Regelfrage 9 der Saison 2014/2015

  • Und auch hier besteht wieder die Möglichkeit der Diskussion.


    Inhaltlich stimme ich der Lösung zu, in der Begründung fehlt für meine Begriffe ein Argument.

  • [...] in der Begründung fehlt für meine Begriffe ein Argument.


    Du meinst in Bezug auf die persönliche Strafe?


    Ich habe in der Fragestellung irrtümlicherweise gelesen, dass nicht ein Abwehr- sondern ein Auswechselspieler den Ball wirft. Wäre dann iFS/Ort des Balles/Gelb und Gelb-Rot korrekt?

  • Du meinst in Bezug auf die persönliche Strafe?


    Genau - wir haben da nicht nur ein unsportliches Handspiel, sondern, da ausdrücklich keine klare Torchance mehr, aber immer noch einen aussichtsreichen Angriff, der ebenfalls für eine Verwarnung ausreichend wäre.


    Bezüglich Deiner Frage: Was sonst?

  • Unsportlich wäre es aber auch gewesen, wenn der Ball trotz des Treffers als Folge eines Vorteils in das Tor gelangt wäre (hier möglich, da Spieler der Täter ist) - dann fiele der aussichtsreiche Angriff als Verwarnungsgrund weg, die Unsportlichkeit bliebe.

  • Der aussichtsreiche Angriff ist aber hier nicht der Verwarnungsgrund, da sich das nur auf Foulspiele bezieht.


    Ein Handspiel ist verwarnungswürdig wenn es unsportlicher Natur ist. Die unsportliche Natur hier kann man entweder auf die gute Angriffsmöglichkeit beruhen, oder auf den an sich unsportlichen Akt - aber so oder so ist es ein unsportliches Handspiel und keine (sonstige) Unsportlichkeit. Sonstig kann es nicht sein, da es eben ja ein Handspiel ist - und das ist definiert.

  • Er meint: die Begründung sollte beide Möglichkeiten ("Gelb für ein Handspiel, das einen aussichtsreichen Angriff verhindert" und "Gelb alleine für die unsportliche Aktion") beinhalten. Ein "normales" strafbares Handspiel wäre in der Spielsituation auch Gelb, der Ballwurf ohne aussichtsreichen Angriff auch. Beides in Tateinheit gibt trotzdem nur 1XGelb, das ist Manfred auch bewusst.
    Aber beide Begründungen würden zu der Verwarnungsgrundlage "Unsportliches Handspiel" führen, die ist auch erwähnt. Wäre zwar nach Manfreds Vorschlag ausführlicher, macht die Version bei der Frage aber nicht falsch.

  • Nummer4 hat es erkannt: Ich könnte mit beiden Begründungen die Verwarnung aussprechen und das hat mir in der Begründung gefehlt, letztlich kann ich mir den Grund aussuchen.