Nachzeigen einer Karte versus Spielschluss

  • Folgende Situation:

    In der Nachspielzeit begeht der Verteidiger A ein verwarnungswürdiges Foul (wegen der Härte) an Angreifer B. Angreifer B bleibt jedoch in Ballbesitz und kann einen Vorteil nutzen, der Schuss wird jedoch vom Torwart gefangen. Danach pfeift der Schiedsrichter das Spiel wegen Ablaufes von Spielzeit und Nachspielzeit ab. Aber: Was ist mit der Karte?


    Wir sind uns einig, dass der Vorteil hier dominiert (gerade wegen der geringen Restspielzeit) und die Karte damit in der nächsten Spielunterbrechung nachzuzeigen wäre, sie fällt nicht weg, da sie wegen der Härte des Fouls auszusprechen wäre. Nun gab es aber keine Spielunterbrechung mehr und nach Spielende darf ich auf dem Feld zwar noch Karten zeigen, aber gilt das auch für nachzuzeigende Karten?


    In vielen Ligen mag das eine akademische Diskussion sein, spätestens aber, wenn daran eine Gelbsperre oder eine Fainesswertung hängt, bekommt das ganz praktische Bedeutung.

  • Nach Spielende darfst du keine persönliche Strafe mehr aussprechen für Vergehen, die vor dem Schlusspfiff passiert sind.

  • Meines Wissens dürfen nach dem Schlusspfiff nur noch Vergehen mit Signalkarten bestraft werden, die nach dem Schlusspfiff begangen werden. Bei Tätlichkeiten wäre nur noch die Meldung möglich. Die Gelbe Karte müsste mit dem Schlusspfiff „verjährt“ sein.

  • Das was Mark beschreibt ist genauso richtig. Der von Manfred beschriebene Fall hat mit der "Lex Zidane" aber überhaupt nichts zu tun. Eigentlich sind dieser Fall Basics, die jeder SR verinnerlicht haben sollte.

  • Spontan hätte ich wie Kaef geantwortet. Und ja, vor der Lex Zidane galt klar, dass persönliche Strafen nach einer Spielfortsetzung - und der Abpfiff ist eine Spielfortsetzung im Sinne der Regeln - nicht mehr gegeben werden dürfen. Dieser Umstand zählt zu den Basics, keine Frage.


    Aber das Regelwerk hat sich nun einmal geändert. Da steht einerseits:

    Zitat

    Wenn der Schiedsrichter bei einem verwarnungs-/feldverweiswürdigen Vergehen auf Vorteil entscheidet, muss die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis bei der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen werden.

    Demnach wäre die fällige Verwarnung sehr wohl nachzuholen.

    Und weiter:

    Zitat

    Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite Halbzeit (einschließlich Nachspielzeit) beendet und das Spielfeld verlassen oder das Spiel beendet hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung nicht

    ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist oder von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhalten hat.


    Dieser Satz hat es in sich! Demnach dürfte der Schiedsrichter eine Entscheidung nur dann nicht mehr ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist. Nun entspräche es aber exakt dem Wortlaut in Regel 12, dass die Verwarnung nachzuholen ist, ein Fehler liegt mithin also in keinster Weise vor. Erschwerend kommt hinzu - auch das sicher ein Basic:

    Zitat

    … die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen vom Betreten des Spielfelds für die Spielfeldkontrolle bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel (einschließlich des Elfmeterschießens) zu ergreifen. … die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds zwecks Spielbeginn bis zum Verlassen des Spielfeldes nach dem Ende des Spiels, einschließlich während der Halbzeit, der Verlängerung und des Elfmeterschießens, gelbe oder rote Karten zu zeigen, und, wenn es die Wettbewerbsregeln zulassen, einen Spieler mit einer Zeitstrafe vorübergehend des Feldes zu verweisen,

    Das Spielfeld wurde aber noch nicht verlassen, ergo wären Disziplinarmaßnahmen noch möglich.


    Mehr habe ich dazu in den Regeln nicht gefunden. Was also habe ich übersehen (und bitte das Regelwerk zitieren, nicht das ist nun einmal so)?

  • Ganz pragmatisch pfeifst Du eben nicht ab, sondern einen Schiedsrichterball. Dann gibt's die Karte, und pfeifst danach ab. Kannst' sogar noch den Schiedsrichterball ausführen (Ball in die Hand nehmen, fallen lassen, abpfeifen). Wenn einer fragt: die Karte eben.


    Was macht dann der Beobachter aus einer solchen Situation?


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    "Jetzt wechselt Jamaika den Torhüter aus!"
    (Gerd Rubenbauer, als der FIFA-Beauftragte am Spielfeldrand eine Minute Nachspielzeit anzeigte)

  • Wenn Du in der Nachspielzeit einen super Vorteil hast, der zu einer Torchance führt, ist das prima. Und auch als Beobachter würde ich dazu raten, das Spiel danach zu beenden. Die einen hatten die Chance, die anderen sind froh, das kein Tor mehr gefallen ist und keiner der Spieler wird noch eine Verwarnung einfordern. Wenn Du das Spiel weiterlaufen läßt, obwohl die angezeigte Nachspielzeit rum ist, wird es erfahrungsgemäß nur hektisch. Und kein praxiserprobter Beobachter sollte einem SR daraus einen Strick drehen, zumal es bei der Zweikampfbeurteilung keine scharfe Trennlinie zwischen fahrlässig und rücksichtslos gibt - mir ist da ein toller Vorteil lieber als eine nicht zwingende Verwarnung ...


    Die Version mit dem SR-Ball ist regeltechnisch ok, als Beobachter würde ich hier allerdings tätig werden.

  • Die Version mit dem SR-Ball ist regeltechnisch ok, als Beobachter würde ich hier allerdings tätig werden.

    Dann wenden wir einen anderen "Trick" an. Wir warten die nächste Spielunterbrechung ab (Ausball bspw,) zeigen Gelb und pfeifen dann das Spiel ab bevor die Spielfortsetzung ausgeführt wurde.


    Aber auch das ist nur Pragmatiusmus und beantwortet die Frage von Manfred meines Erachtens nicht.


  • Aber auch das ist nur Pragmatiusmus und beantwortet die Frage von Manfred meines Erachtens nicht.

    Manfreds Frage wurde beantwortet: "Nach Spielende darfst du keine persönliche Strafe mehr aussprechen für Vergehen, die vor dem Schlusspfiff passiert sind."


    Demnach findet die Karte einfach nicht (mehr) statt. Die von Manfred erwähnte Gelbsperre oder eine Fainesswertung ist nicht Sache des SR.


    Der von mir erwähnte "pragmatische SR-Ball" war nicht ganz ernst gemeint, als SR würde ich so nicht handeln. Sondern das Spiel abpfeifen, die KArte nicht nachzeigen, aber den "Vorfall" mit 3 Sätzen im Spielbericht erwähnen. Dann weiß der Klassenleiter Bescheid, wenn eventuelle Nachfragen kommen, und muss sich nicht am Kopf kratzen mit den Worten/Gedanken "was war denn da schon wieder los...?!"


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    "Jetzt wechselt Jamaika den Torhüter aus!"
    (Gerd Rubenbauer, als der FIFA-Beauftragte am Spielfeldrand eine Minute Nachspielzeit anzeigte)

  • Leute, es geht mir wirklich um die regeltechnische Begründung, vor zu pragmatischen Lösungen warne ich, denn die können Risiken und Nebenwirkungen haben: Beispielsweise kann die nächste Spielunterbrechung auf sich warten lassen - und das ziemlich lange dauern, im Extremfall ist die sogar das spielentscheidende Gegentor ...

  • Regel 05, Abschnitt 2, Absatz 3:


    „Wenn … der Schiedsrichter … das Spiel beendet hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung nicht ändern … .“


    Die Entscheidung „keine Gelbe Karte“ oder „keine Rote Karte“ ist daher endgültig. Was bleibt, ist allenfalls die Meldung.


    Ob diese dann bei einem verwarnungswürdigen Vergehen noch Konsequenzen hat, mögen die Durchführungsbestimmungen entscheiden.

  • Aber die Entscheidung wird doch gar nicht geändert.
    Der SR entscheidet genau in diesem Moment auf "gelbe Karte" + "Vorteil".
    Die Entscheidung ist also schon gefallen. Es fehlt nur die Umsetzung dieser Entscheidung

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Ich glaube, nach dem genauen Wortlaut des Regeltextes ist Manfreds Frage nicht mit der Lehrmeinung in Einklang zu bringen. Vielleicht liegt's auch nur an der Übersetzung aus dem englischen.

  • Die oft schlechte wortwörtliche Übersetzung kann auch hier ursächlich sein, dass einige vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen (wollen).


    Die endgültige Entscheidung einen Spieler zu verwarnen wird erst mit dem Zeigen der Gelben Karte getroffen. Wenn der Schiedsrichter das Spiel abpfeift, dann trifft er die Entscheidung das verwarnungswürdige Foulspiel eben nicht mehr zu ahnden. ;)


    Die fällige Verwarnung für ein Vergehen während des Spiels, insbesondere beim Vorteil, wird zudem bei der nächsten Unterbrechung ausgesprochen. Der Zeitraum nach dem Schlusspfiff (nach dem Spiel ist vor dem Spiel) ist jedoch keine Unterbrechung mehr, es sei denn es gibt Verlängerung.


    Das sollten jetzt genügend Belege dafür sein, dass sich die aktuelle Lehrmeinung ohne Verrenkungen aus dem Regelwerk eindeutig ableiten lässt.

  • Die endgültige Entscheidung einen Spieler zu verwarnen wird erst mit dem Zeigen der Gelben Karte getroffen.

    Widerspruch:


    In Regelfragen ist es durchaus eine zulässige Antwort: Weiterspielen und Verwarnung in der nächsten Spielunterbrechung. Leider wid aber in diesen Regelfragen nicht der Fall des "Abpfiffs" gehandelt.


    Die Antwort von unserem geschätztem "Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer der sich für die Regeln seines Sports interessiert" ist also gar nicht so falsch

    Der SR entscheidet genau in diesem Moment auf "gelbe Karte" + "Vorteil".
    Die Entscheidung ist also schon gefallen. Es fehlt nur die Umsetzung dieser Entscheidung

    Ich möchte sie nur mal in etwas besserem "Schirideutsch" formulieren:


    Entscheidung ist: "Vorteil, Weiterspielen und Verwarnung in nächster Spielunterbrechung"

    Was zum Entscheidungszeitpunkt fehlt ist eigentlich nicht die Umsetzung der Entscheidung sondern das Aussprechen der Verwarnung.


    Die Entscheidung wird also gar nicht "geändert" sondern die Umsetzung der Disziplinarstrafe nur in die nächste Spielunterbrechung gelegt.


    Natürlich darf ich mir als SR keine Gedanken über eine Fairness-Wertung machen. Aber darum geht es hier auch gar nicht.


    Manfred versucht mit seiner Regelfrage etwas Grundsätzliches zu klären.

    BTW.: Es könnte ja sogar Gelbrot sein und dem SR ist das im Moment des Regelverstoßes gar nicht bewusst. Dann hätte zwar auch der FaD nach GR-Karte keine Auswirkungen auf das Spiel mehr - wohl aber auf den Wettbewerb. Zwar auch hier: "Nicht die Baustelle des SR" aber dennoch eine Prinzipienfrage.

  • SixthSCTF: Da ist kein Widerspruch. Ein Foul nicht zu pfeifen bzw. Vorteil zu geben ist eine offenkundig getroffene Entscheidung. Die Absicht, einen Spieler verwarnen zu wollen, ist faktisch eben noch keine, da es dafür beim Fußball keine symbolische Geste gibt.


    Beim Eishockey mag es den hochgehalten Arm und beim Football die gelbe Flagge geben, die signalisieren, dass es bei der nächsten Unterbrechung eine Strafe gibt, aber eben nicht beim Fußball.


    Und wie du selber festgestellt hast, lassen die Regeln das Zeigen der Signalkarte nur während der nächsten Unterbrechung zu. Das schließt das Spielende somit aus.


    Wenn du einem Spieler noch die verdiente Gelbrote Karte zeigen willst, musst du das Spiel vor dem Schlusspfiff unterbrechen. Eine echte Spielfortsetzung müsste meines Erachtens nicht mehr erfolgen.

  • Und wie du selber festgestellt hast, lassen die Regeln das Zeigen der Signalkarte nur während der nächsten Unterbrechung zu. Das schließt das Spielende somit aus.

    Genau das ist die Frage die Manfred mit Regelgrundlagen beantwortet haben möchte.

    De Jure ist die Verwarnung bereits mit der Entscheidung aus Vorteil erteilt worden. De Facto wird sie aber erst in der nächsten Unterbrechung ausgesprochen.


    Die Herausforderung die Manfred dabei beschreibt ist folgende:


    Keine Disziplinarstrafe nach Abpfiff einer Spielperiode. Das war die Prä-Lex-Zidane Regel, galt aber eben nur für diese "Zidane Fälle" bei denen dem SR auch erst Nach Abpfiff einer Perionde das Vergehen mitgeteilt wurde.

    Disziplinatstrafe nach Abpfiff einer Periode mit Änderung der Lex Zidane gilt aber nur für den "Zidane" Fall das der SR erst nach Abpfiff über einen Regelverstoß informiert wird.


    Was ist aber mit den Fällen, bei denen der SR bereits die Entscheidung getroffen hat eine Disziplinarstrafe zu erteilen und die Nächste Unterbrechung der Schluspfiff ist.


    Fragen sind bereits zwar beantwortet worden aber alle ohne Regelherleitung

  • Nur zur Ergänzung:
    Ich habe die Frage mal meinem Lehrwart vorgelegt, mal sehen, zu welchem Ergebnis er kommt und wie er das begründet.


    Und zur Erinnerung:
    Wir hatten hier schon einmal eine Frage, die es am Ende bis in die SR-Zeitung geschafft hat, weil es eben nicht so klar war, wie es schien.