Wenig Chance auf Schadenersatz

  • Das OLG Koblenz hat einem Spieler in seinem Urteil den Schadenersatz verweigert, siehe hier.


    Im Ergebnis finde ich das Urteil korrekt, allerdings hätte ich mir eine andere Begründung gewünscht, nämlich den letztlich unklaren Sachverhalt. Mit der gegebenen Begründung könnte das der ein oder andere Spieler als Freibrief auffassen, doch ein höheres Risiko einzugehen.

  • Ich kann das Urteil des OLG Koblenz völlig nachvollziehen, da Fußball ein Vollkontaktsport ist, und dadurch immer die Gefahr von Verletzungen besteht. Insbesondere in den unteren Ligen bezweifele ich, dass den Spielern absichtliche Körperverletzung vorzuwerfen ist, sondern Unvermögen die Ursache für eine Verletzung ist. Ich muss mir dann wohl überlegen wie und ob ich in den Zweikampf gehe, wenn ich um meine Gesundheit fürchte.


    Sollten die Kläger anderer Meinung sein bleibt ihnen wohl nur der Weg zum Bundesgerichtshof.

  • Wenn ich einen Sport betreibe, bei dem ich in Körperkontakt mit meinem Gegner komme, dann muss ich wissen, dass es zu Verletzungen kommen kann.


    Da fast alle diesen Sport (Fußball) als Hobby betreiben, fallen die meisten Verletzungen die bei Zweikämpfen entstehen eher in die Kategorie "Schlamassel" als in die Kategorie "Absicht".