BFH qualifiziert SR-Einkünfte als gewerblich

  • In einem aktuell veröffentlichten Urteil des BFH wurden die Einnahmen eines -national und international- tätigen SR zu gewerblichen Einkünften qualifiziert. In der Folge ist Gewerbesteuer fällig, und zwar auch für die Vergütung der Auslandseinsätze.


    Näheres :


    :guckst_du:   Kommentierung BFH Urteil

  • Oh, oh, da bleibt nur zu hoffen, dass [Zitat]A handelte nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht. Außerdem war er selbständig tätig.[Zitat Ende] im Amateurbereich die Nachhaltigkeit verneint wird, denn eine Gewinnerzielungsabsicht könnte ich mit denselben Argumenten durchaus konstruieren. Sollten aber auch die Schiris in der Betonliga künftig so behandelt werden, hat der BFH dem Fußball - und nahezu allen anderen Sportarten auch - den Todesstoß versetzt, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass dann noch eine signifikante Zahl an Schiedsrichter weiter machen wird.

  • @ Manfred


    Dem sehe ich gelassen entgegen.

    An anderer Stelle habe ich ja mal ausgeführt wieviel die Schiedsrichterei kostet und welchen Ertrag ich erziele.


    Leider wollte mir da ja keiner hier glauben, bis auf mein Steuerprüfer der mir diese "Einnahmen Überschuss Rechnung" empfohlen hat.


    Ich fange dann schonmal an, Quittungen für den Vorsteuerabzug zu sammeln. Spätestens mit meiner ersten "Steuererklärung aus Schiedsrichtertätigkeit" ist die ganze Sache dann erledigt.


    Besonders zu beachten: Das Urteil redet hier von Gewinnen und nicht von Einkünften!

  • Ach SixtSCTF, Du übersiehst eine Kleinigkeit:
    Auch wenn am Ende möglicherweise keine Steuerpflicht bleiben sollte, heißt das einen immensen administrativen Aufwand, denn als Gewerbetreibender musst Du nicht nur einmal im Jahr die Steuererklärung machen, da gibt es diverse weitere (Vor)Anmeldungen und unter Umständen auch erst einmal Schätzungen und Vorauszahlungen - und ich behaupte mal, die große Masse der Schiedsrichter hat schon genug Probleme mit der jährlichen Steuererklärung.


    Unabhängig davon, ob ich am Ende einen Gewinn oder einen Verlust hätte, mir wäre der zusätzliche Aufwand zuviel ...

  • @ Manfred


    Stimmt, habe ich gar nicht bedacht

    ob ich am Ende einen Gewinn oder einen Verlust hätte, mir wäre der zusätzliche Aufwand zuviel ...

    Für mich ist dies kein -bedeutender- Mehraufwand weil es als Teil-Selbstständiger sowieso zu meinem Tagesgeschäft gehört. Die Paar Buchungssätze pro Woche sind dann nicht mehr Kriegsentscheidend.....


    Das habe ich jetzt nicht berücksichtigt das derartige Dokumentationen für viele Kollegen absolutes Neuland sind.

  • Das ist der Schlüssel:

    "Einnahmen Überschuss Rechnung". Das kann man jedem Schiedsrichter auf einem Lehrabend in 15 Minuten beibringen und fertig. Den Zettel unterschreibt der SR und gibt ihm bei der Steuerbehörde ab.

    Wer dann tatsächlich noch einen Netto-Gewinn von mehr als 720€/Jahr erzielt, der soll diesen auch versteuern.

    Ich sehe da kein Problem.

  • Das ist der Schlüssel:

    "Einnahmen Überschuss Rechnung". Das kann man jedem Schiedsrichter auf einem Lehrabend in 15 Minuten beibringen und fertig. [...]

    Wer dann tatsächlich noch einen Netto-Gewinn von mehr als 720€/Jahr erzielt, der soll diesen auch versteuern.

    Ich sehe da kein Problem.

    Naja, so einfach ist das leider nicht. Nagut, die Darstellung von Dir suggeriert das zwar - und diese Einnahmen Überschuss Rechnung ist wahrlich kein Hexenwerk- setzt aber voraus, das sonst keinerlei Einkünfte erzielt wurden.

    Darüber hinaus kann ich mir vorstellen, das einige (auch hier im Forum) damit ganz schön auf dem Bauch landen werden da sie in Ihrer "Aufwandsdokumentation" die sogenannten "Sowieso-Da" Kosten gerne nicht berücksichtigen.


    Darüber hinaus muss ich auch nochmal Manfreds Argumentation wiederholen: "Es ist ein Aufwand" der in keinem Verhältniss steht.


    Zumindest habe ich schonmal ein -wohlgemerkt unjuristisches- Zitat eines Rechtsberaters dazu:

    Zitat von 'Nicht juristische' Meinung eines Juristen zum Urteil

    ...Du weißt was ich meine! Schiedsrichter die im Profibereich pfeifen und entsprechend verdienen...da muss dann aber eine Klarstellung erfolgen, wo die Grenze verläuft...

    ..Ist immer der gleiche Mist. Den Kollegen sitzen die juristischen Definition und Abgrenzung im Schädel und keiner denkt darüber nach, was er damit lostritt. Interessiert die auch nicht

    Die Herausforderung hierbei ist, das es keine klare und eindeutige Abgrenzung zwischen den "Buli-Ittrich's" und den "Kreisliga-Kalle's" gibt.


    Vielleicht definieren wir hier gerne mal eine Abgrenzung und ich denke jeder von uns hat da irgendeine Definition im Hinterkopf. Aber alleine der bereits einige Zeit andauernde Rechtsstreit eines SR aus dem LV-Bremen (Definition des Vertragsverhältnisses zwischen DFB und dem SR) zeigt, das dies offenbar nicht so einfach ist wie wir uns das vorstellen.


    Der BFH hat nun zunächst einmal festgestellt, das in dem Konkret verhandeltem Fall (Das ist hierbei wichtig) eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ob dieses Urteil dann auf alls SR übertragbar ist, geht aus dem Urteil nämlich nicht hervor, obwohl es Bezug auf -ähnlich gelagerte - Fälle aus anderen Sportarten nimmt.


    Rat meines Rechtsanwaltes: Abwarten wie sich die Landesverbände in nächster Zeit dazu äussern.....

  • Ich stimme Deinem Juristen zu, abwarten, ob da was kommt.

    Gewerbetreibende sind ab dem Veranlagungszeitraum 2017 übrigens verpflichtet, die Gewinnermittlung auf der amtlich vorgeschriebenen "Anlage EÜR" authentifiziert per Elsterschnittstelle zu übermitteln - damit hat sich die formlose Einnahme-Überschuss-Rechnung erledigt.


    Die Einstufung als Gewerbebetrieb zieht auch noch weitere Kreise. Sollte es wirklich so weit heruntergebrochen werden, dass alle SR ein Gewerbe anmelden müssen gibt es noch andere Institutionen, die dann entsprechend zur Kasse bitten. Ich denke da an Gewerbemüllgebühren, IHK-Beiträge (Pflichtmitgliedschaft), oder an meine ganz speziellen Freunde vom Beitragsservice (früher GEZ), die bei Gewerbetreibenden gerne weitere Beiträge kassieren.


    Bei den Profi`s gibt es auch einige Besonderheiten: Pflicht zur Bilanzierung ab einem Gewinn von 60.000,- €, Gewerbesteuer ab 24.500,- € usw.

    Mich verwundert das Urteil ehrlich gesagt.

  • Wobei sich das Urteil auf eine Zeit bezieht, in der die Elite Schiedsrichter noch ausschließlich pro Spiel bezahlt wurden und somit das Risiko selbst getragen haben (dies haben die Richter als Indiz für eine Selbstständigkeit gesehen). Mittlerweile bekommen die BL-Schiris ja ein Mndestgehalt, was man als Indiz für eine abhängige Beschäftigung werten könnte.


    Jura ist ein Fall-zu-Fall Geschichte, besonders in Deutschland. Solange kein Finanzamt anfängt, massenhaft Steuerbescheide an Amateurschiris zu schicken, würde ich mir keine Gedanken machen, dass jetzt jeder Kreisliga-SR ein Gewerbe anmelden muss.

  • Mich wundert bald gar nichts mehr. Über solche Urteile kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.

    Ich denke gerade an die vielen jungen Kollegen, die Schüler und Studenten, die noch nie Steuern zahlen mussten und daran, was denen jetzt durch den Kopf geht.

    Ein Gewerbe anmelden für meine Schiedsrichtertätigkeit - geht's noch??

    Selbst auf DFB-Ebene halte ich das für Unsinn. Das ist doch wohl eher ein Angestelltenverhältnis. Aber da stehen ja wohl auch noch Gerichtsurteile aus.Mal gespannt.

    Erkläre einem 14 jährigen Anwärter , dass er sich einen Gewerbeschein zulegen muss und dann eine Steuererklärung machen muss. Der erklärt einen doch für bekloppt.

    Ich werde jedenfalls nichts dergleichen tun, eher höre ich auf.

    Abgesehen davon, glaube ich, dass wir im Amateurbereich damit nichts zu tun haben werden.

  • Hallo.


    Es geht in dieser Sache ja um den Zahnarzt aus KL. Und da war ja schon allein aus dem Kontext - selbständig mit eigener Praxis, sehr hohe Anzahl international geleitete Spiele - eine Situation gegeben, die mit Amateuren nichts mehr zu tun hat.


    Er musste ja quasi durch die Pfeiferei das kompensieren, was ihm in der Praxis an Einnahmen entgangen ist. Und von daher, in Kombination mit den zum damaligen Zeitpunkt überproportional hohen Spesen im Vergleich zum Amateur, ist eben auch eine Gewinnerzielung unterstellbar.


    In wie weit die Absicht einer Gewinnerzielung auf die durchschnittliche Anzahl Spiele und der damit im Kalenderjahr generierten Spesen unterstellt werden kann, dies bedarf wie bereits erwähnt einer Klärung durch die Verbände.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Es war nicht meine Absicht eine Panik auszulösen ^^


    Wie bereits weiter oben erwähnt, abwarten und gelassen den Dingen entgegensehen, die da kommen ;)

  • Es war nicht meine Absicht eine Panik auszulösen

    In Deutschland ist es nicht üblich den Boten zu Köpfen. Obwohl manchmal der Eindruck entsteht das der Überbringer einer Nachricht oft auch für dessen Inhalt verantwortlich gemacht wird.


    Die Aufregung entsteht bei denjenigen, die sich über die Tragweite derartiger Urteile bewusst werden. Oft ist es leider so - und da spreche ich aus mehreren Legiuslaturperioden Erfahrung - das die Masse erst beginnt auf die Barrikaden zu klettern wenn es keine Möglichkeit mehr gibt etwas rückgängig zu machen.


    Daher ist eine Zeitnahe Information immer von Vorteil. Leider ist es jedoch so, das diejenigen, die in einiger Zeit aufschreien werden heute diejenigen sind die soetwas verharmlosen. - Auch eine Lehre der Geschichte....

  • Also die Hamburger brauchen sich keine Gedanken machen, insbesondere weil man bei den Spesen die Fahrtkosten abziehen muss. Selbst als Vielpfeifer muss man sich keine Gedanken machen, Aufwand und Kosten der Reinigung der vorgeschriebenen Ausrüstung. SR Klamotten und Zubehör usw.

    Im Übrigend halte ich das Urteil für richtig, der Kollege hat richtig viel Geld verdient und wollte keine Steuer zahlen.

    Wir reden hier von einem sechsstelligen Betrag, der nebenbei noch eine Zahnarztpraxis betrieb.

    Also mit Mitleid zurück halten und keine Panik für die 15€ extra am Wochenende!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Selbst als Vielpfeifer muss man sich keine Gedanken machen, Aufwand und Kosten der Reinigung der vorgeschriebenen Ausrüstung. SR Klamotten und Zubehör usw. [...]und keine Panik für die 15€ extra am Wochenende!

    Tja, da ist aber noch ein kleiner Gedankenfehler d´rin. Es geht hierbei weniger darum OB mir von den 15€ noch etwas abgezogen wird, sondern das das BFH festgestellt hat, DAS eine Gewinnerzielungsabsicht mit selbständiger Arbeit vorliegt.

    Damit wird grundsätzlich erst einmal eine Steuerpflicht und darüber hinaus eine Pflicht zur Dokumentation festgestellt.


    A_Kappi bringt es auf den Punkt, wenn auch mMn mit etwas Übertreibung aber in dieser Übertreibung liegt die Veranschaulichung:

    gibt es noch andere Institutionen, die dann entsprechend zur Kasse bitten.

    In diesem Punkt bin ich grundsätzlich mit tillongi einer Meinung:

    Im Übrigend halte ich das Urteil für richtig, der Kollege hat richtig viel Geld verdient und wollte keine Steuer zahlen.

    Leider ist es jedoch so, das in diesem Urteil des BFH nicht nur steht das der Kollege die Einkünfte zu versteuern hat - was jeder wohl auch nachvollziehen kann. Der Aufreger steht aber erst in der Urteilsbegründung die eine Steuerpflicht für derartige Einkünfte generalisiert.


    Damit sind wir dann bei Manfred

    Auch wenn am Ende möglicherweise keine Steuerpflicht [Anm. SixtSCTF: Ich denke Du meinst in diesem Zusammenhang "Steuerschuld"] bleiben sollte, heißt das einen immensen administrativen Aufwand

    Es geht nicht darum ob der Fiskus uns von unseren wenigen Schiedsrichtereuronen noch etwas wegnimmt, sondern um den administrativen Aufwand der gegenüber dem Finanzamt belegen muss DAS meine Schiedsrichtereuronen in meiner Tasche bleiben dürfen.

  • SixthSCTF, wenn Du das Urteil mal liest, wirst Du doch selbst merken, dass die Entscheidungsgründe im Wesentlichen eben nicht auf einen Betonklasse-Schiedsrichter anwendbar sind. Vor diesem Hintergrund verstehe ich Deine Panikmache nicht.

  • SixthSCTF, wenn Du das Urteil mal liest, wirst Du doch selbst merken, dass die Entscheidungsgründe im Wesentlichen eben nicht auf einen Betonklasse-Schiedsrichter anwendbar sind.

    Nun, leider ist es so das zumindest für mich als Teil-Selbständiger nach derzeitigem Sachstand meines Steuerberaters eine Anwendungsmöglichgkeit nicht auszuschliessen ist (Es geht nicht um die Summern sondern um den Aufwand). Ich denke das ich mich auf diese seit über 20 Jahren vertrauensvolle zusammenarbeit verlassen kann - wobei in dieser "Gilde" offenbar noch nicht klar ist wie mit einem solchen Urteil umgegangen werden soll da das Urteil generell bestimmte Lebensbereiche (vgl.: seinerzeit die Übungsleiterurteile) betrifft bei denen im Nachgang viel nachgebessert wurde.


    Möchte aber hinzufügen:

    Rat meines Rechtsanwaltes: Abwarten wie sich die Landesverbände in nächster Zeit dazu äussern.....

    Was mich dann wieder völlig gelassen lässt.

  • Das Problem sind gar nicht die Einkünfte als solche (jedenfalls nicht im Amateurbereich), sondern die "Infizierung" aller freiberuflicher Einkünfte.


    Als Freiberufler zahlt man ja keine Gewerbesteuer, weil freie Berufe eben kein Gewerbe sind. Wenn man aber als Freiberufler (z.B. Arzt, Anwalt, Architekt, Steuerberater, bestimmte Unternehmensberater) einen einzigen Euro gewerbliche Einkünfte erzielt, muss man Gewerbesteuer auf seine gesamten Einkünfte bezahlen. Das heißt, ein Betonliga-Schiri, der Anwalt ist, riskiert womöglich wegen 200 Euro, die er im Jahr als Schiri macht, eine deutlich fünfstellige Steuernachzahlung.

  • Wenn der vormalige Freiberufler dann Gewerbesteuer nachzahlen muss reduziert sich seine Einkommensteuer aber erheblich. Zwar nicht um den gesamten Betrag, jedoch erheblich.