Regelfrage 8 der Saison 2014/2015

  • Auch hier besteht wieder die Möglichkeit der Diskussion ...


    Persönlich merke ich aber an, dass ich die Frage für unglücklich formuliert halte, da zumindest Interpretationsspielraum besteht, ob der Wechsel nun extern (Auswechslung) oder intern (reiner Tausch) stattfindet. Und auch bei der persönlichen Strafe sollte der Plural statt des Singulars stehen.

  • Hier steht "ausgewechselt". Es handelt sich also um einen Auswechselspieler, der da plötzlich den Ball in der Hand hält.

  • Persönlich merke ich aber an, dass ich die Frage für unglücklich formuliert halte, da zumindest Interpretationsspielraum besteht, ob der Wechsel nun extern (Auswechslung) oder intern (reiner Tausch) stattfindet.

    Wieso Interpretationsspielraum. Es steht doch klar und deutlich da, das der Torhüter ausgewechselt und nicht getauscht wurde.
    Und m. E. gibt's auch nur eine Gelbe für den neuen TW, weswegen die Antwortmöglichkeit im Singular richtig ist.

  • Kannste nicht eben den einen Satz mit der korrekten Antwort dazuschreiben? Ist jetzt echt kein Mordsaufwand.


    Für mich ist das aber eindeutiges, unauslegbares unerlaubtes Verlassen des Feldes. Was nunmal eine Pflichtverwarnung ist.

  • Der Schiedsrichter hat das Spielfeldverlassen des "echten" Torwarts aber offensichtlich nicht wahrgenommen und kann daher nicht wissen, ob es unerlaubt war oder nicht. Somit kann er nur den "falschen" Torwart verwarnen, dessen Vergehen offenkundig ist.

  • Und genau das pervertiert den Regeltext: Jeder Spieler darf das Feld nur mit Zustimmung des SR verlassen. In bestimmten Fällen, z.B. bei Verletzung, darf von einer impliziten Zustimmung ausgegangen werden. Wenn der SR aber gar nicht weiß, warum der Spieler vom Feld gegangen ist, ist es m.E. sehr merkwürdig, hier zu Gunsten des Spielers anzunehmen, dass er von einer impliziten Zustimmung ausgehen durfte. Verschärft wird die Situation durch den Umstand, dass das Spiel nicht ohne Torwart stattfinden darf.

  • Nun ist die Auslegung aber die, dass die implizite Zustimmung vom SR nicht im Einzelfall, sondern abhängig von der Spielsituation erteilt wird. Gelangt ein Spieler beispielsweise durch einen Zweikampf (oder der Torwart durch eine Hechtparade), aber auch jeder Spieler zum Ballholen o.ä., außerhalb des Spielfelds, liegt kein unerlaubtes Verlassen mehr vor. Auch dann nicht, wenn sich der Spieler danach auf die Auswechselbank setzt und sein Mitspieler für ihn einspringt.


    Ich finde das unlogisch, es passt m.E. nicht wirklich zum Regeltext - die implizite Erlaubnis müsste in dem Moment verfallen, in dem der Spieler noch anderen Dingen nachgeht als der ursprünglichen Intention (also den Ball zurück zum Mitspieler wirft, das Spielfeld aber nicht betritt, sondern stattdessen ein Telefongespräch führt). Die Auslegung in den Regelfragen ist aber eine andere, hier wird nur das unerlaubte Betreten bestraft. Dasselbe übrigens, wenn ein Spieler außerhalb des Spielfelds eine Unsportlichkeit begeht, der SR aber nicht gesehen hat, wie er das Spielfeld verlassen hat - es bleibt bei der Verwarnung für die Unsportlichkeit.


    Aber wie man ja zuletzt hier im Forum lernen konnte, ist die Frage nach der konsistenten Auslegung der Regeln unter einigen Lehrwarten sowieso ziemlich verpöhnt.