Referees wehren sich gegen Pöbel-Willkür

  • Wenn auf der Basis des mangelnden Ordnungsdienstes entschieden wird, bin ich auch dafür.
    Ebenso wenn man dem Verein halt wirklich irgendwas vorwerfen kann.


    Aber die Büchse der Pandora kann auch andersrum aufgemacht weden.


    Bei unserem Sportplatz verläuft ca. 5 m hinter dem Tor der Zaun der das Gelände abgrenzt, dahinter ist dann öffentliche Straße.
    Wenn nun von da (warum auch immer) ein Zuschauer den SR beleidigt?


    Bei einem tätlichen Angriff auf den SR sehe ich die Sache übrigens anders, denn hier wird ja dann gerade (normalerweise) nicht der Angriff als solcher bestraft, sondern der mangelnde/fehlende Ordnungsdienst.
    Bei non-verbalen Attacken gegen den SR oder sein Eigentum halt schon. Man kann den SR von einem Ordner begleiten lassen.
    Das Eigentum kann normalerweise auch recht problemlos weggeschlossen werden (Wenn es um sowas wie Diebstahl geht).


    Und ja hier wird auch nicht die Tat als solches bestraft (Das ist sowieso Aufgabe der staatlichen Gerichte), sondern das Versäumnis des Vereins nicht ausreichend vorgesorgt zu haben.
    Und das ist m.E. weiterhin nicht möglich bei einem Zuschauer der aus heiterem Himmel den SR beleidigt.
    Wenn dieser Zuschauer schon vorher auffällig war ist das evtl eine andere Geschichte.


    Bei verbalen Attacken von neutralen (kein Vereinsmitglied) Zuschauern, kann der Verein nun mal nichts machen bzw nur Nachdem es schon passiert ist.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D