Zwei Regelfragen zur neuen Saison

  • Hallo,


    1. Angenommen bei einem Elfmeter während des Elfmeterschießens täuscht ein Schütze in unsportlicher Weise und der Ball geht ins Tor. Gibt es dann VW + Wertung als verschossen? (Bei einem Strafstoß gäbe es ja den IDF)


    2. Ein Spieler verlässt aus Verärgerung das Spielfeld. Nun kommt er nach zehn Minuten wieder und klärt mit dem Fuß einen Ball auf der Torlinie. (Gibt es IDF wo Ball und VW/GR?)


    Danke und viele Grüße

  • Frage 1: VW, Ind Freistoß am Ort des Vergehens (bzw Strafstoßmarke)



    Frage 2: Weiterhin VW, Ind Freistoß auf der langen Torraumlinie (Die Regeländerung richtet sich hier nur an Auswechselspieler)

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt.

  • Ach, das habe ich überlesen (viel zu früh am morgen :rote_karte: )
    Danke für den Hinweis

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt.

  • Danke Ihr beiden.

    Frage 2: Weiterhin VW, Ind Freistoß auf der langen Torraumlinie (Die Regeländerung richtet sich hier nur an Auswechselspieler)

    Also wird nur das Verlassen bestraft, aber nicht der Wiedereintritt?

  • Nein, viel eher wird der Wiedereintritt (der hier ja ganz klar unerlaubt ist) bestrafft. In diesem Punkt hat sich in diesem Jahr bei einem Spieler, der "zum Spiel gehört" nichts geändert.
    Nur um es nochmal klarzustellen:
    Unerlaubtes Betreten des Feldes + Spielen des Balles:
    -Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffizielle = Dir. Freistoß OdV + Verwarnung (bzw. Innenraumverweis bei Teamoffiziellen) (Regeländerung 2016/17)
    - "Spieler" (verletzt gewesen, zu spät kommend, vorübergehend ausgeschlossen usw.)
    =Ind. Freistoß OdB und Verwarnung (hier hat sich nichts geändert )


    Ich hoffe, dass das etwas Klarheit bei dir schafft :)

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt.

  • Die erste Frage ist, denke ich, beantwortet. Durch das unsportliche Täuschen wird der betreffende Spieler verwarnt und der Schuss als verschossen gewertet.


    @Robin nur um nochmal auf deine erste Antwort zurückzugreifen, kann ich dieser nicht so recht folgen. Wenn der Spieler vor Verärgerung das Spielfeld ohne der Zustimmung des Schiedsrichters verlässt, wird er verwarnt. (Die Verwarnung wird vorzugsweise über den Spielführer mitgeteilt.) Tritt derselbe Spieler nach 10 Minuten wieder ein (hinsichtlich wird der Trainer sicherlich schon zwangsmäßig gewechselt haben), wird er erneut verwarnt und erhält in Summe Gelb/Rot. Korrekte Spielfortzetung ist ein direkter Freistoß nach neuer Regelauslegung.

  • Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass es hier nicht 2 Mal Gelb (Also Gelb/Rot). Das wäre ziemlich unsinnig.
    Und mit einem direkten Freistoß liegst du definitiv falsch. Denn die neue Auslegung betrifft keine Spieler, die "zum Spiel gehören", ergo weiterhin nur Idf OdB + Gelb wegen unerlaubten Betretens.
    Denn ansonsten macht der Spieler ja kein Vergehen, welches mit DF geahndet werden darf!
    Vielleicht kann sich ja nochmal einer der hier anwesenden Lehrwarte dazu äußern

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt.

    Einmal editiert, zuletzt von RobinFeddersen ()

  • Das unerlaubte Verlassen des Spielfelds beschreibt eine Pflichtverwarnung. (Selbstverständlich sind hier auch Ausnahmen aufzuzeigen: Ein Beispiel dafür ist ein Zweikampf im Strafraum, bei dem ein Spieler durch Körperkontakt versehentlich über das Spielfeld ins Aus gelangt.)


    Das vorangegangene Beispiel ist allerdings auf Situation 2 nicht zutreffend. Nach Einschätzung des Schiedsrichters verlässt der Spieler das Spielfeld aus Verärgerung, sodass man ihm hiermit eine Absicht unterstellen kann und zwingend verwarnt werden muss. Das bestätigt im Übrigen auch die Rückkehr nach erst 10 Minuten.


    In der Zwischenzeit wird der Trainer des betreffenden Spielers sicherlich zwangsläufig gewechselt haben, da keine Mannschaft freiwillig in Unterzahl spielt. Somit gehört der Spieler nicht mehr dem Spiel an. Er ist als ausgewechselter Spieler zu verzeichnen.


    Wenn er in diesem Zustand erneut unerlaubt das Spielfeld betritt, ist dies erneut zwingend zu verwarnen und ergibt in Summe Gelb/Rot.


    Und nach neuer Regelauslegung ist damit ein direkter Freistoß zu verhängen.

  • Auch wenn du die neue Regelauslegung noch 10 mal mehr beschreibst, macht es deine Aussage nicht richtiger, da sich diese gar nicht auf den oben genannten Fall bezieht.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt.

  • Und es verletzt Regel Nr.1 bei Regeltests - nichts interpretieren, nichts dazu erfinden. Wenn da nichts von Auswechslung steht, gehört der Spieler noch zum Spiel.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Einigen wir uns mal darauf, dass die Frage nicht sehr glücklich formuliert ist. Dennoch kann die richtige Lösung nur idF und Verwarnung sein, weil: Wenn der SR der Auffassung ist, dass der verärgerte Spieler das Spielfeld unerlaubt verlassen hat, dann muss er ihn dafür spätestens in der nächsten Spielunterbrechung verwarnen. Hier ist aber ausdrücklich beschrieben, dass der Spieler 10 Minuten außerhalb des Spielfeldes war - und das sollte, auch wenn das wiederum Interpretation ist, eigentlich eindeutiges Indiz sein, dass der Spieler hierfür nicht zu verwarnen war, zumindest aber nicht verwarnt wurde. Damit scheidet die Ampelkarte dann logischerweise auch aus.

  • Lassen wir die Auswechslung mal weg. Dann kann ich Manfred zustimmen. Das Spiel wird mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt. Es bleibt für den Spieler bei der Verwarnung und ein Gelb/Rot ist somit nicht möglich, da die weitere Verwarnung bei Wiedereintritt keine Gültigkeit hat und somit nicht ausgesprochen wird.


    Bestraft wird in diesem Fall das unerlaubte Verlassen des Spielfelds.

  • Ausschlaggebend für "nur" Gelb ist doch die Tatsache, dass die Verwarnung für das Verlassen des Spielfeldes nicht ausgesprochen wurde, da dies nicht in der nächsten Spielunterbrechung geschehen ist. Somit ist nur noch eine Verwarnung für das unerlaubte Betreten möglich und keine Gelb/Rote-Karte. Wenn ich die Verwarnung für das Verlassen des Spielfeldes ausgesprochen hatte, dann ist folgerichtig das unberechtigte Wiederbetreten mit einer Gelb/Roten-Karte zu ahnden.

  • Wie Bitte? Natürlich ist G/R hier zwingend erforderlich. Schließlich wurden 2 Vergehen begangen, die jeweils für sich eine Pflichtverwarnunung sind. Dass es sich hier um 2 Vergehen handelt, wird durch die Zusatzinformation "10 Minuten" noch extra herausgestellt.
    Dass das Spiel zwischenzeitlich unterbrochen wurde oder gar Auswechselungen vorgenommen wurden ist reine Spekulation. Und da bitte Entes Regel Nr. 1 berücksichtigen.