Wiederholtes Ausschießen des Balls

  • So, ich krame den noch einmal aus, weil ich bisher weder in der SR-Zeitung noch sonstwie gehört hätte, dass das jetzt anders gehandhabt werden soll - damit bliebe das zunächst eine Sache aus der Kategorie "Sagen und Legenden".

  • ein einmaliger entsprechender Hinweis, dass diese Zeit nachgespielt wird, da hier offensichtlich Zeit geschunden werden soll, hilft; danach wie von Kaef geschrieben [...] das Ausschießen als solches ist unbedenklich, aber jemand, der den Ball in die Botanik feuert, handelt unsportlich.

    So sehe ich das auch.
    Und bei Zeitspiel habe ich die Möglichkeit der Verwarnung.


    Wobei ich ehrlicher Weise zugeben möchte das es nicht einfach ist zwischen

    • Absichtlich in die Botanik feuern und
    • Rausdreschen als unkoordinierter Vetreidigungsschlag

    zu unterscheiden.

  • Spieler, die absichtlich und unbedrängt den Ball in die Prärie kicken, verhalten sich "respektlos gegenüber dem Spiel". Natürlich muss man das nicht bei der ersten Aktion sanktionieren, jedoch gibt uns das Regelwerk die Möglichkeit dazu.


    Selbstverständlich ist es grundsätzlich legal, einen Ball während des laufenden Spiels oder bei einer Standardsituation irgend wo hin zu schießen. Jedoch bestrafen wir unter bestimmten Umständen z. B. auch absichtliches Abschießen eines Gegenspielers, der den Abstand nicht einhält.


    An sonsten wäre es für die zurückliegende Gastmannschaft ein legales Mittel einen Spielabbruch zu provozieren, wenn nur alle Bälle über den Zaun in den angrenzenden Wald, Fluss oder (bösen) Nachbargarten gekickt werden.

  • zurückliegende Gastmannschaft ein legales Mittel einen Spielabbruch zu provozieren

    Ich stelle mir gerade den Sonderbericht dazu vor:


    In der 82. Spielminute schoss beim Spielstand von 1:1 der Spieler #4 [Heim] den Spielball in Hausmeister Krauses Garten, der direkt an die Anlage des TuS-[Heim] grenzt.
    Herr Krause weigerte sich das Spielgerät, sowie weitere 19 Spielbälle von [Heim] und 7 Spielbälle, die [Gast] freundlicher weise zusätzlich zur Verfügung gestellt hatte, und die etwa seit Spielminute 50 in seinen Blumenbeeten landeten herauszugeben und drohte mit dem Einschalten von Ordnungskräften sofern sein Grundstück betreten wird.


    Ich unterbrach das Spiel für (zunächst) 10 Minuten und veranlasste über den Spielführer [Heim] ein geeignetes Spielgerät aufzutreiben.
    Da auf der Sportanlage kein Spielgerät mehr aufzutreiben war enschloss sich [Gast] den Garten von Hausmeister Krause zu stürmen um die dort inzwischen in einem Schuppen lagernde Spielgeräte wieder in Besitz zu nehmen.
    Das Eingreifen der sofort herbeigerufenen Ordnungkräfte (Siehe AZ.: 018/1K/794337/2017 der PRW 18 aus Hintertupfingen) führte zu mehreren vorläufigen Festnahmen von Spielern [Gast] sodaß nach etwa 28 Minütiger Unterbrechung der Spielführer [Gast] mir aus der Untersuchungshaftanstalt Hintertupfingen durch seinen Rechstanwalt telefonisch mitteilen ließ, nur noch 4 Spieler zur Verfügung zu haben.


    Jetzt kommt der Teil des Spielabbruchs, da brauche ich mal Eure Hilfe.
    Weswegen breche ich jetzt eigentlich das Spiel ab

    • wegen nicht vorhandenem Spielgerät oder
    • wegen zu wenig Spielern bei [Gast].

    Das ist jetzt wichtig weil es um das Verschulden des Spielabbruchs geht.


    Egal:
    Entscheidung der Spruchkammer: Neuansetzung und Strafe gegen des SR.
    Er hat nicht alle Mittel ausgeschöpft den Spielabbruch zu verhindern. Das Spiel hätte schliesslich mit einer leeren Coladose fortgesetzt werden können. Der Vorsitzende der Spruchkammer erklärte dazu, das dies in den 60er Jahren bei ihm auf dem Schulhof so üblich gewesen wäre, da die Lehrer immer den Ball konfiszierten.

  • Nein, SRThijs, so einfach nicht! Nach einem halben Jahr ist dann schon eine "echte" Grundlage in Form eines DFB-Lehrbriefes oder eines Hinweises in der SR-Zeitung gefragt, Mund-zu-Mund-Propaganda reicht nicht. Daher noch einmal: Hat jemand eine belastbare Quelle für die neue Auslegung?

  • Wir hatten am Wochenende Lehrwartetagung, wo auch die am Freitag/Samstag bei der DFB Tagung vorgestellten Regeländerungen besprochen wurden. Änderungen in dem Bereich Einwurf / Unsportlichkeit sind mir nicht aufgefallen ...

  • Ok, ich nehme somit folgendes mit:


    Es entspricht voll und ganz dem Geist dieser Sportart, wenn eine Mannschaft absichtlich und ohne Not den Spielball über den Zaun schießt, ggf. auch permanent bis keiner mehr aufzufinden ist.


    Begründung: Es gibt keine offizielle Auslegung, z. B. in der SZ, die dem Schiedsrichter eine Möglichkeit
    gibt einzugreifen.

  • Na ja, wenn ein Spieler dies offenkundig in voller Absicht tut, kann man zumindest im Wiederholungsfall sicher mehr tun, als nur mit Nachspielzeit zu drohen - dann sind wir dem respektlosen Verhalten dem Spiel gegenüber schon sehr nah. Gibt es aber auch nur den leisesten Zweifel an der Absicht, müssen wir im Zweifelsfall Unfähigkeit, Sicherheitsdenken oder was auch immer unterstellen, was eine Verwarnung ausschließt.


    Aber: Eigentlich ist das eine theoretische Diskussion. Spätestens wenn ich nachdrücklich klar gemacht habe, dass das ohnehin sinnlos ist, war das bisher immer erledigt.