Regel 16 muss man auch drauf haben

  • Steht doch so in Regel 12


    4. Spielfortsetzung nach Fouls und Vergehen


    Bei laufendem Spiel und einem Vergehen eines Spielers innerhalb des
    Spielfelds gegen:
    • einen Gegner – indirekter oder direkter Freistoss oder Strafstoss
    • einen Mitspieler, Auswechselspieler, ausgewechselten Spieler,
    Teamoffiziellen oder Spieloffiziellen – direkter Freistoss oder
    Strafstoss
    • eine sonstige Person – Schiedsrichterball

  • Aber für die Spielforsetzung NACH Fouls und Vergehen muss es erst mal ein Vergehen gegeben haben und das sehe ich (immer noch) nicht.


    Desweiteren halte ich die Regelung für dahingend falsch, dass es danach z.B. bei gefährlichem Spiel an einem Gegner indirekten Freistoß gibt, das gleiche bei einem Mitspieler aber zu einem direkten Freistoß führen soll.
    Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein.




    Zitat aus dem glossar:


    Vergehen
    Eine Handlung, die gegen die Spielregeln verstößt/diese verletzt; manchmal
    insbesondere in Bezug auf unrechtmäßige Handlungen gegen eine Person, vor
    allem einen Gegner.


    Gut, der Tritt (als "nicht Tätlichkeit") gegen den Mitspieler verstößt aber nicht gegen die Spielregeln.



    Bin ich der einzige der das so sieht?
    Drücke ich mich undeutlich aus?
    Es wird hier immer wieder auf Regel 12 Punkt 4 abgestellt.
    Aber die greift halt gar nicht wenn kein Vergehen vorliegt.
    Und der Punkt, dass das treten eines Mitspielers ein Vergehen/Foul darstellt sehe ich nirgends in den Regeln.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Bin ich der einzige der das so sieht?


    Und der Punkt, dass das treten eines Mitspielers ein Vergehen/Foul darstellt sehe ich nirgends in den Regeln.


    Punkt 1, anscheinend ja.


    Punkt 2, wenn das Treten eines Mitspielers kein Vergehen sein soll, was ist es dann?

  • Ich denke, Ihr solltet mal 2 Dinge auseinanderhalten.


    Regelwerk und tatsächliche Umsetzung auf dem Feld "im Sinne des Fussballs"


    Am Wochenende durfte ich mehrfach eine Situation beobachten wo ein Spieler vom Mitspieler im eigenem Strafraum (heftig aber unabsichtlich) umgerannt wurde. Jeder von uns hätte bei unterschiedlichen Trikotfarben sofort auf den Punkt gezeigt. Aber keiner hat sich beschwert, das ich weiter laufen liess.
    OK in einem Falle pfiff ich ab weil beide Spieler leigen blieben und bei dem Gewusel mit Verletzungen der am Boden liegenden Spielern gerechnet werden musste. Aber es gab SR-Ball.


    Die Regelfrage mit dem Fallrückzieher und dem Kopftreffer zeigt doch nur, was bei konsequenter Regelauslegung passieren könnte.


    Das dies nicht "im Geiste des Fussballspiels sein kann" ist doch wohl unbestritten.

  • Bin ich der einzige der das so sieht?
    Drücke ich mich undeutlich aus?
    Es wird hier immer wieder auf Regel 12 Punkt 4 abgestellt.
    Aber die greift halt gar nicht wenn kein Vergehen vorliegt.
    Und der Punkt, dass das treten eines Mitspielers ein Vergehen/Foul darstellt sehe ich nirgends in den Regeln.


    Nein, ich habe das bisher auch so verstanden, du bist nicht allein :D . Für mich sind für den direkten FS/ 11m auch nur Tätlichkeiten gegen Mitspieler gemeint, die dann auch zwingend mit rot zu ahnden sind.


    Beim Fallrückzieher am eigenen Torwart kann ich auch nur allenfalls den idF ableiten, aber nicht wegen der Berührung, sondern weil "jemand verletzt werden könnte". Die Berührung ist keine Tätlichkeit (keine Absicht) und auch kein anderes Vergehen (Foulspiel gemäß Regeln nur an Gegenspielern möglich, siehe Amfa).


    Aber, ich halte absurde offizielle Auslegungen zumindest temporär nicht für unmöglich. Bin gespannt, ob es hier bald was offizielles gibt.

  • Punkt 2, wenn das Treten eines Mitspielers kein Vergehen sein soll, was ist es dann?


    Gar nichts, zumindest nichts was durch den SR geregelt werden muss.


    Ich lasse mich gern durch Zitate aus dem Regelheft eines besseren belehren.
    Aber ein Vergehen ist ja kein Vergehen von sich aus, sondern wird erst durch eine Regel dazu.


    Eine Grätsche z.B. die auf den Ball geht, bei der der Angreifer aber trotzdem fällt ist ganz streng genommen im echten Leben trotzdem eine zumindest fahrlässige Körperverletzung.
    Das macht das ganze aber immer noch nicht zu einem Vergehen, das geahndet werden muss.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D