Während einer A-Junioren-Begegnung wird ein Spieler von Team A von 2 gegnerischen Spielern mehrfach wegen seiner Hautfarbe beleidigt. Der SR wird von dem Spieler mehrfach darauf aufmerksam gemacht, nimmt jedoch selber die Beleidigungen nicht wahr. Er vermerkt es jedoch im Spielbericht.
Es kommt zur Verhandlung vor dem Sportgericht. Die Spieler wurden anhand der Rückennummern namhaft gemacht. Spieler 1 entschuldigt sich reumütig bei seinem Gegenspieler und bedauert die Beleidigungen glaubwürdig. Spieler 2 erscheint unentschuldigt nicht zur Verhandlung.
Urteil:
Spieler 1 wird zu 5 Pflichtspielen Sperre verurteilt
Spieler 2 wird bis zum 31.03.2015 gesperrt und muß ein Bußgeld wegen Nichterscheinens zahlen
Die Mannschaft erhält 3 Punkte abgezogen
Team B muß Team A beim Rückspiel zum gemeinsamen Frühstück einladen
Das kuriose dabei ist jetzt, dass der geständige Spieler länger gesperrt ist, als der ungeständige Spieler. Das ergibt sich daraus, dass der gesperrte Spieler bisher 3 Spiele abgesessen hat, beim 4. Spiel ist der Gegner nicht angetreten, zählt also nicht. Jetzt hat das Team bis zur Winterpause noch ein Spiel und einmal spielfrei. Die Rückrunde beginnt für die Mannschaft wieder spielfrei. Dann ein Spiel und dann kommen schon die Osterferien. Somit ist der Spieler erst wieder Mitte April spielberechtigt. Und auch nur dann, wenn keins der Spiele winterbedingt ausfällt. Dann würde sich die Sperre jeweils wieder verlängern.
Obwohl ich nicht von Team B sondern von A bin, finde ich die Strafe doch etwas überzogen, insbesondere im Vergleich zum anderen Spieler, der völlig uneinsichtig war.