BFH qualifiziert SR-Einkünfte als gewerblich

  • Wobei der Verband auch einfach ein Steuerberater vortragen lassen kann.
    Ich bin sicher das jeder Verband sogar einen kennt der das für umsonst machen würde. ;)

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Moment:
    Wir hatten auch schon einen Beitrag in der SR-Zeitung, wenn man den in einer Sitzung erwähnt vorstellt, ist das sicher vollkommen unkritisch. Generell gilt ohnehin, dass allgemeine Dinge behandelt werden dürfen, untersagt ist vor allem die Beratung im Einzelfall.


    Wenn also jemand darüber referiert, dass beispielsweise Fahrtkosten zu den Pflichtschulungen Werbungskosten sind, ist das keineswegs eine unerlaubte Steuerberatung. Anders sieht das aus, wenn es dann um konkrete Einzelfragen wie etwas die Behandlung von Umwegen zur Mitnahme anderer Kameraden geht, da befände man sich dann im Grenzbereich.

  • untersagt ist vor allem die Beratung im Einzelfall.

    Untersagt ist nur die Beratung im Einzelfall. Für die Darstellung der steuerrechtlichen Rechtslage und für das Verbreiten allgemeiner Tipps dazu braucht niemand eine Zulassung.

  • Am Ende ist es nur legitim, wenn sich Steuerbehörden für unsere Einkünfte interessieren. Manch einer von uns bekommt monatlich mehr Spesen als ein schlecht bezahlter Teilzeit-Angestellter. Da müssen die Steuerbehörden sich einen Überblick verschaffen, welche Einkünfte eben Auslagen/Aufwendungen sind und welche davon einen Gewinn/ ein Einkommen darstellen.

    Ich wiederhole mich: Das ist alles kein Hexenwerk und kann von jedem SR innerhalb einer halben Stunde pro Jahr aufgestellt und ausgewiesen werden.
    Es kann bitte auch nicht sein, dass es SR mit Nettoeinkünften >>1000€ pro Jahr gibt, die sich komplett jeder Steuerpflicht entziehen wollen.

    Und seien wir bitte ehrlich: Was sich da manche SR in die Tasche gesteckt haben in der Vergangenheit (Zusatzvergütungen vom Verein, Barvergütungen auf Turnieren/bei Freundschaftsspielen, Fahrspesen ohne dass diese angefallen sind) ist nicht ok (um nicht zu sagen Betrug/ Steuerhinterziehung). Die "gute Sache" hin oder her.

  • Ich wiederhole mich: Das ist alles kein Hexenwerk und kann von jedem SR innerhalb einer halben Stunde pro Jahr aufgestellt und ausgewiesen werden.
    Es kann bitte auch nicht sein, dass es SR mit Nettoeinkünften >>1000€ pro Jahr gibt, die sich komplett jeder Steuerpflicht entziehen wollen.

    Also verstehe ich das richtig: In dem Fall, dass das Finanzamt wirklich Ansprüche auf Darlegung der Nettoeinkünfte der SR legt, reden wir vom aufschreiben und genauen dokumentieren, was habe ich eingenommen und wann bzw wodurch.

    Nehmen wir mal mich als Beispiel, aus dem einfachen Grund auf mich treffen diese "1000€" pro Jahre ohne nachzurechnen locker zu.

    Ich pfeife jedes Jahr zwischen 85 und 95 Spielen. Also rechnen wir mit 90. Dazu kommen dann Spesen zwischen 11 und 24€. Nehmen wir jetzt auch davon mal den Mittelwert und sagen 17€. Das ergibt nach meiner Rechnung eine Aufwandsentschädigung von 1530€ (+/- 150€) im Jahr.

    Mal davon abgesehen, dass mir das garnicht bewusst ist, wie viel ich durch mein Hobby einnehme weil ich es nicht jedes mal genau aufschreibe, reden wir von einem ordentlichen Betrag, der für mich jedoch einfach von "Hand zu Fuß" verbraucht wird, ohne ihn auf die Bank zu bringen.


    Wenn ich jetzt bewusst davon rede, mich nach jedem Spiel hinzusetzen, mir das einzutragen und am Ende des Jahres alles zusammenzutragen und davon dann Steuern abgeben müsste, dann reden wir davon, dass mir Geld von meinem Konto abgebucht würde, welches ich nicht als Einnahmen in dem Sinne sehe und welches niemals mein Konto gesehen haben. Auf gut deutsch bekomme ich dann Steuern abgezogen, von meinem Gehalt und nicht von meinen Spesen, da ich diese "einfach so" ausgebe.


    Das Problem, was ich hier sehe, liegt darin, dass ich mir sehr sicher bin das mindestens 80-90% der Amateurschiedsrichter genau so mit Ihren Spesen umgehen. Mal davon abgesehen, dass davon viele noch Schüler, Studenten oder Azubis sind, welche sich einfach nicht leisten können, diese Spesen zu besteuern und dadurch auch Steuern abzutreten.


    Natürlich reden wir hier rein hypothetisch und es wurde weder was entschieden, noch wurde großartig etwas in die Wege geleitet um dem Amateurschiedsrichter ans Geld zu gehen. Aber ich finde, man sollte das mit Vorsicht betrachten, denn wenn es wirklich so kommen sollte, was ich nicht hoffe, wird unser Problem von zu wenigen Schiedsrichtern schlagartig ein ganz gewaltiges Stück größer und das deutschlandweit.

  • Hallo.


    Doch, genau das wirst Du tun müssen: Detailliert dokumentieren. Und dann eben anteilig eine Rücklage bilden, damit Du eben nicht an Dein sonstiges Geld musst.


    Wobei dann aber streng genommen nur die Beträge über 720 € zu versteuern wären, wobei dann noch due Frage ist, ob der Betrag nur die reinen Spielspesen oder alles inklusive Fahrspesen umfasst.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Mal davon abgesehen, dass mir das garnicht bewusst ist, wie viel ich durch mein Hobby einnehme weil ich es nicht jedes mal genau aufschreibe, reden wir von einem ordentlichen Betrag, der für mich jedoch einfach von "Hand zu Fuß" verbraucht wird, ohne ihn auf die Bank zu bringen.


    Wenn ich jetzt bewusst davon rede, mich nach jedem Spiel hinzusetzen, mir das einzutragen und am Ende des Jahres alles zusammenzutragen und davon dann Steuern abgeben müsste, dann reden wir davon, dass mir Geld von meinem Konto abgebucht würde, welches ich nicht als Einnahmen in dem Sinne sehe und welches niemals mein Konto gesehen haben. Auf gut deutsch bekomme ich dann Steuern abgezogen, von meinem Gehalt und nicht von meinen Spesen, da ich diese "einfach so" ausgebe.


    Das ist aber keine wirklich gelungene Argumentation: Entweder nutzt du die Spesen für etwas, das du dir sonst nicht geleistet hättest - und seien es nur der Burger und das Bier am Samstag Abend. Oder aber du würdest es dir trotzdem leisten, dann würdest du das Geld aus anderen Einnahmen (d.h. deinem Gehalt) nutzen, das heißt Du hättest Kontobewegungen, die du jetzt nicht hast. Wie man es auch wendet: Du nutzt die Spesen als Einnahmen. Warum sollten sie nicht besteuert werden?


    Mal davon abgesehen, dass davon viele noch Schüler, Studenten oder Azubis sind, welche sich einfach nicht leisten können, diese Spesen zu besteuern und dadurch auch Steuern abzutreten.


    Wir reden hier vom individuellen Einkommensteuersatz, wenn also jemand ohnehin geringe Einkünfte und hohe ausbildungsbedingte Ausgaben hat, wird er die Spesen letztendlich nicht einmal dann besteuern müssen, wenn sie voll einkommensteuerpflichtig wären. Also, auch hier, kein mich überzeugendes Argument.


    Ich sehe das genauso wie BRiT: Jeder Geringverdiener muss (geringe, aber immerhin) Steuern auf seine Einnahmen zahlen; warum sollte das mit besonders hohen Einnahmen (immerhin existieren gewisse Freibeträge) aus dem SR-Wesen anders sein? Das ändert ja nichts daran, dass ich die Steuer- und Sozialabgabenlast in Deutschland allgemein für zu hoch halte, aber das ist meine persönliche Meinung.

  • Da ja von "Spesen" die Rede ist: Wenn ich auf mehrtägiger Dienstreise bin, bekomme ich einen Tagessatz von meinem Arbeitgeber um die Verpflegung dort vor Ort zu finanzieren. Diese Spesen sind steuerfrei, aber ich muss auch nicht im Detail nachweisen, wofür ich sie verwendet habe. Wenn ich mich sparsam verhalte, kann ich dadurch zusätzliche Einnahmen erzielen. Bei Arbeitnehmern, die regelmäßig reisen, kommen so durchaus mittlere vierstellige Beträge im Jahr zusammen.


    Nach meinem Verständnis könnte eine ähnliche Regelung also auch für die SR-Spesen gelten. Dies scheint mir eigentlich der passendere Vergleich als der zu einem Geringverdiener/Teilzeitangestellten. Der Unterschied ist natürlich, dass der SR keine weiteren Einnahmen hat, da es ein Ehrenamt ist.


    Das Urteil verstehe ich jetzt so, dass das Gericht die Bezahlung des SR als Lohn und nicht als Spesen klassifiziert, wodurch eine Steuer möglich wird.

  • Und nocheinmal: Ich bringe jedem SR in 20 Minuten eine aussagekräftige Einahmen-Überschuss-Rechnung bei.

    Am Ende eines Steuerjahres ein Blick ins dfbnet, zusätzlich noch eine grobe Abschätzung über zusätzlich erhaltene Gelder und nach 25 Minuten ist man fertig.

    Wer dann bei 730€ Nettoeinkünften liegt- das wird niemanden interessieren.

    Wer aber bei z.B. 1220€ Nettoeinkünften liegt- ja der versteuere bitte die 500€ mit welchem Prozentsatz auch immer (legt im Zweifel die zuständige Steuerbehörde fest) und fertig.

    Alles gut.

  • Nr.23: Das sind keine Spesen sondern pauschalisierter Verpflegungsmehraufwand. Und der ist bis zu einer gewissen Höhe eben ein Pauschbetrag, den der AG absetzen kann als Betriebskosten, der auch bis zu der Höhe von um die 60 € je Tag bei voller Abwesenheit von zuhause für Dich steuerfrei ist. Erst ab dieser Höhe oder bei einmaligen höheren Kosten ist der Mehrbetrag als geldwerter Vorteil zu versteuern. Von daher nicht vergleichbar. Eher greifen hier die Regelungen zur Übungsleiterpauschale.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Vorsicht, wir reden hier über zwei vollkommen unterschiedliche Dinge!


    Was die Einkommensteuer angeht, so muss ich meine Spesen und die Werbungskosten angeben, daran ändert das Urteil auch nichts. Hier genügt aber eine einfach Einnahmen-Überschuss-Rechnung und soweit der Freibetrag nicht überschritten wird, muss am Ende auch kein Cent versteuert werden.


    Das Urteil definiert aber eine Gewerbesteuerpflicht - und das ist ein ganz anderes Kaliber.

  • Ich habe zu dieser Thematik mal unserem KSO angeschrieben, der praktischerweise diplomierter Steuerberater ist.

    Sobald ich hier etwas erfahre, was zur Veröffentlichung freigegeben ist, werde ich es Euch wissen lassen.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte gestern abend ein längeres Telefonat mit meinem KSO und möchte Euch diese Infos nicht vorenthalten.

    Für uns Amateur-Schiedsrichter sind die Einnahmen aus der SR-Tätigkeit nicht als "Einnnahmen aus Gewerbebetrieb",

    sondern als "Sonstige Einkünfte" auf der Steuererklärung zu deklarieren.

    Als Einnahmen gelten hier:

    - Aufwandsentschädigungen für Spielleitungen

    - Aufwandsentschädigungen für Beobachtungen o.ä.

    Liegen diese Einnahmen unter dem Ehrenamtsfreibetrag von 720 €, ist alles okay. Liegt man darüber, sind diese "Mehreinnahmen" regulär zu versteuern.


    Natürlich können auch Ausgaben für die SR-Tätigkeit als Werbungskosten geltend gemacht werden, das umfasst u.a. :

    - Fahrten zu Pflichtsitzungen oder anderen SR-Veranstaltungen

    - Beiträge zu Schiedsrichtervereinigungen

    - Kosten für Schiedsrichterkleidung und Schiedsrichterausrüstung

    - Pflege und Reinigung Sportkleidung

    - Porto- und Telefonkosten

    - Fachliteratur (z.B. Regelheft)

    - Fortbildungskosten

    - Sonstige Kosten in Zusammenhang mit der Tätigkeit


    Im Regelfall wird man dann sogar noch eine steuerliche Rückerstattung erwarten können, da sich gerade die Werbungskosten summieren.


    Belege sowohl für Einnahmen (Liste der geleiteten Spiele mit jeweilig erhaltenem Betrag) als auch für Ausgaben (Rechnungen, Liste der Sitzungen mit km) müssen nicht mit der Steuererklärung mitgeschickt werden, jedoch bis zum Abschluss der jeweiligen Steuerveranlagung vorgehalten werden.


    Wer bis hierher aufmerksam gelesen hat, wird die Fahrtkosten vermissen. Diese können vernachlässigt werden, da hier einer Einnahme eine Ausgabe in gleicher Höhe entgegensteht, sodass sich das gegeneinander aufrechnet.


    Ich hoffe, das bringt ein wenig Licht ins Dunkle.


    Schöne Grüße

    Sebastian


    P.S. hier noch eine kleine Präsentation zu dieser Thematik.

  • Ich muss zwar noch keine Steuererklärung machen, aber das heißt im Umkehrschluss, ich würde dort nur meine Entschädigung ohne Fahrtkosten angeben?

  • Vorab - Vielen Dank für Deine Ausführungen Referee_Sebastian

    Ich denke einmal das Viele von uns nur in den seltensten Fällen über diesen "Ehrenamtsbetrag" kommen werden.

    Aber dies ist auch gar nicht die Herausforderung


    Es geht um die Beweislast und nicht darum ob überhaupt irgendetwas von unseren Schiri-Euronen verteuert wird.

    Da liegt der Hase im Pfeffer.


    Um es mal deutlich zu machen:

    Belege müssen nicht eingeschickt aber aufbewahrt werden. Bedeutet letzten Endes auch eine mehr oder weniger Aufwändige Dokumentation der Belege. Der Betrag den ich in der Steuererklärung zwar in einer einzigen Zahl angebe muss nämlich überprüfbar sein.


    An dieser Stelle platzt mir nämlich die Hutschnur.


    Für eine Spielleitung habe ich einen Zeitaufwand - incl Reisezeit vor und Nachbereitung sowie Schuhe putzen und Trikots Waschen sowie Spielbericht und möglicherweise Sonderberichte - von Durchschnittlich 3,5 bis 4 Stunden.

    Jetzt Erwartet das Finanzamt vom mir noch eine -wenn auch rudimentäre- Buchführung in der ich belege das die wenigen Eurionen im Jahr nicht versteuert werden brauchen?


    Denkt mal bitte darüber nach und nicht darüber ob Euch das Finanzamt von den Schiri-Euronen noch irgendetwas weginmmt.


    Macht Euch also wenige darüber sorgen ob Euch in die Tasche gegriffen wird sondern darüber das man Euch an die Karre pisst weil Ihr Einkünfte nicht sorgfältig angegeben und Dokumentiert habt.

  • SixthSCTF : habt ihr keine Quittungsblocks? Du musst dem Heimverein doch sowieso was schreiben, dann einfach deine Hälfte aufbewahren und bei Erstellung der Steuererklärung einmal aufaddieren.


    Das sind keine 10 Minuten pro Jahr.

  • Für eine Spielleitung habe ich einen Zeitaufwand - incl Reisezeit vor und Nachbereitung sowie Schuhe putzen und Trikots Waschen sowie Spielbericht und möglicherweise Sonderberichte - von Durchschnittlich 3,5 bis 4 Stunden.

    Jetzt Erwartet das Finanzamt vom mir noch eine -wenn auch rudimentäre- Buchführung in der ich belege das die wenigen Eurionen im Jahr nicht versteuert werden brauchen?

    Also ich mach es schon seit Jahren so, dass ich mir zu Rundenbeginn (kann man auch zum Jahresanfang machen) eine Excel-Tabelle erstelle,

    in der ich alle Daten zum Spiel eintrage, also Datum, Paarung, Spielort, Tore, Karten und auch die Spesen. Kostet mich pro Spiel 2 min. in diesem Umfang.

    Fürs FA dürfte Datum, Paarung, Spielort und Aufwandsentschädigung reichen. Das muss dann ja nicht mal elektronisch geschehen, sauber handschriftlich in eine Liste eingetragen muss da dann auch reichen. Bei den Ausgaben kann man es ja ähnlich machen.

  • SixthSCTF : habt ihr keine Quittungsblocks? Du musst dem Heimverein doch sowieso was schreiben, dann einfach deine Hälfte aufbewahren und bei Erstellung der Steuererklärung einmal aufaddieren.


    Das sind keine 10 Minuten pro Jahr.

    Du hast wohl noch niemals Buchführung gemacht. Ich brauche dafür jedenfalls keine derartigen Tips.

    Mal ganz davon abgesehen, das in Hamburg nur noch in etwa 20% der Fälle SR-Quittungen zum Einsatz kommen. SR Spesen werden in vielen Fällen als Sammelbeleg des Vereins (Listenform) in den Vereinsheimen Quittiert.

    Das macht im übrigen auch Sinn. Für unseren Verein bedeutet dies nämlich für unseren Kassenwart nur einmal pro Woche einen Sammelbeleg von 2 DinA4 Seiten zu buchen anstatt zig Einzelquittungen.


    Die Quittungen belegen im übrigen nur die Einnahmen und nicht die Ausgaben. Denk mal drüber nach.

    Aber Ausgaben sind ja für Viele sowieso nur SowiDa-Kosten (weil sie sowieso da sind daher nicht anfallen und somit einen möglichen Gewinn nicht schmälern.)

    Im Rahmen einer Analyse habe ich vor etwas über 2 Jahren mal 234 meiner Spiele (etwas mehr ale ein Jahr) genau zu diesem Zweck (Finanzamt) ausgewertet. Das waren keine 10 Minuten sondern deutlich mehr. Zumal ich auch die Ausgaben betriebswirtschaftlich korrekt dokumentiert habe.

    [...]zu Rundenbeginn (kann man auch zum Jahresanfang machen) eine Excel-Tabelle erstelle,in der ich alle Daten zum Spiel eintrage, [...]

    Fürs FA dürfte Datum, Paarung, Spielort und Aufwandsentschädigung reichen. Das muss dann ja nicht mal elektronisch geschehen, sauber handschriftlich in eine Liste eingetragen muss da dann auch reichen. Bei den Ausgaben kann man es ja ähnlich machen.

    Nunja, wer sich selbst Organisiert ist klar im Vorteil. In jedem Fall ist es aber Aufwand (egal wie lange es dauert), der nur einem einzigem Zweck dient:


    Dem Finaznamt zu belegen, das für die mickrigen SR-Euronen keine Steuern abzuführen sind.


    Wer hier behauptet das man dies mal so eben in 10 min aus dem Ärmel schüttelt hat sowas noch nie gemacht - Auch wen Excel da sicher eine gute Hilfe ist.