Ab wann hat ein Kapitän Rechte wie ein Kapitän?

  • Moin zusammen!


    Wir hatten auf unserer HZ-Tagung u. a. über Trainerverhalten gesprochen und dabei kamen wir auf das Thema Spielabbruch durch den Kapitän.


    Ab wann kann ein Kapitän den SR zu einem Abbruch auffordern, auch wenn der Trainer das icht will?


    Dabei geht es nicht darum, dass ein Herren Spieler oder ein A-Jugendlicher der vielleicht schon 18 ist den Abbruch fordert (der Grund ist erstmal irrelevant). Sondern einer aus der C-, D-Jugend oder E-Jugend?


    Die Frage kam bei der Trainertagung auf, wo solch ein Fall wohl in der C- oder D-Jugend passiert ist.


    Der Trainer der Mannschaf wusste nichts und wollte auch überhaupt keinen Abbruch, doch sein Kapitän hat den SR aufgefordert das Spiel abzubrechen, da sie zu dem Zeitpunkt weit zurücklagen und einfach keine Lust mehr hatten.


    Wertung und Strafe gegen solche eine Mannschaft ist klar, aber hat der Kapitän in jungen Jahren das Recht dazu oder ist dann immer noch der Trainer, der die Aufsicht hat, derjenige der das letzte Wort hat?



    Was ist eure Meunung dazu?

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • die Fussballregeln sind da eindeutig - Bei weniger als sieben Spielern ist das Spiel auf Wunsch des Spielführers
    abzubrechen, wenn das Ergebnis für den Gegner lautet. - da steht nichts von Trainern oder anderen Offiziellen - jedoch kann das ja noch verbandsspezifisch geregelt sein - schau gern mal in die Durchführungsbestimmungen oder Jugendspielordnungen Deines Verbandes - speziell bei der Auslegung, wann abgebrochen weeden muss/ darf, hatten wir hier schon viele Unterschiede festgestellt.

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr
    wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung
    angesehen.

  • Es ging in dem Fall aber nicht darum, dass eine Mannschaft in Unterzahl ist, sondern einfach um die Unlust der Mannschaft/des Kapitäns weiterspielen zu wollen aufgrund des Rückstandes o. ä.


    Denn man kann eine Mannschaft ja nicht zwingen weiter zu spielen wenn sie nicht wollen.


    Und wenn ein Kapitän sagt, seine Mannschaft wolle nicht weiterspielen - was dann?


    Ab wann (also welches Alter) hat ein Kapitän eben dieses Recht einen Abbruch zu fordern?


    Oder kann in der Jugend, wo die meisten Spieler ja U18 sind, nur der Trainer darüber entscheiden?

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Aus Unlust geht das nicht. Da kann der Spielführer noch so rumtrollen, das Spiel wird fortgesetzt.


    Wenn die Mannschaft das Spielfeld verlässt, geht das natürlich nicht. Das ist dann ein erzwungener Spielabbruch aus praktischen Gründen und wird hart bestraft werden. Da müssen wir aber doch über "Rechte" von Trainer und Spielführer nicht reden, das Recht hat keiner von beiden.


    Wenn die Voraussetzungen für einen regulären Spielabbruch gegeben sind (neben den Regeln des DFB haben die meisten Landesverbände da zusätzliche Bedingungen geschaffen, die beachtet werden müssen!), ist der Spielführer der einzige, auf den der SR hört. Da können Trainer und 5 Aktive gegen sein - wenn die Bedingungen gegeben sind und der Spielführer den Spielabbruch fordert, ist das Spiel zu Ende (formal auch bei den Minikickers).

  • wenn sich die Spieler weigern zu spielen kann ich das Spiel nicht fortsetzen das geht doch nicht?!

  • Dann setzt man eine Frist ("in 2 Minuten geht´s weiter"), deutet die Konsequenzen an ("Spielabbruch durch Mannschaft xy" im Spielbericht- Entscheidung trifft Sportgericht") und geht nach 2 Minuten nach Hause, wenn die Akteure nicht mehr wollen.

  • Wann hast du schon überhaupt, geschweige denn im Jugendbereich, einen legalen Spielabbruch durch den Kapitän? In der Theorie darf er das, in der Praxis existiert der Fall nicht.

  • Nummer4, da irrst du! Damals noch in München fanden Jugendspiele auch gerne mal am Sonntag um 9:30 statt. Da kam der Gast mit nur 8 Spielern, davon 3 mit mehr als 1 %°, die waren dann schnell mal hoch im Rückstand und 2 Spieler konnten dann nicht mehr. Da kam der SF und bat mich abzubrechen, was ich dann auch machte.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • In der Theorie darf er das, in der Praxis existiert der Fall nicht.


    So etwas hatte ich schon mehrfach - übrigens auch im Jugendbereich (war A- oder B-Jugend) ... Mannschaft in Unterzahl, liegt hoch zurück, Spieler verletzten sich (einmal war es glaubwürdig, in den anderen Spielen nicht, aber das kann und darf ich nicht prüfen) und nachdem die Zahl 7 unterschritten ist, bitte der Spielführer um Abbruch. Gleiche Spesen für weniger Aufwand, mir soll das doch recht sein ...

  • Ich hatte den Fall in der A- und B-Jugend auch schon öfter. Das ist also durchaus praxisrelevant.


    Und gerade in der Hinrunde hatte ich auch schon den Streitfall: Mannschaft mit 7 Spielern, ein weiterer Spieler verletzt sich nach Zusammenprall so, dass er offensichtlich nicht weiterspielen kann. Während der Behandlung kommt der Trainer zu mir und bittet um Abbruch, die Voraussetzungen wären alle gegeben. Auch die Mehrzahl der Spieler wollte nicht mehr. Der Spielführer war aber der Torwart, für den ein Abbruch nicht in Frage kam. Also ging es gegen den Willen fast der ganzen Mannschaft weiter ...

  • Okay, überrascht mich. Ich bin in hunderten von Spielen nur ein Mal auf 7 gekommen, nie darunter...


    Aber auch dann: Das Recht für den Spielabbruch liegt beim Kapitän, selbst wenn alle anderen keinen Bock haben...Pech gehabt.


    In so einem Fall hätte man die Binde vielleicht doch dem besonnenen Linksverteidiger geben sollen und nicht dem Stürmerstar, der erst runterwill wenn sein Ego durch ein Tor befriedigt ist.

  • Naja, das Argument des Torwarts war eher, dass man auch zu sechst "vernünftig zuende spielen" will. Inwiefern das bei 6 gegen 11 möglich ist, ist ja eine andere Frage, aber die Einstellung fand ich jetzt nicht *so* schlecht. :)

  • Ich glaube, dass hier manche nicht ganz beachten, dass die geregelte Möglichkeit des Spielabbruches durch den Spielführer lediglich bezüglich der Spielwertung relevant ist.


    Grundsätzlich kann jede Mannschaft zu jeder Zeit das Spiel beenden und muss natürlich mit sportrechtlichen Konsequenzen rechnen wenn das Ganze nicht Regelkonform ablief.


    Im Jugendbereich ist der Betreuuer dazu da, dass die Mannschaft betreut und beaufsichtigt wird und hat somit jederzeit das Recht, die Mannschaft vom Feld zu holen. Sportrechtlich kann das zwar negativ bewertet werden, aber es kann nicht sein, dass der 16 Jährige Spieler weiterspielen will und seine Aufsichtsperson aus z.B gesundheitlichen Gründen das Spiel beenden möchte. Hier hat sich der SR klar an der Aufsichtsperson zu orientieren, schließlich bestätigt dieser z.B auch das Spielrecht der einzelnen Spieler und nicht der Spielführer. Im Extramfall könnte natürlich der Betreuer den "widerspenstigen" Spielführer einfach auswechseln und einen Ersatzspielführer benennen, der die Meinung des Betreuers vertritt. Das ist aber gar nicht nötig.


    Ich kenne ein Beispiel aus der Praxis, da hat ein 16 Jähriger SR ein B-Jugend Spiel gepfiffen. Als ein schweres Gewitter aufzog, wollte der junge SR das Spiel nicht unterbrechen. Die Stärke des Gewitters war aber den Betreuuern zu heftig und sie holten ihre Spieler ohne Zustimmung des SR vom Feld. Weil das Gewitter nicht nachlies, wurde das Spiel schließlich abgebrochen. Letztendlich bekamen die Betreuuer mit ihrer Aktion Recht und niemand hat interessiert, ob hier ein Spielführer seine Zustimmung gab, denn schließlich waren die Jugendlichen gefährdet und da hat die Aufsichtsperson zu entscheiden. Das Spiel wurde wiederholt und alles war gut.

  • Im Jugendbereich ist der Betreuuer dazu da, dass die Mannschaft betreut und beaufsichtigt wird.


    Ja.

    und hat somit jederzeit das Recht, die Mannschaft vom Feld zu holen.


    Nein! Zivilrechtlich vielleicht, aber nicht sportrechtlich.


    aber es kann nicht sein, dass der 16 Jährige Spieler weiterspielen will und seine Aufsichtsperson aus z.B gesundheitlichen Gründen das Spiel beenden möchte.


    Ich und sonst niemand anders bestimm wann ein Abbruch aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Falls dem SR ein krasser Fehler unterläuft kann das notwendig sein, aber in 99% der Fälle wäre so ein Abbruch nicht mit dem Sportrecht vereinbar.



    Im Extramfall könnte natürlich der Betreuer den "widerspenstigen" Spielführer einfach auswechseln und einen Ersatzspielführer benennen, der die Meinung des Betreuers vertritt.


    Könnte er nicht, solange der Spieler sich nicht auswechseln lässt. Niemand kann zur Auswechslung gezwungen werden.

  • Ich glaube, dass hier manche nicht ganz beachten, dass die geregelte Möglichkeit des Spielabbruches durch den Spielführer lediglich bezüglich der Spielwertung relevant ist.


    Hier liegst Du falsch, was aber verbandsabhängig sein kann - jedenfalls ist nicht überall ein Abbruch wegen Unterzahl straffrei.

    Grundsätzlich kann jede Mannschaft zu jeder Zeit das Spiel beenden und muss natürlich mit sportrechtlichen Konsequenzen rechnen wenn das Ganze nicht Regelkonform ablief.


    Korrekt - aber das geht entweder über Ansage des Spielführers oder durch konkludentes Handeln, d.h. die Spieler verlassen das Feld.

    Im Jugendbereich ist der Betreuuer dazu da, dass die Mannschaft betreut und beaufsichtigt wird und hat somit jederzeit das Recht, die Mannschaft vom Feld zu holen.


    Jein. Aufsichtsrechtlich hat er das definitiv, womit wir wieder beim konkludenten Handeln wären - und dieses Recht ist auch nicht auf den Fall beschränkt, dass die Spielerzahl bei einem Rückstand unter 7 Spieler sinkt; mein Sohn hatte schon den Fall, dass ein Trainer seine Mannschaft 2 Minuten vor Abpfiff vom Feld geholt hat.

    Hier hat sich der SR klar an der Aufsichtsperson zu orientieren, schließlich bestätigt dieser z.B auch das Spielrecht der einzelnen Spieler und nicht der Spielführer.


    Auch hier: Jein. Sicher ist der SR gut beraten, sich an der Aufsichtsperson zu orientieren, verbindlich ist das nicht. Erinnern wir uns bitte an die Diskussion, ob ein Spiel, bei dem der Trainer wegen ungebührlichen Verhaltens des Innenraums verwiesen wurde, abzubrechen ist - da gab es letztlich zwar kein finales Ergebnis, die Orientierungsmarke "von oben" hat dies aber tendenziell verneint. Womit wir wieder am vorherigen Punkt wären - und außerdem: Was machen wir, wenn der Spielführer bei vorliegenden Voraussetzungen den Abbruch fordert und der Trainer weiterspielen will?


    Machen wir uns bitte klar, dass wir hier eine hoffentlich theoretische Diskussion führen und wir es in der Praxis hinbekommen, dass ein solcher Abbruch letztlich einvernehmlich passiert. Aber formal sagen die Regeln - und zumindest unsere Jugendordnung definiert da keine Ausnahme -, dass dieses Recht nur dem Spielführer zusteht. Übrigens halte ich das auch für richtig und ausreichend, der Trainer kann seine Spieler, wie oben bereits besprochen, auch so vom Feld holen. Wir als SR beschränken uns darauf im Spielbericht anzugeben, was denn passiert ist - da sollen sich andere Leute mit beschäftigen.


    Letztendlich bekamen die Betreuuer mit ihrer Aktion Recht und niemand hat interessiert, ob hier ein Spielführer seine Zustimmung gab,


    Im konkreten Fall lag der Fehler aber auch eindeutig beim Schiedsrichter, bei Gewitter muss man unterbrechen - der DFB hat dazu ja auch schon ein Merkblatt herausgegeben, welches die 30:30-Regel definiert: Vor dem Gewitter: Ist der Abstand zwischen Blitz und Donner kleiner als 30 Sekunden, nach dem Gewitter ist 30 Minuten nach dem letzten Blitz fortzusetzen. Ob das immer praxisnah ist (vor allem nach dem Gewitter) kann jetzt offen bleiben, hier hat der Kollege aber in gefährlicher Art und Weise gehandelt, weshalb das Verhalten der Trainer richtig war.