versuchtes Anspucken

  • mag sich trivial anhören, aber verursacht das versuchte Anspucken (ohne "Erfolg") keinen direkten Freistoß? In der Regel 12 werden die Vergehen, die zum direkten Freistoß führen, aufgezählt. Bei einigen Vergehen ist auch explizit der Versuch genannt, beim Anspucken ist das nicht der Fall. Ich hätte spontan analog zum Schlagen einen direkten Freistoß an der Stelle, an der hätte getroffen werden sollen, gegeben. Lieg ich damit daneben oder wurde das in den Regeln vergessen zu ergänzen?

  • Spucken ist wie schlagen bzw. werfen. Es gibt einen direkten Freistoß an der Stelle, an dem der Spieler getroffen wurde bzw. getroffen werden sollte.

  • Außer ich spucke einen Mitspieler an

    Richtiger und wichtiger Hinweis. Im eigenen Strafraum ein kapitaler Unterschied, was die Spielfortsetzung angeht.

  • In der genannten Folie zu Regel 12 wird leider nicht zwischen "Gegner" und "Mitspieler" differenziert. Wie ich oben schon ausführte, ist das jedoch wichtig. Und "Tackling" gibt es nicht. Es ist entweder korrekt oder aber ein Treten oder Beinstellen. "Halten" umfasst weit mehr als nur Aufstützen.


    Sorry, aber die Folie kann man als grobe Übersicht oder als Moderationsleitfaden verwenden- für das Lernen von Regelgrundlagen taugt sie nicht.

  • Da gebe ich Dir gerne Recht. Doch zeigt die Folie die Vergehen deutlich, bei welchen schon der Versuch strafbar ist. :)

    :gelbe_karte:MY WAY FAIR PLAY:rote_karte: | "Nicht ganz sauber, nicht ganz fein - aber es muss ja nicht gleich ein Strafstoß sein!" (Lutz-Michael Fröhlich)

  • Oh- ich sehe gerade- jetzt habe ich eine kapitale Fehlentscheidung getroffen:
    Regelheft Seite 93: "

    "Das Anspucken eines Spielers und der Versuch sind gleich (direkter Freistoß, Feldverweis) zu bestrafen."


    Insofern macht "Spucken" hier eine Ausnahme- beim Schlagen/ Treten... eines Mitspielers gilt jedoch: idF.

  • Daraus kann man nicht schließen dass Spucken gegen einen Mitspieler oder Drittperson ein dF ist. Es verstößt gegen die Grundsätze "im Spiel, auf dem Spielfeld, gegen einen Gegenspieler".

  • Es ging mir aber darum, warum beim Spucken der Versuch nicht aufgelistet ist, während das bei den anderen Vergehen (Treten, Schlagen etc.) explizit erwähnt wird. Hat da jemand eine Erklärung?

  • Oh- ich sehe gerade- jetzt habe ich eine kapitale Fehlentscheidung getroffen:
    Regelheft Seite 93: "

    "Das Anspucken eines Spielers und der Versuch sind gleich (direkter Freistoß, Feldverweis) zu bestrafen."


    Insofern macht "Spucken" hier eine Ausnahme- beim Schlagen/ Treten... eines Mitspielers gilt jedoch: idF.


    Nein macht keine Ausnahme ist nur scheisse, bzw. fehlerhaft, formuliert. Die eigentliche Aussage ist ja das Versuch und Erfolg gleich behandelt werden, der Erfolg von Tätlichkeiten gegen Mit- oder Gegenspieler ist aber in den Regeln klar differenziert und wird hier nicht explizit aufgehoben, nur leider auch nicht nochmal rausgehoben.


    Und für alle, hier nochmal BRiTs´ Zitat aus den Regeln lesen dann fällt auf das auch der Versuch explizit erwähnt wird, wenn auch erst in den Erläuterungen, was das ganze unnötig kompliziert macht.