Torsicherung - Achtung Lebensgefahr

  • Jeder von uns sollte dieses Thema kennen und hierbei auch sehr kompromisslos handeln.


    "Ein Tor ist gefallen" ist zwar ein geflügeltes Wort und nicht umsonst hat Günter Jauch als Kommentator des inzwischen legendären Champions League zwischen Spiel Madrid gegen Dortmund einen Fernsehpreis gewonnen.

    Aber in diesem Beitrag geht es nun einmal um die Sicherheit beim Fussballspiel und vor allem um unsere Verpflichtung als Schiedsrichter.


    Hintergrund: Am Sonnabend ruft mich einer meiner Schiries an nachdem er mir einige Fotos von Torsicherungen geschickt hat, die ihm als "Ausreichend" verkauft werden sollten. Aus der Erfahrung heraus konnte ich bereits auf dem Foto erkennen, das eine halb mit Sand gefüllte Tüte mit "ALDI" Aufschrift bei weitem nicht ausreichend für ein 5m Tor ist.

    Weil der Jung sich an meine eindringlichen Worte erinnerte aber von den Trainern offenbar massiv unter Druck gesetzt wurde riet ich ihm (Nach einem kurzem Blick auf die Uhr) den Trainern mitzuteilen das er das Spiel nicht anpfeifft und jetzt nach Hause fährt. Das mal in Kurzform, denn die Whatsapp Bilder waren bereits 45min alt- und so lange dauerte auch die Märchenstunde, die ich als "Hintergrundgeräuch" beim Telefonat ebenfalls wahrnehmen konnte.


    Der Rest zum Spiel war dann ein Sonderbericht und damit sollte es das eigentlich gewesen sein.


    Aber nicht für mich, denn dies nahm ich dann mal zu Aufhänger etwas genauer zu recherchieren und vor allem mal Profis zu Fragen, die sich damit auskennen:

    Ich bin erschüttert - über das was ich bisher nicht wusste!


    Na klar prüfe ich die Tore auf Standfestigkeit und Kipp-Gefahr. Hierbei gehe ich dann auch mit "vollem Körpereinsatz" zur Sache und ich muss mir oft vorwerfen lassen, das "die Kleinen" ja gar nicht so viel Kraft hätten.

    Aber das was mir seit heute zur Kenntniss gelangt ist, schlägt dem Fass den Boden aus. Mehr als die Hälfte der Spiele , die ich letzte Saison geleitet habe und bei denen auf 5m Tore gespielt wurde hätte ich trotz meiner gewissenhaften Überprüfung der Torsicherung nicht Anpfeiffen dürfen.


    Die Standfestigkeit von Fussballtoren ist in der DIN EN 748 geregelt. - Muss ich das (als Schiedsricher) eigentlich Wissen?

    Leider Ja - zumindest sollte ich wissen was per Definition ein "Kippsicherers Fussballtor" ist. Einige legen hier ja besonderen Wert auf Definitionen - Ich in diesem Falle auch, denn diese Definition entscheidet ob ich als Schiedsrichter im Rahmen das Strafrechtes haftbar gemacht werden kann


    • Anmerkung 1 : Bei einem Typ 4 (Fussball)tor handelt es sich um ein sogenanntes "bewegliches" Tor. Üblicher weise sind dies 5m Tore wie sie bei Spielen der D- und E- Jugenden aber auch bei anderen Spielen und im Trainingsbetrieb zum Einsatz kommen und die mit sogenannten Kontergewichten gegen Kippen gesichert werden müssen.
    • Anmerkung 2 : Typ 1 bis Typ 3 Tore sind für die spezielle Betrachtung in diesem Beitrag irrelevant, wer aber möchte darf sich das auch gerne mal googeln.
    • Anmerkung 3: Der gem 5.3.2 beschriebene Versuchsaufbau beschreibt ein an die Querlatte befestigtes Seil an dem -parallel zum Boden - mit entsprechender Kraft gezogen wird. Die erwähnten Klötze gegen verrutschen sind dabei für den Spielbetrieb irrelevant.

    Natürlich kann man von keinem Schiedsrichter erwarten, das er eine Normgerechte Prüfung vornimmt, ich kann aber erwarten das er sich mal damit auseinandersetzt welche Kräfte für eine derartige Prüfung aufgewendet werden müssen und welche Kontergewichte ein Umfallen verhindern.


    1.100 Netwon Zugkraft entsprechen etwa einem Gewicht 112 kg bei Erdbeschleunigung. Also in etwa dem Gewicht eines (kräftigen) Ü60 Seniorenspielers oder 2 Frauen Spielerinnen oder zwei kräftigen D-Jugendspielern.

    In dieser DIN sind dann in einer Tabelle die vorgeschriebenen Kontergewichte aufgeführt, die ein Umfallen des Tores bei einer derartigen Prüfung verhindern.


    Wir reden hier von einem Kontergewicht von 150Kg bis 200 Kg bei Handelsüblichen 5m Toren welches gem 3.4.1 sogar noch fest montiert sein muss. (Seit neuester Änderung der DIN sogar zwingend) Das entspricht je nach Auslage des hinterem Torrahmens zwischen 6 und 8 Zementsäcken (die aber sowieso als Kontergewicht nicht zulässig wären).

    Offenbar gibt es auch nach der Novellierung der DIN EN 748 nach der GuV auch keinen Bestandsschutz mehr.


    Warum das so wichtig ist?

    Leider ist es so das - wenn es eine Vorschrift gibt diese im Zweifel auch angewendet wird.

  • Ich meine es ist zwar (bestimmt) richtig, wie du das sagst. Aber wenn wir das in den Kreisen so umsetzten wollen findet kein Spiel mehr statt...

  • [...] Aber wenn wir das in den Kreisen so umsetzten wollen findet kein Spiel mehr statt...

    Ja, bin ich bei Dir, und jetzt polarisiere ich mal


    fällt ein Tor einem Spieler auf den Kopf gehst Du in den Knast....


    such dir was aus...


    Es gibt im Fussball viele Dinge wo Du Ermessensspielraum hast - den hast Du aber nicht bei der Torsicherung. Und ich denke mal, das hier die Landesverbänden auch nirgendwo einen Ermessensspielraum einrichten werden.

  • Hier in der Schweiz wohl ehr ein kleineres Problem. Bei meiner Prüfung ziehe ich jeweils im oberen Drittel des Pfostens kräftig in Richtung Mittellinie. Da merkt man schon, ob das Tor sicher steht oder nicht. In einem Fall habe ich in meiner zweieinhalbjährigen Karriere bisher eine Sicherung veranlasse. In diesem speziellen Fall kam eine Stange mit mehreren V-förmig angebrachten Metallspitzen auf die Stange, die hinter dem Tor am Boden liegt. Die Metallspitzen wurden gute 10-15cm in den Boden getreten und so war das Tor für mich nach erneuter Prüfung auch korrekt gesichert.

  • [...] Da merkt man schon, ob das Tor sicher steht oder nicht. [...]

    Nun, nur damit es nicht falsch verstanden wird, ich DACHTE bisher auch immer das ich das schon merke, wenn ein Tor richtig steht. Zumal meine Art der Prüfung gegenüber Deiner noch etwas -sagen wir einmal - "intensiver" ausfällt.


    Darum geht es aber nicht.


    Es geht um eine Normung, von der ich bis gestern nur mit Sicherheit wusste das es sie gibt (in Deutschland gibt´s schliesslich für jeden Furz irgendeine Norm). Seit gestern kenne ich die Inhalte und bin darüber erstaunt was ich bisher nicht wusste!


    Es geht darum das von mir erwartet wird das ich Torsicherungen kontrolliere.


    Es geht darum das mir erst seit gestern wirklich bewusste ist das ich verdammt viel Glück gehabt habe das noch nichts passiert ist.


    Es geht darum, das die "übliche Sicherungsmethode" mit Sandsäcken nicht zulässig ist und darüber hinaus die Gegengewichte die ich bisher als völlig Ausreichend empfand nur 25% von dem waren was laut Normung notwendig gewesen wäre..


    Es geht darum, das ich als Schiedsrichter bei mangelhafter Torsicherung generell in Mithaftung bin.


    Es geht darum, das ein (Straf)Richter sich in einer Verhandlung nicht auf meine (noch so gute) persönliche Kontrolle sondern auf eine Normung berufen wird.

  • Es geht darum, das ich als Schiedsrichter bei mangelhafter Torsicherung generell in Mithaftung bin.

    Dem widerspricht die Satzung bzw. die Fußballregeln des DFB. Hier steht Auf Seite 36 unter Regel 5 - Der Schiedsrichter, Absatz 6 "Haftung von Spieloffiziellen":


    "Ein Schiedsrichter haftet nicht für

    • Verletzungen von Spielern, Offiziellen oder Zuschauern
    • Saschäden jeglicher Art
    • sonstigen Schäden von Einzelpersonen, [...]


    Solche Entscheidungen können beinhalten,

    • ob der Zustand des Spielfeldes oder seiner Umgebung oder die Wetterbedingungen ein Spiel zulassen oder nicht,
    • [...]"


    Das besagt also, dass du für Personenschäden durch ein umfallendes Tor nicht haftbar gemacht werden kannst, sofern du nicht grob fahrlässig gehandelt hast. Hast du bei deiner Platzkontrolle eine Torkontrolle durchgeführt und dieses nach bestem Wissen und Gewissen als kipp-sicher kategorisiert, so kann dir keine grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Wenn die Staatsanwaltschaft hier dennoch eine Verfehlung sieht, ist es deren Aufgabe diese Verfehlung nachzuweisen.

  • "Eine DIN-Norm ist ein unter Leitung eines Arbeitsausschusses im DIN Deutsches Institut für Normung erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind. DIN-Normen entstehen auf Anregung und durch die Initiative interessierter Kreise (in der Regel die deutsche Wirtschaft), wobei Übereinstimmung unter allen Beteiligten hergestellt wird.

    Auf internationaler Ebene erarbeitete Standards sind zum Beispiel ISO-Normen oder die europäischen Normen EN."
    (Quelle: Wikipedia).


    Im Gegensatz zu Gesetzen sind Normen nicht verbindlich, sondern die anwendung ist grundsätzlich freiwillig. Gemäß BGH: "DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter." (BGH, Az.: VII ZR 184/97)


    Die Einhaltung von Normen ist sicherlich sinnvoll, denn (andersherum) gilt: Wer sich an die Norm gehalten hat, kann den "Beweis des ersten Anscheins" führen, dass seine Arbeit sorgfältig war bzw. dass er richtig gehandelt hat.


    Ich möchte das nicht verharmlosen, insbesondere beim Thema Torsicherung hatte ich auch schon diverse Diskussionen (mit dem Ergebnis, dass noch kein Spiel ausgefallen ist, weil plötzlich die entsprechenden Gewichte zur Torbefestigung doch zur Verfügung standen...). Aber ich traue mir auf dem Platz zu, mit gesundem Menschenverstand (und beiden Händen) zu überprüfen, ob das Tor sicher steht oder nicht.


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    "Jetzt wechselt Jamaika den Torhüter aus!"
    (Gerd Rubenbauer, als der FIFA-Beauftragte am Spielfeldrand eine Minute Nachspielzeit anzeigte)

  • Dem widerspricht die Satzung bzw. die Fußballregeln des DFB. Hier steht Auf Seite 36 unter Regel 5 - Der Schiedsrichter, Absatz 6 "Haftung von Spieloffiziellen":


    [...]

    Jaaaa, leider ist das doch nicht so einfach. Denn im Strafrechtlichem Sinne gibt es dennoch eine Haftung und die sogar bei Fahrlässigkeit (Siehe Teil II dieser Vorlesung)


    Hast du bei deiner Platzkontrolle eine Torkontrolle durchgeführt und dieses nach bestem Wissen und Gewissen als kipp-sicher kategorisiert, so kann dir keine grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

    So dachte ich bis vorgestern Abend auch immer. Nur leider habe zwar überall gefunden DAS eine Kontrolle der Torsicherung gegen Kippen durchgeführt werden muss, aber nicht WIE.


    Du wirst mir dabei recht geben, das das Ergebniss der Kontrolle jedoch davon abhängt wie ich die Kontrolle durchführe und ein nach "Bestem Wissen und Gewissen" nur dann Anwendung finden kann, wenn irgendwo mal beschrieben ist wie diese Kontrolle auszusehen hat.

    [...] Aber ich traue mir auf dem Platz zu, mit gesundem Menschenverstand (und beiden Händen) zu überprüfen, ob das Tor sicher steht oder nicht.

    Das stelle ich bei keinem in Abrede - aber es beginnt beim "gesundem Menschenverstand" und endet bei "beiden Händen" noch lange nicht.


    Zitat von Erfahrungsbericht

    Ich mache für die SR meines Vereins zweimal im Jahr (Winterpause/Sommerpause) eine "Sicherheitsunterweisung" für meine Schiries deren Teilnahme ich dokumentiere. Diese Dokumentation wird bei uns auf der Geschäftsstelle abgelegt.

    Mitte Januar war dann wieder diese Unterweisung fällig (ist eine bei mir wohl organisierte Sicherheitsunterweisung die mit einer Sicherheitsunterweisung in einem Unternehmen gleichgesetzt werden kann), in deren Rahmen ich eine Schiedsrichterin (C-Mädchen Trikotgrösse "S") die Anweisung gab "Werf mal das Tor um". So sehr sich das arme Mädchen auch bemühte sie bekam das 5m Tor nicht bewegt geschweige denn umgeworfen obwohl es überhaupt nicht gesichert war.


    Alleine dieses Beispiel zeigt das selbst "gesunder Menschenverstand" nicht immer ausreichend ist wenn -wie in diesem Beispiel beschrieben- die Anatomie ihre Grenzen setzt.

    Gemäß BGH: "DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter." (BGH, Az.: VII ZR 184/97)

    Auch dieser Umstand ist mir bekannt und es wäre auch überhaupt kein Problem wenn zwischen den ermittelten und nach DIN empfohlenen Kontergewichten und meinen nach "gesundem Menschenverstand" ermittelten "Erfahrungswerten" keine derartige eklatante Differenz liegen würde.


    Manfred würde es jetzt vielleicht so ausdrücken: Wo ist die Richtlinie an die ich mich halten muss damit ich auf der "Sicheren Seite" bin.

  • Nein, der sagt etwas ganz anderes ... 8o


    Meine Erfahrung lehrt, dass ich meist auf einen Blick die Konstruktion des Tores erkennen kann, denn eigentlich gibt es nur zwei handelsübliche Typen: Die mit und die ohne Gewichte. Bei den Toren ohne Gewichte ist das Tor selber sehr massiv ausgeführt und hat vor allem hinten unten eine massive und schwere Querstange, an der regelmäßig auch Räder befestigt sind - und diese Tore zu bewegen ist wahrlich nicht einfach. Bei den Toren mit Gewichten liegen diese meist in der Nähe, außerdem sind die Tore wesentlich leichter - und diese Tore haben zudem fast immer einen verräterisch-hilfreichen Warnaufkleber.


    Mein persönlicher Test ist übrigens neben der Okulaurkontrolle der Versuch, das Tor ein wenig zu verschieben, zumal diese ohnehin fast nie so akkurat auf der Linie stehen, wie sie dies könnten und wie dies in der Folge eventuelle Diskussionen erspart - und dabei merkt man sehr schnell, ob das Tor umfallgefährdet oder anderweitig instabil (das kommt auch vor und ist meist wesentlich gefährlicher, weil schon ein heftigerer Schuss gegen Pfosten oder Latte den Einsturz bedeuten kann) ist.


    Und ich gestehe ganz offen, dass ich bei Zweifeln an der Standfestigkeit das Problem beim platzbauenden Verein sehe, der genau hierfür verantwortlich ist - was nicht heißt, dass ich bei Zweifeln anpfeife, die haben selbige auszuräumen (und dazu können sie mir dann Herstellerbescheinigungen o.ä. vorlegen oder eben das Tor in bekannter Art und Weise sichern). Aber: Soweit mir als technischem Laien die Sache ordnungsgemäß vorkommt und ich keinen vernünftigen Grund für Zweifel habe, kann mich niemand dafür belangen, wenn dem dann doch nicht so sein sollte.


    Aber ein Aspekt ist mir wichtig: Das Problem betrifft nicht nur die "kleinen" Tore, es gibt auch "normale" mobile Tore, für deren Standfestigkeit Gewichte erforderlich sind.

  • Oha..... da sind wir wieder einmal bei Tante Verbandsspezifisch

    denn eigentlich gibt es nur zwei handelsübliche Typen: Die mit und die ohne Gewichte. Bei den Toren ohne Gewichte ist das Tor selber sehr massiv ausgeführt und hat vor allem hinten unten eine massive und schwere Querstange, an der regelmäßig auch Räder befestigt sind

    Offenbar sind bei Euch nur noch Tore im Einsatz bei denen man oft schon durch Sichtkontrolle erkennen kann das sie OK sind, und es liegen darüber hinaus professionelle Kontergewichte bereit


    Das hier ist bei uns- im Hamburger FV - aber vielerorts Standard in der "5m Kategorie"

    Wobei die angebrachten Rollen bereits zur "Luxusausstattung" zählen. Für diese Tore sind Kontergewichte nun einmal vorgeschrieben, aber es gibt für diese Tore keine. Alternative wären also Sandsäcke, da diese aber verrutschen können erfüllen sie ihre Sicherungsaufgaben nur bedingt.

    denn eigentlich gibt es nur zwei handelsübliche Typen:


    Es gibt nämlich 4 Handelsübliche Typen (zumindest nach DiN EN 748) Die beiden Typen von denen Du sprichst gehören zum Typ 4

    Die in dem Bild dargestellten Tore sind meist Relikte aus einer Zeit vor irgendwelchen Platzumbauten. Dort waren diese entweder fest montiert oder mit Bodenhülsen und Erdverankerungen gesichert. Sie sind ebenfalls in dieser DiN beschrieben nur ist es nicht mehr möglich diese Tore bspw. auf KuRA Plätzen zu verankern.


    Die von Manfred beschriebenen Tore entsprechen i.d.R den vorgegebenen Standards


    Ich habe hier einmal die vorgegebenen Kontergewichte herausgesucht, die mich letzten endes zur PÜberzeugung brachten hier über den Fussball Verband hinaus tätig zu werden.


    Anmerkung: An dieser stelle nicht nach unseren Begrifflichkeiten beschrieben: Für uns interessant sind nur die Jugendtore (5m Klasse) und die Trainingstore (7m Klasse) Die Bolzplatztore sind für uns uninteressant es handelt sich hier um die Tore auf öffentlichen Bolzplätzen oder an schulen die üblicher Weise Stahlrore an Stelle von Netzen haben.

  • Bei uns im damaligen Nachbarkreis gab es vor einigen Jahren einen tödlichen Unfall, als ein Tor, dass nicht befestigt war, umgefallen ist und ein Kind erschlagen hat. Der Trainer, der das Spiel als SR leitete, wurde vor Gericht gestellt.

    Wir wurden damals eindringlich darauf hingewiesen, auf die Torsicherung besonderes Augenmerk zu legen. Ich hatte damals ein Spiel nicht angepfiffen, weil mir die Torsicherung nicht ausreichend erschien. Es gab eine riesen Diskusion darüber, dass das schon immer so wäre, ich arrogant sei und das Übliche halt. Es gab von mir eine Meldung und die Geldstrafe konnte sich sehen lassen.

    Seid bei der Torsicherung kleinlich, denn wenn was passiert, haben sie Euch am Wickel!

  • [...] Diskusion darüber, dass das schon immer so wäre, ich arrogant sei und das Übliche halt. [...]

    Wenn ich es nicht besser wüsste würde ich behaupten Du hast zu oft neben mir gestanden als ich diese Diskussionen mir anhören musste......


    Was mich am meisten dabei besonders nervt ist, das sich SR mit "Dickem Fell" (richtiger weise) Umdrehen und nicht anpfeiffen und vor allem Jungschiries "belatschert" werden.

    wir das in den Kreisen so umsetzten wollen findet kein Spiel mehr statt...

    Ohne Dir zu nahe treten zu wollen DerDaniel, aber genau so müsste es sein. Das "Kein Spiel stattfindet" ist nämlich kein Argument für.....

    [...] einen tödlichen Unfall, als ein Tor, dass nicht befestigt war, umgefallen ist und ein Kind erschlagen hat.

    Nachtrag: Bei meinen Recherchen bin ich auf insgesamt 6 tödliche Unfälle mit umgekippten Toren in den letzten 10 Jahren gestossen, die in einer Pressemeldung erwähnt wurden. Die letzte aus dem Hamburger FV SR-Bezirksverband Harburg.

    Dies ist keinesfalls eine repräsentative Recherche und beinhaltet vor allem weder die "nicht tödlichen Unfälle" noch die ganzen "Ein Tor ist gefallen" Fälle bei denen glücklicher Weise nichts passiert ist.

  • Die zitierte DIN-Norm zeigt nur den Unsinn: Wer bitte soll denn 100 kg Gewicht oder gar mehr auf ein Torgestänge wuchten? Selbst bei einer Aufteilung auf mehrere Elemente wäre das fast unleistbar - wer einen Selbstversuch braucht, schnappe sich mal einen Sack Zement (40 kg) ...


    Das soll nun nicht heißen, dass ich für mangelnde Sicherung plädiere, hier sind für meine Begriffe die Platzkommissionen gefragt, die Plätze, auf denen solche Tore zum Einsatz kommen sollen, eben nicht mehr freigeben dürfen.


    Was die Haftungsfrage und die Verantwortung angeht, bleibe ich dennoch dabei, dass, wenn ein Tor nach meiner laienhaften Einschätzung hinreichend gesichert ist (wobei ich beschreiben können muss, wie ich zu dieser Einschätzung gekommen bin), mir niemand an den Karren fahren kann - und ich werde garantiert nicht mit einer Waage zum Sportplatz fahren, die Gewichte abnehmen und wiegen, nur um zu prüfen, ob die DIN-Norm an Kontergewicht erfüllt ist.

  • Das schlimmste an diesen tödlichen Unfällen ist der Umstand, dass jeder einzelne völlig unnötig und vermeidbar gewesen ist. Erkläre den Eltern, dass du nur deshalb angepfiffen hast, weil sonst ja überhaupt kein Spiel mehr stattfinden würde, wenn es so kleinlich genommen würde.

    Wenn es um tödliche Gefahr geht, ist Schluss mit lustig und es gibt keinen Platz für Kompromisse.

    Ich gestehe, dass ich hier in der Vergangenheit auch sehr nachlässig war aber das wird sich künftig ändern, nachdem ich sehr intensiv über das von Sixth Geschriebene nachgedacht habe.

    Unfälle passieren nicht. Unfälle werden verursacht! In dem Fall durch Faulheit, Nachlässigkeit und Unwissenheit oder durch unsere falsche Toleranz, weil wir nicht den Arsch in der Hose haben und auch mal sagen: "So nicht, Sportsfreunde. Hier mache ich nicht mehr mit"

    Die Leidtragenden sind unsere Schwächsten, die Kinder.

  • [...] nachdem ich sehr intensiv über das von Sixth Geschriebene nachgedacht habe.[...]

    Schon alleine deshalb hat sich die Diskussion gelohnt.

    [...]

    Unfälle passieren nicht. Unfälle werden verursacht! In dem Fall durch Faulheit, Nachlässigkeit und Unwissenheit oder durch unsere falsche Toleranz, weil wir nicht den Arsch in der Hose haben und auch mal sagen: "So nicht, Sportsfreunde. Hier mache ich nicht mehr mit"

    [...]

    Ja, so sollte es sein, leider ist es aber so, das diejenigen SR die hier die "Rote Linie" ziehen und den Spielausfall nicht nur androhen sondern auch umsetzen in der Minderheit sind. Ich musste dies leider viel zu häufig beobachten.


    Die zitierte DIN-Norm zeigt nur den Unsinn: Wer bitte soll denn 100 kg Gewicht oder gar mehr auf ein Torgestänge wuchten? Selbst bei einer Aufteilung auf mehrere Elemente wäre das fast unleistbar - wer einen Selbstversuch braucht, schnappe sich mal einen Sack Zement (40 kg) ...

    [...]

    Dies ist leistbar, denn der Sack Zement wird auf Baustellen Regelmässig von den Arbeiter nicht nur von Hand gewuchtet, sondern hat auch nur ein Maximalgewicht von 25Kg (aus eben diesem Grund). Sind bei 100Kg genau 4 Säcke - benutzt man eine Karre braucht man dabei auch nur ein einziges Mal laufen.


    Zum Thema Unsinn: Die "Beweglichen Gewichte" haben übrigens genau die vorgeschriebenen Massen (sofern auch die richtigen genommen werden und sie vorschriftsmässig befüllt sind) Diese werden auch auf die hintere Torstange "gewuchtet"


    Zum Thema Unsinn (die 2.) Wenn ein Kontergewicht einer bestimmten Masse benötigt wird, damit ein Tor nicht umfällt dann hat das nichts mit Unsinn, sondern mit Physik zu tun. Wer sich die DIN EN 748 mal durchliest wird feststellen, das die Zuglasten zum umkippen des Tores mit 1100 N angegeben werden (entspricht einer Masse von etwa 112Kg bei Erdbeschleunigung 9,81m/s2) Wir reden hier also nicht einmal von irgendwelchen utopischen Zuglasten sondern von durchaus üblichen Belastungen von 1 bis 2 Spielern (je nach Alter und Gewichtsklasse)

  • Moment, ich sprach nicht davon, auf erforderliche Gegengewichte zu verzichten, sondern nur davon, dass ich es für ziemlich unmöglich halte, wenn ich als SR die Einhaltung der Norm kontrollieren soll. Ich habe, wie beschrieben, meine eigene Methode entwickelt, wie ich mir einen Eindruck von der Kippsicherheit verschaffe und das genügte zum Glück bisher. Dennoch fände ich es wegen der sehr eingeschränkten Praktikabilität besser, würde man die Normen so verändern, dass nur noch Tore ohne abnehmbare Gewichte zugelassen wären.


    Als ich meinen letzten Kontakt mit Zementsäcken hatte, wogen die noch 40 kg (ist aber knapp 20 Jahre her) - vielleicht gibt es da auch unterschiedliche Größen und selbst wenn die Norm mittlerweile bei nur noch 25 kg liegen sollte, stellt das immer noch einen ganz schönen Kraftakt dar.

  • Ich habe, wie beschrieben, meine eigene Methode entwickelt, wie ich mir einen Eindruck von der Kippsicherheit verschaffe und das genügte zum Glück bisher.

    Dann sind wir ja wieder beisammen, denn genau dies war auch für mich die Ausgangssituation.

    Deshalb war ich auch so überrascht, als ich Kenntniss über diese Normen erlangte und dabei feststellen musst das "Meine Methode" (die ich bisher immer für besonders sicher erachtete) zu Ergebnissen führt die nicht ansatzweise mit den Vorgaben übereinstimmen.


    Dennoch fände ich es wegen der sehr eingeschränkten Praktikabilität besser, würde man die Normen so verändern, dass nur noch Tore ohne abnehmbare Gewichte zugelassen wären.

    Hierzu habe ich am letztem Diesntag ein Telefonat mit dem zuständigen Ressortleiter beim DIN geführt.

    Genau aus dem von Dir beschriebenem Grund ist in der Novelle explizit aufgenommen das zwingend eine "feste Verbindung" bestehen muss. Zusätzlich soll eine solche feste Verbindung verhindern, das [Zitat]eine "Fehlbedienung" mit falschen Gewichten oder das Gewichte "vergessen" werden, ausgeschlossen ist. [Zitat Ende]


    [...] hier sind für meine Begriffe die Platzkommissionen gefragt, die Plätze, auf denen solche Tore zum Einsatz kommen sollen, eben nicht mehr freigeben dürfen. [...]


    Leider kann diese auch nur einen Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt feststellen. Warum dieser Zustand dann bei einem Spiel oder im Trainingsbetrieb nicht hergestellt wird entzieht sich meiner Kenntniss. - Obwohl ich dabei gerne anmerke, das ich hierzu meine ganz persönliche Meinung habe.

  • Ich hab die bisherige Diskussion mit Interesse verfolgt. zumal mir eben auch der Fall aus Schwaben bekannt ist.

    Ich selbst habe mal im Training so ein 5m-Tor bei einem aufkommenden Sturm fliegen sehen - ja es segelte komplett etwa 3-4m weit und ca 20-30 cm hoch über den Rasen und meine U11-Spiler wurden noch nicht weg geweht. Von daher sehe ich die DIN-Norm als durchaus sinnvoll an.

    Die Argumente sind ja ausgetauscht worden: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und jegliche "spielpädagogische Diskussion" dürfte ein spitzfindiger Staatsanwalt zunichte machen.

    Also, wir wissen, was zu tun ist.

  • 1100 N parallel zum Boden - das ist nicht vergleichbar mit ein bis zwei Spielern, es sei denn, die Erdanziehungskraft verändert ihren Vektor. Je nach Schwerpunkt des Tors entsprechen diese 1100 N parallel zum Boden einem Drehmoment, das - nach unten ausgeübt - von einer ganzen Mannschaft, die sich an die Latte hängt, nicht aufzubringen ist ... SixthSCTF, bist Du sicher, dass Du den Versuchsaufbau überhaupt verstanden hast?

  • Ich finde, dass es schon noch Zwischenstufen gibt zwischen "Ich pfeife ein Spiel mit total ungesicherten Toren an" und "Ich bestehe auf die Sicherung nach DIN-Norm."

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.