Gestern beschwerte sich ein Spieler bei mir, dass ihm sein Gegner "an den Sack" gegriffen hätte. Obwohl ich ihm das durchaus glaube, gesehen hatte ich es nicht, ergo konnte ich auch nichts für ihn tun. Dennoch fiel mir in der Nachbetrachtung auf, dass ich mich bezüglich einer persönlichen Strafe hier schwer täte. Freilich, aussichtsreicher Angriff und klare Torchance sind hier unproblematisch, aber wie ist das eigentlich mit Rücksichtslosigkeit und rohem Spiel? Bekanntlich ist die Region sehr empfindlich und auch die Gesundheitsgefahr (u.a. Zeugungsunfähigkeit) ist nicht zu unterschätzen, andererseits kann man, selbst wenn man den Griff sieht, als SR dessen Intensität kaum beurteilen ---?!?
Griff "an den Sack" - welche persönliche Strafe?
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Ich denke nicht, dass es da was anderes als rot geben darf.
Das ist mehr als grob unsportlich und eine Tätlichkeit gegen den Gegner und die Intensität ist dabei zweitranging.
Wenn ein Spieler seinem Gegner nur eine "leichte" Backpfeife gibt, ist es ja schließlich genauso eine rote Karte wie ein Faustschlag auf die Nase. -
Richtig. Das ist Rot und nichts anderes. Eine der übelsten und am schwersten zu sehenden Tätlichkeiten, die man im Fußball findet.
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Manfred langsam glaube ich Du veräppelt uns hier komplett...
Vergleiche mit Griff ins Gesicht oder Abwerfen mit Gegenständen- da brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. -
....meinst du den Genitalbereich oder den Ball-Sack ??
Das würde mir die Entscheidungsfindung erleichtern
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Es war noch sehr früh, als Manfred diesen Beitrag schrieb, offensichtlich nach einer schlaflosen Nacht bzgl. des missratenen "Sackgriffs" .
Regel 12, bei Treten und Schlagen ist der Versuch strafbar und Gleiches gilt fürs "sanfte Sackgreifen", bei versuchtem Spucken zeigst Du ja hoffentlich auch rote Karte">
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@BRiT
Nein, es ist gewiss nicht meine Absicht, hier jemanden zu veräppeln.@Alle
Es ist eine Frage des Ansatzes: Wenn ich das unter der Rubrik "schlagen" einsortiere, dann ist das selbstverständlich eindeutig. Aber wie wenig konsequent der Regelgeber in dieser Richtung ist, wird doch daran deutlich, dass er zwischen stoßen und schubsen differenziert (rot bzw. gelb) ... Ist der Gedanke dann immer noch so abwegig? Ich will nicht leugnen, dass ich persönlich lieber noch mehr Dinge konsequent mit einem FaD geahndet sähe, weil sie einfach nicht auf den Platz gehören, aber auch da sind die Strömungen teilweise sehr widersprüchlich - den Ellenbogencheck sollen wir konsequent(er) mit Rot bestrafen, bei (anderen) Tätlichkeiten bzw. bei gesundheitsgefährdenden Spielweisen (nur Treffer oberhalb des Knöchels sind rot) werden aber teilweise Voraussetzungen gemacht, die eher dem Motto folgen "ist doch nicht so schlimm" (ich bin der Auffassung, wer mit gestrecktem Bein voraus in den Gegner rutscht/grätscht und trifft, der sollte eigentlich immer duschen gehen). -
Ich schicke mal vorweg, das der SR oder der SRA eine derartige Aktion wahrnimmt.
deshalb ist es mir Unverständlich, warum es hierbei eine derartige Diskussion geben muß.
Der absichtliche Griff in die Kronjuwelen hat entweder den Zweck
- Schmerzen zuzufügen oder
- den Spieler zu erniedrigen.
Ich denke hier gibt es nur eine Entscheidung.
Je nach Situation kann es im Zweikampf oder beim laufen (ohne Ball) ebenfalls zu -mehr oder weniger unabsichtlichen- Berührungen der Kronjuwelen kommen.
Hierbei sind auch leichte Berührungen oftmals sehr schmerzhaft oder werden zumindest als unangenehm empfunden.Hier ist genau so zu entscheiden, als wenn die Hand eine andere Körperstelle mit gleicher Intensität oder (un)absicht trifft.
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FaD und Sonderbericht.
Der Spieler sollte ggf. die Überlegung in Betracht ziehen Strafanzeige zu erstatten. -
Der Spieler sollte ggf. die Überlegung in Betracht ziehen Strafanzeige zu erstatten.Das hat uns jedoch als SR nicht zu interessieren.
RK und Sonderbericht, mehr kannst du nicht machen
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Das ist korrekt, wenn ich an seiner Stelle wäre würde ich das allerdings in Erwägung ziehen.
Sollte ein derartiger Angriff gegen mich als SR passieren ist das Spiel beendet.