BFH qualifiziert SR-Einkünfte als gewerblich

  • Alter was läuft den bei dir Falsch?????????

    [...]


    Zu guter letzt finde ich dein Kommentar eine Schweinerei und Hetze gegen uns DEINE KOLLEGEN

    Komm mal bitte wieder auf den Teppich. Nur weil jemand nicht gerade Deiner Meinung ist, ist es noch lange kein Grund, hier derartig ausfallend zu werden.


    Wenn du deine Spesen ans Finanzamt abgeben möchtest kannst du das ja gern tun,

    doch lass alle anderen Schiedsrichter damit in ruhe!

    Vielleicht hast Du bei der ganzen Diskussion in diesem Thema noch nicht mitbekommen, das es sich hierbei um eine "Pflichtveranstaltung des Finanzamtes" handelt.

    Nur weil Dir das nicht passt, ist das noch lange kein Grund jemanden den Mund zu verbieten.


    Was du absolut nicht beachtest bei der ganzen Sache ist das wenn es so kommen würde wie du das Offensichtlich willst,

    wäre es das Ende der Amateur Schiedsrichter!!!


    Vielleicht ist das sogar genau so, oder es wird genau so kommen. BRiT macht hier einmal eine simple Rechnung auf um jedem klar zu machen wie schnell man sogenannte Freibeträge überschreitet. Was ist daran Hetze?


    Vielen ist offenbar gar nicht bewusst, auf welch dünnem Eis sie sich in Sachen Steuerrecht hier bewegen. Unser A_Kappi hat in seinem Beitrag (lies hier) wohl sehr genau beschrieben wie zu handeln ist. Dies deckt sich auch mit den Informationen, die ich von meiner Steuerberatrin zu diesem Thema bekommen habe.


    Dazu einmal folgende Information: Das Verschweigen von Einkünften in der Steuererklärung- auch wenn sie steuerfrei sind - ist eine Falschbeurkundung.

  • Moment:
    Nur weil jemand steuerehrlich sein möchte, hat der keineswegs einen an der Waffel, im Gegenteil, diejenigen, die wohlwissend das Finanzamt behumsen, sollten sich fragen, ob ihre Verhaltensweise richtig und zudem der Ehre eines SR würdig ist.


    Persönlich regle ich das ganz einfach: Da ich weiß, dass ich - spätestens nach Abzug der Werbungskosten - unter dem Höchstbetrag bleibe, schreibe ich eine kurze Notiz zur Steuererklärung (übrigens ohne einen Betrag anzugeben), so dass das Finanzamt die Möglichkeit hätte, hier konkrete Daten nachzufragen - nur hat es das bisher nie getan, dennoch war ich steuerehrlich. Wo also läge das Problem, wenn alle in ähnlichen Spesenklassen sich so verhielten?

  • Ich gebe meine Spielleitungen selbstverständlich in der Steuererklärung an. Ohne Fahrtkosten, denn die 30ct/km sind ja nicht zufällig gewählt, sondern sind genau die, die steuerlich abgesetzt werden können.


    Ich bleibe im Moment unter der Pauschale von ca. 600€,aber wenn ich drüber bin, versteuere ich das Ganze natürlich zu meinem persönlichen Steuersatz.

  • BRiT macht hier einmal eine simple Rechnung auf um jedem klar zu machen wie schnell man sogenannte Freibeträge überschreitet.



    Mein Ziel war ursprünglich darzulegen, wie viel (!!) Spielraum der sogenannte Freibetrag "Ehrenamtspauschale" bietet, wenn man nur seine Ausgaben entsprechend gegenrechnet.

  • Der Begriff Schiedsrichterspesen ist nicht zufällig gewählt. Grundsätzlich agieren Schiedsrichter ehrenamtlich, ihnen steht jedoch ein festgelegter Auslagenersatz zu. Bei "normaler" Zahl von Einsätzen dürfte dieser Auslagenersatz die entstandenen Kosten (Kleidung, Schuhe, Fachzeitschriften, Sitzungsbesuche usw.) gerade mal erreichen oder geringfügig überschreiten. Erreicht man jedoch eine Spesensumme, die die Auslagen überschreiten, so sind das im Grunde Einnahmen, die das Finanzamt interessiert. Ob diese dann auch steuerpflichtig sind, hängt neben der Höhe von verschiedenen Faktoren ab. Um aber das Ehrenamt zu schützen, hat der Gesetzgeber Freigrenzen eingeführt. Damit sollte die überwiegende Mehrheit der Schiedsrichter im "sicheren" Bereich sein.

    Power-Pfeifer dagegen, deren Einnahmen diese Freigrenzen überschreiten, tun aber gut daran, in der Steuererklärung ehrlich zu sein. Es mag natürlich sein, dass die Chancen, erwischt zu werden, relativ niedrig sind, aber wenn, dann wird es teuer, denn es handelt sich um eine Straftat. Nebenerwerb ist Nebenerwerb, ganz gleich, welcher Art und mit welchen gesellschaftlich akzeptablen Hintergründen.

  • Der Begriff Schiedsrichterspesen

    Jaaaa, vorsichtig. Zumindest in Hamburg nennt sich das AUFWANDENTSCHÄDIGUNG.


    Power-Pfeifer dagegen, deren Einnahmen diese Freigrenzen überschreiten, tun aber gut daran, in der Steuererklärung ehrlich zu sein.

    Wenn man das richtig anstellt erreicht man diese Freigrenze praktisch niemals. Herausforderung dabei ist es jedoch - und das steht wieder einmal hier nur zwischen den Zeilen - das man diese Einkünfte und Ausghaben auch gegenüber dem Finanzamt in entsprechender Höhe belegt.


    Im Juni 2016 habe ich eine Aufwandkalkulation erstellt. Bei 234 Spielen kam ich auf einen "Überschuss" von etwa 0,31€ pro Spielleitung:




    Damit bin ich zwar locker im Bereich der Freigrenzen dennoch kann bestimmt jeder nachvollziehen welchen Aufwand es gefordert hat dies zu belegen. Im übrigen ist diese Aufstellung eine Zusammenfassung von Einzelbelegen von April 2015 bis Juni 2016.


    Wer noch den Vergleich mit dem derzeit gültigem Spesensatz benötigt findet diesen hier.