Spieler sieht Verwarnung nicht -Petersen-Urteil

  • Nun ist´s Amtlich


    Stiehler bis zum Saisonende gesperrt.


    Zumindest ist dies so dem Newsticker von ran.de zu entnehmen.


    Das hier eine Begründung für das Urteil fehlt lässt leider viel Raum für Spekulationen.


    Vorsichtig begebe ich mich mal in den Spekulationsbereich:

    Das Urteil lässt sich mit der Aussageverweigerung von Stiehler begründen - Mitwirkungspflicht bei Sportgerichtsverhandlungen hab ich schon oft als Urteilsbegründung gehört, letztmalig sogar für eine Sperre und anschleßenden Ausschluss einer gesamten Mannschaft vom Spielbetrieb.


    Aber: Unser Rechtssystem gibt jedem das Recht zur Aussageverweigerung wenn man sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten müsste/könnte. Stiehler ist selber Rechtsanwalt und weis was er hier tut.

    Spätestens an dieser Stelle möchte ich mich aber nicht mehr an Spekulationen beteiligen.


    Hat jemand vielleicht irgendetwas Verwertbares aus der Pressse?

  • Ich spekuliere auch mal wird herum:


    Der DFB wurde intern von der Fifa scharf gerügt für sein Petersen-Urteil. Und da man gern Schuldige hat sucht und findet man einen..

    Böse Unterstellung- aber es wäre nicht das erste Mal, dass bei unglücklichen DFB- Entscheidungen am Ende der SR als Sündenbock hingestellt wird.

  • Leider hat unsere "Sportgerichtsbarkeit" wenig mit dem zu tun, was wir so in der Juristerei lernen.

  • Weil hier einiges untergegangen ist und durch missverständliche Beschreibungen ein möglicher Weise unklares Bild entssteht mal eine Zusammenfassung der Fakten:


    1. Während des Spiels (64min) gab es eine Verwarnung gegen Petersen, die ihm von T.Stieler "in den Rücken" gezeigt wurde. Über die Wahrnehmung von Petersen gibt es widersprüchliche Aussagen. Während Petersen behauptet diese Verwarnung nicht wahrgenommen zu haben, streitet Stieler zwar nicht ab diese "in den Rücken" gegeben zu haben macht aber deutlich, das er Petersen deutlich gemacht habe, das er "wegen heftigen Reklamierens" verwarnt worden wäre.
    2. Wenige Minuten Später reklamierte Petersen erneut und erhlielt dafür die Ampel.
    3. Der SC Freiburg legte Einspruch gegen den Feldverweis ein und begründete diesen Schritt damit, sein Kapitän habe die erste Verwarnung nicht mitbekommen, weil der Unparteiische sie ihm in den Rücken gezeigt habe. Deshalb müsse die Gelb-Rote Karte zurückgenommen werden.
    4. Das DFB-Sportgericht wies den Einspruch des SC Freiburg mit folgender Begründung zurück: "die Annullierung einer Gelb-Roten Karte sei nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nur "bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters möglich".
    5. Das Bundesgericht des DFB hob (nur) die (nachträgliche) Sperre gegen Petersen auf. Der Vorsitzende des Gerichts, Achim Späth, sagte: "Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt." Die "erste Gelbe" wurde also nicht annuliert, sondern als "erteilt aber nicht wirksam" erachtet. Das sind jetzt juristische Spitzfindigkeiten.
    6. Das Aufheben der (Automatischen 1-Spiel) Sperre ist aber kein Eingriff in die Tatsachengewalt des Schiedrichters bei der Umsetzung der Spielregeln sondern betrifft lediglich die Durchführungs- und Disziplinarbestimmungen des Wettbewerbs. Mit diesen hat aber der Schiedsrichter nichts zu tun.
    7. Im Rahmen der Verhandlungen haben sich offenbar einige Unstimmigkeiten im Bericht des Schiedsrichters ergeben. Unbestätigten Pressemitteilungen zu Folge soll Petersen zum SR (bei der 2. Verwarnung die zur Ampel führte) "Du Pisser" gesagt haben. T.Stieler verweigert dazu die Aussage.
    8. Nach Verautbarungen der BILD, des Kickers und ran.de ist T.Stieler bis zum Saisonende "gesperrt" worden, weil er sich weigerte durch seine Aussagen zur Klärung des Sachverhaltes beizutragen. Ob es sich hierbei tatsächlich um eine Sperre handelt oder der DFB nur auf einen Einsatz von Stieler verzichtet geht aus diesen Pressemeldungen nicht hervor.

    Etwas missverständlich in der Ganzen Sache ist, das hierbei zwei verschiedene Vorgänge in einen Topf geworfen werden.


    Während das DFB-Sportgericht die Entscheidung auf dem Feld bestätigte und damit die klare Linie der Unanfechtbarkeit einer Tatsachenentscheidung für das Spiel fortsetzte, hob das DFB-Bundesgericht lediglich die Automatische Sperre für den Wettbewerb auf. Die Entscheidung auf dem Feld bleib davon unberührt.


    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Der Schiedsrichter Entscheidet nur für das Spiel welches er leitet. Das Bundesgericht entscheidet (in diesem Falle) darüber ob und welche disziplinare Würdigung ein Feldverweis darüber hinaus auch auf den Wettbewerb hat.


    Unglücklich ist hierbei die Kommunikation in den Presseverlautbarungen die von einer "annullierung der ersten Gelben" sprechen. Dies ist irreführend denn die Urteilsbegründung des Bundesgerichts spricht von einer "Unwirksamkeit" und bezieht sich hier auf den Wettbewerb und nicht auf das Spiel. Das mag jetzt spitzfindig erscheinen, juristisch sind das aber 2 verschiedene Vorgänge.


    Interessant sind jedoch die Folgen die sich aus den Fakten 7 und 8 ergeben. Bin mal gespannt was da noch an´s Tageslicht kommt.