Lebenslange Sperre für Spieler nach Schubser an den Schiedsrichter

  • Wie einige vllt mitbekommen haben gab es in der vergangenen Saison in der B-Klasse Erlangen/Pegnitzgrund 2 das Spiel um die goldene Ananas zwischen der SC Hertha Aisch und der SpVgg Jahn Forchheim II.

    Das Spiel wurde dann abgebrochen als ein Spieler von Jahn Forchheim II den 70jährigen Schiedsrichter zu Boden schubste der dann bewusstlos am Boden lag.


    Das Kreisportgericht erklärte, den Fall zur Entscheidung ans Verbandssportgericht des BFV weitergeleitet zu haben.


    Das VSG fällte nun das Urteil in diesen Fall und hat damit ein Example statuiert, was die Spieler vor solchen Aktionen abschrecken sollte.


    Hier der Link zum Zeitungsartikel.


    Zeitungsartikel

  • Bei solchen Sperren ist in Bayern meist nach 2 Jahren Schluss, weil keinem das Fußball- Spielen in einem Monopolverband untersagt werden kann.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Bei solchen Sperren ist in Bayern meist nach 2 Jahren Schluss, weil keinem das Fußball- Spielen in einem Monopolverband untersagt werden kann.

    Leider ist diese Feststellung richtig. Der Verbandsvorstand begnadigt in der Regel die zunächst auf Dauer ausgeschlossenen Spieler nach zwei bis drei Jahren. Grund dafür soll eine EU-Richtlinie sein, nach der Sport in einem Monopolverband nicht dauerhaft verweigert werden darf. Diese Ansicht kann ich nicht teilen, weil es genügend Möglichkeiten außerhalb des Fußball-Verbandes gibt diesem Sport nachzugehen. Aber dazu müsste der Verband erst einmal Zeichen setzen und keine Begnadigung aussprechen und abwarten, ob Brüssel hier einschreitet.

  • Ob das wirklich eine EU-Richtlinie ist? Wobei ich mir vorstellen kann, dass es durchaus vom Vergehen abhängt, ob es einen faktischen Anspruch auf Begnadigung gibt oder nicht. Auch ein Monopolverband kann - zum eigenen Schutz oder dem seiner Mitglieder - nicht verpflichtet werden, Mitglieder zu begnadigen, bei denen von vornherein klar ist, dass sie erneut massiv gegen die Regularien verstoßen werden. Das ist so ähnlich wie die positive oder negative Sozialprognose bei Strafgefangenen, mit negativer Prognose sieht es für eine Begnadigung auch mau aus - und für ganz harte Fälle kennt das Strafrecht bekanntlich auch die Sicherungsverwahrung, was hier analog zur Aufrechterhaltung der lebenslangen Sperre wäre. Letztlich also sicher alles eine Einzelfallentscheidung.

  • Lieber Manfred, es ist keine Einzelfallentscheidung, es wurde mir vom BFV auf Nachfrage so bestätigt.

    Es ging damals um die SRin, die von einem Spieler bei einem Hallenspiel so an den Haaren gezerrt wurde, dass sie erheblich verletzt war. Urteil, Lebenslang! Nach 2 Jahren wurde er begnadigt, was mich mit zum aufhören veranlasste. Ich glaube, dass war in der Gruppe von Gigi....?

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Das ist schon etwas länger her, auf den Spiegel Online Artikel bin ich heute zufällig gestossen.


    Den betroffenen Schiri "Mike F" kenne ich persönlich, er pfeifft für einen Nachbarverein.


    Was aber der Artikel nochmals unterstreicht: Es ist wichtig das der SR in solchen Fällen generell eine Anzeige erstattet.


    Nachtrag: Mike geht es gut und er pfeifft fröhlich seine Spiele