Der Tunnel... oder die besondere Auslegung der Schmuckregel?

  • Unter der Voraussetzung im Geiste der Regeln zu entscheiden hatte ich am Wochenende einmal besondere Überlegungen anzustellen.


    Der Spieler kam zeitgerecht deutlich vor dem Spiel zu mir, zeigte mir seinen "Tunnel" im Ohrläppchen und fragte mich wie wir das mit der Schmuckregel handhaben wollen.
    Der Tunnel im Ohrläppchen hatte etwa den Durchmesser einer Wählmarke.


    Das Herausnehmen des Schmuckstücks war für ihn kein Thema, jedoch zeigte er mir ein verschraubbares, flaches Kunststoffteil (siehe Beispiel hier ) welches den Tunnel komplett abdeckte und das er statt dessen gerne benutzen würde. Nun muss ich vielleicht dazu ergänzen, das genau diese "Plugs" von den Berufsgenossenschaften zum zwecke der Unfallverhütung seit einigen Jahren empfohlen werden.


    Sein glück war, das ich die Empfehlung der Berufsgenossenschaft kannte und so erlaubte ich ihm den "Plug". Ich ergänzte aber, das er diesen dennoch bitte mit Tape abkleben möge.


    Entscheidung im Sinne der Fussball Regeln?


    Ich denke ja. Die Schmuckregel dient in erster Linie der Unfallverhütung. Somit kann ich hierbei auch die Parallelen zu den -im übrigen wesentlich restriktiveren- Unfall Verhütungs Vorschriften des betrieblichen Alltags ziehen.
    Ich bin der Ansicht, das ein offener Tunnel eine wesentlich grössere Unfallgefahr darstellt, als wenn dieser durch einen "Funktionsgegenstand" abgedeckt ist, der darüber hinaus noch von Berufsgenossenschaften empfohlen wird.


    Warum dann noch Tape? Spart mir auf dem Feld unnötige Diskussionen mit seinen Gegenspielern über die Schmuckregel und bietet zusätzlichen Schutz vor Verletzungen.


    Ein "Schmankerl" dazu zum Abschluss: Unter uns Schiedsrichtern hier im nordosten Hamburgs ist ein Spieler bekannt, der durch seinen Tunnel am Ohrläppchen problemlos einen Pfirsich hinurch bekommt. Naja, über Ästhetik lässt sich bekanntlich streiten. Ihr könnt Euch jedoch sicher vorstellen wie die "Tape-Pakete" an seinen Ohren aussehen wenn er seinen Tunnel fachmännisch verpackt und sorgsam mit Tape verklebt.

  • Schön, dass eine Empfehlung von Berufsgenossenschaften jetzt höher gewichtet wird als die Regel: "Das Abdecken von Schmuck mit Klebeband ist untersagt." Da hat nichts im Ohr zu sein und basta. Es erschließt sich mir auch nicht, warum der offene, durchlöcherte Ohrlappen nicht für 2h ohne Gedöns ans Gesicht angeklebt werden kann, um mögliche Verletzungsgefahren zu vermindern.


    Untersagt man das Mitspielen des betreffenden Spielers, dann geht es plötzlich ganz schnell. Ich bin das Thema echt Leid. Kürzlich kam eine meiner C-Juniorinnen-Spielerinnen zu mir und argumentierte, sie könne ihre medizinischen Ohrstecker nicht herausnehmen. Ja dann eben nicht. Niemand muss sich mitten in der Saison Ohrlöcher schießen lassen. Irgendwo müssen Prioritäten gesetzt werden. Das Theater mit dem Vater der betreffenden Spielerin war wieder einmal ein Zirkus, den ich mir gerne erspart hätte.


    Wenn wir anfangen, für jede modische Verirrung Sonderlocken zuzulassen, erzeugen wir genau den Zirkus, den wir nicht wollen.
    Komisch, dass so etwas ab Verbaandliga aufwärts kein Thema ist. Warum wohl.

  • Ein ganz schwieriges Feld:
    Streng genommen ist der Tunnel per se eine Unfallgefahr, eigentlich dürfte so ein Spieler unter diesem Aspekt gar nicht mitspielen, das hätte er sich vor dem Tunnel überlegen müssen - nur gibt das die Regel nicht her. Von daher ist es rein formal richtig, dass die Gefahr eben bestmöglich minimiert werden muss - und in diesem Moment mutiert dieses Füllteil, welchem ja definitiv keine schmückende Funktion zukommt, aus meiner Sicht zum Funktionsgegenstand, der zuzulassen ist. Noch lieber wäre es mir allerdings, wenn der Spieler schon entsprechend gefüllt und abgeklebt zu mir käme und keine Fragen stellen würde.


    Zu den medizinischen Ohrringen - da bin ich bei Dir BRiT, aber auch hier gilt, wenn die mit Pflastern über den Ohren auftaucht und sich nicht ganz deutlich etwas abzeichnet, werde ich das nicht weiter untersuchen. Sehe ich das aber vorher "ohne", tja, dann gibt es ein Problem.


    Ich habe bisher ein einziges Mal Tape nicht akzeptiert, als offenkundig ein schweres Metallarmband nur abgetapet war - ich könnte noch das Muster erkennen ...

  • Noch lieber wäre es mir allerdings, wenn der Spieler schon entsprechend gefüllt und abgeklebt zu mir käme und keine Fragen stellen würde.

    Ja, kann man auch so handhaben. Das der Spieler aus eigenem antrieb zu mir kam verbuche ich dann eher mal unter dem Kapitel Respekt.

    Streng genommen ist der Tunnel per se eine Unfallgefahr,

    So sehe ich den Tunnel auch sofern er gross genug ist. Ich denke dies ist dem Spieler ebenfalls bekannt und fragte deshalb nach meiner Meinung. Er fragte ja konkret danach ob er "tapen" oder den "Funktionsgegenstand" einsetzen soll. Das er den "Schmuckgegenstand" entfernt, der sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Ohrläppchen befand, stand dabei überhaupt nicht zur Diskussion.

    in diesem Moment mutiert dieses Füllteil, welchem ja definitiv keine schmückende Funktion zukommt, aus meiner Sicht zum Funktionsgegenstand,

    So habe ich das dann auch bewertet. Es handelt sich um ein weiches zweiteiliges Plättchen welches sich fest verschrauben lässt und dann auch fest im Tunnel sitzt. Zusätzlich abgetapt erfüllt es dann auch eine Schutzfunktion.
    Der Spieler kam zu mir um unnötige Diskussionen (die er offenbar schon häufiger gehabt hat) einfach zu vermeiden.


    Wie man als SR damit dann umgeht sei jedem selbst überlassen. Ich habe es aus sicht der Unfallgefahr beurteilt und mich dabei an die UVV eines Unternehmens erinnert, bei dem ich gerade beratend tätig bin.

    Kürzlich kam eine meiner C-Juniorinnen-Spielerinnen zu mir und argumentierte, sie könne ihre medizinischen Ohrstecker nicht herausnehmen.

    Und hier habe ich dann für die -wenn auch medizinischen- Ohrstecker kein Verständniss. Das vorübergehende entfernen des Steckers schränkt dessen medizinische Eigenschaft nicht ein. Viele Ärzte und Ohrlocjhstecher weisen sogar ausdrücklich darauf hin das die Stecker unter bestimmten (UVV) Gesichtspunkten nicht zulässig sind.
    Obwohl es sich nämlich hier oft nur um kleine verschraubbare und meist schmucklose Knöpfe handelt geht von denen eine erhebliche Unfallgefahr aus. Nicht umsonst sind diese in vielen Produktionsbetrieben nicht erlaubt.


    Sehr schnell kann man mit diesen Steckern am Trikot des Gegenspielers im Zweikampf hängen bleiben was dazu führt, das die historische Bezeichnung "Schlitzohr" im Fussball eine völlig neue Bedeutung zukommt:

    Zitat

    Zitat HH-Abendblatt
    Eine vielversprechende Erklärung bezieht sich auf den goldenen Ohrring der wandernden Handwerksgesellen. Dieser diente als Erkennungsmerkmal und Notgroschen. Hatte sich ein Geselle unehrenhaft verhalten, so wurde ihm der Ohrring herausgerissen – dem Halunken blieb ein Schlitzohr.

  • Ich betrachte diese "Plugs" ebenfalls als Funktionsgegenstand und nicht als Schmuck, besonders dann, wenn die Diskussion so konstruktiv abläuft wie eingangs beschrieben. Insbesondere geht von diesen Plugs nun wirklich keine Gefahr aus, weder für den Spieler selbst noch für Gegenspieler oder andere Beteiligte.


    Medizinische Ohrringe sind davon abgesehen aber ein anderes Thema, die würde ich auch nicht zulassen, dann hat die Spielerin halt mal ne Woche spielfrei.

  • Die dort abgebildeten Plugs sind eindeutig Schmuck, wir sprechen hier aber über Plugs, die der Sicherheit dienen, sie sind häufig weiß, aus Silikon und stehen nicht ab, also quasi eben mit den beiden Oberflächen des Ohrläppchens.


    Ein Turban ist ja auch durchaus in gewissem Kontext als Schmuck anzusehen, trotzdem lasse ich jemanden mit einem medizinisch notwendigen Turban (und sogar einem turbanähnlichen Helm) mitspielen. Hier kommt es immer auf den gesunden Menschenverstand an und wenn es einerseits einen guten Grund für einen Funktionsgegenstand gibt und andererseits er die Verletzungsgefahr nicht erhöht (bzw. sogar verringert, wie hier), dann sehe ich keinen Grund, ihn nicht zuzulassen.

  • Bei Ohrsteckern und auch immer noch peliepten Harrnadel oder -klammern aus Metall hilft - falls die Spielerinnen unbedingt diskutieren wollen - der bewährte Hinweis, dass das Teil gar nicht mehr so gut aussieht, wenn nach einem verunglückten Kopfballduell der halbe Augapfel der Gegenspielerin dranhängt. Das mag eine kleine Übertreibung sein, aber bisher ging es auch bei der hartnäckigsten Schmuckträgerin danach immer ganz schnell, die beanstandeten Stücke verschwinden zu lassen. ;)

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • dass das Teil gar nicht mehr so gut aussieht, wenn nach einem
    verunglückten Kopfballduell der halbe Augapfel der Gegenspielerin
    dranhängt

    Danke für die Phrase, die fehlte noch im Repertoire.
    Die Ohrsteckerphrase "weist Du wie Dein Ohr aussieht wenn das Trikot der Gegenspieler dranhängt?" habe ich ja schon als Textbaustein abgespeichert.

  • In meinem gestrigen Fünftligaspiel hatte ich auch einen mit Tunnel... Er hatte die jedoch aus Plastik und so klein, dass kein Finger durchpasste also liess ich ihn damit spielen. Ich sah keinen Grund für eine Gefährdung der anderen Spieler. Kann man sowas durchgehen lassen oder muss man abkleben lassen?

  • Kann man sowas durchgehen lassen oder muss man abkleben lassen?

    Auszug aus Regel 4:


    Sämtliche Schmuckstücke sind zu entfernen.
    Das Abdecken von Schmuck mit Klebeband ist untersagt.

  • Also wenn ich es an dieser Stelle wie meine Sportlehrerin sehe, dann besteht kein Grund zur Aufregung. Wobei ein Abkleben dann doch schöner wäre.

  • Muss Deine Sportlehrerin die Fußballregeln anwenden? Aha.
    Es ist also völlig irrelevant, was Deine Sportlehrerin meint.


    Um es nochmal klarzustellen: Natürlich lasse auch ich pragmatische Lösungen in meinen Spielen zu- sonst wäre ich ja der einzige SR in Deutschland, der die Regel 4 wörtlich umsetzt.


    Nur halte ich es für falsch, "Begründungen" für das Abweichen von der Regel zu nennen.


    Wenn keine Gefährdung für den Träger und/oder andere Spieler vorliegt und der Verstoß gegen die Regel nicht offensichtlich ist, so machen wir da keine Baustellen auf. Aber bitte keine Diskussionen anfangen oder "Richtlinien" aufstellen, ab wann was erlaubt und verboten ist.

  • Am Sonntag erstmalig bei einem Frauenspiel angewendet

    wenn nach einem verunglückten Kopfballduell der halbe Augapfel der Gegenspielerin dranhängt

    In etwas anderem Wortlaut damit es in meine "Schmuckregelkontrolle" passt.


    Aber mit bemerkenswertem Erfolg:


    "Wist ihr warum man keine Haarklammern beim Fussball trägt"
    Ein Spielerin fingert nervös in Ihren Haaren herum während ihre Spielführerin diese rhetorisch gemeinte Frage verneint.
    "Dann stellt Euch mal vor wie es aussieht wenn nach dem Kopfball da ein Auge d´ranhängt"


    Wie auf Stichwort übergibt sich die Spielerin mit den Haarklammern filmreif in hohem Bogen.


    Meine nächste ähnlich gestellte Frage nach Festivalbändchen wird kollektiv mit einem "Ist ja gut wir haben verstanden" kommentiert.

  • Und nun mal wieder ein Bericht zum ausdrucken und vorzeigen beim nächsten „Ring-Abnehm-Weigerer“


    Finger ab

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)