Betrunkener Spieler

  • Hallo zusammen,


    mich würde folgender theoretischer Fall interessieren;


    ein Spieler nimmt sichtbar betrunken an einem Spiel teil. Er gefährdet durch seine Aktionen nicht sich selbst und auch keine anderen Spieler, er lallt nur und läuft etwas " unrund ".


    Kann/ darf / bzw. muss dieser Spieler vom Spiel ausgeschlossen werden ?


    Gruß,


    Elchkuh

  • In Anbetracht dessen, dass unter Alkoholeinfluß die Reaktions-und Konzentrationsfähigkeit massiv beeinträchtigt sein können,
    würde ich einem sichtbar angetrunkenden Spieler die Teilnahme am Spiel verwehren, da durch o.g. Faktoren
    eine Gefährdung seiner eigenen und dessen (Gegen-)Spieler nicht auszuschließen ist.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Kann man so argumentieren. Allerdings bräuchtest du wohl Zeugen bzw. einen Nachweis dafür, dass der betroffene Spieler betrunken war. Stell dir vor, du lässt ihn NICHT mitspielen, der Verein legt Protest ein - nur mit der Behauptung " der war betrunken " wird man da als SR wohl auf die Schnauze fliegen.


    Meine Meinung; mitspielen lassen, letztendlich gibt es meines Wissens keine genaue Regelung, wie mit angetrunkenen bzw betrunkenen Spielern zu verfahren ist.


    Aber jemanden das Spielrecht deswegen zu verweigern, wäre mir zu heikel - ausser der Betroffene kann nicht mehr stehen :)

  • Wenn ein Spieler nur lallt und sich kaum mehr auf den Beinen halten kann, dann ist dies auch für alle ersichtlich.
    Spielführer bzw. Verantwortliche konsultieren und eine Meldung im Spielbericht machen.


    Sollte es zu einem Protest kommen, könnte man auf die zuvor genannten Faktoren plädieren,
    die Spruchkammer würde dir für diese präventive Maßnahme wohl keinen Strick daraus drehen

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Naja, "von kaum mehr auf den Beinen halten" war in meinem 1. Beitrag nicht die Rede.


    Einem Spieler, der "nur" lallt, das Spielrecht zu verwehren - davon würde ich abraten.


    Kommt natürlich auf den Einzelfall an, Trainer, Vereinsverantwortliche etc.


    Wundert mich, dass es da keine 0,0 Promille Regelung gibt...

  • Eigentlich ist das alles doch relativ einfach:
    Ein Spieler, der - aus welchen Gründen auch immer - offensichtlich nicht vollständig Herr seiner Sinne ist, gehört nicht auf den Platz - zu seinem Schutz, aber auch zum Schutz der anderen Spieler, für die er - in beiden Richtungen - eine Gefahr darstellt. Hierfür brauche ich handfeste Indizien, auch eine lallende Sprache kann das durchaus sein: Und da gilt es eben taktisch vorzugehen, in dem ich Kapitän oder Spieler frage, ob der immer so spricht, ich werde darauf eine Antwort bekommen, die in aller Regel entlarvend sein dürfte - und wenn die (vermeintlich) schlau sind, so wird sich genau diese Antwort wörtlich im Spielbericht wiederfinden, falls doch etwas passieren sollte, weil dann der "Schwarze Peter" immer bei der Mannschaft liegt.

  • Allerdings bräuchtest du wohl Zeugen bzw. einen Nachweis dafür, dass der betroffene Spieler betrunken war.

    Brauche ich nicht- ich bin der SR. Ich entscheide, wann ein Spieler gefährlich spielt. Das tue ich in jedem Spiel mit dem Mittel der Tatsachenentscheidung. Und das seit Jahren mit Erfolg. 95% meiner Pfiffe werden mit Zustimmung aufgenommen.
    Ich brauche keine Nachweise.


    falls doch etwas passieren sollte, weil dann der "Schwarze Peter" immer bei der Mannschaft liegt.

    Ja toll- typisch Deutschland. Hauptsache jemand anderes hat "Schuld". Das ist mir zu wenig und entspricht nicht meinem Anspruch.



    Wir SR sind jedes Wochenende allein auf dem Platz und müssen da irgendwie klarkommen. Wir haben kaum Ordner, kaum Schutz und werden regelmäßig kritisiert und beschimpft. Und trotzdem kommen wir klar.


    Weil wir es können.


    Und sollte es einen fernen Tages dazu kommen, dass ein Sportgericht meint, ich hätte falsch gehandelt- na und? Spieler, Offizielle und Vereine stehen ständig vor dem Sportgericht.

  • @ BestRefinTown - ob 95 % deiner Pfiffe Zustimmung finden, darum geht es doch garnicht.


    Ich bin da nah an Manfreds Meinung, als SR musst du dich schon absichern, wenn du einen Spieler nicht teilnehmen lässt.


    Im Zweifel spielen lassen, letztendlich könnte man dann immer noch Eingreifen. Zumal man dann auch die gegnerische Mannschaft als " Zeuge " hätte.

  • Gesunder Menschenverstand klar - würde mir sagen der Spieler gehört nicht auf das Feld. Nun sehe ich allerding keine Regelgrundlage, solange der Spieler vorschriftsmäßige Ausrüstung trägt etc..
    Also würde ich mit dem Kapitän dem Trainer sprechen und diesen bitten seinen Spieler heute nicht spielen zu lassen. Bestehen dieser und der Spieler allerdings darauf kann ich den Spieler ja spielen lassen, auch wenn er hinterher per Feldverweis oder auf der Trage den Platz verlässt.

  • Ich wäre mit solchen Vermutungen äußerst vorsichtig. Was macht Ihr, wenn Ihr euch täuscht und der Spieler sich einem Alkoholtest unterzieht und sich dann herausstellt, dass er 0,0 hat?


    Bei uns wurde mal einem SR Alkohol an der Pfeife unterstellt und er unterzog sich einem Test und hatte 0,0! Dem Spieler, der ihm das unterstellte hat das Sportgericht übel mitgespielt, es waren, wenn ich micht recht entsinne mehr als ein Jahr Sperre.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Was macht Ihr, wenn Ihr euch täuscht und der Spieler sich einem Alkoholtest unterzieht und sich dann herausstellt, dass er 0,0 hat?



    Dann schildere ich plausibel, wie ich zu meiner Einschätzung und meiner entsprechenden Entscheidung gekommen bin. Ich schreibe in meinen SB ja nicht "der war komplett besoffen" oder "er hatte einen Alkoholwert von xy Promille" sondern ich lege dar, welche Gründe ich wahrgenommen habe, die eine Zulassung zum Spiel verhindert haben.

  • Unterstellung von Alkoholeinfluss, Interpretation von Alkoholtests - das sind Eingriffe, die jenseits des Aufgabenbereichs eines Schiedsrichters liegen und m.E. nicht akzeptabel sind.


    Natürlich dürfen Spieler, die durch ihren Geisteszustand nicht Herr ihrer Sinne sind, nicht mitspielen. Das sollte aber der absolute Ausnahmefall sein und die konkrete Diagnose "Alkohol" würde ich als Schiedsrichter auch da nicht in den Mund nehmen. Ein Spieler, der sich auf seinen Beinen halten kann, halte ich grundsätzlich für spielfähig.


    Stellt euch vor, ein Spieler mit Sprachstörung oder geistiger Behinderung darf sich jedes Wochenende gegenüber dem Schiedsrichter und der gegnerischen Mannschaft rechtfertigen, warum er nicht vernünftig sprechen kann, eigenartig guckt oder nicht ganz normal wirkende Bewegungen macht. Das ist die pure Demütigung und das Gegenteil der Inklusion Behinderter.


    Die Unterstellung, eine andere Person sei alkoholisiert, ist massiv. Daher kann ich das Urteil, was kanarien3 anspricht, nur gutheißen, wenn es denn so stimmt. Das muss aber auch umgekehrt gelten. Ein Schiedsrichter, der einem Spieler unterstellt, so alkoholisiert zu sein, dass er nicht am Spiel teilnehmen könne, gehört eine Zeit lang aus dem Verkehr gezogen, wenn sich dieser Vorwurf als falsch erweist.

  • Natürlich dürfen Spieler, die durch ihren Geisteszustand nicht Herr ihrer Sinne sind, nicht mitspielen. Das sollte aber der absolute Ausnahmefall sein


    Ich halte diese Diskussion auch eher für eine theoretische.


    Mir missfällt, dass wir SR oft eingeschüchtert werden mit Sätzen wie "jedes Mittel ausschöpfen um das Spiel zu Ende zu bringen" und "dazu fehlt Euch die Regelgrundlage- das dürft Ihr nicht". Und was das für schlimme Konsequenzen habe, sollten wir einmal einen Regelverstoß begehen.


    Nicht handeln aus Angst, dass später ein Formfehler festgestellt werden könnte, halte ich für einen schlechten Ratgeber.