Absicht, die nicht so heißen darf ...

  • Ich hatte gestern die bisher merwürdigste Rote Karte meiner Laufbahn: Niemand, aber wirklich niemand, hat mich vorher oder nachher, drinnen oder draußen, Spieler, Offizieller oder Zuschauer, auch nur ansatzweise kritisiert - das Ding war auch so etwas von eindeutig. Was war passiert: Angriff von Gast wird an der Strafraumgrenze abgefangen, langer Pass zur Mittellinie, dort stehen 2 gegen 2, wobei die Heimspieler schnelle Sprinter sind. Das ahnt auch der eben noch abgefangene Spieler von Gast und setzt zu einem Sprint zur Mittellinie an. Auf halber Strecke wird er von einem Spieler von Heim mit abgerundeter Schulter seitlich attackiert, so dass er die Fressbrettbremse benutzt - das war so etwas von Absicht, dass ich für den Sonderbericht eine halbe Stunde gebraucht habe, die klare Absicht ohne ausdrückliche Nennung zu beschreiben.


    Am Tag danach wäre ich in Übung, gestern klang das dann so:
    In der 76. Minute konnte ein Angriff von Gast ungefähr an der Strafraumlinie von Heim abgefangen werden. Der Ball wurde mit einem langen Pass in Richtung Mittellinie gespielt, wo er auch bei einem Mitspieler ankam. Gast Nr. 8 versuchte, mit einem Sprint diesem Ball nachzusetzen, da in Anbetracht der Spielsituation ein aussichtsreicher Angriff für Heim sehr wahrscheinlich war. Ungefähr auf der Hälfte zwischen seinem Startpunkt und dem Ort, an dem sich der Ball befand, wurde er seitlich von dem Spieler Heim Nr. 71 gerammt, so dass der Spieler Gast Nr. 8 zu Boden fiel. Für die Bewegung in die Laufbahn von Gast Nr. 8 durch Heim Nr. 71 gab es keinen spielbezogenen Anlass, der Ball war zudem ca. 15 Meter entfernt, auch befand sich Heim Nr. 71 vorher in keiner Laufbewegung.

  • Hmmm - gerammt ? Mit welchem Körperteil wurde der Gegner wo getroffen, das kann man sicher etwas präziser formulieren. Angelegter Arm gegen Oberkörper, ausgefahrener Ellbogen gegen Kopf, gab es eine Verletzung/Behandlung, ...


    Spielt normalerweise beim Strafmaß eine Rolle.

  • Irgendwie versteh ich es noch nicht:


    1. Verstoß nach Regel 12?
    Denke der liegt vor, da folge ich mal Deiner Wahrnehmung


    2. Unmittelbare Ballkontrolle
    Liegt nicht vor. Zumindest verstehe ich das so, das der Angreifer den Ball nicht in "Spielbarer Distanz" hat sondern dem Steilpass hinterher jagd.


    3. Zug zum Tor
    Ist jetzt zwar nicht genau so beschrieben, aber wo soll es denn bei einer derartigen Situation anders hingehen. Also Ja -liegt vor


    4. Unmittelbare Abschlusswahrscheinlichkeit
    Liegt nicht vor. weil der Ball nicht sofort auf´s Tor geschossen werden kann sondern noch erlaufen werden muss.


    5. Letzter Mann
    Denke mal das der Rempelheini quasi der letzte Mann war. Liegt also vor.


    Also:
    Kein DOGSO vergehen, sondern lediglich ein SPA vergehen.
    Oder hast Du was von Deiner Wahrnehmung unterschlagen? :whistling:

  • Manfred, ich finde, Du tendierst dazu, Dinge im Sonderbericht unterzubringen, die für den Tathergang letztendlich unwichtig sind, was aber dazu führt, dass die Beschreibung schwer nachvollziehbar ist. Ob es hier wahrscheinlich war oder nicht, dass ein aussichtsreicher Angriff entsteht und vor allem ob der Spieler deswegen losgesprintet ist (weißt Du letztendlich doch gar nicht), ist völlig unwichtig, wenn du auf rohes Spiel entscheidest. Genauso, ob der Ort des Foulspiels jetzt auf der Hälfte, dem ersten oder dem zweiten Drittel zwischen Ball und Startpunkt lag. Lass solche Infos einfach weg, das macht es viel leichter, den Bericht nachzuvollziehen. Stattdessen fehlt die entscheidende Info, wie genau der Kontakt ablief.


    Hier ist also wichtig: Gast Nr. 8 will dem Ball nachsetzen, sprintet in hohem Tempo Richtung Ball, Heim Nr. 71 stellt weit entfernt vom Ball seine Schulter in den Laufeg, es kommt zum Kontakt zwischen Schulter und Kopf. Dass hier aus Deiner Wahrnehmung Vorsatz vorlag und die Nr. 71 die Nr. 8 treffen wollte, würde ich sehr wohl aufnehmen - das ist wichtig, um die Situation von einem unglücklichen Zusammenprall abgrenzen zu können.

  • Irgendwie versteh ich es noch nicht:
    ...


    Ich glaube du hast es genau falsch verstanden.
    Das Foul kam vom angreifendem Team, also überhaupt kein DOGSO.


    Hier wurde ein Verteidiger (noch in der gegnerischen Hälfte) beim Sprint zurück weit weg vom Ball "umgerammt".
    Also eigentlich eine klare Tätlichkeit.


    Was ich nicht verstehe ist warum Manfred hier das Wort "Absicht" vermeiden will, wenn es doch nun mal so war.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler  Irgendjemand Alt-Herren Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Irgendwie versteh ich es noch nicht:


    [...]


    Also:
    Kein DOGSO vergehen, sondern lediglich ein SPA vergehen.

    OK, jetzt wird´s klarer nachdem ich die Kommentare gelesen habe. Da lag ich wohl vollkommen daneben. Thema verfehlt, 6 setzen!

    Dinge im Sonderbericht unterzubringen, die für den Tathergang letztendlich unwichtig sind, was aber dazu führt, dass die Beschreibung schwer nachvollziehbar ist.

    Ich denke dieser trifft Kommentar von Zettel trifft es. Vielleicht habe ich nicht aufmerksam genug gelesen aber genau das ist der Punkt. Mit meinen SR gehe ich jeden Sonderbericht durch, bevor er zum Verband geht. Meine beiden Söhne lesen meine Sonderberichte quer.


    Ziel der Übung sind weniger die Korrektur der üblichen Rechtschreib- Grammatik und/oder Bachstubenverdrechseler, sondern ob ein Unbeteilligter bei einmaligem Durchlesen sich die Situation vorstellen und sofort erfassen kann.


    Ohne mich in Schutz nehmen zu wollen -ich hätt´ja aufmerksamer lesen können- sollte meine "Themaverfehlung" dennoch ein Beispiel dafür sein, wie man so einen Sonderbericht falsch verstehen kann.

    So hätte ich das ganze geschrieben:

    [gekürzt um die Standarddinge eines SB]

    Zitat

    [...]
    Abseits des Balls sprintet #8 [Gast] in hohem Tempo in Richtung eines Gegenspielers #y[Heim] der bei einem Konter versucht den ballführenden Spieler zu erreichen. Etwa bei [Ort] kreuzt er den Laufweg um ihm den Weg zum ballführenden Mitspieler abzuschneiden. Dabei rammt er #y[Heim] aus vollem Lauf, mit massivem Körpereinsatz mit der [..]Schulter voraus und trifft mit dieser den Kopf von #y[Heim].
    Ich befand mich ..... etc etc. [...]

  • Was ich nicht verstehe ist warum Manfred hier das Wort "Absicht" vermeiden will, wenn es doch nun mal so war.

    "Absicht" ist ein Unwort in jedem Sonderbericht und sollte eigentlich nicht verwendet werden. Man kann aber Formulierungen wie "aus meiner Sicht richtete sich die Aktion nur gegen den Gegenspieler" oder "der Ball war 15m entfernt und aus meiner Sicht somit nicht Ziel der Aktion" das Gleiche ausdrücken.


    Man vermeidet eine Bewertung und schildert nur seine Wahrnehmung, bietet somit keine formelle Angriffsfläche. Erfahrungsgemäß wird der Klassenleiter / das Sportgericht mit solchen Formulierungen zur gleichen Schlussfolgerung kommen.

  • "Absicht" ist ein Unwort in jedem Sonderbericht und sollte eigentlich nicht verwendet werden

    Weitere Unworte sind da bspw. Tätlichkeit, Beleidigung oder Diskriminierung. Weil sie eine Wertung enthalten.


    Dein Sonderbericht soll aber nur festgestellte Tatsachen enthalten und keine Wertungen

    Man vermeidet eine Bewertung und schildert nur seine Wahrnehmung, bietet somit keine formelle Angriffsfläche.

    Schöner kann man es kaum ausdrücken.


    Das Manfred hier dieses "Unwort" unbedingt vermeiden will führt letzten Endes dazu, das er den Vorgang viel genauer beschreiben muss - was die ganze Sache natürlich verkompliziert.


    Erlaubt sind in einem Sonderbericht jedoch Wertungen, die nur mittelbar mit dem Vorgang des Sonderberichts zu tun haben und mit der Tatsachenfeststellung des SR auf dem Feld abgedeckt sind. Dies sind meist die Rahmenbedingungen oder Auslöser für den Vorgang im Sonderbericht. Diese "Wertungen sollten dann aber auch klar als solche gekennzeichnet sein.
    Da dies auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu verstehen ist mal ein Paar Beispiele dazu.

    Zitat

    Nach einem Handspiel im Strafraum beleidigt der Handspieler den SR:
    ...entschied ich nach absichtlichem Handspiel auf Strafstoß. Daraufhin schrie Spieler mich mit den Worten [Zitat]....
    Der Vorgang des Handspiels hat nur in sofern etwas mit der Beleidigung zu tun als das der Verursacher mit Deiner Strafstoßentscheidung nicht einverstanden ist und dies zum Anlass nimmt Dir mal die Meinung zu geigen.
    Du musst in dem Sonderbericht aber nicht begründen warum Du den Strafstoß gegeben hast, sondern warum der Spieler wegen Beleidigung Duschen gehen durfte.

    Zitat

    Revanchefoul:
    ... ich wertete den Zweikampf als Regelkonform worauf der am Boden liegende Spieler mit der Sohle gegen das Knie....
    Die Wertung des Zweikampfes ist mit Deiner Tatsachenfeststellung abgedeckt - es geht um den Tritt gegen das Knie. Dafür gibt es keine Entschuldigung - egal wie Du den Zweikampf vorher bewertet hast.

  • Dem widerspreche ich in dieser Pauschalität. Oft ist die Bewertung von Absicht im Sonderbericht fehlplatziert, aber nicht pauschal. Bei einem Zusammenprall abseits des Balles ist die Bewertung des SR hinsichtlich der Absicht ja ausschlaggebend. Er sollte keineswegs schreiben, dass es absichtlich geschah - das weiß der SR nicht -, aber sehr wohl, dass dieser Schulter-Kopf-Kontakt nach Wahrnehmung des Schiedsrichters absichtlich/vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies muss anschließend natürlich näher begründet werden, zum Beispiel dadurch, dass der Foulende den Gegenspieler hat kommen sehen und sich dennoch bewusst in den Weg gestellt hat oder dass er die Schulter bewusst zwischen sich und den Gegenspieler gebracht hat. Das sind ja sonnenklare Indizien für einen Vorsatz und das sollte der SR auch entsprechend darstellen. Das ist immerhin ein himmelweiter Unterschied zu einem versehentlichen Zusammenprall - also auch mal der Unterschied zwischen einem und sechs Spielen Sperre.


    Je nach Spielklasse sind diejenigen, die den Sonderbericht lesen, auch nicht immer zu 100 % fokussiert. Da kann ein Hinweis, dass der Zusammenprall "nach meiner Wahrnehmung mit Vorsatz herbeigeführt" wurde, woraufhin diese Wahrnehmung begründet wird, sehr sinnvoll sein gegenüber der blumigen Umschreibung desselben.

  • Er sollte keineswegs schreiben, dass es absichtlich geschah - das weiß der SR nicht -, aber sehr wohl, dass dieser Schulter-Kopf-Kontakt nach Wahrnehmung des Schiedsrichters absichtlich/vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies muss anschließend natürlich näher begründet werden,[...] sonnenklare Indizien für einen Vorsatz und das sollte der SR auch entsprechend darstellen. [...] - also auch mal der Unterschied zwischen einem und sechs Spielen Sperre.


    [...]Da kann ein Hinweis, dass der Zusammenprall "nach meiner Wahrnehmung mit Vorsatz herbeigeführt" wurde, woraufhin diese Wahrnehmung begründet wird, s[...]

    @ Zettel
    Wir sind da gar nicht so weit auseinander. Leider ist es nur so, das viele Sonderberichte (ich bekomme jede Woche einige auf den Schreibtisch zum Korrekturlesenbevor sie zum Verband gehen) sich darauf beschränken die Schlüsselworte des Regelheftes als Beschreibung/ Begründung für eine Disziplinarstrafe im Sonderbericht benutzen.


    Das die Wertung auf dem Feld durch den SR eine Beleidigung, Tätlichkeit, ein brutales Foulspiel etc. ist ergibt sich ja bereits aus der disziplinaren Würdigung auf dem Feld.


    In der Übertreibung liegt die Veranschaulichung:

    Zitat

    Textbaustein für Sonderberichte
    Wegen [einer Tätlichkeit] [eines brutalen Foulspiels] [einer Notbremse] [einer Beleidigung] [einer Diskriminierung] an/m [einem Gegenspieler] [einem Mitspieler] [Schiedsrichter] [einem Teamoffiziellem] [einem Zuschauer] erteilte ich dem [Spieler # ...] [Teamoffiztiellem] [Heim] [Gast] einen [Feldversweis] [Innenraumverweis]
    Unzutreffendes bitte streichen bzw. ergänzen

    Wenn die Beschreibung des Vorfalls dazu geeignet ist, das ein unbeteilligter sich die Situation vorstellen kann spricht nichts dagegen wenn der SR zusätzlich schreibt wie er den Vorfall wertet, wenn er diese Wertung auch in geeigneter Weise kennzeichnet.


    Wie Zettel richtig beschreibt würde dies dann so aussehen

    "nach meiner Wahrnehmung mit Vorsatz herbeigeführt, ...." [Ergänzung SixthSCTF:] Weil er [Wahrnehmung beschreiben]

    Es ist aber nunmal so, das es (im HFV) bspw. für eine "Tätlichkeit in einem minderschwerem Fall" zwischen 3 und 6 Spiele Sperre gibt. Die Spruchkammer muss nun entscheiden ob es sich "Nur" um eine Tätlichkeit in einem minderschweren Fall handelt und wie "minderschwer zwischen 3 und 6 Spielen" der Fall nun ist, oder ob man bei dieser Tätlichkeit die grössere Keule auspacken muss.


    Darüber hinaus wird auch vieles rein nach Papierlage (schriftliches Verfahren mit dem Recht zum Widerspruch) entschieden. Deshalb muss bereits nach einer ersten Sichtung des Sonderberichts klar sein ob man den Vorgang im vereinfachtem Verfahren oder in mündlicher Verhandlung bearbeiten muss.


    Wenn dann in einem Sonderbericht nur wenig zum tatsächlichem Vorgang steht und man sich nur auf die Wertung des SR verlassen muss heist es halt "in dubio pro reo" und es kommt zur mildest möglichen Strafe oder zum Freispruch.


    Da hilft es dann auch nicht, wenn man im Sonderbericht schreibt das das Foulspiel "exortbitant Brutal mit Tötungsabsicht" war.

    Moderatorenhinweis


    Auf Bitte des Verfassers des Beitrages, der hierfür sehr plausible und nachvollziehbare Gründe genannt hat, wurde ein Abschnitt gelöscht. Dies geschieht, um eine dort beteiligte Person, die nicht Täter war, zu schützen. Wir bitten um Verständnis und Vertrauen, weisen aber auch darauf hin, dass es sich hier um eine absolute Ausnahme handelt.

  • Hierbei trat
    - #10 [Heim] von unten mehrfach in die angezogenen Beine und
    - #4 [Heim] von vorne mehrfach in in den Oberkörper,


    der auf der Seite liegenden #21 [Gast], die ihre Arme schützend vor Brust und Kopf hielt.


    OT: Da ist ein Spielabbruch angesagt, oder? Muss man da als SR nicht ein Zeichen setzen?

  • OT: Da ist ein Spielabbruch angesagt, oder? Muss man da als SR nicht ein Zeichen setzen?

    Nein, da alle anderen handelnden und verantwortlichen Personen sehr besonnen und professionell mit dieser Situation umgingen und das Spiel nach dieser Situation störungsfrei fortgesetzt werden konnte.


    Das Zeichen wird heute um 17:00 beim Verband gesetzt..... ich halte Euch auf dem laufenden.

  • Ja, das würde mich auch interessieren. Nach dem Bericht zu urteilen ganz schön brutal, was da abgegangen ist.

    Bin selber kein Schiedsrichter, aber Vereinsfunktionär mit Erfahrung in der Mannschafts- und SR-Betreuung.

  • Weitere Unworte sind da bspw. Tätlichkeit, Beleidigung oder Diskriminierung. Weil sie eine Wertung enthalten.


    Dein Sonderbericht soll aber nur festgestellte Tatsachen enthalten und keine Wertungen


    Ok aber hier hat der SR doch das Problem, dass er, bevor er überhaupt in Verlegenheit kommt einen Sonderbericht zu schreiben schon eine Wertung abgeben muss.
    Nämlich dann, wenn er die rote Karte verteilt.


    Der SR hat doch schon entschieden das "XXXXXXXX" eine Beleidigung darstellt, sonst hätte er doch gar nicht rot zeigen dürfen.


    Wenn dort nun steht "Spieler X beleidigte mich mit "Geh weg"" oder "Spieler X sagte "Geh weg"".
    Da kann man beim ersten zumindest erkennen, warum es rot gegeben hat (weil der SR sich beleidigt fühlte, ob er das musste ist dann wieder eine andere frage).


    Gerade bei Tätlichkeiten und Beleidigungen ist doch mit der roten Karte schon die Wertung erfolgt.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler  Irgendjemand Alt-Herren Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Gerade bei Tätlichkeiten besteht halt das Problem (haben wir hier schon besprochen), dass es Tätlichkeiten im Sinne der Regeln gibt und auf der anderen Seite Tätlichkeit im Sinne des Sportrechts, die noch einmal von Tätlichkeit im minderschweren Fall abgegrenzt ist. Und viele Leute, einschließlich mancher Entscheidungsträger, sind für diese Unterscheidung nicht sensibilisiert und so kommt es halt zu Missverständnissen.


    Anekdote: Ich hatte am WE eine rote Karte, weil ein Spieler beim Einwurf seinen Gegenspieler mit Absicht gegen den Kopf geworfen hat. Die Karte wurde überwiegend akzeptiert, aber als dann Tätlichkeit in den Spielbericht eingetragen wurde kam der Spruch: "Also SR, ne rote Karte war das schon, aber gleich ne Tätlichkeit???" Ja, na was denn sonst?

  • Ok aber hier hat der SR doch das Problem, dass er, bevor er überhaupt in Verlegenheit kommt einen Sonderbericht zu schreiben schon eine Wertung abgeben muss.


    Nämlich dann, wenn er die rote Karte verteilt.

    Der Gedankenfehler liegt bei vielen in der Zuständigkeit
    Man muss folgendes voneinander trennen:


    • Der Schiedsrichter ist nur für das Spiel Zuständig bzw. Verantwortlich.
      Seine Disziplinargewalt endet zwar erst mit dem Verlassen des
      Spielfeldes nach dem Abpfiff, die Auswirkungen seiner Disziplinarstrafen
      enden aber mit dem Abpfiff des Spiels. (So sagt es das Regelwerk - denn
      dieses beschreibt auschliesslich wie EIN einzelnes Spiel durchgeführt
      wird. Ob der Spieler eben gerade sein letztes Spiel gespielt hat oder er bereits nächstes Spiel wieder spielen darf ist nicht inhalt der Disziplinargewalt des Schiedsrichters.
    • Für weitergehende Sperren nach einem EINZIGEN Spiel sind diejenigen Verantwortlich, die den Wettbewerb durchführen. Ob und wie hoch dann eventuelle Strafen sind regeln die Wettbewerbsbestimmungen. Diese sind aber für die Durchführung der Spielleitung weitestgehend irrelevant.

    Natürlich ist die Disziplinarstrafe das Ergebnis einer Wertung. Für das Spiel selbst ist :rote_karte: sogar eine Endgültige Wertung.


    Jetzt haben aber die Hüter des Wettbewerbs zu entscheiden, ob das durch einen SR -quasi als Standgericht - gewertete Vergehen auch noch Auswirkungen auf den Wettbewerb hat.


    Hier ist der Schiedrichter aber kein Richter mehr sondern NUR Zeuge in einem Verfahren.
    Ein Zeuge hat zu beschreiben was er Wahrgenommen hat - die Wertung hat alleine das Gericht vorzunehmen.


    Deshalb an dieser Stelle nochmal Zitiert - weil es die Situation wirklich genial beschreibt:

    Man vermeidet eine Bewertung und schildert nur seine Wahrnehmung, bietet somit keine formelle Angriffsfläche. Erfahrungsgemäß wird der Klassenleiter / das Sportgericht mit solchen Formulierungen zur gleichen Schlussfolgerung kommen.

    Oft ist es bei Verhandlungn so das der Beschuldigte sich darauf vorbereitet und seine Aussage mit den Worten beginnt: "Das war nei und nimmer eine Rote Karte" und möchte damit beginnen das der SR die Situation völlig falsch gesehen hat.
    Je weniger Wertung jetzt in einem Sonderbericht ist, desto mehr zählen die Fakten auf die man sich beschränken muss.


    Übrigens bin ich der Gemeinde hier noch was schuldig:


    OFF Topic

    Ja, das würde mich auch interessieren. Nach dem Bericht zu urteilen ganz schön brutal, was da abgegangen ist.

    Moderatorenhinweis


    Auf Bitte des Verfassers des Beitrages, der hierfür sehr plausible und nachvollziehbare Gründe genannt hat, wurde ein Abschnitt gelöscht. Dies geschieht, um eine dort beteiligte Person, die nicht Täter war, zu schützen. Wir bitten um Verständnis und Vertrauen, weisen aber auch darauf hin, dass es sich hier um eine absolute Ausnahme handelt.

  • Der Gedankenfehler liegt bei vielen in der Zuständigkeit
    Man muss folgendes voneinander trennen:
    Der Schiedsrichter ist nur für das Spiel Zuständig bzw. Verantwortlich.
    [...]
    Natürlich ist die Disziplinarstrafe das Ergebnis einer Wertung. Für das Spiel selbst ist sogar eine Endgültige Wertung.


    Jetzt haben aber die Hüter des Wettbewerbs zu entscheiden, ob das durch einen SR -quasi als Standgericht - gewertete Vergehen auch noch Auswirkungen auf den Wettbewerb hat.



    Das ist mir soweit ja alles klar.
    Aber gerade bei Beleidigungen muss der SR doch schreiben, dass er beleidigt wurde (oder es zumindest so empfunden hat.)
    Genau wie er doch klar schreiben muss, dass er beispielsweise absichtlich angerempelt wurde oder nicht (ok das gibt dann vermutlich eh direkt ein Spielabbruch).


    Muss der SR nicht begründen warum er eine rote Karte gezeigt hat?
    Zu dieser Begründung gehört aber meines Erachtens nach die Bewertung die der SR auf dem Feld durchgeführt hat.
    Denn nur so lässt sich doch nachvollziehen warum es überhaupt rot gab.


    Verstehen tue ich das nicht, der Sonderbericht des Schiedsrichters ist doch in erster Linie auch mal eine Zeugenaussage und wenn ich der Meinung bin, dass jemand etwas absichtlich gemacht hat, dann schreibe ich das da so rein.
    Von mir aus mit der Einschränkung, dass ICH persönlich das als Absicht gesehen hab.


    Wenn ich meinem Gegner aus Versehen auf den Fuß trete, mag das z.B. ein Foul sein, mache ich das gleiche aber absichtlich kann das durchaus rot sein.
    Und das muss der SR doch auch direkt genau so sagen können.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler  Irgendjemand Alt-Herren Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Aber gerade bei Beleidigungen muss der SR doch schreiben, dass er beleidigt wurde (oder es zumindest so empfunden hat.)

    Hier hast Du (nur)teilweise recht.
    Vielleicht wird es deutlicher wenn man es wie folgt formuliert:
    "... erteilte ich wegen Beleidigung einen FaD" ist für einen Spielbericht definitiv nicht ausreichend - genau darum geht es.
    Wenn der Sonderbericht eine Wertung beinhaltet, so muss diese entweder gekennzeichnet sein, oder aus dem Zusammenhang heraus erkennbar sein, das es eine Wertung ist. Der Vorgang, der zu dieser Wertung führt muss aber so beschrieben sein, das wenn man bspw. die Textstelle der Wertung "zensiert" denoich jedem klar ist das der FaD wegen einer Beleidigung gegeben wurde.
    "... mit den Worten [Zitat] bla bla bla [Zitat Ende]. Ich wertete dies als Beleidigung und erteilte den FaD"

    Genau wie er doch klar schreiben muss, dass er beispielsweise absichtlich angerempelt wurde oder nicht (ok das gibt dann vermutlich eh direkt ein Spielabbruch).

    Unabhängig von einem möglichem Spielabbruch muss in dem Sonderbericht stehen, aus welcher Handlungsweise der Verfasser diese Absicht ableitet. Häufig genug kommt es doch in einem Spiel vor, das der SR Kontakt mit einem Spieler hat weil einer von beiden oder sogar beide sich nicht gesehen haben. - Ich glaube in solchen Situationen hat noch nie ein Kollege einen FaD ausgesprochen oder ein Spiel abgebrochen.

    Muss der SR nicht begründen warum er eine rote Karte gezeigt hat? Zu dieser Begründung gehört aber meines Erachtens nach die Bewertung die der SR auf dem Feld durchgeführt hat.
    Denn nur so lässt sich doch nachvollziehen warum es überhaupt rot gab.

    Die Bergründung ist doch die genaue Beschreibung des Vorgangs ohne Wertung! Wobei der FaD dann die Ableitung der Begründung (Also die Wertung) als Tätlichkeit Beleidigung etc. ist.


    Der linguistische Spagat für diejenigen die nur wenig oder vielleicht noch überhaupt keinen Sonderbericht geschrieben haben ist der, das man den Vorgang so beschreibt, das ein Leser zur gleichen Überzeugung kommt wie der SR auf dem Feld ohne das dieser eine Wertung bereits vorgibt.


    Vielleicht hilft Dir eine Diskussion die ich mit einem unserer Trainer gestern abend hatte etwas:

    Zitat

    Er wollte mir erklären, warum eine mir gut bekannte Kollegin versäumte, eine "klare Rote Karte" in einem Spiel der HH-Oberliga nicht zu geben.
    War schon schwierig genug ihn davon zu überzeugen nur das zu beschreiben, was er tatsächlich gesehen hat. In einem Sonderbericht würde ich die Situation dann wie folgt beschreiben "... rutschte der Spieler bei einer Grätsche mit gestrecktem Bein deutlich hinter dem ballführendem Spieler vorbei ohne diesen zu berühren."
    Die Kollegin -übrigens DFB Schiedsrichterin im Frauenfussball- gab in dieser Situation offenbar idF und Gelb.

    Fazit: Man braucht keine Wertungen wenn man den Vorgang richtig beschreibt.

  • Aber gerade bei Beleidigungen muss der SR doch schreiben, dass er beleidigt wurde (oder es zumindest so empfunden hat.)
    Genau wie er doch klar schreiben muss, dass er beispielsweise absichtlich angerempelt wurde oder nicht (ok das gibt dann vermutlich eh direkt ein Spielabbruch).

    Beleidigen und Anrempeln sind ja Tatsachen - die Absicht ist aber eine Unterstellung und läßt sich aber schwer nachweisen. In der Oberliga kommen die Vereine teilweise mit Anwälten zu Verhandlungen, die nehmen solche Statements gleich auseinander. Lautstarkes Beleidigen oder Anrempeln mit fünf schnellen Schritten Anlauf, das beschreibt die Umstände besser ...