• Ich zitiere kurz Regel 11: [...] Ein Spieler verschafft sich keinen Vorteil aus einer Abseitsstellung, wenn er den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt (mit Ausnahme einer absichtlichen Abwehraktion eines Gegners).

    Eine „Abwehraktion“ liegt dann vor, wenn ein Spieler einen Ball, der ins oder sehr nah ans Tor geht, mit irgendeinem Körperteil ausser mit den Händen / Armen (ausgenommen der Torhüter im Strafraum) abwehrt oder versucht, diesen abzuwehren.


    Hintergrund: Ich gab gestern in einem Spiel ein angebliches Abseitstor. Ich wusste schon als ich das Tor gab, dass sich diese Situation irgendwie komisch anfühlte. Der Stürmer stand auf der Grundlinie, erhielt den Ball, flankte ihn vors Tor, ein Verteidiger konnte die Flanke nicht sauber annehmen und brachte den Ball ins eigene Tor.


    Nun gilt es aufzuarbeiten, wie der Stürmer den Ball erhielt. Fakt ist, dass der Stürmer den Ball von einem Verteidiger bekam. Beide im Strafraum mit Sicht auf das Tor im rechten Randbereich. Der Verteidiger nahm den hohen Ball freistehend an, indem er ihn senkrecht in die Luft spielte. Als der Ball herunterkam spielte er den Ball, bevor dieser den Boden berührte, nochmals mit dem Fuss zum Stürmer auf der Grundlinie. Nun stellt sich die alles entscheidende Frage: War dies ein Versuch, den Ball abzuwehren? Falls ja - und worauf meine eigentliche Frage abzielt: Wie viele Versuche darf man einem Verteidiger zusprechen? Hier wären das ja bereits drei Versuche (Ballannahme senkrecht in die Luft, Kopfball beim herunterkommenden Ball und Zuspiel zum Stürmer) gewesen!


    Meine Wertung: Der Verteidiger hätte den Ball direkt wegschlagen oder allerspätestens im zweiten Versuch mit dem Kopf klären müssen. Daher lag für mich ein Zuspiel zum Stürmer vor und das Tor war regelkonform.

  • Es lag laut Beschreibung keine Abwehraktion vor. Die entscheidende Frage ist die, ob überhaupt ein Torschuss vorlag, du schreibst ja nur hoher Ball. Abwehren im Sinne der Regeln bedeutet "Torschuss blocken bzw. verhindern, dass der Ball ins Tor geht" und nicht "aus der Gefahrenzone klären". Spätestens die zweite Ballberührung war also keine Abwehraktion mehr.

  • Da mach Dir mal keine Gedanken, udo1982.

    Dieses Tor war absolut korrekt. Ich bin der gleichen Meinung wie smirk. Es war richtig, hier nicht auf Abseits zu entscheiden.

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016

  • Abwehraktion bedingt im Mindestmaß, dass der Spieler annehmen durfte, dass der Ball ins Tor (allenfalls aber knapp bis mäßig, ich würde hier mal den Torraum als Orientierungshilfe setzen) gehen könnte. Nach der Beschreibung war das eindeutig nicht der Fall, ergo keine Abseitsstellung und gültiges Tor.

  • Es geht hier darum dass der Ball absichtlich gespielt wurde... nicht darum WIE der Ball absichtlich gespielt wurde.

    Das heißt, selbst wenn der Verteidiger den hohen Ball versucht absichtlich zu spielen und den Ball dabei in der gleichen Aktion zum Stürmer (im Abseits) spielt liegt kein strafbares Abseits vor.
    Genauso nicht, wenn der Verteidigerz.B. versucht den Ball per Kopf zu klären und den Ball aus Versehen nach hinten verlängert.

    Anders sieht es nur aus, wenn es eine Torabwehrreaktion war ODER der Verteidiger nur angeschossen wird.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Anders sieht es nur aus, wenn es eine Torabwehrreaktion war ODER der Verteidiger nur angeschossen wird.

    Vorsicht.... Torabwehrreaktion klar keine Aufhebung von Abseits.


    Anschiessen ist so ne Sache. Der Regelgeber redet hier von einer absichtlichen Berührung des Verteidigers.


    Was ist dabei absicht:


    Klar wenn der Fuss zum Ball geht oder jeder Kopfball.


    Aber - wenn der Verteidiger sich "nur" in den Weg stellt ist das auch eine Form der Absicht. Warum steht er denn da? Um einen Ball zu blocken oder dem Stürmer den Weg zum Tor zu versperren oder abzuschneiden. Seine Aktion ist also in jedem Fall absichtlich. MIt der Berührung ja sogar mehr oder weniger erfolgreich, denn genau das ist der Zweck seines handelns - eine(n) Präzise(n) Pass/Flanke zu verhindern oder den Ball zu erpbern.


    Von "Anschiessen" kann man in der Stürmer-Verteidiger-Situation eigentlich nur sprechen, wenn der Verteidiger den Ball nicht kommen sieht.

  • Stopp! Was sagt das Regelwerk?

    Zitat

    Ein Spieler verschafft sich keinen Vorteil aus einer Abseitsstellung, wenn er den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt (mit Ausnahme einer absichtlichen Abwehraktion eines Gegners).

    Es geht also darum, ob der Verteidiger den Ball absichtlich spielt oder dieses zumindest versucht und dabei den Ball berührt - es kommt nicht auf den Erfolg an, der Ball muss aber berührt werden. Ein reines in den Weg stellen erfüllt in aller Regel nicht die Merkmale eines absichtlichen Ballspieles, ergo bleibt nach einem Abpraller, selbst wenn dieser beabsichtigt ist, die Abseitssituation bestehen.

  • Das sehe ich tatsächlich auch so wie Manfred, ein reines in den Weg stellen ist für mich kein absichtliches Spielen des Balles in der Abwehrreaktion und somit bleibt bei sowas auch der Pfiff aus bzw. der Pinsel unten

  • Ein reines in den Weg stellen erfüllt in aller Regel nicht die Merkmale eines absichtlichen Ballspieles

    Nun, da wirds aber in den üblichen Stürmer-Verteidiger Situationen schwierig.


    Warum geht der Verteidiger denn auf den Stürmer zu, warum steht denn die Mauer genau da (und nicht wo anders) Warum stellt der Verteidiger sich denn in den Weg?


    Doch alles mit der ABSICHT den Ball zu spielen oder sich in eine Position zu begeben in der der Ball spielbar ist.

    Es ist doch genau das Ziel des Verteidigers den Ball zu erobern oder ein Pass eine Flanke oder eine genaues Zuspiel zu verhindern.


    Der Verteidiger stellt sich mit Absicht in den Weg und forciert damit seine eigene Ballberührung. Auch wenn er aus kurzer Distanz "angeschossen" wird ist das doch genau die Absicht des Verteidigers gewesen, selbst wenn es ihm nicht gelingt den Ball zu erobern.


    Nur zur Anmerkung : Wir reden nicht davon das der Verteidiger bspw. mit dem Rücken zum Ball steht und angeschossen wird.

  • Trotzdem ist ein "angeschossen" werden eindeutig laut Regel kein absichtliches spielen, sondern ein "ablenken" des Balles. Ob der Spieler da nun absichtlich steht oder hingelaufen ist, spielt da überhaupt keine Rolle. Man muss es nicht komplizierter machen, als es schon ist. Im Grunde genommen ist die Abseitsregel doch klar beschrieben. Da muss man auch nichts reininterpretieren.

  • Ich schließ mich auch Manfred etc. an. Absichtliches Spielen heißt, der Spieler hat Ballkontakt und hat durch eine Handlung seine Absicht deutlich gemacht, den Ball Spielen zu wollen. Ein reines Angeschossenwerden kann meines Erachtens schon deshalb keine Absicht sein, weil die einzige Grundlage dafür eine Unterstellung von Seiten des SR wäre. Anders sieht es aus, wenn der Spieler eine gezielte Bewegung Richtung Ball macht und versucht einen Pass abzufangen.


    Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass beim Handspiel ja auch die Vergrößerung der Körperfläche als Absicht gewertet wird, jedoch liegt hier auch eine klare Handlung vor, die der Spieler zu unterlassen hat. Ob ein Spieler einen Ball blockt oder nicht ist jedoch ihm überlassen.

  • Der Regeltext ist eindeutig, daran gibt es auch (zunächst) nichts zu interpretieren.


    Fraglich ist damit vor allem, wann ein Spieler einen Ball absichtlich spielt. Hier vermittelt die Lehrmeinung, dass es sich um ein bewusstes und gewolltes spielen des Balles handeln muss, es aber nur auf den Ballkontakt und nicht auf den Erfolg der Absicht ankommt. Damit sind also alle missratenen Pässe und Ballkontakte als klar absichtlich definiert.


    Wie ist nun aber ein Spieler zu bewerten, der sich - ohne dass es sich dabei um eine Abwehraktion (also einen Torschuss) handelt - einem Schuss in den Weg stellt. Die Absicht (zumindest in Form der Inkaufnahme) des Ballkontaktes dürfte dabei unstrittig sein. Aber handelts es sich dabei schon um ein Spielen des Balles? Das ist meiner Meinung nach klar zu verneinen, denn selbst wenn der Kontakt mit Absicht erfolgt, kann der Spieler damit noch nicht bestimmen, wohin der Ball gehen wird, wir bleiben damit zunächst im Bereich (absichtlicher, weil gewollter) Abpraller. Dennoch bin ich der Meinung, dass auch hier sehr wohl ein absichtliches Ballspiel vorliegen kann, dafür braucht es aber den Versuch der Ballkontrolle (z.B. Annahme mit der Brust, um den Ball zu stoppen) respektive der beabsichtigt-kontrollierten Beeinflussung der Flugbahn des Balles. Prallt der Ball also nicht nur ab, sondern versucht der Spieler z.B. durch eine Bewegung, diesem auch eine bestimmte Richtung zu geben, sind m.E. die Anforderungen an ein absichtliches Spielen des Balles erfüllt. Sauber definieren - so, dass auch letzte Grenzfälle klar abgrenzbar sind - wird sich das nicht lassen, aber ich denke, jeder weiß bei einem Kontakt, ob der Ball jetzt mit Absicht gespielt werden sollte oder ob es um eine reine Ballblockade ging.

  • Wo steht das? Im Regelbuch sicherlich nicht.

    Das ist Lehrmeinung:


    Auch die Position der Hand kann eine entscheidende Rolle spielen. Befindet sie sich nämlich in einer unnatürlichen Haltung, muss auch von Absicht ausgegangen werden. Das typische Beispiel hierfür sind Spieler in einer Mauer, die zum Schutz des Gesichtes einen Arm hoch halten. Springt der Ball nun gegen diesen Arm, so liegt zwar sicherlich keine aktive Bewegung zum Ball vor – der Arm hat jedoch dort oben nichts verloren, und deswegen handelt es sich um ein absichtliches Handspiel. Die Regel geht sogar soweit, dass ein Handspiel auch dann absichtlich erfolgt, wenn der Spieler den Kontakt zwischen Ball und Hand zwar vorhersehen kann, ihn aber nicht verhindert.


  • Vorsicht smirk_mirkin


    Die Handspielregel sagt nur aus, das das Handspiel bei Absicht strafbar ist. Die Vergrösserung der Körperfläche ist nur ein Indiz und nicht automatisch der Beweis für die Absicht.

    Das Zitat der DFB Homepage ist unstrittig enthält aber auch (richtiger Weise) viele Konjunktive und arbeitet mit konkreten aber nicht auf JEDE Situation übertragbaren Beispielen.


    Dabei entsteht folgendes Problem bei der Handspielbewertung - Dieses Problem haben übrigens auch die Juristen wenn sie den Vorsatz einer Straftat beurteilen müssen.

    Man kann dem Spieler nur vor die Stirn schauen. Die Absichtsbéwertung ist in vielen Fällen ein INDIZIENPROZESS


    Daher gibt der Regelgeber und die Lehrmeinung dem SR einige INDIZIEN an die Hand, die für eine Absicht sprechen, diese aber nicht unbedingt zwingend BEWEISEN müssen.


    Die Vergrösserung der Körperfläche ist dabei nur ein einziges INDIZ weitere Indizien können bspw. sein:


    • Bewegung der Hand
    • Position der Hand
    • Bewegung des Balls
    • Abstand zum Ball Position des Handspielers zum Ball
    • Möglichkeit der Wahrnehmung durch den Spieler
    • Natürliche/Unnatürliche Handbewegung
    • Vermeidbarkeit des Handspiels
    • etc.

    Dabei können sich die Indizien genau so ergänzen wie sie sich auch widersprechen können. Es ist unsere Aufgabe als "Richter" diese (alle) Indizien zu Bewerten und abzuwägen, bevor wie eine Entscheidung treffen.


    Die Absichtsbeurteilung des Handspiels ist eine der schweirigsten zu bewertenden Situationen die wir als SR haben, weil wir unsere Entscheidungen auf Indizien unserer subjektiven Wahrnehmung stützen müssen.


    Obwohl also die Handberührung in den meisten Fällen zweifelsfrei wahrgenommen werden kann und oftmals auch unstrittig ist, ist die Absichtsbewertung immer ein Indizienprozess. Wenn hierbei dann nur ein Indiz herangezogen wird ist dies mehr als fahrlässig.


    Nachtrag: Was mir übrigens in der Indiziensammlung fehlt ist der Vorteil. Der Spieler benutzt die Hand um einen Vorteil zu erlangen (Vorteilsnahme ist bei Juristen übrigens immer ein sehr starkes Indiz für eine Absicht). Sei es drum das er den Ball abfälscht, ihn sich irgendwie vor die Füsse legt oder er bzw. seine Mannschaft aus diesem Handspiel einen Vorteil hat. Aber auch dies ist in jedem Fall auch nur eines von vielen anderen Indizien.

  • Zur Ausgangsfrage: Eine absichtliche Abwehraktion ist ein "Abblocken" des Schusses (Fuß vorhalten o.ä.). Das Gegenteil davon ist der Versuch eines halbwegs kontrollierten Spiels, so sehr er auch misslingen mag. Danach ist m.E. bereits die "Kerze" klar keine Abwehraktion mehr. Andererseits wird aus einem Abblocken nicht dadurch, dass der Verteidiger den Ball zufällig ganz gut trifft (z.B. mit dem Spann), ein kontrolliertes Spiel.

  • Wobei ein "abblocken" eines Passes z.B. 30m vor dem Tor meiner Meinung nach das Abseits aufhebt.

    Ich meine folgende Situation Spieler A1 will einen Steilpass auf A2 spielen der sich im Abseits befindet.
    Jetzt versucht Verteidiger B1 diesen Pass zu verhindern in dem er aktive mit dem rechten Bein einen weiten Schritt macht um den Ball zu blocken.
    Er trifft den Ball aber nicht sondern lenkt ihn dadurch nur ab.

    Damit ist für mich durchaus ein absichtliches Spielen des Balles und hebt das Abseits daruch auf.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Wir haben eine Grauzone, wo eine reine Blockade endet und ein gewolltes und kontrolliertes Spiel (auch der Versuch zählt, wenn es zum Ballkontakt kommt) beginnt. Ich denke, da hat jeder eine situative, aber klare Grenze, die sich eben nur schlecht in Worte fassen lässt. Hier ist eben nur entscheidend, dass nur ein gewollt-kontrolliertes Spiel (aber eben unabhängig vom Erfolg, solange der Ball berührt wird) zur Aufhebung einer Abseitsstellung führt.

  • dass nur ein gewollt-kontrolliertes Spiel (aber eben unabhängig vom Erfolg, solange der Ball berührt wird) zur Aufhebung einer Abseitsstellung führt.

    Achtung, ich denke mal Du meinst das richtige, dennoch führt das immer wieder zu Verwirrungen.


    Die Abseitsregel kennt nur das absichtliche spielen. Kontrolliertes Spiel ist absichtliches Spiel bei Ballkontrolle.


    Macht aber nichts, weil die Definition von Absicht und Kontrolliert auf dem Feld eh keiner kapiert.

  • Es war sogar bewusst so geschrieben. Welche Kombinationen gibt es denn:


    1. gewollt - unkontrolliert = Abseits wird nicht aufgehoben --> genau dies ist das reine Abblocken
    2. gewollt - kontrolliert = Abseits wird aufgehoben, da absichtliches Spiel

    3. ungewollt - kontrolliert = Abseits wird nicht aufgehoben, obgleich dies in der Außenwirkung sehr merkwürdig aussehen kann
    4. ungewollt - unkontrolliert = Abseits wird nicht aufgehoben


    In allen Fällen ist ein Ballkontakt erforderlich, sonst wird das Abseits nicht aufgehoben. Bezüglich des Merkmals "kontrolliert" genügt die Absicht, auf den Erfolg kommt es nicht an.


    Die Kunst liegt darin, sowohl zwischen gewollt und ungewollt als auch zwischen kontrolliert und unkontrolliert zu unterscheiden.