Zulassen oder nicht

  • Noch so ne verzwickte Frage.
    Spiel mit erlaubtem Rückwechsel. Mannschaft A wechselt aus. Der auszuwechselnde hat das Spielfeld verlassen und der neue Spieler betritt mit Erlaubnis des SR das Feld und meldet sich auf dem Spielfeld bei ihm an. Der SR bemerkt aber, das die Stollen nicht ordnungsgemäß sind. Er schickt den Spieler vom Feld, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen. Daraufhin will Mannschaft A in der gleichen Spielruhe die beiden Spieler wieder rückwechseln. Zulassen oder nicht?

  • Streng formal nicht zulassen, da missbräuchliche Nutzung des Rückwechselrechts und Spielverzögerung, der "neue" Spieler ist für die Ordnungsmäßigkeit seiner Ausrüstung verantwortlich. Pragmatisch aber zulassen, da ursprünglicher Spieler schon AW-Spieler geworden ist, der wieder eingewechselt werden kann - allerdings würde ich die Zeit abweichend vom Standard nicht als verlorene (also nachzuspielende) sondern als vergeudete Zeit betrachten.

  • Pragmatisch aber zulassen, da ursprünglicher Spieler schon AW-Spieler geworden ist, der wieder eingewechselt werden kann - allerdings würde ich die Zeit abweichend vom Standard nicht als verlorene (also nachzuspielende) sondern als vergeudete Zeit betrachten.


    Streng formal ein Regelverstoß (zumindest hier im Text). Entweder Du wertest den Vorgang wie beschrieben als doppelten Auswechselvorgang- dann ist die Zeit verlorene Zeit und zwingend nachzuspielen- oder Du wertest es als keinen Auswechselvorgang- dann kannst Du wie beschrieben verfahren. Hier ist jedoch das Betreten des Spielfeldes erlaubt worden und somit die Auswechselung vollzogen worden.


    Wer als SR das Betreten des Spielfeldes gestattet und dann erst die Ausrüstungskontrolle vornimmt, der hat die Auswechselung formal gesehen bereits vollzogen- deshalb ist jeglicher Auswechselvorgang auch an der Seitenlinie abzuhandeln und die Ausrüstungskontrolle selbstverständlich VOR Betreten des Spielfeldes vorzunehmen. Unverständlich, warum viele Verbände von diesen einfachen Basics abweichen.

  • Ausrüstungskontrolle findet grundsätzlich außerhalb des Spielfeldes statt. Alles andere sind Sonderlocken und Verbandsspezifika.
    Problematisch und keinesfalls lächerlich sind die Konsequenzen, wenn eben erst das Betreten erlaubt wird und dann Ausrüstungmängel festgestellt werden. So gesehen ein Lehrbeispiel, wie man es nicht machen sollte.

  • Genau- im Moment des Platzbetretens mit Zustimmung des SR ist es zwingend ein Spieler- genau das ist in vielen Fällen nicht unerheblich. Hier im Beispiel ist es akademischer Natur (von weniger konstruktiven Autoren auch "lächerlich" genannt) - aber es gibt auch Konstellationen, wo es eben entscheidend ist. Beispiel (für die, die meinen, es sei "lächerlich"):


    In einem Spiel ohne Wiedereinwechselmöglichkeit lässt ein SR zu, dass der Auswechselspieler solange weiterspielt, bis der Spieler mit Ausrüstungsmangel den Mangel behoben hat. Das geht eben nur, wenn der Wechsel durch Platzbetreten mit Zustimmung des SR noch nicht vollzogen war. Da kann der SR in Teufels Küche kommen.


    In den Spielen mit Wiedereinwechselmöglichkeit (keine Leistungsklassen) hat man diese Konstellation nicht.

  • Der Wechsel ist vollzogen, also ist die Auswechslung m. E. nicht mehr möglich( ist meine ich auch ne Regelfrage). Wir als SR haben einen Fehler begangen, da wir die Ausrüstung nicht kontrolliert haben. Also könnte man mit der Fortsetzung des Spieles abwarten bis die Ausrüstung i. O. gebracht wurde oder wir werten das Ganze als erst im Spiel wargenommen - schicken den Spieler vom Feld, und kontrollieren die Ausrüstung in der nächsten Spielunterbrechung.

  • Der Wechsel ist vollzogen, also ist die Auswechslung m. E. nicht mehr möglich( ist meine ich auch ne Regelfrage).


    Das bedeutet also, dass ich einen eingewechselten Spieler in derselben Spielunterbrechung nicht wieder auswechseln darf? (In einer Klasse ohne Wiedereinwechseln gehen dafür natürlich zwei Wechsel vom Wechselkontingent verloren.) Das könnte ich, falls das so wäre, überhaupt nicht nachvollziehen. Mit welcher Regel sollte man das begründen?

  • Ah hab mich geirrt bei dieser Regelfrage war es auf das rückgängig machen einer Auswechselung bezogen. Dann sollte das natürlich möglich sein.

  • Servus,


    wird eigentlich in der Regel 4 klar beantwortet.
    Auswechslung lasse ich nicht zu, da der Spieler nach dem er seine Ausrüstung in Ordnung gebracht hat von mir zu kontrollieren ist.


    Vergehen/Sanktionen



    Bei einer Übertretung dieser Regel



    • muss die Partie nicht unterbrochen werden,
    • wird der fehlbare Spieler vom Schiedsrichter aufgefordert, das
      Spielfeld zu verlassen, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen,
    • muss der Spieler das Spielfeld verlassen, sobald der Ball nicht
      mehr im Spiel ist, sofern der Spieler bis dann seine Ausrüstung noch
      nicht in Ordnung gebracht hat,
    • darf ein Spieler, der vom Feld geschickt wurde, um seine
      Ausrüstung in Ordnung zu bringen, nur mit Erlaubnis des Schiedsrichters
      zurückkehren,
    • hat der Schiedsrichter zu prüfen, ob die Ausrüstung nun in Ordnung ist, bevor er die Rückkehr auf das Spielfeld erlaubt,
    • darf der Spieler das Spielfeld erst wieder betreten, wenn der Ball nicht mehr im Spiel ist.


    Wurde ein Spieler aufgrund eines Verstoßes gegen diese Regel
    angewiesen, das Spielfeld zu verlassen, und kehrt er ohne Erlaubnis des
    Schiedsrichters auf das Feld zurück, wird er verwarnt.



    Fortsetzung des Spiels



    Hat der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen, um eine Verwarnung auszusprechen,



    • wird die Partie mit einem indirekten Freistoß durch einen Spieler
      des gegnerischen Teams an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball
      zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand (siehe Regel 13 - Ort der
      Freistoßausführung).
  • Das Problem ist doch, dass man hier versucht mit Hilfe der Regeln zu regeln, das die Regeln nicht regeln: Den Rückwechsel bzw. Rückrückwechsel.


    Es gibt keine richtige oder falsche Antwort. Die offiziellen Regeln lassen m. E. beides zu. Ich kann den erneuten Wechsel erlauben oder die Erlaubnis, eine Auswechslung vorzunehmen, unter bestimmten Bedingungen auch verweigern.

  • Da es sich in diesem Fall eindeutig um einen SR-Fehler handelt, denn die Ausrüstungskontrolle hat vor dem Wechsel zu erfolgen, kann ich die Mannschaft dafür doch nicht bestrafen, dementsprechend darf der Wechsel generell nicht als durchgeführt gelten. Insbesondere wenn es sich um einen nicht behebbaren Ausrüstungsfehler in einem Spiel ohne Rückwechsel handelt wäre es doch anders auch gar nicht zu vertreten. Aber da sollte man auch als SR nicht zu Faul sein und den Weg zur Mittellinie machen dann hat man das Thema gar nicht erst.

  • Ich sehe hier keinen SR-Fehler, denn irgendwo muss Schluss sein. Ich kann die Ausrüstung vor Spielbeginn kontrollieren, aber doch nicht bei jeder (Wieder)Einwechslung erneut, denn sonst würde ich Nachspielzeit ohne Ende anhäufen und die Spielunterbrechungen bekämen eine Länge, die den Spielfluss nachhaltig stören würde. Gerade als Alleinpfeifer ist es auch aberwitzig davon auszugehen, dass ich als SR bei jeder Auswechslung zum Spielfeldrand laufe und die Ausrüstung kontrolliere, die Spieler kommen zu mir oder wir treffen uns auf halber Strecke, aber auf jedem Fall auf dem Platz, so dass die Auswechslung vollzogen ist.


    Ich bleibe dabei, dass streng formal der Rückrückwechsel in derselben Spielunterbrechung nicht erlaubt ist, da es Sinn und Geist der Regel entspricht, dass ein eingewechselter Spieler auch am Spiel teilnimmt und nicht erneut ausgewechselt wird, bevor das Spiel fortgesetzt wurde. Das Gegenteil wäre der klassische Missbrauch der Regel, im Extremfall sogar in unsportlicher Absicht der Spielverzögerung.


    Was die Ausrüstung angeht, so ist ein AW-Spieler, der am Spiel teilnehmen möchte, dafür verantwortlich, dass diese zum Zeitpunkt seines beabsichtigten Spieleintritts in Ordnung ist - ich warte doch nicht, bis der seine Schienbeinschoner angezogen oder seine Schuhe gebunden hat. Ergo darf ein eingewechselter Spieler, dessen Ausrüstung nicht korrekt ist, das Feld eben gleich wieder verlassen, um diese in Ordnung zu bringen - und ich werde das Spiel dann garantiert schnell fortsetzen.

  • "Streng formal nicht erlaubt?" Unsinn, Manfred. Bringe nicht deine Interpretation des Sinnes und Geistes der Regeln in eine Regelfrage, die eine klare Antwort hat.


    Der eingewechselte Spieler ist Spieler und darf als solcher in einer Spielruhe gegen jeden verfügbaren AW-Spieler getauscht werden. Vorausgesetzt der SR gibt seine Zustimmung, was er hier in der Regel tun sollte. Ausnahmen für Zeitspiel etc. gibt es immer.

  • Diese Regelfrage hat eine klare Antwort? Dann muss mir etwas entgangen sein ...


    Was bitte ist denn Sinn und Geist der Regel? Aus meiner Sicht die Tatsache, dass ich Spieler A durch Spieler B ersetzen darf und das Spiel dann mit Spieler B auch fortgesetzt wird. Sind wir uns bis hierher einig? Wenn nicht: Was ist denn Deine Interpretation?

  • Dass das Spiel mit dem Spieler fortgesetzt werden muss, ist alleine deine Interpretation. Es ist der Normalzustand, aber es gibt nirgendwo eine Verpflichtung dazu. Angenommen der Spieler knickt um oder zerrt sich beim Sprint in seine Position und ist spielunfähig - würdest du dann auch einen Wechsel, mit Sinn und Geist begründet, verbieten?
    Für mich hat eine Mannschaft das Recht, jeden Spieler durch einen verfügbaren AW-Spieler in einer Spielunterbrechung auszuwechseln. Dies machen die auch, aus verständlichen Gründen (der Spieler wird zumindest eine Zeit lang nicht am Spiel teilnehmen können). Die vorhergehende Einwechslung ist dafür eigentlich vollkommen irrelevant. Nichts macht diesen Spieler zu einem Spieler anderer Kategorie als sein Kamerad schon länger auf dem Platz - und wenn du den runterschickst und dafür ein anderer kommen soll würde es jeder zulassen.


    Begründet würde ich meine Zustimmung auch verweigern, wenn ich Zeitspiel vermute - aber das wirkt für mich viel mehr nach einer spontanen Aktion eines Trainers, der sich seines Rechts auf Rückwechsel bewusst ist.