Bei unserem Vereins Schiritreffen heute gab einer meiner Schiries zum Besten: Am Wochenende stellte er bei einem Seniorenspiel fest, das der Atemalkoholgeruch eines Spielers deutlich über der zumutbaren Grenze lag.
Mit einem Augenzwinkern stellte er die nicht ganz ernst gemeinte Frage, ob man jemanden wegen Belästigung des Schiries denn "vom Platz stellen könne", und ob das auch für "Geruchsbelästigung" gelte.
Dennoch regte mich dieser Vorfall - der bei diesem Spiel eigentlich nicht der Rede wert war - zum Nachdenken an.
Ich formuliere meine Überlegungen mal als Regelfrage und stelle dies zur Regeldiskussion
Also bitte keinen Pragmatismus, sondern Regelanwendung mit Begründung:
Regelfrage:
Etwa in der 15 Spielminute stellt der SR fest, das ein Spieler offensichtlich so stark alkoholisiert ist, das er - seiner Einschätzung nach - eine Gefahr für sich und andere ist.
Ob der Spieler bereits alkoholisiert das Spielfeld zu Spielbeginn betreten hat oder der Inhalt der "zwischendurch auf Ex getrunkenen" Wasserflasche zu hochprozentig war ist nicht nachvollziehbar und hierfür auch unwichtig.
Wie handelt der Schiedsrichter?
Hierzu habe ich mir natürlich im Vorwege schon einmal Gedanken darüber gemacht:
- Für den Einsatz und die Gesundheit des Spielers ist die Mannschaft verantwortlich. Als SR habe ich hier nur die Möglichkeit des Hinweises. (Ich denke da nur an den Fall der Gehirnerschütterung im WM Endspiel 2014)
- Selbstverständlich habe ich die Möglichkeit über den Spielführer eine Auswechselung des Spielers anzuregen. Wenn dieser jedoch sagt: "Der soll sich seinen Rausch auslaufen, die frische Luft und die Bewegung tut ihm gut" kann ich die Auswechselung nicht erzwingen.
- Ich kann den Spieler ja auch nicht "zur Behandlung" an die Seitenlinie schicken. Der Wunsch zur Behandlung muss vom Spieler (oder dessen MV) ausgehen im Zweifel muss ich ihn auch -in der Übertreibung liegt die Veranschaulichung- mit zwei gebrochenen Oberschenkelhälsen spielen lassen. Eine "blutende Wunde" liegt ebenfalls nicht vor. So lange der also nicht komatös am Boden liegt darf er spielen.
- So lange er kein Feldverweis würdiges Vergehen begangen hat kann ich ihn auch nicht einfach "zum Duschen " schicken. Ich kann einen Spieler ja nicht dafür bestrafen, das er nicht geradeaus laufen kann und ständig Luftlöcher schlägt.
- Der Tatbestand der "Offensichtlichen Spiel-Untauglichkeit" ist ebenfalls mit keinem Wort im Regelwerk erwähnt.
- Nur weil jemand völlig Planlos übers Spielfeld läuft und den Ball nicht trifft entsteht auch noch keine Handlungsnotwendigkeit, sonst müsste ich ja bei fast jedem Spiel der Betonliga ein Spiel nach 15 Minuten mangels Spielerzahl abbrechen müssen.
Hat jemand ne Idee? Und bitte keinen Pragmatismus.