BFH qualifiziert SR-Einkünfte als gewerblich

  • Wäre es nicht eigentlich besser, wenn der Verband die SR als geringfügig beschäftigte einstellt?
    Da sind doch bis zu 450€ im Monat quasi steuerfrei (für den Arbeitnehmer).
    Dann müsste der Verband natürlich die Steuern abführen und sich das Geld von den Vereinen holen.

    Dann müsste der SR sich auch Sonntags nicht mehr darum kümmern, dass ihn jemand bezahlt.

    Wobei sich dann vermutlich die Frage des Mindestlohn stellt (und noch weitere wahrscheinlich)

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Wäre es nicht eigentlich besser, wenn der Verband die SR als geringfügig beschäftigte einstellt?
    [...]

    Wobei sich dann vermutlich die Frage des Mindestlohn stellt (und noch weitere wahrscheinlich)

    Arbeitsrechtlich stellen sich da dann noch ganz andere Fragen - aber das sollte dann hier nicht mehr Thema sein.

    vom Schleswig-Holsteinischen Badmintonverband bei Google gefunden [pdf]: klick

    Danke auch dafür.


    Was dann von vielen vergessen wird Und dies geht sehr gut aus dem Dokument von max_hb vor:

    Die Erträge aus der Schiedsrichterei werden nicht für sich alleinstehend betrachtet. Jeder der Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Arbeit bezieht wird wohl oder übel den ein oder anderen Cent seiner Schiri Euronen abführen müssen, sobald er die "Ehrenamtsgrenze" überschreitet.

  • Wäre es nicht eigentlich besser, wenn der Verband die SR als geringfügig beschäftigte einstellt?
    [...]

    Wobei sich dann vermutlich die Frage des Mindestlohn stellt (und noch weitere wahrscheinlich)

    Genau das ist es:

    Zitat

    Kurz & knapp: Mindestlohn im Minijob

    1. Als Minijobber werden Arbeitnehmer bezeichnet, die geringfügig beschäftigt sind, also einen 450-Euro-Job ausüben.
    2. Auch im Minijob muss der Mindestlohn in Höhe von 8,84 € pro Stunde gezahlt werden. Hierauf haben die Arbeitnehmer einen Anspruch.
    3. Das bedeutet: Sind Sie in einem Minijob beschäftigt, dürfen Sie pro Monat maximal 50,90 Stunden arbeiten, um noch als Minijobber zu gelten.

    Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-minijob/

  • Naja.. 8.84 * 1.5 = 13.26 € (das dürfte doch weniger sein als aktuell so an Aufwandsentschädigung gezahlt wird)
    klingt doch nach einer guten Bezahlung für 90 Minuten Fußball.
    Muss man nur das drumherum nicht als Arbeitszeit zählen.............

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Vorsicht amfa! Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat schon wiederholt geurteilt, dass für den Beruf erforderliche Rüst- und Umkleidezeiten als Arbeitszeit zählen (können), für die Schiedsrichterei dürfte das mit ziemlicher Sicherheit zutreffend sein. Außerdem gehören Dinge wie etwa die Pass- und die Platzkontrolle und der Spielbericht definitiv dazu, wir kommen also auf mehr Zeit.


    Im Nebeneffekt gäbe es noch eine ganze Reihe anderer Probleme aus der Ecke Arbeitszeitgesetz. Selbiges schreibt nämlich vor, dass mindestens ein Tag in der Woche arbeitsfrei sein muss - wer also im Hauptberuf in der Fünf-Tage-Woche tätig ist, dürfte am Wochenende höchsten noch an einem Tag arbeiten. Und an Arbeitstagen darf auch maximal 10 Stunden gearbeitet werden, wer also schon mehr als 8 Stunden am Tag malocht hat, wird kaum noch eine Spielleitung in den 10 Stunden unterbringen können. Weiterhin muss zwischen zwei Arbeitseinsätzen eine Mindestruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden, wenn Du also ein Abendspiel mit Ende um 21 Uhr hast, darfst Du am nächsten Tag frühestens um 8 Uhr wieder mit der Arbeit anfangen - das kann je nach Arbeitszeit schon ein Problem sein. Und so weiter ...


    Nicht zu vergessen:
    Der Verband muss für GfB-Kräfte pauschal Abgaben abführen, das kostet richtig Geld - und im Nebeneffekt wären wir alle Beschäftigte in regulären Arbeitsverhältnissen mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz; ich glaube kaum, dass ein Verband daran Interesse hätte.

  • Mit den Rüstzeiten ist mir klar. Deswegen ja der hinweis, dass man das drumherum nicht als Arbeitszeit definieren darf... ob das irgendwann vor einem Gericht bestand hat habe ich nicht behauptet ;)
    Mir sind auch grundsätzlich die Konsequenzen bekannt die das alles hätte.

    Aber am Ende bleibt da nichts anderes übrig.
    Wenn ein Gericht jetzt hingeht und ganz streng guckt wie ein SR "arbeitet" könnte ich mir durchaus vorstellen, dass das jetzt auch schon als ganz normale abhängige Beschäftigung gesehen werden könnte.

    Die einfachste Lösung wäre ja, die SR gar nicht mehr zu bezahlen. Damit würde man meines Erachtens alle die Probleme umgehen.
    Dass das für die SR die schlechteste Lösung ist, ist keine Frage.

    Eigentlich ist hier ja der Gesetzgeber gefragt um für SR eine klare gesetzliche Regelung zu finden, sodass trotz bezahlung weder Steuern noch sonstige Konsequenzen drohen.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Langsam: Genau das Drumherum ist Arbeit, ebenso wie die Zeiten für die Pflichtsitzungen/Lehrabende, Leistungsprüfungen etc., in der Summe läppert sich das. Und auch die Umkleidezeiten sind Arbeitszeit, da wir eine doch sehr spezifische Kleidung tragen, ergo komme ich auf (einschließlich Platzkontrolle etc.) mindestens zwei Stunden Arbeitszeit für ein Spiel - und dabei habe ich nicht einmal eine Nachspielzeit eingerechnet.


    Der Gesetzgeber hat Regelungen getroffen, dem ist das egal, die Verbände müssen zusehen, dass sie sich im Rahmen der vorhandenen Gesetze bewegen. Es gab diesbezüglich jüngst ein Urteil eines Landesarbeitsgerichtes, dass ein BL-Schiri eben kein Arbeitsverhältnis hat. Ich will nicht leugnen, dass die Begründung zwar schlüssig ist, die Gegenargumente aber durchaus auch überzeugend sind, so dass hier vermutlich noch nicht das letzte Wort gesprochen sein dürfte. Auch wenn BL-Schiris nicht mit Amateuren vergleichbar sind, gibt es aber insoweit einen Hinweis, wenn schon dort kein Arbeitsverhältnis vorliegen sollte.

  • Bräuchte dann ein (Amateur-)SR nicht einen Gewerbeschein, wenn es sich nicht um ein (Angestellten-)Arbeitsverhältnis handelt?
    Und schon müsste man auch noch Mitglied der IHK werden.
    Das es sich nicht um einen Freiberuf handelt wäre dass wohl das mindeste.
    Wie dem auch sei so wie es aktuell ist, scheint es mir ja nicht ganz richtig zu sein.

    Ich warte mal ab ob und wann sich da irgendwas gerichtliches tut.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • A_Kappi

    Oh Andy, was hast du hier bloß für eine Diskussion losgetreten ||.

    Am Ende haben wir alle die Steuerfahndung am Hals und müssen uns wegen Steuerhinterziehung verantworten.:ironie:


    Sorry Leute, das musste jetzt mal sein.

    Mir ist diese Diskussion zu akademisch.

    Ich werde diesbezüglich genau so weitermachen, wie die vergangenen 37Jahre.

  • Mir ist diese Diskussion zu akademisch.

    Ich werde diesbezüglich genau so weitermachen, wie die vergangenen 37Jahre.


    Das hat nichts mit akademisch zu tun. Wer zum Beispiel regelmäßig 3 Spiele pro Woche leitet (und davon haben wir viele Kollegen), der kommt bei durchschnittlich 15 EUR Schiedsrichterspesen und 15 Euro Fahrgeld (bei uns im ländlichen Kreis ist das ein unterer Durchschnittswert) auf einen - ich nenne das mal "Umsatz"- von rund 3600 EUR pro Jahr.


    Und dieser ist gefälligst anzugeben und auszuweisen. Davon sind steuerlich maximal 1800 EUR interessant- Fahrspesen sind ja grundsätzlich außen vor (so man denn tatsächlich gefahren ist).
    Jede Bäckerei-Fachverkäuferin muss ihre sauer verdienten 1600 EURO Brutto im Monat versteuern aber wir SR wollen uns 150 EURO netto jeden Monat (Durchschnittswert 1800 EUR / Jahr im obigen Beispiel; gemittelt auf 12 Monate) bar in die Tasche stecken?


    Gut, wer das so für richtig hält- bitte sehr. Ich halte das für eine Schweinerei (Betrug an der Bäckerei-Fachverkäuferin wenn man so will) und der Gesetzgeber nennt das Steuerhinterziehung. Ich begrüße es sehr, dass hier den Schiedsrichtern zukünftig genauer auf die Spesen geschaut wird.

  • Jede Bäckerei-Fachverkäuferin muss ihre sauer verdienten 1600 EURO Brutto im Monat versteuern aber wir SR wollen uns 150 EURO netto jeden Monat (Durchschnittswert 1800 EUR / Jahr im obigen Beispiel; gemittelt auf 12 Monate) bar in die Tasche stecken?

    Dieser Vergleich hinkt doch sehr. Wir versteuern unser sauer verdientes Geld in unserem Job genau wie die Bäckerei-Fachverkäuferin auch. Die Schiedsrichterei ist nur ein Hobby, welches wir in unserer Freizeit ausüben und davon nicht unseren Lebensunterhalt bestreiten, so wie es die Bäckerei-Fachverkäuferin tagtäglich hinter Ihrer Theke tut.

  • Freibetrag? Ahe- welchen meinst Du und wie hoch ist der Deiner Meinung nach? Ich kenne den Ehrenamtsfreibetrag: 720 Euro / Jahr und der reicht bei vielen Schiedsrichtern aus, dass sie keiner Steuerpflicht unterliegen.


    Nur ein Hobby? Aha. Einkommen, welches nicht unmittelbar zum Lebensunterhalt dient, ist also nicht zu versteuern? Fast schon lustige Wortmeldung; hat nur mit unserem Steuerrecht nichts zu tun.

  • Ich habe lediglich geschrieben, dass man das Einkommen der Bäckersfrau nicht mit den Spesen unseres Hobbys vergleichen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Wie du darauf kommst, dass ich behaupte, dass dies nicht zu versteuern wäre ist mir schleierhaft. Also mal schön den Ball flach halten und vielleicht mal meinen Post richtig lesen und deuten.

  • Ich muss da BRit mal beipflichen


    dass man das Einkommen der Bäckersfrau nicht mit den Spesen unseres Hobbys vergleichen kann.

    Das ist Deine Interpretation der Dinge. Das Finanzamt macht da aber keinen Unterschied.


    Dieser Vergleich hinkt doch sehr. Wir versteuern unser sauer verdientes Geld in unserem Job genau wie die Bäckerei-Fachverkäuferin auch.

    Ja, davon gehe ich doch mal aus. Nur leider gehören offenbar (und das hat der BGH ja nun mit seinem Urteil gesagt) auch Deine SR Euronen dazu.


    Natürlich gibt es Freibeträge und alle möglichen Abzüge, die ein zu versteuerndes Einkommen schmälern. Das macht es ja auch so kompliziert hier eine allgemeinverbindliche Aussage zu treffen.

    Dem 14-Jährige Jugendliche mit 20 Spielen im Jahr wird man wohl kaum in die Tasche greifen können.


    Ich komme als Vielpfeiffer in Hamburg auf 180 bis 200 Spielleitungen (Einsätze) im Jahr. In unserem BSA teile ich mir die Spitze mit einem SR-Kollegen aus dem Nachbarverein. Am Saisonende liegen wir beide meist nur 2 Spielleitungen auseinander. Alleine in unserem BSA gibt es mehr als 20 Kollegen mit deutlich über 100 Einsätzen pro Saison. Mehr als 50 Spielleitungen pro Saison sind bereits bei uns im Verein keine Seltenheit - um bei uns im Verein "Einsatz Champion des Jahres zu werden" musst Du mit 3 weiteren Zanken, die alle über 80 Einsätze haben (Als Funktioner im Verein steht mir diese Prämie nicht zu, ich darf sie aber überreichen.)


    Freibeträge hin oder her. Im Zweifel muss ich dem Finanzamt durch geeignete Dokumentationen beweisen, das meine SR-Euronen unter diesen Freibetrag fallen.


    Zusammenfassend: Ob der ein oder andere von den SR-Aufwandentschädigungen noch etwas an den Fiskus abführen MUSS ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Fakt ist aber auch, das das Finanzamt sich nicht mit irgendwelchen Pauschalaussagen abspeisen lässt. Im Zweifel gibts nämlich eine Schätzung wenn man Einkünfte und Ausgaben nicht dokumentiert belegen kann.

    Wie man das macht. Fragt mal Euren Steuerberater.

    Ich habe jedenfalls seit Jahren einen Ertrag von knapp unter 0.31 € pro Spielleitung in meiner Einnahmen Überschuss Rechnung.

  • Ja, davon gehe ich doch mal aus. Nur leider gehören offenbar (und das hat der BGH ja nun mit seinem Urteil gesagt) auch Deine SR Euronen dazu.


    Dass SR-Einnahmen Einkünfte sind, die grundsätzlich steuerpflichtig sind, war nie anders. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es ja auch den entsprechenden Freibetrag von 720 Euro im Jahr.


    Was der BGH hier entschieden hat, ist die Tatsache, dass unter ganz bestimmten Umständen die SR-Tätigkeit als Gewerbe einzustufen ist. Das hat völlig andere Konsequenzen und ist für die allermeisten Leser hier im Forum nicht relevant. Man sollte das nicht durcheinander werfen.

  • Hatte heute Post vom FA (vorab auch keine Nachfrage etc...)


    Habe in der Anlage SO:

    • meine Ges.-Aufw.-Entschädingungen eingetragen
    • minus Vereinsmitgliedsbeitrag
    • minus SR-Zeitung
    • = "Endsumme"
  • Folgende Info habe ich gerade erhalten:


    Ab dem Steuerjahr 2017 sind alle Steuerbürger, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, grundsätzlich verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung und die standardisierte „Anlage EÜR“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

    Dies gilt nunmehr auch dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 € sind. Die bisherige Kulanzregelung ist ausgelaufen (BMF vom 30.03.2017).

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte entschieden, dass Steuerbürger mit Gewinneinkünften verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn sie nur geringfügige Gewinne aus nebenberuflicher Tätigkeit erzielen. Die elektronische Form sei zwingend, wenn der Gewinn mehr als 410 € beträgt (FG Rheinland-Pfalz vom 15.07.2015, 1 K 2204/13).

    Die Frage ist, was für Personen gilt, die ehrenamtlich in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen tätig sind und dafür eine Aufwandspauschale erhalten, die den „Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit“ zuzuordnen ist? Noch zu Jahresbeginn war zweifelhaft, ob solche Ehrenamtler auch eine Anlage EÜR einreichen müssen.

    Aktuell weisen der Bund der Steuerzahler und auch die OFD Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass Steuerzahler, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 720 € bzw. der Übungsleiterpauschale von 2.400 € jährlich erhalten, nicht zwingend eine Anlage EÜR einreichen müssen.

    In der Steuererklärung können diese Nebeneinkünfte in der „Anlage N“ (Zeile 27) oder in der „Anlage S“ (Zeile 44-45) angegeben werden.

    Übersteigen die Einnahmen aus dem Ehrenamt die genannten Freibeträge und liegt eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, dann muss die „Anlage EÜR“ ausgefüllt und elektronisch-authentifiziert an das Finanzamt geschickt werden. Die Regelung ist bundesweit abgestimmt.


  • Das hat nichts mit akademisch zu tun. Wer zum Beispiel regelmäßig 3 Spiele pro Woche leitet (und davon haben wir viele Kollegen), der kommt bei durchschnittlich 15 EUR Schiedsrichterspesen und 15 Euro Fahrgeld (bei uns im ländlichen Kreis ist das ein unterer Durchschnittswert) auf einen - ich nenne das mal "Umsatz"- von rund 3600 EUR pro Jahr.


    Und dieser ist gefälligst anzugeben und auszuweisen. Davon sind steuerlich maximal 1800 EUR interessant- Fahrspesen sind ja grundsätzlich außen vor (so man denn tatsächlich gefahren ist).
    Jede Bäckerei-Fachverkäuferin muss ihre sauer verdienten 1600 EURO Brutto im Monat versteuern aber wir SR wollen uns 150 EURO netto jeden Monat (Durchschnittswert 1800 EUR / Jahr im obigen Beispiel; gemittelt auf 12 Monate) bar in die Tasche stecken?


    Gut, wer das so für richtig hält- bitte sehr. Ich halte das für eine Schweinerei (Betrug an der Bäckerei-Fachverkäuferin wenn man so will) und der Gesetzgeber nennt das Steuerhinterziehung. Ich begrüße es sehr, dass hier den Schiedsrichtern zukünftig genauer auf die Spesen geschaut wird.

    Alter was läuft den bei dir Falsch?????????

    Wenn du deine Spesen ans Finanzamt abgeben möchtest kannst du das ja gern tun,

    doch lass alle anderen Schiedsrichter damit in ruhe!

    Das kann man bei den Schiedsrichtern 1-3 Liga machen aber darunter auf gar keinen Fall!!


    Was du absolut nicht beachtest bei der ganzen Sache ist das wenn es so kommen würde wie du das Offensichtlich willst,

    wäre es das Ende der Amateur Schiedsrichter!!!

    Haben jetzt schon zu wenig Schiedsrichter, wenn die Spesen versteuert werden müssen kannst du die Jugend bis hin zum Herren Bereich Oberliga

    teilweise einstellen weil keine Schiedsrichter mehr da sind.


    Zu guter letzt finde ich dein Kommentar eine Schweinerei und Hetze gegen uns DEINE KOLLEGEN!