Sind Schiedsrichter Arbeitnehmer

  • Aktuell läuft ein Verfahren, bei dem es genau um diese Frage geht: Bericht. Hier dreht es sich zwar "nur" um die Profiligen, je nach Ausgang des Verfahrens und Begründung des Urteils steckt da aber Potenzial bis in die Betonliga drin.

  • Hier geht es auch um die sog. Scheinselbstständigkeit, wie sie von einigen Firmen noch heute gehandhabt wird.
    Da bin ich mal gespannt, wie da das Urteil ausschaut.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • "Neunmal sei Dittrichs Vertrag verländert worden"..


    Moment mal- was sind das für Verträge? Wenn da Geld für Gegenleistung vereinbart wird, so ist die Sache (hoffentlich) klar. Ich verstehe nicht (und will das ehrlich gesagt auch nicht), warum die Dinge oft so unnötig kompliziert gemacht werden.


    Warum erlaubt sich der Fußball da Sonderlocken? Warum wird das zugelassen?

  • Eigentlich ist das ganz einfach:


    Verträge kann ich im Prinzip so oft verlängern wie ich möchte, insbesondere, wenn es sich um Verträge mit Selbstständigen handelt. Bei Arbeitnehmern müssen die Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eingehalten werden, wobei die neunfache Verlängerung dabei ein Indiz, aber kein zwingender Grund ist.


    Schwierig wird es vor allem bei den Selbstständigen, die (fast) nur für einen Auftraggeber arbeiten, wobei es zudem auf die Art und Tiefe der Einbindung in Weisungen ankommt (bitte jetzt keine Haarspalterein, das ist eine Zusammenfassung der Kernelemente). Erschwerend kommt hinzu, dass es faktisch keine Konkurrenzauftraggeber gibt, was aber ebenfalls nur ein Indiz, aber nicht zwingend ist. Hier besteht zumindest der Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Die Richter werden also viel zu klären haben.

  • Hier geht es auch um die sog. Scheinselbstständigkeit

    Moment mal- was sind das für Verträge? Wenn da Geld für Gegenleistung vereinbart wird, so ist die Sache (hoffentlich) klar.

    Leider gibt der von Manfred gelinkt Artikel nichts her, worauf man irgendwelche (juristisch) belastbare Grundannahmen stützen kann. Einzig wirklich verwertbare Information ist die Klageabweisung des AG FFm vom September 2016.
    Darüber hinaus sind die Urteile der Arbeitsgerichte in Hessen offenbar derzeit nicht online Verfügbar sonst hätt´ich mich da mal über die entsprechenden Datenbanken schlau gemacht um was es da wirklich geht.


    So klar ist dieser Rechststreit offensichtlich nicht, denn es geht am LAG-Hessen ja in die Berufung nachdem das AG-Ffm die Klage abgewiesen hat.


    Schwierig ist es bei AG-Prozessen immer einen möglichen Prozessausgang zu diskutieren. Bereits in unserer ersten Vorlesung sagte unser Arbeitsrecht Prof, das Arbeitsrecht geltende Rechssprechung ist wo immer der Einzelfall beurteilt wird der nicht auf andere Fälle übertragen werden kann.


    Da wir vor allem die Vertragsinhalte nicht kennen sollten wir uns besonders bedeckt mit Urteilsprognosen halten.

  • Bereits in unserer ersten Vorlesung sagte unser Arbeitsrecht Prof, das Arbeitsrecht geltende Rechssprechung ist wo immer der Einzelfall beurteilt wird der nicht auf andere Fälle übertragen werden kann.

    Wie sagte einmal einer unserer Verfassungsrichter (ich finde die Quelle gerade leider nicht)? Das schöne an unserem Rechtssystem ist, dass die allermeisten Urteile genau der Erwartungshaltung der Bürger entsprechen. Lediglich beim Strafmaß gibt es eine deutliche Diskrepanz zwischen den Erwartungshaltungen von Nicht-Juristen zu Juristen.
    Anders ausgedrückt: Jeder weiß genau, was er darf und was er nicht darf.


    Und hier sind die entscheidenen Parameter schon genannt worden: Gab es Geld gegen Leistung, bestand ein Abhängigkeitsverhältnis, bestand Weisungsbefugnis des AG?


    Neudeutsch gesagt: Das ist ein No-brainer.
    Alles andere müsste gut begründet werden (mit Begebenheiten, die wir hier noch nicht kennen).


    Und ich frage nochmal: Wer drückt da permanent alle Augen zu, wenn es um Machenschaften von großen Unternehmen (der dfb ist ja nicht allein mit sehr eigenwilligen Auslegungen) geht?

  • Find ich schon ein bisschen komisch das jemand der sich auf das System "eingelassen" hat und in dieser Zeit sich den ein oder anderen nicht zu verachtenden Euro "verdient" und dieses System mitgetragen hat, nun gegen dieses "System" klagt. Jeder der sich in dieses Haifischbecken begibt weiß doch worauf er sich einlässt. Wenn es dumm läuft vermute ich eher das dann in Zukunft alle Schiris und Assistenten ab Liga 3 einen Gewerbeschein beantragen dürfen :evil: .

  • Nein, sollte es sich wirklich um Scheinselbstständigkeit handeln, würde auch ein Gewerbeschein nichts ändern. Und es erscheint durchaus möglich, dass ab Liga 3 (und je nach Begründung auch noch ganz unten) der Verband Sozialabgaben zahlen muss - und wenn ich sehe, was für ein Millionengeschäft der Fußball ist, reden wir hier eigentlich über Peanuts. Nebenbei finde ich die Vorgehensweise nicht illegitim, im Gegenteil, nach dem Ende eines "Arbeitsverhältnisses" lassen sich bestimmte Dinge viel leichter gerichtlich klären, weil ich eben keine Angst vor einer Kündigung, Schikanen etc. mehr haben muss. Aber lasst uns erst einmal abwarten, wie das Verfahren ausgeht.

  • Und hier sind die entscheidenen Parameter schon genannt worden: Gab es Geld gegen Leistung, bestand ein Abhängigkeitsverhältnis, bestand Weisungsbefugnis des AG?


    Naja, Geld gegen Leistung und eine gewissen Weisungsbefugnis gibt es doch auch bei "echten" Selbstständigen.
    Wenn ich mein Badezimmer neu machen lassen, dann zahle ich auch für die Leistung und kann dem Handwerker auch sagen wie er das Badezimmer zu machen hat.


    Was das Abhängigkeitsverhältnis angeht: Der DFB ist halt Monopolist, das heißt will man SR sein ist man natürlich irgendwie abhängig vom DFB.
    Ich müsste mich aber erst mal durch entsprechende Literatur arbeiten um mir den "Abhängigkeit" Begriff im Arbeitsrecht genauer anzusehen.


    Aber so ganz eindeutig ist das alles für mich nicht.


    Es wäre eindeutiger, wenn es beispielsweise mehrere Fußballverbände geben würde in DE und die SR könnten sich aussuchen wo sie pfeifen wollen, dann wären wir meiner Meinung nach eher bei Selbstständig.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Ich müsste mich aber erst mal durch entsprechende Literatur arbeiten um mir den "Abhängigkeit" Begriff im Arbeitsrecht genauer anzusehen.


    Aber so ganz eindeutig ist das alles für mich nicht.

    Ja, so einfach ist das tatsächlich nicht, denn sonst bräuchte sich ein Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz nicht mit

    dieser Frage: Bericht.

    auseinanderzusetzen.


    Leider genügt es auch nicht, die einschlägige Literartur dazu zu durchforsten, denn einige wesentliche Dinge dieses Falls kennen wir überhaupt nicht. Wir beginnen dabei einfach mal mit den Dingen die in diesem Vertrag stehen und machen dan da weiter wo der Vertrag mit Leben gefüllt wird.


    Wie amfa es schon richtig bemerkt: Nicht alles was Leistung gegen Leistung (Geld) sowie eine Weisungsbefugnis ein "Wettbewerbsverbot" und Vertragsverlängerungen enthält fällt unter ein Angestelltenverhältniss.
    Es kommt hierbei tatsächlich auf die Einzelfallprüfung an, deren Klage durch den Kollegen in erster Instanz beim AG-Ffm übrigens abgewiesen wurde. Jetzt geht es in die Berufung. Offenbar kein "Glasklarer Elfmeter", sondern Video Ref.


    Dennoch halte ich den Ausgang des Verfahrens genau deshalb für interesant

    je nach Ausgang des Verfahrens und Begründung des Urteils steckt da aber Potenzial bis in die Betonliga drin.

    Wait and See!


    PS.: Übrigens wird eine Berufungsverhandlung vor der nächsten Instanz nur dann zugelassen, wenn die Berufungspartei diese Berufung auch begründen kann indem bspw. neue Beweise vorgelegt werden oder nachgewisen werden kann, das bestimmte Beweise nicht ausreichend gewürdigt wurden.

  • Nur mal so: ich (selbstständig) habe freie Mitarbeiter, die ich je nach Projekt einsetze. Selbstverständlich bekommen die gesagt, wann sie wo sein müssen, und was sie dort tun (oder lassen) sollen. Diese freien Mitarbeiter sind ebenfalls selbstständig und nicht fest angestellt. Bei jedem neuen Projekt entscheide ich, wen ich für was einsetzen will. Selbstverständlich können die selbstständigen, freien Mitarbeiter bei jedem Projekt frei entscheiden, ob sie für mich arbeiten wollen, oder nicht. Und die freien Mitarbeiter arbeiten auch noch für andere Arbeitgeber (wenn sie das wollen).


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    "Jetzt wechselt Jamaika den Torhüter aus!"
    (Gerd Rubenbauer, als der FIFA-Beauftragte am Spielfeldrand eine Minute Nachspielzeit anzeigte)

  • Ich bin da ein wenig bei Frank, für mich hat das auch "Geschmäckle", ist da jemand angepisst, weil er ganz plötzlich nicht mehr berücksichtigt wurde?
    "Es geht nicht ums Geld" und "Im Falle eines Sieges um einen Aufhebungsvertrag bemühen" passt irgendwie nicht ...


    Ich lasse mich überraschen, bin aber der Überzeugung, die Klage wird abgewiesen.