Zuschauerreaktion ahnden

  • Nehmen wir mal an, ein Spielbericht wäre fällig gewesen, weil sich Offzielle einer Mannschaft unterirdisch benommen hätten. Unmittelbar nach Spielende hätte dann noch ein Zuschauer, welcher hinter der Trainerbank steht, und durch den Trainingsanzug erkennbar in irgendeiner Weise zur Mannschaft gehört, dem Schiedsrichter eine satte, lautstarke Beleidigung an den Kopf geworfen. Muss man sich das als Schiedsrichter gefallen lassen, oder kann man den Spielbericht dahingehend erweitern, dazumal diese Person auch irgendwie zur Mannschaft gehört? Dabei interessiert bestimmt, wer diese Person ist. Wenn man diese Person dann anspricht und nach dem Namen fragt, aber keine gescheite Antwort bekommt, was für Möglichkeiten hätte man dann?


    a) man versucht den Namen doch herauszubekommen. Müsste man den Spielführer herbitten und ihn nach den Namen der Person fragen? Was müsste man tun, wenn der Spielführer den Namen nicht kennt oder nicht nennen möchte?


    b) es eher dabei belassen, denn die Gefahr könnte im Raum stehen, dass sich die Spieler noch mehr aufregen und am Ende könnte ein Tumult oder eine Aktion gegen den Schiesrichter hervorgerufen werden?


    Was meint Ihr dazu?

  • Du kannst alles melden. Ob es ratsam ist, den Spielführer zu befragen, hängt von der individuellen Situation ab, da kann es keinen allgemeinen Ratschlag geben. Fragst Du den Spielführer und bekommst keinen Namen, so notierst Du auch genau dies im Bericht - und zwar abhängig davon, ob er wirklich nicht konnte (Person war dem Spielführer nicht bekannt) oder nicht wollte (Spielführer kannte die Person nach seinen Angaben nicht, ggf. erweitert um die Indizien, warum er den kennen musste). Dazu gehört natürlich auch die Angabe, was diese Person gesagt hat sowie der Umstand , dass Vereinskleidung getragen wurde (Die Person trug eine Jacke des Vereins).


    Tipp: Manchmal hilft ein Blick auf die Vereinshomepage, um eine Person zu identifizieren - selbst wenn sie nicht namentlich erwähnt wird, aber auf einem Foto zu sehen ist, wird der Verein kaum damit durchkommen, dass man die Person nicht kennt.

  • Ich kann dir nur die Lösung für Bayern anbieten.

    Die Lösung für Bayern interessiert mich. Vielleicht kann ich mir etwas abschauen.


    Was die Beleidigung eines offensichtlich zum Verein gehörenden Zuschauers angeht: Melden melden melden. Auch ohne Name (den man in der Tat manchmal durch einen Blick in die Vereinszeitung/ die Vereinswebseite herausbekommt).
    Und wenn ich den Namen nicht heraus bekomme, dann fällt mein Sonderbericht eben so hart wie möglich aus. Das ist zwar Sippenhaft, aber so lange man sachlich bleibt legitim.

  • Ich würde mich an den Leiter des Ordnungsdienstes wenden. Dieser sollte doch eigentlich das Vereinsumfeld und damit auch den "Täter" kennen. Wenn nicht, dann trotzdem Meldung mit dem Hinweis, dass der Leiter des Ordnungsdienstes den Namen nicht nannte. Warum er dies nicht tat können wir zwar vermuten, aber nicht belegen. Wie schon in Vorkommentaren erwähnt hilft manchmal die Suche auf der Vereinshomepage tatsächlich weiter.

  • Man müsste die Vereine dazu bringen, deren Homepage zu pflegen - in meinem Fall ist leider nichts zu holen....


    machee


    Was schlägt denn der BFV in solchen wie von mir geschilderten Fällen vor?

  • Das gehört natürlich auch in den Spielbericht, sofern es was "Saftiges" war. Ich würde nicht nach dem Namen fragen, sofern es kein Offizieller ist. Zum einen schafft das erneut Konflikpotential, zum anderen haben weder Spielführer noch Ordnungsdienst eine Handhabe den Namen herauszubekommen (und auch nicht die Pflicht ihn dir zu nennen). Aber das wird der Verein spätestens bei einer Strafe schon intern klären.

  • Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, vielleicht habe ich den hier schon vor Jahren geschildert:
    Ein Zuschauer meinte unbedingt vcon einem "A....loch" als Schiedsrichter sprechen zu müssen. Ich bat den Ordnungsdienst in der Pause, den Namen des Zuschauers herauszufinden.
    Leider sah sich der Ordnungsdienst nicht in der Lage dazu.
    Als ich dann meine Spesen in Geschätszimmer kassieren wolte, stand just dieser Zuschauer auch dort drin, aber keiner wollte mir Auskunft über den Namen des Zuschauers geben.
    Meldung geschrieben, hat den Verein etwa 200 Euro gekostet.

  • Zitat

    ... hat den Verein etwa 200 Euro gekostet.

    Aber sicher nicht wegen "Nichtnennung des Namens", sondern weil keine Maßnahmen von Seiten des Ordnungsdienstes erfolgt sind, wie z.B. Verweis vom Vereinsgelände.

  • Aber sicher wegen des unsportlichen Verhaltens des Vereins - wenn sich so ein Problembär hinterher im Geschäftszimmer aufhält, kommt niemand mehr ungestraft mit der Aussage durch, dass der Typ nicht namentlich bekannt wäre. Eine ähnliche Situation hatte ich auch schon einmal - und die kostete den Verein im Nachgang auch richtig viel Geld.

  • Aber sicher nicht wegen "Nichtnennung des Namens", sondern weil keine Maßnahmen von Seiten des Ordnungsdienstes erfolgt sind, wie z.B. Verweis vom Vereinsgelände.

    Nehmen wir es einmal als "Gesamtpaket". Wurde im Urteil auch nicht weiter aufgedröselt.

  • Aber sicher wegen des unsportlichen Verhaltens des Vereins - wenn sich so ein Problembär hinterher im Geschäftszimmer aufhält, kommt niemand mehr ungestraft mit der Aussage durch, dass der Typ nicht namentlich bekannt wäre.

    Mit welcher Begründung? Der SR hat einfach kein Recht, die Identität eines Zuschauers festzustellen. Und niemand hat die Pflicht dem SR den Namen zu sagen. Das unsportliche Verhalten ist lediglich, dass der Problembär noch da war.

  • Eines Zuschauers ...
    Wenn sich aber jemand im Geschäftszimmer aufhält, dann dürfte das kaum ein Zuschauer sein. Und bei diesem Personenkreis wird es für das Sportgericht dann interessant.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Die sind für mich als SR dann aber auch einfach Dritte oder nicht? Letztendlich hast du gegen niemanden die Handhabe den Namen herauszubekommen außer bei den Personen auf dem Spielbericht. Auch der OD hat nicht das Recht / die Pflicht den Namen von Dritten in Erfahrung zu bringen. Und der Name ist auch wenig relevant: Die Strafe zahlt eh der Verein und der kann das dann intern klären.

  • Dritte für dich: ja. Aber das Sportgericht macht einen unterschied zwischen Zuschauer (also solche die Eltern oder neutrale sind) und Vereinsoffiziellen (also Trainern anderer Mannschaften, Vorstandsmitglieder u.Ä.).



    Zu der Personalien-Sache: Klar, niemand muss dir die Personalien geben, die Ausweispflicht besteht nur gegenüber Polizeibeamten und Gleichgestellten. Aber fragen kostet nichts, und es hilft dem Sportgericht ;)