Teilnahme am Spiel, gefragt ist der Jurist

  • Es geht hier um eine juristische Spitzfindigkeit - nutzt also nichts wenn jemand antwortet wie es in seinem Landesverband gehandhabt wird oder wie er es pragmatisch regelt.


    Es geht um die Frage "Darf der Spieler am Spiel teilnehmen"


    Regel-Voraussetzung:

    Der Schiedsrichter muss jeden spielen lassen der auf dem Spielberichtsbogen steht - unabhängig von dessen Spielberechtigung. Für den Einsatz eines Spielers ist der Verein/die Mannschjaft verantwortlich.


    Klingt zunächst völlig einleuchtend und offenbar ohne die Möglichkeit der Interpretation so lange nicht folgender Regelverstoß vorliegt.


    Regelverstoß

    Ein auf dem Spielberichtsbogen aufgeführter Spieler stimmt nicht mit dem tatsächlichem Spieler überein.


    Damit es plastisch wird machen wir es am konkretem Beispiel mal fest:

    In der Aufstellung des [FC Bayern] ist mit der [#7 Neymar] (keine Spielberechtigung für den [FC Bayern]) aufgeführt. Tatsächlich steckt aber im Trikot der [#7 Ronaldo]. Es kann sich hierbei auch um keine Verwechselung handeln, weil [Neymar] derzeit verletzt im Krankenhaus liegt und [Ronaldo] auch an anderer Stelle des Spielberichts nicht erwähnt wird- darüber hinaus hat [Ronaldo] auch keine Spielberechtigung für den [FC Bayern], es gibt also im DFBnet auch keinen Spielerpass.


    Die Namen in den Klammern dürft Ihr jetzt beliebig austauschen, ich denke jeder versteht das Prinzip - es wird mal wieder geschummelt und ein Spieler spielt auf den Namen eines anderen.. Ich werde jedoch mit diesen Namen weitermachen.


    Regelfrage: Muss ich [Ronaldo] spielen lassen?

    So einfach wie das im ersten Moment erscheint ist es nämlich nicht.

    • [#7 Neymar] müsste ich spielen lassen. er hat zwar keine Spielberechtigung für den [FC Bayern] aber dies ist kein Ausschlusskriterium weil [#7 Neymar] ja auf dem Spielbericht steht.
    • [#7 Ronaldo] steht aber nicht auf dem Spielbericht und ist damit Regeltechnisch eine "nicht am Spiel beteilligte Drittperson" selbst wenn er im Trikot der #7 des [FC Bayern] steckt.


    Mal abgesehen davon das es in jedem Fall einen Sonderbericht gibt und der Verband das Spiel sicherlich nachträglich für den [FC Bayern] als verloren wertet. Muss ich als Schiedsrichter [#7 Ronaldo] vom Spiel ausschliessen?

  • Der Verein ist dafür verantwortlich, wer auf dem Platz steht, ob mit oder ohne Spielberechtigung. Auch einen Spieler auf falschen Pass, von dem man als SR weiß, dass er nicht spielberechtigt ist, muss man am Ende spielen lassen, wenn der Verein darauf besteht. Ich sehe nicht, warum sich etwas daran ändern soll, wenn der "falsche Pass" auch einer ist, der gar nicht spielberechtigt ist.


    Vom Spiel ausschließen können wir Spieler nur aufgrund einer persönlichen Strafe. Ob nun Ronaldos Behauptung (falls er das überhaupt selbst sagt), er sei Neymar, eine grobe Unsportlichkeit ist, könnte man überlegen, würde ich aber eher nicht so sehen.

  • Ich gehe einmal davon aus, dass es auch in Hamburg möglich ist, auch Spieler auf dem Spielbericht zu benennen, die nicht auf der Spielberechtigungsliste stehen. Damit kann also faktisch jedermann dort auftauchen, womit sich Deine Differenzierung erledigt.


    Nun kommen wir doch zu den Feinheiten:
    Ich pflege immer zu sagen, dass ich jeden mitspielen lassen muss, ggf. auch den Opa mit seinem Enkel in der Bambini-Mannschaft - damit sollte zum Thema "mitspielen lassen müssen" alles gesagt sein. Meine Aufgabe ist - das mag im Detail je Landesverband anders geregelt sein, das Endergebnis ist aber sicher immer gleich - dafür zu sorgen, dass von jeder Person auf dem Spielbericht festgestellt ist, wer das denn nun wirklich ist und etwaige Unterschiede im Spielbericht zu vermerken - Ende Banane. Wenn ich meinen ganz netten Tag habe, weise ich den fraglichen Verein noch einmal explizit darauf hin, dass er dafür verantwortlich ist, wen er einsetzt.

  • Ich zitier mal hier unseren Spielleiter: "Lasst alle mitspielen, die dies wollen. Auffälligkeiten meldet Ihr und informiert vor dem Spiel den Verein. Bei Nachfragen verweist auf den Staffelleiter. Gebt auf keinen Fall selbst Auskunft.


  • Hallo.


    Die Spielberechtigung bedeutet rein sportrechtlich die Berechtigung, im Namen eines Vereins für bestimmte Mannschaften des Vereins auflaufen zu dürfen und rechtskonform spielen zu dürfen.


    Liegt für den betroffenen Spieler keine Spielberechtigung für den Einsatz vor, liegt der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers vor, der vom Verband gemäß der geltenden Spiel- sowie Strafordnung geahndet wird. Dies ist in den Spiel- und Strafordnungen definiert und nachvollziehbar, unter welchen Voraussetzungen dieser Strafbestand vorliegt. Die Spielordnung jedoch weist in der Regel keinen expliziten Passus auf, der verbindlich die Verweigerung der Teilnahme vorsieht, wenn keine Spielberechtigung für diese Mannschaft, für die er spielen soll, vorliegt.


    Also stellen dann wiederum die Anweisungen des Verbandes zur Umsetzung die Rechtsgrundlage dar und die lautet“ spielen lassen“. Hier ist also die aus Deiner Sicht pragmatische Vorgehensweise diejenige, die den rechtssicheren Rahmen für die Entscheidung zur Zulassung der Teilnahme darstellen wird, weil der Verband eben diese Entscheidung voraussetzt und auch einfordert. Du bekommst im Gegenteil sogar noch eher Probleme mit Einspruch und Neuansetzung, wenn Du die Teilnahme verweigern würdest, weil dies faktisch einen Regelverstoß darstellt, da dies durch die Spielordnung eben NICHT vorgesehen ist. Selbst wenn der Spieler nicht spielberechtigt ist.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Die Spielberechtigung bedeutet rein sportrechtlich die Berechtigung, im Namen eines Vereins für bestimmte Mannschaften des Vereins auflaufen zu dürfen und rechtskonform spielen zu dürfen......

    Gute erklärung, aber das war ja bisher ja klar.


    Jetzt bitte eine solche erklärung nochmal für den beschriebenen Fall wenn jemand nicht auf dem SB steht

  • Steht er nicht auf dem Bogen, ist er nicht spielberechtigt, da hat die Tatsache, ob er mit korrektem Namen oder unter erkannt falschem Namen spielen will keinen moralischen Nährwert. Also kein Unterschied hinsichtlich der Handhabe. Paradebeispiel ist das mit dem Opa in der F-Jugend /Bambinis/E-Jugend/was auch immer, das Manfred bereits angeführt hat.


    Die Spielordnung gibt hier keine Möglichkeit der Verweigerung der Teilnahme her, also muss ich das Spielen als solches zulassen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Was sind die Vorgaben, die meine Entscheidungen als SR begründen bzw. rechtssicher machen?


    Zunächst und primär für alles rund um das laufende Spiel die Fußballregeln. Diese regeln aber den Bereich Spielberechtigung nicht.


    Dann die Spielordnung. Die gibt den durch den Verband, der für das jeweilige Spiel geltenden verwaltungstechnischen Rahmen vor: Art und Ausführung der aufgebrachten Werbung, Ordnergestellung - und eben die Spielberechtigung.


    Geben beide Vorgaben nichts her, das etwas nicht gemacht werden darf, die gegebene Situation mir aber nicht richtig vorkommt, dann mache ich eine Meldung, sowie informieren der beiden Spielführer hinsichtlich der Bedenken, am besten mit Unterschrift dieser. Aber von mir aus etwas verwehren oder nicht zulassen, was nicht eindeutig negiert wird, ist immer mit dem Risiko eines Regelverstoßes verbunden.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • teht er nicht auf dem Bogen, ist er nicht spielberechtigt, da hat die Tatsache, ob er mit korrektem Namen oder unter erkannt falschem Namen spielen will keinen moralischen Nährwert. Also kein Unterschied hinsichtlich der Handhabe. Paradebeispiel ist das mit dem Opa in der F-Jugend /Bambinis/E-Jugend/was auch immer, das Manfred bereits angeführt hat.

    Nochmal Klartext..... vielleicht habe ich auch jambala´s Antwort nicht richtig begriffen.


    Prinzipiell und moralisch ist es mir schnuppe weil es auf das gleiche herauskommt: Sonderbericht und Spielwertung am grünen Tisch.


    Es geht mir nur um die Buchstaben und nicht um pragmatismus. Deshalb greife ich das "Opa-Beispiel der E-Jugend" auf weil es so schön plastisch ist.


    Fall 1: Opa Henry steht auf dem Spielbericht (wie auch immer das geht) der E-Jugend seines Filius mit dem Namen "Opa Henry".

    Ergebnis: Sonderbericht und Spielen lassen: Begründung: Ich muss jeden Spielen lassen der auf dem Spielbericht steht.


    Der Fall ist aber nicht gemeint sondern dieser Fall 2:

    Henry Junior Pampersliga steht auf dem Spielbericht mit der #7. An seiner statt läuft aber Opa Henry mit der #7 auf.

    Also steht Opa Henry nicht auf dem Spielbericht: Muss ich ihn spielen lassen?

  • Ja! Auch den musst du spielen lassen. Natürlich mit dem eindringlichen Hinweis an den Verein, dass da mit Sicherheit eine Meldung kommt und dass das ein offensichtlicher Beschiss ist, was mit einer Verhandlung und einer Spielwertung enden wird.

    Man kann das vielleicht damit vergleichen, dass ab dieser Saison in Bayern die Rückennummer 88 verboten ist und ein Spieler mit dieser Rückennummer kein Spielrecht hat. Trotzdem muss man den Spieler mitspielen lassen wenn der Verein darauf besteht, obwohl da eigentlich schon vorher klar ist, dass es da ne Meldung mit einer anschließenden Spielwertung gibt.

  • Noch einmal, Sixth: Du fragst nach der buchstabengetreuen Umsetzung. Und die gibt die Möglichkeit der Verweigerung der Teilnahme schlicht nicht her.


    Wir hatten vor ein paar Jahren mal kurz eine Phase, wo wir bei fehlender oder falscher Identifikation auf dem Spielbericht die Teilnahme verweigern sollten (sogar mussten). Diese Anweisung wurde recht schnell wieder kassiert, weil eben die praktische Umsetzung wider Erwarten so konsequent war, dass der Spielbetrieb nicht mehr reibungslos funktioniert hatte, weil der Verband mit der Bearbeitung der Meldungen nicht mehr nachkam und massenhaft Beschwerden durch die Vereine kamen.

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