Aus der SR-Zeitung 5/2014.
Frage: "Während des laufenden Spiels begibt sich der Torwart wegen einer Behandlung seitlich neben den Torpfosten. Er steht dabei außerhalb des Spielfeldes. In der anderen Spielhälfte soll nun, nachdem der Ball ins Toraus geflogen war, das Spiel mit einem Eckstoß fortgesetzt werden. Lässt der SR dies zu?"
Antwort: "Nein. Der SR muss die Spielfortsetzung unterbinden, denn Voraussetzung für jegliche Spielfortsetzung ist die Anwesenheit beider Torhüter auf dem Spielfeld."
Seit wann ist das so? Gab es nicht immer die Regelfrage, in der der Abwehrspieler den Abstoß schon ausführt, während der Torhüter noch vom Ballwiederholen zurückkommt? Die Entscheidung lautete doch immer weiterspielen mit der Begründung, nur beim Anstoß zu Beginn der Halbzeiten müssten die beiden Torhüter anwesend sein. Habe ich eine Änderung verpasst?