Spielfortsetzung bleibt Spielfortsetzung

  • Da ich gestern mit einem Kollegen darüber diskutiert habe und solche Situationen in den von mir geleiteten Spielen öfter vorkommen, möchte ich mich nochmals hier vergewissern:

    Ich unterbreche ein Spiel aufgrund eines Regelverstosses mit einem Pfiff. In diesem Moment ist mir bewusst, wer gegen die Regeln verstiess, ob dies eine persönliche Strafe verlangt und welche Spielfortsetzung daraus resultiert. Nun bin ich der Meinung, dass - egal welche Vorfälle in dieser Unterbrechung passieren und welche persönlichen Strafen daraus resultieren - es mit der von mir festgelegten Spielfortsetzung weitergeht (Spielabbruch ausgeschlossen). Da liege ich doch richtig oder?

  • kurz und knapp: Ja.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Und um es etwas ausführlicher als 96David96 zu beschreiben:


    Die Spielfortsetzung ist die Wiederherstellung eines Regelkonformen Zustandes nach einer Regelwidrigkeit.


    Diese kann sich schon aus dem Grund nicht ändern, weil die Ursache Deiner Unterbrechung sich ja während der Spielunterbrechung nicht ändert. Wobei Du natürlich dabei richtiger Weise erwähnst, das zum Zeitpunkt der Unterbrechung die Regelwidrigkeit eindeutig ist und sich an Deiner Überzeugung auch während der Unterbrechung nichts ändert.


    Alle Geschehnisse, die während einer Spielunterbrechung passieren ändern weder an der Art der Spielfortsetzung, noch am Ort der Spielfortsetzung (das hattest Du nicht erwähnt) überhaupt nichts.

  • Die Begründung von SixthSCTF ist allerdings nicht korrekt. Spielfortsetzungen begründen sich ja nur in Sonderfällen aus Regelwidrigkeiten und mit diesem Argumentationsansatz könnte ich die Spielfortsetzung für ein schweres Vergehen in einer Spielunterbrechung ja sogar anpassen. Es ist aber viel einfacher:


    Spielstrafen werden nur für Vergehen verhängt, die während des laufenden Spiels (mit Ball im Spiel) geschehen. Ganz grundsätzliches Prinzip ohne jede Ausnahme. Alle Vergehen, die während einer Spielunterbrechung geschehen, haben keinen Einfluss auf die Spielfortsetzung.


    Die Art der Spielfortsetzung und auch die Art der Regelwidrigkeit spielen überhaupt keine Rolle, erst Recht nicht der Zweck einer Spielstrafe, anders als SixthSCTF behauptet.

  • Was hast Du denn Geraucht? :flieh:

    Die Begründung von SixthSCTF ist allerdings nicht korrekt. Spielfortsetzungen begründen sich ja nur in Sonderfällen aus Regelwidrigkeiten


    Nur in einem einzigem Fall - dem Anstoß -begründet sich eine Spielfortsetzung gerade nicht aus einer Regelwidrigkeit


    Diese kann sich schon aus dem Grund nicht ändern, weil die Ursache Deiner Unterbrechung sich ja während der Spielunterbrechung nicht ändert.

    Was ist daran falsch, fange an zu lesen und zu verstehen.....

  • Jetzt bitte nicht unsachlich werden...


    Knackpunkt ist hier wohl, dass SixthSCTF nicht sauber zwischen Spielfortsetzungen und Spielstrafen unterscheidet. Spielfortsetzungen inkludieren Spielstrafen, nicht aber umgekehrt. Einwürfe, Abstöße, Eckstöße und der SR-Ball sind ja auch Spielfortsetzungen, nicht aber Spielstrafen.


    Und das Prinzip, dass für Vergehen während einer Spielunterbrechung keine Spielstrafe verhängt werden darf, gilt bei sämtlichen Spielfortsetzungen. Im Prinzip hat ja David schon alles gesagt. ;)

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • .


    Knackpunkt ist hier wohl, dass SixthSCTF nicht sauber zwischen Spielfortsetzungen und Spielstrafen unterscheidet. Spielfortsetzungen inkludieren Spielstrafen, nicht aber umgekehrt. Einwürfe, Abstöße, Eckstöße und der SR-Ball sind ja auch Spielfortsetzungen, nicht aber Spielstrafen.

    Genau, Nach Spielstrafen ist nämlich gar nicht gefragt sondern nur nach Spielfortsetzungen.


    Und diese dienen nun einmal dazu einen Regelkonformen zustand nach einer Regelwidrigkeit herzustellen - und das gilt dann auch für Spielfortsetzungen, die keine Spielstrafe beinhalten.

  • Auch wenn der Ball aus dem Spiel ist, weil er die Torlinie oder die Seitenlinie überschritten hat, greift dieses Prinzip - und da wurde keine Regelwidrigkeit begangen. Schlicht und ergreifend können Spielstrafen nur für Vergehen während des laufenden Spiels verhängt werden. Das und nur das ist der Grund, warum für Vergehen in einer Spielunterbrechung die Spielfortsetzung nicht geändert wird. Deine Ausführungen zur Wiederherstellung eines regelkonformen Zustands sind zwar nett, aber inhaltlich einfach nicht korrekt.


    Was hast Du denn Geraucht? :flieh:


    Vielleicht solltest Du Dich mal darauf konzentrieren, Deine wortreichen Beiträge wenigstens inhaltlich korrekt zu formulieren, statt andere User anzupöbeln und zu beleidigen. Ist ja nicht das erste Mal bei Dir in letzter Zeit und betrifft verschiedene User.

  • Auch wenn der Ball aus dem Spiel ist, weil er die Torlinie oder die Seitenlinie überschritten hat, greift dieses Prinzip - und da wurde keine Regelwidrigkeit begangen.

    Ach nein? Ball im Aus spielen wäre aber regelwidrig! OK, nicht strafbar aber ein Ausball ist gegen die Regel



    Wenn Ball im Aus nicht Regelwidrig wäre brauchten wir weder Einwurf noch Abstoß oder Eckstoß..... schonmal d´rüber nachgedacht?


    Im weitesten Sinne ist das sogar eine Strafe, denn dafür das die eine Mannschaft den Ball in´s AUS befördert erhält die andere Mannschaft den Ballbesitz durch eine Spielfortsetzung zugeprochen.

  • Die Antwort auf die gestellte Frage lautet : ja.


    Im übrigen denke ich, dass Zettelbox hier etwas missversteht. Auch der Ball im Aus ist im weitesten Sinne ein Regelverstoß und wird mit Ballverlust für die Verursacher "bestraft" genau, wie es Sixth beschreibt, Alles, was während dieser Unterbrechung geschieht, hat keinen Einfluss auf die Spielfortsezung -hier der Einwurf.

    Einzig der Anstoß hat nichts mit Spielstrafe oder Strafe überhaupt zu tun, dennoch gilt das gleiche, wie beim Einwurf, Eckstein oder Freistoß etc. Egal, was nach der Torerzielung geschieht, es wird immer mit Anstoß fortgesetzt, es sei denn, das Spiel wird abgebrochen.

    Aber deshalb müsst ihr hier nicht aufeinander los gehen. Es wurde eine verhältnismäßig einfache Eingangsfrage gestellt, die kurz und knapp beantwortet werden kann, da sehe ich keinen Grund, so ein Fass aufzumachen.

    35 Jahre Schiri :saufbrüder: ( und immer noch nicht genug davon )
    1981 bis 2016

  • Ich nehme mit - ich lag richtig in meiner Diskussion mit dem Kollegen. Die von mir entschiedene Spielfortsetzung wird ausgeführt egal was im Unterbruch passiert (Abbruch ausgenommen). Danke fürs Feedback.

  • Es ist wieder Winterpause, der Spielbetrieb ruht, manche sind unterbeschäftigt und die Diskussionen gehen knapp am Thema vorbei, ein Phänomen, das wir in dem Forum schon öfters hatten ...


    Der Pfeifer  udo1982 : Regelverstoß impliziert für mich eine nicht regelkonforme Spielfortsetzung, hier sollten wir mit der Wortwahl genau sein. Ball im Aus führt zwingend zur Spielunterbrechung und die Spielfortsetzung ist klar geregelt (Einwurf, Abstoß, Eckstoß). Verstoß gegen die Regel 12 kann zur Spielunterbrechung führen, hier hat der SR einen Ermessensspielraum.

  • Wenn dem so wäre, Der Pfeifer und SixthSCTF, dass es sich hierbei um eine Regelwidrigkeit handelt, dann kommt hier sicherlich auch die Vorteilsregel zur Anwendung, stimmts?


    Selbstverständlich ist ein Ausball keine Regelwidrigkeit, anders als ein Foulspiel oder ein Handspiel. Eine Regelwidrigkeit ist ein Verstoß gegen eine Regel, und da es keine Regel gibt, die das Schießen des Balls ins Aus verbietet, kann man gegen diese Regel auch nicht verstoßen. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, gern aber bitte mit Quellenangabe, denn diese Regel kenne ich bislang noch gar nicht. =O Die einzig logische Konsequenz wäre dann aber auch das Erzielen eines Tors als Regelwidrigkeit einzustufen, denn die Spielfortsetzung ist ja genauso geregelt wie die bei einem Schuss übers Tor... Die Argumentation ist hanebüchen.


    Ungeachtet dessen bleibt folgender Fakt bestehen: Eine Spielstrafe aufgrund einer Regelwidrigkeit wird grundsätzlich nur für Vergehen während des laufenden Spiels verhängt. Sämtliche Vergehen, die ausgeübt werden, wenn der Ball aus dem Spiel ist, können keine Spielstrafe nach sich ziehen. Das ist ein Grundprinzip der Regeln und eine der wichtigsten Pfeiler der Spielregeln.

    Auch wenn man das Schießen des Balls ins Seitenaus, ins eigene Tor oder ins gegnerische Tor aus was-weiß-ich für Gründen als "Regelwidrigkeit" klassifizieren möchte, ändert das nichts an diesem Grundprinzip. Das hat mit dem "Wiedereinsetzen eines regelkonformen Zustands" überhaupt nichts zu tun, genausowenig mit dem Rauchen irgendwelcher Substanzen.