FC Koeln-Fan zeigt Videoschiri wegen Elfer an !!!

  • Hallo Leute,


    Ich weiß nicht ob Ihr es schon mitbekommen habt aber nun ist es schon soweit , das rechtliche Klagen gegen Schiedsrichter eingeleitet werden.


    Ein Kölner Fan hat rechtliche Konsequenzen eingeleitet.

    Das 1.FC Köln -Vereinsmitglied hat bei der Kölner Staatsanwaltschaft gegen den Videoschiri für das Spiel Köln gegen Mainz am Samstag (18.11.17) eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet.

    In dem Bericht auf MSN-Sport ist dieser Artikel zu finden.

    Es heißt in dem Bericht :


    Es würde hier ein bewusster und eindeutiger Betrug seitens des Videoassistenten vorliegen , weswegen bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige erstellt wurde.

    Nun muss die Staatsanwaltschaft Köln entscheiden, ob sie der Anzeige nachgeht und Ermittlungen aufnimmt.


    Ich finde das persönlich sehr traurig, das der Videobeweis nun auch noch gegen uns benutzt wird um uns noch mehr den Spaß am Sport zu verderben.

    Da fand ich persönlich die Zeit besser , wo vielleicht mal eine Fehlendscheidung diskutiert wurde , was gemeckert wurde und dann verblaste meist der Ärger.


    Was meint Ihr dazu ?


    Wie es so schön heißt ,wir tun unser bestes aber No Body ist perfekt !!!!

  • Ich bin auch FC Fan und habe mich sehr geärgert am Samstag.


    Aber wegen eines Fußballspiels jemanden anzuzeigen ist natürlich Quatsch. Wenn man sonst keine Probleme hat.


    Und wenn, müsste man nicht eher de Blasis anzeigen? Betrug war die Schwalbe, nicht die (wenn auch katastrophale) Entscheidung des Video Schiedsrichters.

  • das rechtliche Klagen gegen Schiedsrichter eingeleitet werden.

    Nice Try:


    Zitat von Auszug Regelwerk Saison 2017/18 Seite 36

    Regel 5 Absatz 6

    Haftung von Spieloffiziellen

    Ein Schiedsrichter haftet nicht für

    [...]

    • sonstige Schäden von Einzelpersonen, Klubs, Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Stellen, die auf eine Entscheidung gemäß den Spielregeln oder im Rahmen des gewöhnlichen Verfahrens zur Durchführung, zum Spielen oder zur Leitung einer Partie zurückzuführen sind oder sein könnten. [Anmerkung auch wirtschaftliche Schäden durch "Fehlentschedungen" sind Schäden im Sinne dieser Regel]
    • [...]

    Solche Entscheidungen können beinhalten

    • [...]
    • die er in Übereinstimmung mit den Spielregeln oder seinen Pflichten trifft, die sich aus den Bestimmungen der FIFA, einer Konföderation, eines nationalen Fußballverbands oder den Wettbewerbsbestimmungen oder Vorschriften ergeben, die für das jeweilige Spiel gelten.

    Darüber hinaus ist für die Erfüllung des Tatbestandes eines Betrugs nach §263 StGB eine Vorsätzliche Handlung erforderlich.


    Nungut: Die Staatsanwaltschaft ist zunächst einmal verpflichtet jeder angezeigten Straftat nachzugehen und für die Presse ist dies ein schöner Aufmacher der Auflage (oder eben Klicks) produziert.


    Wie bereits Eingangs gesagt: Netter Versuch


  • SixthSCTF grundsätzlich bin ich bei dir.

    Aber nur weil in den Regeln steht, dass der SR nicht haftet, heißt das noch lange nicht, dass ein ordentliches Gericht das genauso sieht.
    Warum sollte sich das Gericht für die Fußballregeln interessieren.

    Im Strafrecht sowieso nicht.
    Im Zivilrecht auch nicht. Zumal vor allem Drittpersonen (die kein Mitglied in einem Verein sind) mit diesen Regeln rein gar nix zu tun haben.
    Wenn mein Wettschein nicht aufgeht und ich den SR der eine entscheidende Fehlentscheidung getroffen habe verklage, sehe ich da zumindest theoretisch schon eine Möglichkeit auf Schadenersatz, wenn man dem SR mindestens Fahrlässigkeit vorwerfen kann bei seiner Entscheidung.
    (Es scheitert evtl daran, dass die meisten Wettanbieter in DE eher in einer Grauzone agieren)

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Warum sollte sich das Gericht für die Fußballregeln interessieren.

    Jurustisch gesehen sind die Fussball Regeln vergleichbar mit einer Satzung.

    Alle Teilnehmer dieses Spiels oder auch des Wettbewerbs haben diese Satzung (Fussball Regeln) akzeptiert, das ist eine der Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb.


    Der Regelgeber setzt für die Überwachung und Anwendung SEINER Regeln eine Schiedsstelle ein und legt in SEINER Satzung fest, das die Schiedsstelle für Entscheidungen, die im Rahmen der Anwendung dieser Regeln getroffen werden nicht Haftbar gemacht werden kann.

    Die Rechstsprechung lässt es zu das "unterhalb" der allgemeingültigen Gesetze (bspw. BGB, StGB oder StVO) weitere "Gesetze" und "Schiedsstellen" geschaffen werden die zur Regelung von "Streitigkeiten" dienen, die Durch Gesetze der Staatlichen Legeslative nicht abgedekt sind oder eben Sonderregelungen erfordern (Bspw. Vereinssatzungen, Tarifverträge, Hausordnungen oder auch die Fussball-Regeln). Sofern diese nicht gegen die "Übergeordneten Gesetze" verstoßen. Oftmals wird hier auch eine salvatorische Klausel in den Vertragswerken angeführt um bspw. mögliche Unstimmigkeiten mit anderen Rechstverordnungen nachträglich zu regeln.


    Prinzipiell hat amfa sogar Recht: Ein ordentliches Gericht interessieren die Fussball Regeln überhaupt nicht. Es wird zur Klageabweisung mangels Zuständigkeit kommen.


    Die Fussball Regeln dienen der Durchführung eines Fussballspiels. Die besondere Regelung des Haftungsausschlusses trägt dabei vor allem dem Rechnung, das Entscheidungen oftmals nur mit den eingeschränkten Informationen aus der Wahrnehmung der Schiedsstelle heraus getroffen werden können. Hierbei bewegen wir uns dann im Bereich der Fahrlässigkeit, wobei diese Fahrlässigkeit ausschliesslich die Anwendung der Fussball Regeln betrifft.

    Zitat von Beispiel

    Der Fausschlag mit Nasenbeinbruch ist definitiv eine Körperverletzung nach StGB und fällt in die Zuständigkeit eines Strafgerichts - Unabhängig ob der Faustsschlag in der 34. Spielminute im Strafraum oder erst nach dem Spiel auf dem Parkplatz von der Nase gebremst wurde. Spielfortsetzung und Disziplinarstrafe nach Fussball-Regeln interessiert das Strafgericht dabei nicht, selbst wenn sie noch so falsch ist. Der Schiedsrichter hat sich in diesem Fall -wenn überhaupt- nur vor der Schiedsstelle des Sportgerichts für seine möglicher Weise falsche Entscheidung (kein Strafstoß oder kein FaD) zu verantworten.


    Das die Teilnahme am Profi-Spielbetrieb auch ein unternehmerisches Risiko darstellt ist unbestritten. Das Unternehmerische-Risiko einer fahrlässig falschen Entscheidung, die möglicher weise sogar Spielentscheidend ist, ist dem Teilnehmer genau so bekannt wie das Risiko, das der Stürmer die drei "Glasklaren" in dem Spiel nicht macht.


    Mich täte hierbei intersseieren, ob der FC-Köln Fan auch eine Strafanzeige stellt wenn sein Kölner Lieblingsspieler den entscheidenden Strafstoß in die Wolken donnert?


    Wettbetreiber schliessen übrigens Haftungsansprüche wegen möglicherweise falschen Entscheidungen explizit aus sofern es sich um Entscheidungen im Rahmen der Fussball Regeln handelt. Wer also eine Wette auf "Rote Karte für Ribery in der 58. Minute" setzt, darf seinen Gewinn mit nach Hause nehmen selbst wenn Ribery hier ausnahmsweise mal unschuldig ist.


    Dennoch

    dass der SR nicht haftet, heißt das noch lange nicht, dass ein ordentliches Gericht das genauso sieht

    Der Fall "Hoyzer" zeigt, das amfa auch teilweise recht hat. Jedoch muss man hier zwei Sachen voneinander Trennen.

    Gemäß Urteilsbegründung liegt in diesem Fall eine Vorsätzliche Handlung eines Wettbetrugs vor. Die Fussballregeln sind hiervon jedoch juristisch nicht betroffen sondern lediglich das (Tat)Werkzeug zur Spielmanipulation.

    Für die Finanziellen und sportlichen Nachwirkungen der Entscheidungen auf dem Spielfeld (z.B. Pokalspiel Paderborn gegen HSV) wurde Herr Hoyzer auch durch den Fussball Verband nicht haftbar gemacht, er erhielt (hier) wegen "vorsätzlichem Unsportlichen Verhaltens" seine Strafe.

    Die Vorgänge auf dem Spielfeld dienten dem Strafgericht nur der Beweisführung.

  • Nun mal langsam:


    Selbstverständlich setzen die Fußballregeln nicht das höherrangige Recht des Staates außer Kraft, so dass strafrechtliche Verfolgung und auch zivilrechtliche Klagen zulässig sind. Allerdings konkretisieren die Fußballregeln den Bereich des staatlichen Rechts, der von diesem nicht hinreichend geregelt wird. Ein Beispiel:
    Allerweltsfoul, bei dem sich dennoch ein Spieler gravierend verletzt - strafrechtlich mangels Vorsatz, spätestens aber beim öffentlichen Interesse irrelevant, zivilrechtlich ebenfalls nichts zu machen. Die Zivilgerichte berücksichtigen dabei, dass die Teilnahme am Spiel mit der Inkaufnahme der spieltypischen Aktionen einhergeht - und diese werden letztlich durch die Regeln beschrieben, wobei allgemein bekannt ist, dass es eben auch Regelübertretungen gibt, die gewissermaßen Teil des Spiels sind. Erst wenn die Regelverstößte gröber werden - üblicherweise eben Vergehen, für die es eine Rote Karte gibt, selten auch für verwarnungswürdige Vergehen -, ist die Grenze für zivilrechtliches Einschreiten überschritten. Aber Achtung: Nur weil der SR die Karte vielleicht nicht gegeben hat (sie aber hätte geben müssen), ist man nicht aus dem Schneider - aber umgekehrt kann der SR - und jetzt sind wir wieder beim Ausgangspunkt - nicht dafür haftbar gemacht werden, dass der auf die Rote Karte verzichtet hat (warum auch immer).


    Und so weiter ... der SR kann nicht für Dinge in Anspruch genommen werden, die er nicht selbst begangen hat, auch wenn er gefühlt Beihilfe leistet (die einzige Ausnahme ist ggf. die unterlassene Hilfeleistung).

  • SixthSCTF
    Ich sehe das halt nicht so.
    Die Fußballregeln/Verordnungen können noch so viel enthalten für jemand, der keinem Verein angehört sind die doch vollkommen uninteressant.
    Sonst könnte doch jeder für seinen Verein/Verband die lustigsten Regeln aufstellen.

    Und wenn der SR dann sagen wir grob fahrlässig etwas falsch entscheidet, warum sollte ein Gericht das nicht anerkennen?
    Spätestens dann wenn es um körperliche unversehrheit geht sehe ich den SR durchaus in der Haftung.

    Nehmen wir einen sehr schwerwiegenden Fall der so hoffentlich niemals wirklich stattfinden wird:
    Ein Spieler wird gefoult, der SR lässt aber weiterlaufen und erkennt nicht, dass der Spieler schwer verletzt ist. Daher unterbricht er das Spiel nicht.
    Der Spieler bräuchte aber sofort medizinische Hilfe, dies verweigert der SR aber durch das weiterspielen lassen.
    Nehmen wir weiter an, dass durch die nun zu späte medizinische Hilfe der Spieler schwere Schäden davon trägt.

    Warum sollte der SR nicht dafür haftbar gemacht werden können, wenn ein Gericht feststellt, dass er hätte erkennen können dass der Spieler so schwer verletzt ist.
    Ob sich sowas beweisen lässt steht auf einem anderen Blatt in der Theorie hilft da aber auch kein Passus in den Regeln.



    Das da in der Realität sehr Hohe Hürden stehen mag sein.
    Ändert aber nichts daran, dass der SR auf dem Feld genau wie jeder Spieler nicht seine komplette Haftung "wegregeln" kann, für Dinge die er zu verantworten hat.


    Warum gab es denn damals das Bosmann-Urteil?
    Genau weil die "echten" Gesetze nun mal den Verbandsregelungen vorgehen.
    In diesem Fall halt genauso.

    Nur bin ich mir auch im Klaren, dass die allerwenigstens Richter sich den Schuh anziehen werden, entscheiden zu wollen wie ein SR hätte entscheiden müssen auf dem Platz.

    Es gibt immerhin auch Zivlgerichtliche Urteile zu Schmerzensgeld und Arbeitsausfall nach Fouls im Fußball.


    Das BGB gilt halt auch auf dem Fußballplatz für alle Beteiligten weiter.
    Da steht z.B.
    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

    Das gilt für Spieler wie auch für SR.
    Hier nochmal ein Text dazu:
    https://www.anwalt.de/rechtsti…chmerzensgeld_103345.html


    TL;DR - Zusammenfassung (ich wollte gar nicht so viel schreiben):
    Der Passus in den Regeln hindert niemanden daran vor einem normalen Gericht zu klagen.
    Ob dabei was rumkommt ist eine andere Frage, die aber nicht auf Grund des Regeltextes entschieden wird.
    Sondern nur auf Grund des konkreten Verhaltens der Beteiligten.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Passend zum Thema:

    Der Schiedsrichter im Sportrecht - Vorlesung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln.

    Dozenten: Prof. Dr. Jan F. Orth, Alex Feuerherdt (Collinas Erben), Sascha Stegemann (Bundesliga-SR)

    https://www.youtube.com/watch?v=vDRwUOmR9Sk

  • Ich sehe das halt nicht so.

    Das liegt daran, weil Du zwei Dinge nicht voneinander trennst, sondern in den gleichen Topf wirfst.

    Spätestens dann wenn es um körperliche unversehrheit geht sehe ich den SR durchaus in der Haftung.

    Ja, wegen unterlassener Hilfeleistung. Aber nicht, weil er den dafür fälligen (und vielleicht sogar entscheidenden) Freistoß/Strafstoß/Feldverweis nicht gibt. Das sind zwei verscheidene Paar Schuhe.

    Warum gab es denn damals das Bosmann-Urteil

    Hat nur bedingt etwas mit Fussball zu tun und überhaupt nichts mit dem Fussball auf dem Feld. Hier ging es um Arbeitsrechtliche Regularien und um das Vertragswesen. Hierbei gelten in Deutschland das BGB sowie weiterführende Arbeitsgesetze und Tarifverträge. Die Fussball Regeln sind davon unberührt.

    Daher als Beispiel untauglich.


    Es gibt immerhin auch Zivlgerichtliche Urteile zu Schmerzensgeld und Arbeitsausfall nach Fouls im Fußball.

    Das ist richtig so und hat ebenfalls nichts mit den Fussball Regeln zu tun. Die Entscheidung des SR betreffen diese auch nicht. Manfred hat dies hier ja auch hinreichend beschrieben

    Erst wenn die Regelverstößte gröber werden - [...] ist die Grenze für zivilrechtliches Einschreiten überschritten


    Nett amfa, das Du hier einen Artikel anführst, der sogar Urteile des BGH beinhaltet.

    Das gilt für Spieler wie auch für SR.
    Hier nochmal ein Text dazu:
    https://www.anwalt.de/rechtsti…chmerzensgeld_103345.html

    Leider beschreibt der Artikel und die darin angeführten Urteile und Beispiele nur Dinge, die sowieso unbestritten sind und nichts mit den Entscheidungen eines SR zu tun haben.
    Es wird sogar in nahezu jedem beschriebenem Fall explizit darauf hingewiesen, das durch die sportartbedingten (körperlichen und finanziellen) Gefährdungslagen die Teilnehmer nur mit Einschränkungen mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen können.

    Das Wort "Schiedsrichter" kommt im gesamten Text übrigens nur ein einziges mal vor. Dabei wird in dem zitiertem Urteil die SR-Entscheidung auf dem Feld von eventuellen Schadensersatzansprüchen sogar explizit abgekoppelt.

    Die Fußballregeln/Verordnungen können noch so viel enthalten für jemand, der keinem Verein angehört sind die doch vollkommen uninteressant.
    Sonst könnte doch jeder für seinen Verein/Verband die lustigsten Regeln aufstellen.

    Ja, auch das ist richtig. Die Regeln meiner Hausordnung die ich aufgestellt habe gelten ja auch nur erst dann für Dich wenn Du die Schwelle meiner Haustüre übertrittst.

    Und ja, jeder Verein oder jeder Gesellschaft Bürgerlichen Rechts darf für sich selber lustige Regeln aufstellen, an die diejenigen sich halten müssen, die Teil dieser Gemeinschaft sind oder sein möchten.

    Deshalb müssen ja auch Fussballspieler in farbenfrohen lustigen Gewändern durch die Gegend laufen und sich an die umständliche Regel halten das man den Ball nicht in die Hand nehmen darf.

    Aber sobald Du mittebar oder unmittelbar an dieser Gemeinschaft Teilnimmst, unterliegst Du auch diesen Regeln - ob Du es willst oder nicht.

    Solltest Du also auf ein Fussballspiel wetten, kannst Du Dich nicht damit herausreden, das die Fussball Regeln für Dich nicht gelten. - OK für Dich speziell vielleicht nicht aber für das Ergebnis Deiner Wette und den Regeln des Wettanbieters denen Du zugestimmt hast (nennt sich im Fachjargon dann "mittelbar")



    Besonders interessant wird es wenn man den Schiedsrichter in seiner juristischen Einbindung (Juristische Qualifikation der Funktion) betrachtet:

    Siehe dazu eine Juristische Facharbeit auf Grundlage des Fall Hoyzer:


    Es besteht keinerlei Rechtsbeziehung zwischen den am Spiel Beteilligten (mittelbar oder unmittelbar) und dem Schiedsrichter. Der SR ist juritisch gesehen "NUR" der Erfüllungsgehilfe des Fussball Verbandes - Alle Handlungen des SR sind demzufolge Handlungen des Fussball Verbandes.

    Was ich schon immer (gewiss etwas lapsig) formuliert habe: "Ich bin nur ein Handlanger des HFV - Beschwerden bitte daher immer schriftlich an meinen Dienstherren!- Jenfelder Allee 70 in Hamburg"


    Noli necare nuntium.....

    Daraus folgt:

    Haftungsansprüche sind immer an den Fussball Verband zu richten. (Ein Ergebnis der Facharbeit welches auch im Fall Hoyzer für die manipulierten Spiele zur Anwendung kam)

    Der Fussball Verband schliesst aber die Haftung eines SR für Entscheidungen im Rahmen der Anwendung der Fussball Regeln (incl von DfgBest) explizit aus.

    Damit jetzt keiner unter seinem Stein hervorgekrochen kommt: Eine Vorsätzlich falsche Entscheidung fällt unter den (Sammel)Begriff der Unsportlichkeit und wird natürlich von diesem Haftungsausschluss nicht abgedeckt.

    Etwaige Klagen müssen also immer gegen den Fussball Verband gerichtet sein sofern es sich um SR-Entscheidungen handelt, die den Spielbetrieb betreffen.


    Und damit es nicht irgendwo untergeht:

    Der Hoyzer Fall hat nichts mit der Anwendung der Fussball Regeln zu tun. Es ging um Wettbetrug bei dem die Fussball Regeln lediglich das Tatwerkzeug waren die VORSÄTZLICH falsch angewendet wurden und der SR zudem noch durch seine VORSÄTZLICHE HANDLUNG eine Vorteilsnahme hatte. In dieser Verhandlung trat der DFB und die betroffenen Vereine auch nur als Zeuge und nicht als Beteilligter auf.

    Auslöser der Strafbaren Handlung war also nicht die Spielmanipulation, sondern das Sittenwidrige Rechtsgeschäft zwischen Hoyzer und dem Teilnehmer einer Wette zum Schaden von anderen Wetteilnehmern. Hier fand die eigentliche Straftat statt die letzten Endes auch abgeurteilt wurde. Die Spielmanipulation war dabei "nur Werkzeug".


    Zwei Paar Schuhe.....


    Nachtrag:

    Passend zum Thema:


    Der Schiedsrichter im Sportrecht - Vorlesung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln.

    Sehr gut erklärt warum der Haftungsausschluss des SR auch übergeordnete Gesetze nicht verletzt:


  • Passend zum Thema:


    Der Schiedsrichter im Sportrecht - Vorlesung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln.

    Für diejenigen, die sich keine Jura-Vorlesung von über 2 Stunden zumuten wollen an dieser Stelle eine Conclusio in SR-Deutsch


    Zivilrecht:

    So lange der SR

    • eine falsche Entscheidung aufgrund einer falschen Wahrnehmung trifft oder
    • er unbewusst eine Regel Falsch anwendet

    kann er Zivilrechtlich nicht Haftbar gemacht werden.

    Generelle Haftungsansprüche nach BGB sind entweder ausgeschlossen oder nicht anwendbar. Es liegt keine Rechstverletzung vor oder es handelt sich lediglich un einen "nicht einem Einzelereignis zuzuordnenden, konkret bezifferbaren Vermögensschaden"


    Eine Haftung nach dem Vertragsrecht wird über den Haftungsauschluss nach Fussball-Regel 5 ausgeschlossen. (Das diese Regel offenbar nur das Vertragsrecht berührt war mir neu. Nachdem ich die Vorlesung komplett gesehen habe aber irgendwie auch logisch.)


    Belegt wird das Ganze mit der juristischen Verarbeitung jeweils gültiger Gesetze sowie mit Querverweisen zu Grundsatzurteilen verschiedener Gerichte (u.A. auch BGH)


    In diesem Teil der Vorlesung werden jedoch von vorneherein die Fälle einer ABSICHTLICHEN falschen Entscheidung (Bsp. Hoyzer) nicht behandelt da es (Kurzform) "bei Vorsätzlichen Handlungen keinen Haftungsausschluss geben," und hierbei möglicher Weise auch das Strafrecht zur Anwendung kommen kann.


    Strafrecht:

    Etwas schwieriger das in SR-Deutsch zu übersetzen, in unserer täglichen Pfeifferei -als SR- aber auch nur selten wirklich relevant.

    Es muss eine Aktion des SR vorliegen die er selber durch Aktivität (Handlung) oder Passivität (Unterlassung) unmittelbar beeinflusst hat oder hätte beinflussen können. Dabei muss er auch die Möglichkeit, Fähigkeit und das Wissen gehabt haben den eingetretenen Schaden zu verhindern.

    Damit sind sowieso schon einmal alle Aktionen die durch Spieler verursacht werden aussen vor.

    Der entstandene Schaden (oftmals Körperverletzung) darf nicht durch die Einwilligung in die sportarttypische Gefährdungslage abgedeckt sein.


    Da gibt es dann nur noch ganz wenig Fälle bei denen eine Haftung des SR möglich ist, so lange der SR seinen Job ordnungsgemäß durchführt. - In jedem Fall meist eine sehr komplexe Einzelfallüberprüfung
    Conclusio Strafrecht: Straftaten des SR nach StGB sind selbstverständlich nicht durch einen Haftungsausschluss abgedeckt - aber auch sehr schwer zu konstruieren (bei Fahrlässiger Körperverletzung) oder von vorneherein sowieso ausserhalb der Fussball Regeln.


    Teil III der Vorlesung ist dann "Regelkunde" von Alex Feuerherd

  • Es besteht keinerlei Rechtsbeziehung zwischen den am Spiel Beteilligten (mittelbar oder unmittelbar) und dem Schiedsrichter. Der SR ist juritisch gesehen "NUR" der Erfüllungsgehilfe des Fussball Verbandes - Alle Handlungen des SR sind demzufolge Handlungen des Fussball Verbandes.


    Ok dieser Punkt kann die Sache natürlich ändern.
    Das wiederum würde aber bedeuten, dass ich mit meiner verlorenen Wette an den Verband herantreten könnte.
    Ich muss halt nur noch ein Richter finden, der mindestens Fahrlässigkeit bei einer falschen Entscheidung des SR, die Einfluss auf das Ergebnis hat, bejaht.

    Kannst du mir auch kurz erklären (ich hab gerade leider keine Zeit die Facharbeit zu lesen) warum der SR nur Erfüllungsgehilfe ist?
    Wenn beispielsweise ein LKW-Fahrer einen Unfall baut fährt er doch auch quasi im Auftrag seines Arbeitgebers ist aber trotzdem haftbar für etwaige Schäden die er (fahrlässig) verursacht.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Ich bin zwar kein Jurist, aber im Internet findet man durchaus einige Informationen.


    Es kommt offenbar darauf an, ob ein Schaden im Rahmen der Erfüllung des Arbeitsvertrages oder außerhalb verursacht wird. Im Falle des SR gibt es zwar keinen AV im engeren Sinne, aber der SR hat, wie schon erwähnt, über den Verband den Auftrag, die Fussballregeln umzusetzen.


    Noch ein Beispiel: Wenn ich zu einer Bank gehe und mich über eine Geldanlage beraten lasse, von der sich später herausstellt, dass das Risiko nicht angemessen war und ich einen finanziellen Verlust habe, so kann ich nicht den Berater persönlich verklagen, denn der haftet nicht dafür. Ich muss meine Ansprüche an die Bank stellen. Der Berater hat nämlich "nur" seinen Job als Vertreter der Bank gemacht, wenn auch schlecht.


    Was amfa's LKW-Fahrer betrifft, so muss er (meines Wissens zumindest) nicht unbedingt persönlich für einen Unfall haften. Ein Kfz-Haftpflichtversicherung ist fahrzeuggebunden und müsste somit vom Arbeitgeber abgeschlossen werden. Rechtlich gesehen müsste hier (vermutlich, da kenne ich mich zuwenig aus) auch zwischen "fahrlässig" und "vorsätzlich" unterschieden werden.


    Um nochmal zum Fussball zurückzukommen: Weiter oben wurde ja schon das Beispiel "unterlassene Hilfeleistung" gebracht. Hier kann man sich eine persönliche Haftung des SR ebenfalls vorstellen, da der Bereich der Fussballregeln verlassen wurde. Oder wenn beispielsweise der SR vorsätzlich einen Spieler k.o. schlägt. Bei einer Fehlentscheidung des SR sieht das anders aus, denn diese trifft er im Rahmen seines Jobs, ähnlich wie der oben zitierte Berater.


    In diesem Sinne hat amfa im Prinzip nicht unrecht mit der Ansicht, bei einer verlorenen Wette sich an den Verband zu wenden. Was die Erfolgsaussichten betrifft, bin ich aber da dennoch skeptisch...

    Bin selber kein Schiedsrichter, aber Vereinsfunktionär mit Erfahrung in der Mannschafts- und SR-Betreuung.

  • Ich bin zwar kein Jurist,

    Dann zieh Dir mal die Vorlesung rein und Du wirst feststellen, das all Deine Beispiele irreführend oder nicht vergleichbar sind.

    Hier nochmal der Link:


    Für diejenigen die sich hier keine 2 Stunden Vorlesung antuen wollen hab ich die Ergebnisse sogar nochmal hier zusammengefasst:


    Und bitte: Das sind Profis die da referieren. Da kannst von mir aus gerne anderer Meinung sein, nur helfen tut´s Dir nicht.


    bei einer verlorenen Wette sich an den Verband zu wenden.

    Kann er probieren, nur leider hat er mit dem Vertragsabschluss mit dem Wettbüro auch die Fussball Regeln akzeptiert. Schau Dir die Vorlesung an.

  • Was amfa's LKW-Fahrer betrifft, so muss er (meines Wissens zumindest) nicht unbedingt persönlich für einen Unfall haften. Ein Kfz-Haftpflichtversicherung ist fahrzeuggebunden und müsste somit vom Arbeitgeber abgeschlossen werden. Rechtlich gesehen müsste hier (vermutlich, da kenne ich mich zuwenig aus) auch zwischen "fahrlässig" und "vorsätzlich" unterschieden werden.

    Jetzt wird's sehr offtopic:
    Die KFZ-Haftpflicht zahlt aber nicht von sich aus.
    Die zahlt nur, wenn der Fahrer oder Halter verpflichtet ist (Deshalb Haftpflicht) einen Schaden zu ersetzen.
    Und es gibt noch speziellere gesetzliche Regelungen dafür, dass der Halter immer haften muss.
    Vor Gericht werden in der Regel beide (Fahrer und Halter) verklagt, damit der Fahrer nicht "nur" als Zeuge auftritt sondern als Beklagter.

    Aber das ist wie gesagt total offtopic.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Die Vorlesung war interessant- aber als Conclusio bleibt bei mir, dass es oft an Kleinigkeiten hängt, ob eine Klage (Zivilrecht oder Strafrecht) Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Und diese Kleinigkeiten sind stets Einzelfallabhängig; sowohl was den Tathergang betrifft als auch die Bewertung durch die juristischen Instanzen.
    Mit pauschalen Aussagen: "Zivilrechtlich ist der Schiedsrichter nie zu belangen" oder "ein konkret bezifferbarer Vermögensschaden kann nicht ermittelt werden" bin ich vorsichtig. Zivilrechtlich hängt es nämlich vom Vorsatz des SR ab- und wenn dieser nachgewiesen wird sieht die Sache schnell anders aus. Und wie viele SR haben sich bereits auf dem Platz verplappert oder morgens im Vereinsheim unbedachte Äußerungen getätigt..
    Und die Meinung von Jan F. Orth "ein konkret bezifferbarer Vermögensschaden kann nicht ermittelt werden" teile ich nicht. Im Gegenteil: Im Zuge von Entschädigungszahlungen/ Wiedergutmachung werden häufig Vergleiche ausgehandelt, bei denen konkrete Summen abgeschätzt und dann letztendlich einfach festgelegt werden. Inwieweit diese "richtig" sind spielt gar keine Rolle. Zahlen muss man sie dann trotzdem.

  • hängt es nämlich vom Vorsatz des SR ab

    Der ist unbestritten. HIer zitiere ich dann auch mal aus der Vorlesung:


    [Zitat] "Wenn wir nur diesen Fall betrachten wäre die Vorlesung jetzt beendet..."[Zitat Ende]


    Bewiesen wird jedoch in der Vorlesung der generelle Haftungsausschluss bei Fahrlässigkeit im Zivilrecht über die vertragliche Verankerung der Fussballregeln als Vertragsbestandteil


    "ein konkret bezifferbarer Vermögensschaden kann nicht ermittelt werden"

    Das hat er zwar etwas "Flapsig" dahergesagt, ist aber tatsächlich so. Der Vermögenssschaden muss konkret beziffert werden und ebenso konkret dem Einzelereigniss zugeordnet werden können.


    Es beruhigt zwar die Fansseele wenn der Trainer in der Pressekonfenz die Schuld für das Spielergebnis dem Schiedsrichter wegen dem "(nicht) gegebenem Ellwär" in die Schuhe schiebt, das Spiel bestand aber (juristisch) nicht aus nur dieser einzigen Situation sondern aus einer Aneinanderreihung von Situationen innerhalb von 90+x Minuten. Seine Stürmer haben ja auch vorher x-mal "fahrlässig" nicht getroffen und seine Mannschaft hat auch "fahrlässig" 25% Fehlpässe produziert etc. etc.. Merkste worauf das hinausläuft?

    Noch absurder ist es an diesem einen "(nicht) gegebenem Ellwär" sogar noch die "Abstiegsursache" zu sehen.... Wir haben schliesslich 34 Spieltage...


    Mit so einem Sch.... muss ich mich regelmässig im Vertragsrecht beruflich herumschlagen.

    Es ist unbestritten, das ein Schaden auf zukünftige mögliche Einnahmen entstanden sein könnte (Merke die vielen Konjunktive die eine konkrete Bezifferung der Summe bereits juristisch ausschliessen), aber selbst dieser lässt sich nicht Ursächlich dem Einzelereigniss zuordnen.

    Hier hat mir unser Firmananwalt mal eine Daumenregel mit auf den Weg gegeben: "Du kannst den Lieferanten für Munition nicht dafür verantwortlich machen das Du das Fell des Bären, den Du damit erlegen willst in zukunft nicht verkaufen wirst."


    Zitat unsere Firmenrechtsanwaltes immer wenn jemand irgendeinen Rechtszusammenhang aus dem Internet zitiert: "Googel gibt Dir gute Ratschläge wie man einen Kuchen backt, schafft es aber zum Glück noch nicht ein Jurastudium zu ersetzen!"

  • Sicher ist das konkrete Beziffern und das Zuordnen zu einem Einzelereignis schwierig- ein nicht gegebener Strafstoß in der 5. Spielminute ist sicher nicht ausreichend, einen Schaden aufgrund des Spielausganges dem SR zuzuordnen.
    Geht es jedoch um einen unberechtigten Strafstoß in der Nachspielzeit, dessen Verwandlung durch den Gegner ein Nichterreichen eines Wettbewerbs mit hohen Antrittsgeldern bedeutet, so kann ich durchaus aus einem Einzelereignis (falsche Entscheidung auf Strafstoß) einen konkret bezifferbaren Schaden ableiten (Verlust von Antrittsgeldern). Wenn ich dann noch Beweise für eine grobe Fahrlässigkeit/ einen Vorsatz des SR finde (Beispiel: SR klagte bereits in der Hz-Pause über Bauchschmerzen und suchte 2 Mal die Toilette auf; Stellungsspiel in der fraglichen Szene komplett falsch), könnte es eng werden.


    Alles nur konstruiert; klar. Ich sage es nochmal mit anderen Worten: Wir SR sollten und nicht zu früh auf der sicheren Seite fühlen.

    Überrascht hat mich das Fallbeispiel 'SR bricht im Jugend-Bezirksligaspiel bei Gewitter nicht ab und es kommt zum Todesfall durch Blitzschlag': Wenn hier die Trainer eine konkrete Gefahr sehen und bereits den SR darauf hinweisen, doch bitte das Spiel zu unterbrechen, so sind die Trainer verpflichtet, ihre Schützlinge vom Feld zu holen. Die Argumentation, es wäre ja sportlich nachteilig für die Trainer und sie würden sportrechtlich für die herbeigeführte Unterbrechung/ den herbeigeführten Abbruch belangt werden halte ich für nicht relevant. Wenn eine Aufsichtssperson Lebensgefahr erkennt, darf eine "Bezirkssportveranstaltung" keine Rolle spielen.

    Auch die Bewertung von Sascha Stegemann, ein Fortsetzen des Spiels trotz Gewitter sei ein "aktives Tun" in Bezug auf die fahrlässige Tötung teile ich nicht. Hier wird nach meinem Laienverständnis etwas NICHT getan = unterlassen (nämlich das Unterbrechen des Spiels)- und eben nicht eine Situation herbeigeführt/ gehandelt oder oder. Wobei ich kein Jurist bin.


    Aber am Ende interessant zu sehen wie das Juristenlatein in den überwiegenden Fällen den gesunden Menschenverstand abbildet. Und dann in einigen, überraschenden Details doch wieder für Überraschungen gut ist. Deswegen wiederhole ich meine Erkenntnis aus dem Vortrag (diesmal mit anderen Worten): Der SR ist schon gut geschützt, solange er gewissenhaft seinen Pflichten nachkommt. Wenn er jedoch schlampt oder ihm sogar Vorsatz nachgewiesen werden kann, so kann er sehr wohl strafrechtlich und/oder zivilrechtlich belangt werden.

  • Hier hat mir unser Firmananwalt mal eine Daumenregel mit auf den Weg gegeben: "Du kannst den Lieferanten für Munition nicht dafür verantwortlich machen das Du das Fell des Bären, den Du damit erlegen willst in zukunft nicht verkaufen wirst.


    Oh doch, je nach Umständen ist genau das sehr wohl möglich. Wenn ich jede Woche einen Bären erlege und das Fell verkaufe, außerdem einen langfristigen Liefervertrag abgeschlossen habe und dieser Lieferant nun die Munition nicht liefert, weshalb ich diese Woche keinen Bären erlegen kann, dann ist der Lieferant selbstverständlich schadenersatzpflichtig. Das ist sowas von 08/15 Vertragsrecht und kommt täglich vor. Wenn ein Lieferant nicht liefert und damit für einen Abriss der Produktion sorgt, muss er kräftig zahlen.


    Ich behaupte, dass Du hier das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen hast - oder ihr braucht dringend einen neuen Anwalt.