Unter der Voraussetzung im Geiste der Regeln zu entscheiden hatte ich am Wochenende einmal besondere Überlegungen anzustellen.
Der Spieler kam zeitgerecht deutlich vor dem Spiel zu mir, zeigte mir seinen "Tunnel" im Ohrläppchen und fragte mich wie wir das mit der Schmuckregel handhaben wollen.
Der Tunnel im Ohrläppchen hatte etwa den Durchmesser einer Wählmarke.
Das Herausnehmen des Schmuckstücks war für ihn kein Thema, jedoch zeigte er mir ein verschraubbares, flaches Kunststoffteil (siehe Beispiel hier ) welches den Tunnel komplett abdeckte und das er statt dessen gerne benutzen würde. Nun muss ich vielleicht dazu ergänzen, das genau diese "Plugs" von den Berufsgenossenschaften zum zwecke der Unfallverhütung seit einigen Jahren empfohlen werden.
Sein glück war, das ich die Empfehlung der Berufsgenossenschaft kannte und so erlaubte ich ihm den "Plug". Ich ergänzte aber, das er diesen dennoch bitte mit Tape abkleben möge.
Entscheidung im Sinne der Fussball Regeln?
Ich denke ja. Die Schmuckregel dient in erster Linie der Unfallverhütung. Somit kann ich hierbei auch die Parallelen zu den -im übrigen wesentlich restriktiveren- Unfall Verhütungs Vorschriften des betrieblichen Alltags ziehen.
Ich bin der Ansicht, das ein offener Tunnel eine wesentlich grössere Unfallgefahr darstellt, als wenn dieser durch einen "Funktionsgegenstand" abgedeckt ist, der darüber hinaus noch von Berufsgenossenschaften empfohlen wird.
Warum dann noch Tape? Spart mir auf dem Feld unnötige Diskussionen mit seinen Gegenspielern über die Schmuckregel und bietet zusätzlichen Schutz vor Verletzungen.
Ein "Schmankerl" dazu zum Abschluss: Unter uns Schiedsrichtern hier im nordosten Hamburgs ist ein Spieler bekannt, der durch seinen Tunnel am Ohrläppchen problemlos einen Pfirsich hinurch bekommt. Naja, über Ästhetik lässt sich bekanntlich streiten. Ihr könnt Euch jedoch sicher vorstellen wie die "Tape-Pakete" an seinen Ohren aussehen wenn er seinen Tunnel fachmännisch verpackt und sorgsam mit Tape verklebt.