

  • Na ja- wir bekommen die Karten ja nicht als "Geschenk" sondern dafür, dass wir einen gültigen SR-Ausweis vorlegen können- und die Vereine machen das nicht freiwillig- sie müssen ein gewisses Kontingent an Freikarten vorhalten.

    Und wie ich oben schon schrieb- in welcher Rechtsbeziehung ich zum "Geber" stehe und ob der "Geber" jetzt der Heimverein, die DFL oder der DFB ist- das ist für mich eher akademischer Natur. Wir leiten Spiele, kommen den Pflichten für SR nach (das ist unsere "Leistung") und dafür bekommen wir bestimmte Dinge wie Spesen, Ausrüstung, Freikarten, sonstiges (und da ist eben zu prüfen, ob es sich um "Bezahlung" handelt oder lediglich um Kosten, die durch Ausübung der SR-Tätigkeit anfallen).


    Zur Verdeutlichung mal ein Extrembeispiel: Klaus ist hauptberuflich Sport/Fußball/Fanszene - Kolummnist für diverse Medien. Um sich nicht als Kolumnist/Presse-Vertreter erkennbar zu machen verzichtet er seit Jahren darauf, mit einem Presseausweis die Stadien zu besuchen sondern kauft sich regulär Eintrittskarten. Da Klaus pro Jahr etwa 50 Profi-Spiele im Bundesgebiet besucht kommt er auf Eintritsskarten-Kosten von etwa 1000 Euro pro Jahr.

    Um sich besser mit den Fußballregeln auszukennen macht Klaus eines Tages einen SR-Anwärterlehrgang und wird SR seines Heimat-Dorfvereines mit ca 15 Spielleitungen pro Jahr. Ab sofort nutzt Klaus die SR-Freikarten, um seiner hauptberuflichen (=gewerbsmäßigen) Tätigkeit als Kolumnist nachzukommen.

    Spätestens jetzt ist irrelevant, von wem er die Freikarten bekommt- er hat definitiv einen bezifferbaren geldwerten Vorteil (1000 EUR) und wird diesen in seiner Steuererklärung ausweisen müssen.

  • Ich denke da muss man mal einen richtigen Steuerberater fragen, um die Frage rechtskräftig beantworten zu können. Letztendlich wird es das Finanzamt bestimmt eh nicht jucken, wenn du es nicht in der Steuererklärung angibst, weil die so kompliziert gar nicht denken.