Ich zitiere kurz Regel 11: [...] Ein Spieler verschafft sich keinen Vorteil aus einer Abseitsstellung, wenn er den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt (mit Ausnahme einer absichtlichen Abwehraktion eines Gegners).
Eine „Abwehraktion“ liegt dann vor, wenn ein Spieler einen Ball, der ins oder sehr nah ans Tor geht, mit irgendeinem Körperteil ausser mit den Händen / Armen (ausgenommen der Torhüter im Strafraum) abwehrt oder versucht, diesen abzuwehren.
Hintergrund: Ich gab gestern in einem Spiel ein angebliches Abseitstor. Ich wusste schon als ich das Tor gab, dass sich diese Situation irgendwie komisch anfühlte. Der Stürmer stand auf der Grundlinie, erhielt den Ball, flankte ihn vors Tor, ein Verteidiger konnte die Flanke nicht sauber annehmen und brachte den Ball ins eigene Tor.
Nun gilt es aufzuarbeiten, wie der Stürmer den Ball erhielt. Fakt ist, dass der Stürmer den Ball von einem Verteidiger bekam. Beide im Strafraum mit Sicht auf das Tor im rechten Randbereich. Der Verteidiger nahm den hohen Ball freistehend an, indem er ihn senkrecht in die Luft spielte. Als der Ball herunterkam spielte er den Ball, bevor dieser den Boden berührte, nochmals mit dem Fuss zum Stürmer auf der Grundlinie. Nun stellt sich die alles entscheidende Frage: War dies ein Versuch, den Ball abzuwehren? Falls ja - und worauf meine eigentliche Frage abzielt: Wie viele Versuche darf man einem Verteidiger zusprechen? Hier wären das ja bereits drei Versuche (Ballannahme senkrecht in die Luft, Kopfball beim herunterkommenden Ball und Zuspiel zum Stürmer) gewesen!
Meine Wertung: Der Verteidiger hätte den Ball direkt wegschlagen oder allerspätestens im zweiten Versuch mit dem Kopf klären müssen. Daher lag für mich ein Zuspiel zum Stürmer vor und das Tor war regelkonform.