Spielführer verweigert Namensnennung

  • Ein Regeltest der irgendwo herausgegeben wird schafft keine Rechtmäßigkeit und kann auch keine Quelle sein.

  • Abgesehen von der Regelbeugung - Ich glaube auch nicht, dass die Lösung "erst Verwarnung, dann Feldverweis" überhaupt praktikabel wäre. Da ist also ein Spielführer so renitent, dass er auch nach wiederholter Aufforderung den Namen des Ersatzspielers nicht nennen will. Und wenn ich ihm dann die Rote Karte unter die Nase halte, dann wird der sofort lammfromm und trollt sich freiwillig vom Spielfeld, lässt seine Mannschaft in Unterzahl weitermachen und akzeptiert mindestens ein weiteres Spiel gesperrt zu sein? Never ever!

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Ein Regeltest der irgendwo herausgegeben wird schafft keine Rechtmäßigkeit und kann auch keine Quelle sein.


    Der ist nicht irgendwo herausgegeben wurden, sondern steht auf der offiziellen Homepage des BFV für jeden mit wenigen Klicks zum nachlesen. Das macht die Sache für mich aber auch nicht richtiger.


  • Der ist nicht irgendwo herausgegeben wurden, sondern steht auf der offiziellen Homepage des BFV für jeden mit wenigen Klicks zum nachlesen. Das macht die Sache für mich aber auch nicht richtiger.


    …ist aber eben schon seit Jahren die gängige Auslegung und korrekte Antwort in BAYERN. Außerhalb des BFV mag das anders sein, aber wir wissen ja alle, dass es im BFV manchmal etwas „speziell“ zugeht… ;)

  • In den 10 Jahren als Schiedsrichter, ist das nur einmal passiert. War ein Spiel in Forchheim.
    Hier ging es nicht um einen Auswechselspieler, sondern um einen Vereinsangehörigen.
    Der Spielführer wollte den Namen nicht verraten und der Zweite auch nicht und danach gab es Spielabbruch.
    Das Sportgericht gab den SR recht. Ging um Widersetzlichkeit.

  • Normaler Vorgang und das hat der SR so gemacht.
    Gelb für SR und danach Gelb/Rot.
    Neuer Spielführer fragen und Bedenkzeit geben.
    Wenn er sich immernoch weigert, Rote Karte Spielabbruch.


    Das Sportgericht hat das bestätigt.
    Also kann es nicht gegen geltendes Recht sein.
    Jeder Landesverband hat seine besonderen Regeln.
    Du kannst die Rote Karte als Schmähung,Beleidigung usw sehen und dann ist die Rote Karte in Ordnung.

  • Die Frage ist ja aber, ob das ganze vor dem DFB-Sportgericht Bestand hätte und dies zweifeln hier viele an. Das hat dann auch nichts mit Bayern oder Hessen oder Hamburg zu tun.

  • Auch dort wird es durch gehen. Weil die Rechts- und Verfahrensordnung der LV vom DFB stammt und ggf. angepasst wurde. Hier untergräbt die Mannschaft ( im Fall die 2 Spieler) die Autorität des Schiedsrichter. Da kann es zum Schluss nur ein Abbruch geben. In der Regel ist es so das verfahren auf Landesebene Enden man kein dann nicht zum DFB rennen. Wie bei normalen Gerichte.

  • Der Abbruch ist ja auch unstrittig. Hier aber geht es um den FaD für Spielführer 1, welcher für das gleiche Vergehen zwei mal bestraft wird.

  • Dieser Fall ist in Bayern so abgelaufen und das Sportgericht hat es für richtig gesehen. Jetzt brauchen wir nur noch die Begründung des Sportgerichts und schon wissen wir warum so entschieden wurde.


    Ich gehe mal davon aus, dass das nochmalige Verweigern vom Sportgericht als grobe Unsportlichkeit (und die liegt wie beim Foulspiel im Ermessenspielraum des SR) gesehen wurde und somit die rote Karte als rechtmäßig anerkannt wurde.


    Hier spielt natürlich auch die Spielordnung eine Rolle, den schließlich ist der Spielführer darin verpflichtet, den SR zu unterstützen. Somit kann man sagen, Vergehen 1: Name nicht genannt = VW, Vergehen 2: Schiedsrichter nicht unterstützt = FaD.


    Ich kenne zumindest Sportgerichtsurteile, da hat der Spielführer den SR nicht unterstützt wurde deshalb ein Spiel gesperrt.


    Hätte der SR einen beliebigen Spieler nach dem Namen gefragt, wäre wohl der FaD nicht möglich gewesen.

  • Wie schon in Post #17 geschrieben, ist eine "grobe Unsportlichkeit" kein Vergehen für eine rote Karte. Es steht gar nicht in den Regeln. Das kann man wohl gebetsmühlenartig Wiederholen, es bleibt eine Urban Legend der Schiedsrichter :P

  • Vor allem der Bayern. Denkt daran, was irgend ein Kreisligasportgericht in den Alpen entscheidet ist noch lange nicht gegen eine Revision sicher. Ich frage mich nur ob es schon in einem höheren bayrischen Gericht gekippt würde oder erst vor einem DFB-Gericht, aber spätestens da wäre es mit dieser fußballrechtwidrigen Praxis vorbei.

  • Bevor ihr Zwei (Nummer4, zettelbox) das Forum mit euren Aussagen beglückt, solltet ihr einfach mal eine Anfrage bei eurem Landeslehrwart machen und die Antwort ins Forum stellen.


    zettelbox: Schreib doch einfach mal deinem Lehrwart in Sachsen Anhalt (Thomas Westphal) deine These: "Eine "grobe Unsportlichkeit" ist kein Vergehen für eine rote Karte" und stell die Antwort rein. Sollte deine Aussage bestätigt werden, dann ist das Thema geklärt.


    Ansonsten solltet ihr mal einen Blick in die Rechts- und Verfahrensordnung werfen, welche als Grundlage für Sportgerichtsurteile gilt.


    @Nummer 4: Deine Stammtischparolen zu den Sportgerichten zeigen auf, das du bezüglich der Sportgerichtsbarkeit anscheinend keine Ahnung hast bzw. finde ich es anmaßend, dass du die bayerische Sportgerichtsbarkeit ohne Grundlage in Zweifel stellst. Eigentlich ist es bei dir wie bei den Zuschauern auf dem Dorfplatz im Bezug auf Regeln. Der Schiri hat keine Ahnung und wenn ein besserer Schiedsrichter pfeifen würde, dann wäre es mit der fußballrechtswidrigen (was für ein Wort !?) Praxis vorbei.


    ...und genau so wenig, wie ihr zwei euch die Arbeit macht, einfach mal den Landeslehrwart zu kontaktieren und nachzufragen, genau so wenig machen sich die Spieler und Zuschauer die Arbeit einfach mal einen Blick ins Regelbuch zu werfen.

  • ...noch ein kleiner Denkanstoß aus dem DFB-Lehrbrief 43 (April 2012):


    2.6. Grob unsportliches Betragen

    Zu den Beispielen für grob unsportliches Betragen,


    die neben der notwendigen Spielstrafe zugleich die


    Rote Karte als Konsequenz nach sich ziehen,


    gehören z.B. das Beleidigen, das Anspucken (s. 2.1.)


    oder das Verhindern einer klaren Torchance durch


    ein Vergehen gemäß Regel 12

  • Dein "ohne Grundlage in Frage stellen" finde ich toll.


    Ich stelle es auf der Grundlage in Frage, da es sowohl gegen die Grundsätze
    der keinen Doppelbestrafung http://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem
    als auch der, der keinen Strafe ohne Gesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege
    verstößt.


    Dein Zitat eines Lehrbriefes, der ausschließlich Beispiele für in Regel 12 genannte rotwürdige Vergehen nennt ist definitiv keine Grundlage, um nicht in Regel 12 genannte Vergehen darunter mit einzuordnen. Natürlich sind Beleidigen, Anspucken, Notbremsen grobe Unsportlichkeiten - aber es gibt eben keine allgemeine grobe Unsportlichkeit, auf dessen Grundlage ich Rot ziehen dürfte weil mir etwas nicht passt. Insbesondere nicht, wenn ich das Vergehen ohnehin schon geahndet habe.