Mit netten Betitelungen kommen wir nicht weiter, so etwas sollten wir uns ersparen.
Klar ist, dass bei einer (Tor)Abwehraktion, also der Verhinderung eines Torschusses (also ein Schuss, bei dem der Verteidiger nach seinem Standpunkt davon ausgehen darf, dass dieser Ball ins Tor oder einigermaßen knapp daneben - hier bleibe ich beim Torraum - gehen wird) auch das gewollt-kontrollierte Ballspiel das Abseits nicht aufhebt.
Ansonsten unterscheidet sich das gewollt-kontrollierte Spiel vom gewollt-unkontrollierten Spiel sicher vor allem daran, mit welchem Körperteil der Ball berührt wird. Dreht sich ein Spieler in die Schussbahn, so legt er es zweifellos auf einen Ballkontakt an, will den Ball aber nicht kontrolliert spielen, ergo bleibt die Abseitsstellung relevant.
Ich denke, wir alle haben unterdessen eine einheitliche Vorstellung davon, was das Regelwerk uns vorgibt, lediglich die Kriterien der Anwendung unterscheidet sich noch um Nuancen.