Auf welchen Platz muss ausgewichen werden

  • Ein spannendes Urteil des Obersten Verbandssportgerichts in Niedersachsen befasst sich mit der oben genannten Frage (also für SR mäßig interessant, aber mancher hier hat ja in Verein und Verband noch andere Funktionen).


    In dem Fall spielt der Verein auf einer kommunalen Anlage mit 3 Rasenplätzen und einem Ascheplatz. Alle 4 Plätze sind vom Verband abgenommen und im Spielstättenverzeichnis aufgenommen. Für das Spieljahr als Spielflächen für Mannschaften gemeldet sind aber nur die Rasenplätze.


    Der Verein hatte am langen Osterwochenende 2 Spiele abgesagt und eine Bestätigung der Kommune vorgelegt, wonach die Rasenplätze gesperrt waren. Der Verband bestrafte mit 2x3 Punkten Abzug, weil für den Ascheplatz eine Bestätigung nicht vorgelegt wurde und deswegen unabhängig von dessen Bespielbarkeit die Absage formal missbräuchlich war.


    Kreis- und Bezirkssportgericht hatten die Strafe reduziert, aber die Bestrafung im Grunde stehengelassen. Das Oberste Verbandssportgericht hat nun geurteilt, dass der Verein nur auf Plätze ausweichen muss, die auch in der Saison als Spielstätte einer Mannschaft gemeldet sind. Somit musste der Verein auf den Ascheplatz nicht ausweichen und auch keine Bestätigung vorlegen.


    Für mich keine besonders überzeugende Entscheidung, denn der Verein darf weiterhin auf den Ascheplatz ausweichen (der ist ja abgenommen) und kann sich nun aussuchen, ob bei Unbespielbarkeit der Rasenplätze seine Heimspiele stattfinden.

  • Kreis- und Bezirkssportgericht hatten die Strafe reduziert, aber die Bestrafung im Grunde stehengelassen. Das Oberste Verbandssportgericht hat nun geurteilt, dass der Verein nur auf Plätze ausweichen muss, die auch in der Saison als Spielstätte einer Mannschaft gemeldet sind. Somit musste der Verein auf den Ascheplatz nicht ausweichen und auch keine Bestätigung vorlegen.

    --> für mich absolut schlüssig u richtig, denn: ist ein entspr. Platz nicht als Spielstätte gemeldet, kann der Verein nicht gezwungen sein, auf diesen auszuweichen (dass sie dies dann dennoch tun könnnen, sei hier mal dahin gestellt..)!

    Insofern ist es durchaus nachvollziehbar, dass das Oberste Verbandssportgericht so geurteilt hat, dass der Verein nicht ausweichen muss! :)

  • Achtung Verbandsspezifisch

    (bevor hier wieder alle aneinander vorbeireden)


    Im Bereich des HFV müssen ebenfalls "Ausweichplätze" gemeldet werden und auch nur auf die ist das Ausweichen zwingend vorgeschrieben.

    Musste in der Vorletzten Saison den ganzen Kladderaradatsch für unsere A-Regionalliga beartbeiten.


    Bei den Ausweichplätzen geht es um mehr als nur die Spielfeldgrösse und 2 vorhandene Tore - zumal diese auch vom zuständigen Verband dahingehend abgenommen werden müssen das sie den geforderten Standards entsprechen.

    Hier war für die A-Regio bspw als Bodenbelag zwingend Rasen (1. Option) oder Kunstrasen (2. Option) vorgeschrieben. Ein Ausweichen auf Grant (den wir auf unserer Anlage sowieso nicht haben) wäre also in diesem Fall gar nicht zulässig


    Somit ist ein Ausweichen nur auf den gemeldeten und abgenommenen Ausweichplatz vorgeschrieben.


    Dies betrifft aber meist nur die Spielklassen in den Oberen Ligen.

  • Ich finde das aber auch für die Gastvereine richtig.
    Es kann (meiner Meinung nach) nicht sein, dass ein Spiel auf Rasen angesetzt ist und ich dann da ankomme und plötzlich auf Asche gespielt wird.
    Umgekehrt genauso wenig.

    Immerhin braucht man andere Schuhe für die Plätze.
    Ich würde mich als Gastverein weigern auf Asche zu spielen, wenn der Rasenplatz angesetzt ist.
    Wobei ich befürchte, dass der Verband mir das um die Ohren hauen wird.

    Davon abgesehen halte ich das Urteil hier aber auch schon deshalb für richtig, da der Verein nur die Rasenplätze für sich gemeldet hat.
    Nur weil da "zufällig" noch ein Ascheplatz auf der selben Anlage vorhanden ist muss der ja nicht genutzt werden.
    Könnte ja auch sein, dass ein andere Verein den Platz zur Alleinnutzung bekommen hat oder ähnliches.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Dass mit jederzeitigem Wechsel auf Asche zu rechnen ist, steht in der Ausschreibung. Dann muss man eben zwei Paar Schuhe einpacken (oder Nockenschuhe, die gehen ja immer). Aber vom Belag mal ganz abgesehen, das ist ja nicht der Punkt.


    Zur Verdeutlichung nochmals vertieft:

    Die Spielordnung sieht lediglich die Abnahme des Platzes durch den Verband vor. Der landet dann im Spielstättenverzeichnis im DFBnet. Wenn man einen Platz dort raushaben will, muss man ihn abmelden, dann darf darauf nicht mehr gespielt werden.


    Zu Beginn einer Saison weist der Verein im DFBnet jeder seiner Mannschaften einen Platz aus dem Spielstättenverzeichnis zu (bzw. mehrere Mannschaften auf einem Platz). Es gibt dann im DFBnet auch eine Liste pro Verein, auf welchen Plätzen er Mannschaften gemeldet hat. Das hat eigentlich gar keine richtige sportrechtliche Grundlage, wird aber halt so gemacht.


    Der Verein soll auf einen im Spielstättenverzeichnis verzeichneten Platz nicht ausweichen müssen, wenn der Platz nicht als Standard-Spielstätte für eine (andere) Mannschaft des Vereins gemeldet ist. Aber wenn er mag, darf er ausweichen. Kein Ergebnis, das mich überzeugt.

  • Wer trägt denn den Ascheplatz da ein? Auch der Verein? und Gehört der platz dann zu Verein in irgendeiner Weise?
    Wenn nicht stellt sich die Frage ob der "Ascheplatz 500m weiter" der zufällig frei ist und auch der Stadt gehört genommen werden muss, wenn der im Spielstättenverzeichnis steht.

    Wobei ich wie gesagt der Meinung bin, dass er dann auch nicht dahin "freiwillig" ausweichen können soll.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Für mich bleibt hier ein Fragezeichen: Darf der Verein auf einen vorher nicht gemeldeten und ergo nicht abgenommenen Platz ausweichen?


    Darf er das, muss er es aber nicht, würde das m.E. gegenüber dem Gegner - da bin ich bei amfa - potenziell zum Nachteil gereichen. Dennoch bliebe hier die Frage offen, ob dürfen nicht mit müssen gleichzusetzen ist, dann wäre das Urteil im Kern in Ordnung - und dann sähe ich auch keinen Nachteil für den Gegner mehr.


    Muss er das, auch wenn der Platz nicht gemeldet ist, handelt es sich letztlich um die Verweigerung an einem Spiel teilzunehmen, ergo ist selbiges verloren.


    Darf hingegen nur auf gemeldeten und abgenommenen Plätzen gespielt werden, so darf es nicht zu einem solchen Urteil kommen.

  • Für mich keine besonders überzeugende Entscheidung, denn der Verein darf weiterhin auf den Ascheplatz ausweichen

    Ich würde auf solchen Plätzen überhaupt kein Spiel anpfeifen wegen zu grosser Verletzungsgefahr.

    Habe selber (leider) jahrelang auf Asche spielen müssen, und meine Knie sind noch nach Jahrzehnten der Beweis.

  • Dann kannst du in Deutschland aber je nach Liga ungefähr die Hälfte der Spiele am WE nicht anpfeifen. :D

    Bei uns im Kreis haben zwar viele mittlerweile einen Kunstrasenplatz, aber Asche ist auch noch relativ weit verbreitet.
    Diese Saison sind es bei uns in der Liga aber nur noch 2 oder 3 Vereine die nur einen Ascheplatz haben.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Als Schiedsrichter interessieren mich solche Spielchen schonmal gar nicht. Der Platzwart und/oder Heimverein sagt "Da wird gespielt" und dann schaue ich nur, ob der Platz bespielbar ist. Ob da neben dem angewiesenen Schotter noch ein Platz mit englischem Rasen oder Perserteppichen liegt, ist für mich nebensächlich. Gegen den Willen des Gastgebers komme ich da ohnehin nicht rauf.


    Ich habe auch kein Zentimetermaß dabei, um nachzumessen, ob der Nebenplatz nur 89,5 m lang oder 42 m breit ist. Offensichtliche Klöpse wie eine Eckfahne an der Strafraumgrenze werden im Spielbericht vermerkt, ebenso wenn eine D-Jugend von Strafraum zu Strafraum auf Großfeld spielt statt auf dem halben Platz oder von letzterem Teile mittels Kegeln weggenommen werden. Und dann wird erstmal gespielt und um den Rest kümmern sich andere Instanzen. Weigert sich Gast auf dem Feld zu spielen, wird das auch vermerkt und dann siehe vorheriger Satz.


    Als Spieler oder Trainer sehe ich das eher als Ehre, wenn der Heimverein so viel Angst vor mir hat, dass er derartige Mätzchen anfängt. In meiner Spielklasse will ich Fußball spielen und fertig. Ob ich jetzt nicht auf den Rasen darf, weil der Heimtrainer die Hose voll hat oder der Platzwart seine Tage - was soll's? Hätte es vorher eine Woche Dauerregen gegeben, hätte ich auch Pech gehabt und müsste auf dem Schotter antreten...

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Dann kannst du in Deutschland aber je nach Liga ungefähr die Hälfte der Spiele am WE nicht anpfeifen.

    Das würde ich auch nicht, vor allen Jugendspiele. Die Erwachsenen können dort auf eigene Gefahr antreten.


    Spielt ihr im Winter auch auf Rasen, wenn sich der Boden darunter wegen der andauernden Kälte wie Beton anfühlt? Die Gesundheit der Spieler geht vor.

    Hätte es vorher eine Woche Dauerregen gegeben, hätte ich auch Pech gehabt und müsste auf dem Schotter antreten...

    Gerade dann spielten wir "gerne" auf der roten Asche, weil das Hinfallen nicht so schmerzte. Ebenso im Winter wenn Schnee auf den Platz lag. Dann wurde der Schnee gewalzt, und wir hatten Mordspass beim Spiel.

  • Wer trägt denn den Ascheplatz da ein? Auch der Verein? und Gehört der platz dann zu Verein in irgendeiner Weise?

    Ja, der Ascheplatz wird ja auf Antrag des Vereins vom Spielausschuss abgenommen und kommt so ins Spielstättenverzeichnis. Das ist eine einheitliche Sportanlage mit 3 Rasenplätzen und 1 Ascheplatz.


    Ich würde auf solchen Plätzen überhaupt kein Spiel anpfeifen wegen zu grosser Verletzungsgefahr.

    Auf Asche wird gespielt, das ist ein regulärer Spieluntergrund.


    Für mich bleibt hier ein Fragezeichen: Darf der Verein auf einen vorher nicht gemeldeten und ergo nicht abgenommenen Platz ausweichen?


    Auf nicht abgenommenen Plätzen darf überhaupt nicht gespielt werden, nicht mal Freundschaftsspiele.

  • Hätte es vorher eine Woche Dauerregen gegeben,

    Auf Asche wird gespielt, das ist ein regulärer Spieluntergrund.

    Ist mir bekannt, hatte es letztes Jahr bei meinen Deutschlandbesuch festgestellt, dass es traurigerweise immer noch diese Plätze gibt. Sollte in einen Land, dass wirtschaftlich zu den 5 grössten in der Welt gehört, abgeschafft werden.

  • Auf nicht abgenommenen Plätzen darf überhaupt nicht gespielt werden, nicht mal Freundschaftsspiele.

    Das Problem ist nur, dass ich als Schiedsrichter nicht weiß, ob der Platz abgenommen ist oder nicht. In der Ansetzung steht ein Platz, hier kann ich davon ausgehen, dass dieser abgenommen wurde, bei allen Ausweichplätzen muss ich mich auf die Angaben der Vereinsvertreter verlassen. Ergo notiere ich in allen Fällen, in denen das Spiel auf einem anderen Platz als dem in der Ansetzung ausgewiesenen Acker den Vorfall im Spielbericht, der Rest interessiert mich nicht.


    Und so etwas kann übrigens sehr schnell relevant werden:
    Ansetzung im Winter im Westerwald, der angesetzte Rasenplatz ist (erwartungsgemäß) gesperrt, der Hartplatz daneben selbst ohne Maßband eindeutig unterhalb der Mindestmaße. Gast murrt, aber ich lasse dort spielen und weise Gast darauf hin, dass ich die Platzabweichung und meine Bedenken bezüglich der Maße im Spielbericht notieren werde - und zumindest ich habe nie wieder etwas davon gehört.