Zur Klarstellung:
Es steht außer Frage, dass ein Spieler, der das Feld unbeabsichtigt verlässt, dafür nicht bestraft wird. Allerdings muss er so schnell wie möglich wieder am Spiel teilnehmen, anderenfalls muss er auf die Zustimmung des SR warten.
Wenn ein Spieler das Feld absichtlich verlässt - und das ist hier gegeben -, so ist das, lasst es mich mal so nennen, im geringfügigen/notwendigen Umfang aus taktischen Gründen im unmittelbaren Spielzusammenhang zwar nicht formal erlaubt, aber zu akzeptieren. Ohne unmittelbaren Spielzusammenhang - die berühmt-berüchtigte Regelfrage ist bekanntlich die, bei der sich ein Spieler mit einem Bein im Feld und einem Bein außerhalb des Feldes behandeln lässt - ist es jedoch nicht zulässig, das Spielfeld zu verlassen. Gleiches gilt zweifelsfrei, wenn das Spielfeld länger und/oder weiter verlassen wird, als im Spielzusammenhang erforderlich.
Zum konkreten Fall:
Hier ist nach der expliziten Klarstellungd avon auszugehen, dass der Spieler das Feld tatsächlich nur kurzfristig, geringfügig und im Spielzusammenhang verlassen hat --> zulässig. Allerdings, dies erscheint im Kontext wichtig, wäre es auch zulässig gewesen, wenn der Torwart im erforderlichen Umfang ebenfalls das Feld verlassen hätte. Wie schnell ohne klare Worte der Interpretation Tür und Tor geöffnet sind, wird am hier relevanten Beispiel "niederstrecken" deutlich, da versteht wohl jeder etwas anderes.