Wie lange wirkt ein Regelverstoß nach?

  • Angeregt durch diese Aussagen (Post #8) komme ich zu der Frage: Wie lange wirkt ein Regelverstoß nach?


    Besonderen Wert hat folgende Feststellung:

    Zitat

    Durch eine korrekte Spielfortsetzung kann ein vorheriger Regelverstoß nicht zu einer Tatsachenentscheidung werden. Damit ist dann auch nach einer korrekten Spielfortsetzung der Ball (de jure) weiterhin nicht im Spiel.

    Ich stelle mir jetzt mal ganz praktisch vor, dass ich einen Spieler, der auf dem Spielfeld behandelt wurde, nicht dazu veranlasse, das Spielfeld vor der Spielfortsetzung zu verlassen. Das wäre, wie viele andere relativ banale Szenen auch, nicht etwa eine reine Fehlentscheidung als Tatsachenentscheidung, sondern ein klarer Regelverstoß. Es kann für meine Begriffe aber nicht sein, dass dies dazu führt, dass danach der Ball bis zum Spielschluss nie wieder regelkonform im Spiel ist - im Extremfall also fast für die Dauer des gesamten Spiels. Entweder ist die Aussage in ihrer Generalität falsch oder wir alle bewegen uns auf sehr dünnem Eis, denn jedem von uns dürfte ab und an ein Regelverstoß unterlaufen, den einfach nur niemand bemerkt.

  • Du musst den Link vermutlich nochmal korrigieren Manfred.


    Aber das nur am Rand. Ich habe jetzt nichts, wo es her kommt, ist nur so aus dem auch raus: Ich denke schon, dass wir uns da auf sehr dünnem Eis bewegen, da ich nicht denke, dass so etwas "verjährt". Ich denke nämlich, dass es sehr blöd ist zu sagen: "So du hast das Spiel falsch fortgesetzt, aber 5 Unterbrechungen später ist der Ball dann wieder Regelkonform im Spiel." Ich wüsste auch nicht, an was man das festmachen sollte, ab wann der Ball wieder regelkonform im Spiel ist.


    Aber das ist nur so ein Bauchgefühl und bestimmt auch nicht die Antwort die du haben wolltest.

  • Naja Manfred

    Die Aussage ist ja nur, das eine korrekte Spielfortsetzung einen Regelverstoß nicht zu einer Tatsachenentscheidung macht.

    Anders ist es bei einer fehlerhaften Wahrnehmung eines SR bei dem die Entscheidung, die auf einem Wahrnehmungsfehler beruht dazu führt das diese - wenn auch falsche - Wahrnehmung durch Spielfortsetzung zu einer "richtigen" Tatsache wird.


    Tatsachenentscheidungen sind jedoch im Gegensatz zu Regelverstößen nicht anfechtbar.


    Wie lange wirkt also der Regelverstoß nach?


    Wenn man diverse Urteile bei Regelverstößen mal verfolgt ziehe ich folgende Rückschlüsse obwohl ich dazu nirgendwo etwas "zitierfähiges" finde.


    • Spiele werden bei Regelverstößen komplett wiederholt
    • Spiele werden mit Spielstand und der Restspielzeit nach Regelverstoß erneut angesetzt (als kurioser Fall ist mir da bspw. eine Neuansetzung nur um einen Strafstoß auszuführen im Gedächtnis)
    • Spiele werden nicht neu angesetzt weil der Regelverstoß keine Spielentscheidende Auswirkung hat.


    Berücksichtigt man vorgenannte Sportgerichtsentscheidungen wirkt der Regelverstoß bis zur Beendigung des Spieles nach, weil nach dem Spiel unter Gewahrung von Fristen bei einem Regelverstoß in jedem Fall ein Widerspruch gegen die Spielwertung eingelegt werden kann.


    Zitat von Beispiel aus einer Verhandlung

    In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine Urteilsbegründung [Zitat Sinngemäß] Der Antrag auf Widerspruch gegen die Spielwertung wegen eines Regelverstoßses des SR ist berechtigt. Die Koaten des Verfahrens übernimmt der Verband. Das Spiel wird nicht wiederholt da der Regelverstoß keine Auswirkung auf das Spielergebnis hatte[Zitat Ende]

    Im konkretem Fall wurde in einem Jugendspiel die Gelbrote Karte statt einer Zeitstrafe erteilt, und unmittelbar darauf das Spiel beendet.


    Unser Lehrwart hat den "Anstoß Faux Pas" mal zum Anlass genommen uns folgenden generellen Rat gegeben.


    Wenn ihr -nach einer Spielfortsetzung - merkt das ihr einen Regelverstoß begangen habt, versucht nicht dies auf irgendeine Art zu korrigieren. Lasst das Spiel weiter laufen als ob es eine ganz normale Entscheidung gewesen ist, und meldet von selbst diesen Regelverstoß beim Verband.

    Die Spielwertung ist dann ein "schwebendes Verfahren" und hängt von der Entscheidung des Sportgerichts ab.


    Um also Manfred´s Frage zu beantworten.

    Die Spielwertung ist ab der Spielfortsetzung nach dem Regelverstoß schwebend ungültig, so lange kein Sportgericht über die Spielwertung entschieden hat.


    Das Spiel kann also zunächst einmal normal fortgesetzt werden als ob es sich um eine "Allerweltsentscheidung" handelt.


    Ein bemerkenswerter Nachtrag: Das Regelwerk des Fussballs kennt den Regelverstoß des Schiedsrichters überhaupt nicht. Fast so als ob es soetwas überhaupt nicht gibt oder geben kann.

  • Ich würde es "schwebend wirksam" nennen, denn wenn keine der Mannschaften Protest einlegt, bleibt es ja beim Resultat wie gespielt.


    Der Regelverstoß hat keine allgemeingültige Nachwirkung, es kommt eben auf die Auswirkung auf das Spielergebnis an. Wäre in dem Spiel mit falschem Anstoß direkt aus dem Anstoß (vielleicht auch sehr schnell danach, ohne dass der Ball aus dem Spiel war) ein Tor für die falsch anstoßende Mannschaft erzielt worden, gäbe es wohl eine Auswirkung. Ebenso, wenn in Manfreds Beispiel der Spieler, der eigentlich hätte runter müssen direkt nach der Spielfortsetzung ein Tor erzielt.

  • Vorab: Ich habe den Link korrigiert.


    Inhaltlich:
    Leute, das kann es nicht sein. Um es mal zu übertreiben:
    Nach einer Abseitsentscheidung hebe ich bei der Freistoßausführung nicht den Arm, um so den indirekten Charakter des Freistoßes anzuzeigen. Damit habe ich klar gegen die Regeln verstoßen - nur wird das wirklich niemanden interessieren. Soll ich das jetzt aber melden und macht das ein Spiel schwebend unwirksam?
    Noch schlimmer: Selbe Situation, aber die Mannschaft führt aus, bevor ich überhaupt dazu komme, den Arm zu heben ... Lässt das jemand von Euch wiederholen? Wohl kaum, das wäre auch nicht im Sinne der Regeln.

    Oder: Nach einer Behandlung gebe den Ball womöglich schon frei, während der behandelte Spieler, welcher den Platz verlassen muss, mit einem Fuß noch auf der Linie steht - rein formal auch ein Regelverstoß, der zigfach vorkommt, alleine schon deshalb, weil der Spieler darauf wartet, wieder in das Spiel eintreten zu dürfen. Auch das soll derart weitreichende Konsequenzen haben?


    Die Anforderungen an die Aufhebung einer Spielwertung und zur Neuansetzung liegen doch etwas höher. Die Sportgerichte haben zu beachten, ob der Regelverstoß Einfluss auf den Spielausgang hatte oder zumindest hätte haben können. In den meisten Fällen wird dies zu verneinen sein, so dass rein formal der Spielausgang vielleicht schwebend unwirksam ist, faktisch aber nicht - und eine Meldung werde ich als SR ohnehin nur machen (können), wenn mir der Regelverstoß überhaupt bewusst ist.


    Für mich bleibt daher eigentlich nur:
    Die nächste regelkonforme Spielfortsetzung beendet den ursprünglichen Regelverstoß. Selbigen muss ich zudem nur melden, wenn aufgrund der Ereignisse Grund zur Annahme besteht, dass der Regelverstoß Einfluss auf das Spiel genommen haben könnte (und ich mir des Verstoßes überhaupt bewusst bin respektive dieser nicht anders geheilt werden kann, gerade beim direkt verwandelten indirekten Freistoß kann ich diesen ja unmittelbar wiederholen lassen).