Beleidigung - Regelauslegung

  • Hallo,


    Vorweg möche ich sagen, dass ich mir nach 2 Nächten drüber schlafen nun ein klares Bild gemacht habe von der folgenden Situation, aber dazu später mehr.


    ich habe ein A-Junioren Spiel hinter mir bei dem es zu folgender Situation kam:


    Zunächst sei gesagt, dass Heim hätte in Minute 1 in Führung gehen müssen. Allerdings stand es dann, verdient, nach 15 Minuten 2:0 für Gast und kurz vor der Pause fiel das 3:0 sowie für ein rüdes Einsteigen, mit wenig Kontakt, dann auch dankbare Einstiegskarte :gelbe_karte:. Bis weit etwa zur 70. Minute hin sah man ein attraktives Spiel, bei dem bei Teams Fußball spielen wollten und der Gast optisch jeder Zeit überlegen war. Es war stets ruhig, kein Meckern, keine Nicklichkeiten, so wie man sich das vorstellt. Doch dann:


    Ein steiler Ball vom Gast fliegt auf den 5er der Gäste zu der versucht ihn mit Schulter oder Brust anzunehmen und wohl dann doch den Oberarm nutze. Für mich war es nicht klar zu erkennen, weil der Arm von mir abgwandt war. Erleichternd kam hinzu, dass der Ball doch nur touchiert wurde und ich den dahinter abseits stehenden Spieler abpfeifen konnte und es so oder so Freistoß gab. Das war dem Heim-Trainer allerdings nicht so egal und er wollte mich laut, aber sachlich auf das Handspiel hinweise. Besagter Spieler mit der 5 sagte nun "Was willst du denn, du Brot!?"

    Da es nicht so laut war und es scheinbar keiner mitbekommen hatte, erklärte ich dem Spieler im Dialog in der Unterbrechung, dass er diesen Quatsch für sich behalten kann und sich lieber auf sein Spiel konzentriert sein soll. Dazu ist zu sagen, dass es auch keinerlei Reaktionen auf seinen Ausspruch kam. Ich belies es also bei einer straffen Ermahnung.


    Wie bin ich dazu gekommen:

    Für mich hätte hier in dem Moment ein FaD nicht reingepasst, da das Spiel total sportlich und fair ablief und es wirklich die einzige Situation war in der es mal "unsachlich" wurde. Außerdem wie gesagt gab es null Außenwirksamkeit. Die Ermahnung sollte sich im weiteren Verlauf auch als wirksam erweisen, da der Spieler dann lammfromm war.



    Heute muss ich sagen, dass ich wieder mal zu liberal und "lieb" war und diesen frechen Rotzer mit seinem abfälligen Jargon durchkommen lies. X/:/ Ich würde jetzt glaube ich anders handeln und ihm den roten Karton ins Gesicht halten :pfiff_rot: auch, wenn es zunächst keiner von außen verstehen würde und ich wohlmöglich dem Spiel und der Stimmung einen angespannteren Verlauf gegeben könnte. Das könnte auch Grund für meine spontane Entscheidung gewesen sein.


    Mich interessiert nun die Meinung meiner Kollegen und vielleicht auch der allgemeine Erfahrungsaustausch mit Ereignissen auf dem Spiefeld, die gefühlt "nicht rein passen". Kann man bei sowas Ermessensspielraum gelten lassen bzw. seine Reaktion auf sowas am Spielverlauf orientieren.


    Ich gespannt auf euer Feedback"

  • ..für mich so grade noch :gelbe_karte:würdig!

    Nur Ermahnung ist hier m.E. allerdings zu “gnädig“; ein FAZ jedoch zu hart!


    Aber auch ich hab es bei ner Schubserei in nem Jugendspiel mal nur bei ner Ermahnung belassen, und das war auch ned regelkonform! ;)

  • Hallo.


    Da wo es möglich ist, für mich ein klarer Fall von Zeitstrafe. Es ist eine leichtere Beleidigung, die man noch als Unsportlichkeit im verwarnungswürdigen Bereich einstufen kann, die man aber je nach Kontext auch mit Rot bestrafen kann. Hier spielt dann der Rahmen, also Anlass und Lautstärke, eine Rolle.


    Da Sachsen keine Zeitstrafe vorsieht, bleibt nur die Entscheidung zwischen Ermahnung, Gelb und Rot. Und da darf dann die Außenwirkung keine Rolle spielen, es zählt allein die Tatsache des Vergehens und meine Einschätzung als SR zu dem Vergehen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ich stimme jambala zu - eine Zeitstrafe ist hier das optimale Mittel, so diese zur Verfügung steht, zur Not kann man es aber auch bei einer Verwarnung belassen, wobei sich der Spieler über vorzeitiges Duschen auch nicht hätte beschweren dürfen.


    Wichtig ist für meine Begriffe ein anderer Aspekt:
    Nur weil Du Dir den Spieler einkaufen konntest - was nach der Beschreibung sehr wirksam war -, heißt das nicht, dass der Kollege nächste Woche dies auch kann und - schlimmer - vielleicht passt bei ihm der Spielcharakter nicht; für dieselbe Äußerung dann aber mal nur einen Anschiss kassieren und in der Folgewoche gehen müssen, irgendwie geht (einigermßaen) einheitliche Regelauslegung doch anders.

  • Du Brot ist aber mal eine interessante Wortwahl. Zählt das echt zu den zweifelsfrei rotwürdigen Beleidigungen?

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Was wäre denn wenn man als „du Kartoffel“ betitelt werden würde.


    Das ist auch ein Grundnahrungsmittel aber in manchen Dunstkreisen durchaus eine Beleidigung.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Meines Erachtens liegt der Fokus gar nicht so sehr auf dem Wort, welches gebraucht wird, sondern auf dem Kontext zusammen mit "Was willst Du denn ..." - was will der Spieler anderes, als hier eine Beleidigung folgen zu lassen oder zumindest übertriebene Kritik zu äußern?

  • Oder das Beispiel "Held". Als Wort an sich ja positiv besetzt, aber in folgenden Kontext genutzt:

    "Bist Du ein Held" "Du bist echt der Held des Spiels" ;)

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

    Einmal editiert, zuletzt von jambala ()

  • Eine Ähnliche Diskussion haben wir doch schon einmal geführt?


    Es ist müssig das jeder seinen persönliche Meinung dazu gibt ob ein Begriff nun beleidigend ist oder nicht. Es lässt sich auch kein Wörterbuch erstellen nachdem man bei dem einem Begriff Gelb und dem anderen Rot gibt.


    Für den Tatbestand einer Beleidigung gibt es nur 2 Entscheidende Dinge:


    1. Der Beleidigte muss diese Beleidigung direkt oder indirekt Wahrgenommen haben.
    2. Der Beleidigte muss sich beleidigt gefühlt haben.


    Also kann zunächst Einmal nur der Betroffene selbst darüber entscheiden ob eine Beleidigung vorliegt.


    Jetzt haben wir also als SR nur noch die Herausforderung den Tatbestand der Beleidigung festzustellen wenn wir nicht selber Ziel dieser Beleidigung sind.

    Eine Meinungsäußerung ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Person aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des anderen geringer darstellt, als er tatsächlich ist.


    Jetzt sind wir zwar genau so schlau wie vorher und haben immernoch keine "Liste" aber eine Entscheidungshilfe für die Ermessensentscheidung.


    Im Zweifel ist der Tatbesstand der Beleidigung erfüllt und es geht duschen.

  • "Kartoffel" ist in dem einzigen abfälligen Kontext, der mir geläufig ist, sogar eine rassistische Beleidigung. "Du Brot" ist nur eine Kurzform von "dumm wie Brot" und deswegen m.E. immer eine Beleidigung. Zu den Highlights dessen, was ich (in diesem Fall nur aus 2. Hand) gehört habe, gehört "du Gemüsekopf", auch das gab rot (völlig zu recht).


    Bei Ironie bin ich zurückhaltender. "Du Held" ist letztlich eine ironische Kritik an der Spielleitung, die zweifellos unsportlich ist, aber eben auch keine persönliche Herabsetzung. Bissige Kritik ist nicht per se ehrverletzend (also nicht per se beleidigend), sondern lediglich unsportlich. Sehr instruktiv dazu ist das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, wonach die Titulierung eines Polizisten als "Oberförster" keine Beleidigung ist (auch wenn man die Beleidigung im Regelwerk nicht mit der im StGB gleichsetzen muss, hat das Gericht die Linie zwischen abfälliger Kritik und Beleidigung doch sehr fein herausgearbeitet).


    Der Beleidigte muss sich beleidigt gefühlt haben.

    Ja, das darf aber nicht so missverstanden werden, dass man nur rot zeigt, wenn man sich tief getroffen fühlt.

    Im Zweifel ist der Tatbesstand der Beleidigung erfüllt und es geht duschen.

    Ja, zumindest, wenn es gegen den Schiedsrichter geht, sollten wir da schon streng sein. Unter den Spielern sollte man da schon etwas mehr durchgehen lassen, finde ich. Gerade dann, wenn der gefoulte Spieler im Schmerzaffekt den schuldigen Spieler anpflaumt, überhöre ich auch erträgliche Standardbeleidigungen (Kategorie "ey mann, du Penner"), also so ungefähr das, was ich auch zu einem Freund sagen würde, der mir in der Kneipe sein Bier über die Hose kippt. Für wirklich üble (Kategorie "Hurensohn") oder gar rassistische Beleidigungen darf aber auch dann m.E. wirklich kein Raum sein.