Regelfrage 15 der Saison 2014/2015

  • Warum nur vermisse ich des Öfteren die Frage bzw. Antwortmöglichkeit, wer denn von der Spielfortsetzung profitiert ...

  • Gefährliches Spiel des Angreifers?


    Ohne Zweifel hat der Kopf auf Kniehöhe eher selten was zu suchen, aber wer das als gefährliches Spiel des Angreifers auslegt, sorgt für ordentlich Diskussionsmaterial.


    Gibt es im Regelbuch eine konkrete Antwort auf diese Frage?

  • Ohne Zweifel hat der Kopf auf Kniehöhe eher selten was zu suchen, aber wer das als gefährliches Spiel des Angreifers auslegt, sorgt für ordentlich Diskussionsmaterial.



    Wer das als Strafstoß für den Angreifer auslegt, liegt nicht richtig. Ausnahme: Der Angreifer spielt beim FC Bayern.


    Eine konkrete Antwort gibt es im Regelheft nicht, wohl aber den gängigen Begriff "gegen sich selbst gefährlich spielen". Das liegt hier vor und muss als "erstes Vergehen" die Spielfortsetzung bestimmen.


    Der Verteidiger hat hier die Wahl zwischen Pest oder Cholera: Entweder er tritt dem Angreifer ins Gesicht, dann läuft er Gefahr den Angreifer zu verletzen und sich eine persönliche Strafe einzuhandeln. Bleibt er weg vom Ball, werden die meisten SR ganz modern (so wenig pfeifen wie möglich) weiterspielen lassen. So kann für den Verteidiger nur gelten: Hau den Ball weg- egal wer da wo seinen Kopf gefährlich tief hält.

  • Diskussionen wird es geben, wenn der Abwehrspieler den Ball in Kniehöhe von der Linie köpft und der einschussbereite Angreifer deswegen kein Tor erzielt :)

  • Natürlich gibt's da Diskussionen und zwar heftige, weil kein Spieler versteht warum es Rot gab.
    Für uns SR ist die Sache doch klar, aber nicht für die Spieler.

  • Eine konkrete Antwort gibt es im Regelheft nicht, wohl aber den gängigen Begriff "gegen sich selbst gefährlich spielen". Das liegt hier vor und muss als "erstes Vergehen" die Spielfortsetzung bestimmen.


    Die Bedingungen dafür sind aber nicht erfüllt, das hatten wir aber doch letztens noch in einem anderen Thread (vielleicht in der SSD zu Müllers Aktion).

  • Wer von Euch hat denn schon einmal einen Blick in das Regelheft geworfen? Manchmal ist das echt erhellend ...


    In den IFAB-Anweisungen zur Regel 12 steht: "Als gefährliches Spiel gilt jede Aktion beim Spielen des Balls, durch die jemand verletzt werden könnte (einschließlich des Spielers selbst), die sich in der Nähe eines Gegners zuträgt und diesen aus Angst vor einer Verletzung daran hindert, den Ball zu spielen."


    Also: Ich denke, dass es vollkommen unstrittig ist, dass durch die Aktion jemand verletzt werden könnte - und zwar sowohl durch den Tiefflug als auch durch das Bein. Allerdings wäre der Tiefflug das erste Vergehen, während ich den Versuch, den Ball hier mit dem Fuß zu spielen, doch als spieltypisch ansehen würde.


    Weiterhin ist wohl ebenso unstrittig, dass sich die Aktion in der Nähe des Gegners zuträgt.


    Auszulegen bleibt nur die Frage, ob die "und"-Verknüpfung gegeben ist, dass dieser aus Angst vor einer Verletzung daran gehindert wird, den Ball zu spielen. Der Tiefflieger hat offensichtlich keine Angst, sonst würde er so nicht fliegen. Der Fußspieler dürfte kaum Angst vor einer (eigenen) Verletzung haben. Beides trifft also nicht zu. Sinn und Geist der Regel ist aber ganz eindeutig - und dafür gibt es mit den einschlägigen Regelungen des Spiels eines am Boden liegenden Spielers klare Vorblider -, alle Spieler vor gefährlichem Spiel und auch davor zu schützen, sich selbst in unangemessene Gefahr zu bringen. Hier sehe ich eine eindeutige (Selbst)Gefährdung durch den Tiefflug als ersten Regelverstoß, es kann daher nur idF für die verteidigende Mannschaft geben.

  • Manfred,


    1) genau die Passage habe ich doch mit den "Bedingungen" gemeint und


    2) interpretierst Du Dich mal wieder ins Nirwana. Weder muss der Tiefflieger noch der Tretende Angst vor einer eigenen Verletzung haben, sondern es macht das gefährliche Spiel gegen sich selbst ja gerade aus, dass der Treter eben zurückzieht, weil er befürchten muss, seinen Gegner am Kopf zu verletzen. Das ist der Klassiker des gefährlichen Spiels gegen sihc selbst.


    Und eben diese Angst liegt beim Treter ja nicht vor, denn er wird ja offenbar nicht gehindert. Damit liegt kein gefährliches Spiel vor, wenn man am Buchstaben der Regel klebt. Ich verweise in diesem Zusammenhang gern auf #7 inkl. Verweis auf den anderen Thread .....

  • Da in der aktuellen Schiedsrichterzeitung genau diese Frage gestellt und beantwortet wird, dürfte ja alles klar sein.

  • Alles klar? Sehe ich (noch) nicht so ganz. Zu der Regelfrage 15 gibt es auch eine Antwort, ob das die gleiche ist wie in der SZ-Zeitung, weiß ich nicht. Dennoch finde ich die Diskussion wichtig.


    Das Thema "gefährliches Spiel" hat schon die eine oder andere interessante Facette. Vergleichen wir mal die hier beschriebene Situation mit dem zu hohen Bein, d.h. Spieler A gefährdet Spieler B indem der Fuß in gefährliche Kopfnähe gelangt. Dies ist "gefährlich", weil vorher nicht abzusehen ist, ob es zu einem Kontakt (und u.U. einer Verletzung) kommt. Deshalb wird die Aktion abgepfiffen und bestraft. Sowohl bei Nicht-Kontakt als auch bei Kontakt begeht Spieler A das Vergehen.
    In unserem Fall hier hat Spieler A den Fuss in Normalhöhe und spielt den Ball. Spieler B bringt seinen Kopf in gefährliche Nähe und gefährdet sich damit selbst. Soll man nun, abhängig davon, ob es zu einem Kontakt kommt oder nicht, das Vergehen in einem Fall bei Spieler B (wenn kein Kontakt), im anderen Fall bei Spieler A (wenn Kontakt, ggf. Verletzung) sehen?
    Auch hier kann man vorher nicht wissen, wie es ausgeht und deshalb hat vielleicht der Tiefflieger subjektiv keine Angst, aber objektiv nimmt er die eigene Verletzung billigend in Kauf, um seiner Mannschaft einen Vorteil zu verschaffen.
    Für mich also auf jeden Fall das Vergehen beim Angreifer und damit idF gegen ihn, ich persönlich würde dafür auch gelb geben.

    Bin selber kein Schiedsrichter, aber Vereinsfunktionär mit Erfahrung in der Mannschafts- und SR-Betreuung.

  • mh137: Soweit alles richtig, bis auf die Verwarnung, dafür sehe ich keine Grundlage, sofern kein aussichtsreicher Angriff unterbunden wurde.


    Aber: Hier ist es eben nicht so, dass der gegnerische Spieler aus Angst vor einer Verletzung (in diesem Fall natürlich nicht seiner eigenen, sondern der des Gegners - dazu müssen wir nicht den Sinn und Geist der Regel beanspruchen, sondern das ist bewusst offengelassen) zurückzieht, sondern er agiert ja ungeachtet der Gefährdung, weshalb es überhaupt zum Treffer kommt. Und da muss sich schon die Frage stellen lassen, ob das gefährliche Spiel, wie es im Regelheft definiert wird, überhaupt noch zur Anwendung kommen kann. Denn dort steht:


    "Als gefährliches Spiel gilt jede Aktion [...], die sich in der Nähe eines Gegners zuträgt und diesen aus Angst vor einer Verletzung daran hindert, den Ball zu spielen.". Nun ist es aber nicht so, dass der Gegner aus Angst gehindert wird, wenn er trotz des tiefen Kopfes nicht zurückzieht. Ich würde hier zwar auch auf idF entscheiden und so steht es ja auch in der aktuellen Ausgabe der SR-Zeitung (Danke Mark), aber es deckt sich eben nicht hundertprozentig mit dem Regeltext. Darauf sollte man hinweisen.

  • Und das ist das Problem der Fußballregeln: Mal gilt tatsächlich der wortwörtliche Regeltext, mal wird er anders ausgelegt, mal gibt es irgendwelche Auslegungungen, die nirgendwo geschrieben stehen und man nur durch Regelfragen mitbekommt und mal gibt es verbandsinterne Auslegungen oder Anweisungen, die jenseits der Grenze nicht mehr gelten.


    Ich mache mir über die Regelformulierung beim Gefährlichen Spiel keine Gedanken mehr.

  • zettelbox


    Vielleicht ist meine Argumentation nicht leicht nachvollziehbar, im Endergebnis führt sie aber genau zu dem Ergebnis, welches auch in der SR-Zeitung veröffentlicht wurde: IdF gegen den Angreifer, d.h. für den Verteidiger. Wenn ich dann aber lese, dass es hier Leute gibt, die dafür Rot geben wollen oder Diskussionen fürchten, weil der einschussbereite zweite Angreifer nicht mehr zum Zuge kommt - ja ist es dann so abwegig zu fragen, ob die das Regelbuch gelesen haben?

  • @ Manfred


    Die Rote Karte wird nicht für die offizielle Regelfrage gefordert, sondern bei meiner Variante unter #4, wo Angreifer und Abwehrspieler die Rollen tauschen und sich der Tatort auf der Torlinie befindet.

  • Vielleicht ist meine Argumentation nicht leicht nachvollziehbar, im Endergebnis führt sie aber genau zu dem Ergebnis, welches auch in der SR-Zeitung veröffentlicht wurde: IdF gegen den Angreifer, d.h. für den Verteidiger.


    Das stimmt, Du hättest Dir die Interpretationen unter Zuhilfenahme des "Sinn und Geist" der Regel aber sparen können: Das ist gefährlich hinsichtlich möglicher Fehlschlüsse, verkommt schnell zum Totschlagargument und ist hier auch gar nicht nötig. Es wird bewusst nur von "einer Verletzung" gesprochen, es ist klar (und auch in Auslegungen und Regelfragen vielfach bestätigt), dass hierbei nicht nur eigene Verletzungen gemeint sind. Du beschränkst die Aussage der Verletzung zuerst unnötigerweise auf die eigene Verletzung, um sie dann per Sinn und Geist irgendwie doch noch umzubiegen. Da kommt zwar letztendlich dasselbe Ergebnis raus, das täte es aber auch einfach bei der wörtlichen Auslegung.


    Die Problematik, dass hier ja keiner aus Angst vor einer Verletzung gehindert wird, umschiffst Du mit der Auslegung ja genausowenig wie die Schiedsrichterzeitung.


    Zitat

    Wenn ich dann aber lese, dass es hier Leute gibt, die dafür Rot geben wollen


    Nicht dafür, sondern für die Verhinderung einer klaren Torchance durch gefährliches Spiel. Und das ist selbstverständlich rot.


    Zitat

    oder Diskussionen fürchten, weil der einschussbereite zweite Angreifer nicht mehr zum Zuge kommt


    Das finde ich in diesem Thread zwar nicht, würde mich aber auch wundern, denn natürlich ist auch beim gefährlichen Spiel die Vorteilsauslegung möglich.