Unsportliches Täuschen bei Strafstoßausführung: Welche persönliche Strafe?

  • Anlass für meine Frage ist Situation 10 aus der aktuellen SRZ-Ausgabe 1/2016:



    Antwort:


    Aber wie sieht die persönliche Strafe aus? Im Regelwerk steht dazu lediglich folgendes (FIFA-Anmerkung zu Regel 14):

    Zitat

    Finten beim Anlauf zur Täuschung des Geners bei der Asuführung eines Strafstoßes gehören zum Fußball. Nach vollendetem Anlauf den eigentlichen Stoß nur vorzutäuschen, gilt als Verstoß gegen Regel 14 und stellt eine Unsportlichkeit dar, für die der betreffende Spieler verwarnt wird.


    Also jedes Mal gelb? Oder hier nicht, weil sich dadurch kein "Erfolg" ergeben hat? Auch die Antwort zu Situation 15 der gleichen SRZ-Ausgabe würde ich eher so interpretieren, dass es gelb geben müsste:



    Antwort:


    Im Regelheft selbst habe ich mir noch handschriftlich daneben geschrieben, dass nur verwarnt wird, wenn das Spiel unterbrochen wird und z.B. nicht, wenn es Abstoß gibt oder der Torwart den Ball festhält (Quelle weiß ich nicht mehr). Aber auch das würde oben nicht gegen gelb sprechen.

  • Bei der zweiten Situation wird der Spieler Nr. 11 verwarnt, für das Schießen des Balls ohne Anmeldung, da ja eigentlich der Spieler Nr. 10 als Schütze angemeldet war.

    Bei der ersten Situation müsste es auch Gelb geben, da ja nicht der "Erfolg" zählt, sondern das Vergehen an sich.

  • Ja, die zweite Situation wurde letztes Jahr explizit so geregelt. Bei ihr sehe ich keinen Diskussionsbedarf, sondern habe die Antwort nur als Grundlage für die erste Situation mit hingeschrieben.

  • Also ich würde trotzdem eine Verwarnung geben, denn du hast ja richtig das Regelheft zitiert.
    Der Anlauf ist in der Situation vollendet und der eigentliche Stoß wird hier ja vorgetäuscht. Konsequenz: :gelbe_karte:
    Und für die Spielfortsetzung besteht ja kein Diskussionsbedarf, sofern wir davon Ausgehen, dass das Vergehen nach dem Pfiff, aber noch vor der Ausführung passiert ist. (Vgl.: Regelheft S. 102 Tabelle, oben links)

    Warum nun hier in der Antwort die Verwarnung nicht mit aufgeführt ist, wundert mich sehr.


    Es kann natürlich auch sein, dass ich mich irre. Ich weiß es nicht genau.