Regelfrage zum "Strafstoss mit Pass-Spiel"

  • In diesem Thread wird gerade über den "indirekten Strafstoß" diskutiert.


    Nachdem Messi es nun vorgemacht hat ist davon auszugehen das er in unseren Klassen bei unseren "Mini-Ronaldos", "Möchtegern-Neymars" und "Fast-Schon-Messies" reichlich Nachahmer finden wird.


    Da ich zu diesem Thema eine konkrete Regelfrage habe fürchte ich, das diese vielleicht in der Gesamtdiskussion untergehen könnte und habe deshalb einen neuen Thread aufgemacht.


    Im Regelheft 2015/2016 ist auf den Seiten 101 bis 103 sehr übersichtlich erklärt was zu passieren hat wenn irgendjemand bei der Strafstoßausführung einen Regelverstoß begeht oder eine Einwirkung von Aussen passiert.


    Es entsteht der Eindruck, das das Regelwerk hier von einer üblichen Strafstoßausführung ausgeht, bei der der Schütze auch direkt den Torerfolg sucht. Allerdings sollten die aufgeführten Regeln auch auf die "unübliche-Querpass-Version" anwendbar sein, bedürfen jedoch der Ableitung.


    Und genau hier bin ich mir gerade etwas unsicher und versuche dies mal an Fallbeispielen aufzudröseln. Wir gehen mal in jdem Fallbeispiel davon aus, das der Schütze einen Pass spielt, damit ein Mitspieler den Torerfolg erzielt. Dabei passieren dann folgende Regelverstösse:


    1. Der Schütze vergurkt den Pass und spielt den Ball nicht nach vorne.
    Seite 101 erster Abschnitt. Der Schütze begeht den Regelverstoß. Da der Ball nicht ins Tor gehen kann braucht eine Wirkung nicht abgewartet werden. IdF am Strafstoßpunkt für die Verteidiger.


    2. Schon schwieriger: Der TW steht bei der Ausführung vor der Linie
    Eigentlich muss schon direkt nach der Ausführung abgepfiffen werden, da klar ist, das der Ball nicht direkt in´s Tor gehen kann. Wir dürfen nicht davon ausgehen,das der Passempfänger auch an den Ball kommt, geschweige denn eine Torerfolg hat. Abzuwarten ob der Passempfänger den Ball erhält und ihn im Tor versenkt wäre mMn. nicht zulässig.
    Klar wird dies erst durch den umgekehrten Fall, bei dem der Torerfolg ausbleibt weil der Passempfänger das Ding vergurkt oder ein Verteidiger schneller ist. Dann entsteht aus der Vorteilsauslegung der Nachteil einer nicht mehr anwendbaren Strafstoßwiederholung
    Ergo: Wiederholung des Strafstoßes.

    3. Verteidiger begeht Regelverstoß (zu früh im Strafraum)

    Im Prinzip müsste man hier analog verfahren werden wie bei Nummer 2


    4. Ein Angreifer begeht Regelverstoß (zu früh im Strafraum)
    Auch hier müsste im Prinzip sofort abgepfiffen werden, da klar ist, das der Ball nicht direkt in´s Tor gehen kann. Der "Torerfolg" durch den Passempfänger kann also nicht zur Wiederholung des Strafstoßes führen, da ohne diesen der Ball gar nicht in´s Tor gelangt.
    Ergebnis: i.d.F am Ort des Vergehens.

    5. Beide Teams begehen einen Regelverstoß

    Das ist dann wieder einfach, weil es egal ist wo der Ball landet. Wiederholung des Strafstoßes.



    Sollten meine Ableitungen richtig sein, ist der Entscheidende Punkt, das der Passempfänger bei einem Regelverstoß und konsequenter Regelanwendung gar nicht erst zum Schuss kommen kann (darf), da durch den Regelverstoß bereits vorher abgepfiffen werden müsste.



    6. Überlegungen

    Ich habe lange überlegt, ob man bei Nummer 2 und Nummer 3 eventuell die Vorteilsregel anwenden könnte. So ist es ja eigentlich auch bei einem "normal" ausgeführten Strafstoß wenn ein derartiger Regelverstoß vorliegt - Aber dann landet beim Vorteil auch der Ball im Netz.
    Ich habe mich jedoch dagegen entschieden, weil der Vorteil ja bereits dann eintritt, wenn der Passempfänger zum Schuss kommt und nicht erst wenn der Ball (vielleicht) im Tor landet.



    Wie denkt Ihr darüber?

  • Bei den Fällen 2 und 3 gibt die Vorteilsbestimmung durchaus die Chance, hier nicht zwingend abzupfeifen - allerdings ist das ein Tanz auf dem Vulkan, denn geht der Ball ins Tor, bist Du als SR der Held, versemmelt aber der "Schütze", kann es, weil neue Spielsituation, keine Wiederholung mehr geben und es wäre für meine Begriffe eine Überdehnung, auch bei der indirekten Variante dies als Teil der Strafstoßausführung anzusehen.