Definition Handspiel

  • Ich habe eine grundsätzliche Frage zu den Begriffen "Handspiel" und "absichtliches Handspiel":


    In der Regel 12 steht, dass ein direkter Freistoß bei dem Vergehen "Absichtliches Handspiel" gegeben wird. Somit müsste es auch ein "unabsichtliches Handspiel" geben, dass dann eben nicht bestraft wird.


    Im nächsten Absatz wird jefoch der Begriff "Handspiel" definiert, nämlich wenn ein Spieler den Ball absichtlich mit der Hand oder dem Arm berührt. Somit wäre die Absicht beim Begriff "Handspiel" schon impliziert.


    Ist jetzt die Definition "Handspiel" falsch oder "Absichtliches Handspiel" ein Pleonasmus (tote Leiche, weißer Schimmel...)?

  • Nicht besonders glücklich gewählt ist im Regelwerk der Begriff des "absichtlichen Handspiels". Absicht liegt ein Wille zugrunde, den zweifelsfrei nur der Ausführende kennt. Und weil das für den Betrachter halt nicht zweifelsfrei feststellbar ist haben sich die Regelhüter eine Definition für "absichtliches Handspiel" einfallen lassen. Und dies inzwischen mit allen Tücken und manchesmal auch nicht mehr nachvollziehbar. Ich fände den Begriff "verbotenes Handspiel" für sinnvoller.

  • Bezüglich des Begriffs „absichtlich/ Absicht“ bin ich der Auffassung, dass dieser nur eine unglückliche Übersetzung von „delibertely“ bzw. „deliberte Act“ ist. Mögliche und besserer Übersetzungen wären auch „bewusst, wissentlich oder mutwillig“.


    Mir geht es zunächst aber nur um den Unterschied zwischen „Absichtliches Handspiel“ und „Handspiel“. Und gibt es formal überhaupt ein „unabsichtliches Handspiel“oder ist das ein „schwarzer Schimmel“.?