Hartes Urteil

  • Hallo zusammen,
    gestern hatte ich meine erste Sportgerichtsverhandlung.
    Der Fall: vor 6 Wochen habe ich einen Spieler mit Rot des Feldes verwiesen, weil er seinem Gegenspieler den Ellenbogen ins Gesicht geschlagen hat. Allerdings muss man dazu sagen, dass er von diesem Spieler den Bruchteil einer Sekunde zuvor gefoult worden ist, also die Möglichkeit einer Art Reflex vorhanden sein könnte.
    Ich hatte seinerzeit dem foulenden Spieler Gelb gegeben (nachdem er wieder aufstehen konnte) und dem anderen eben Rot.
    Gestern hatte ich dann so gedacht, okay, jetzt hat er schon 5 Spiele Vorsperre gehabt, das wars dann wohl. Denkste! Der Spieler ist jetzt noch bis zum 30.09. gesperrt worden. Das ist ziemlich hart wie ich finde.
    Jetzt bin ich ja mal gespannt, wie meine morgige Verhandlung ausgehen wird, wo es um eine Keilerei nach Spielschluss gehen wird. Wenn die Verhältnismäßigkeit mit dem gestrigen Urteil gewahrt bleibt, müssen hier wohl Sperren bis zum jahresende oder länger einkalkuliert werden.

  • Habe mal eure RuVO durchleuchtet und bin auf den folgenden Passus gestoßen:


    Demnach ist laut §43 Nr. 8 RuVO des NFV der Spieler, der eine Tätlichkeit gegen einer Spieler begangen hat mit einer Sperre bis 12 Monate zu bestrafen. Der Spieler ist nun 5 Monate gesperrt gewesen.


    Da die Hälfte der Höchststrafe (ja ich weiß, es müsste 6 Monate sein) ausgesprochen wurde, komme ich zur Schlussfolgerung, dass das Sportgericht die Tätlichkeit nach erlittenen Foul als "strafmildernd" anerkannt hatte.


    Daher denke ich schon, dass die Sperre so OK ist. Wird bei uns auch so gehandhabt.

  • Ich war trotzdem überrascht. In der BL gibt es für sowas 3-4 Spiele sperre, aber nicht, wie in diesem Fall, 12 Spiele.
    Aber egal, ich denke, dass das auch abschreckende Wirkung für andere haben wird, so dass ich für solch eine Sache hoffentlich nicht so schnell wieder :rote_karte: geben muss.