Spielführer verweigert Namensnennung

  • Nun mal langsam:
    Das Regelwerk kennt definitiv keine grobe Unsportlichkeit. Dennoch gibt es einige Vergehen (im zitierten Lehrbrief war u.a. das spucken genannt), welche als grobe Unsportlichkeit bezeichnet werden, eben ohne ausdrücklich so benannt zu sein.


    Unabhängig davon erscheint mir die Regelgrundlage für erst Verwarnung (vollkommen in Ordnung) und danach für dasselbe (fortgesetzte) Vergehen FaD sehr dürftig zu sein. Die Bayern praktizieren das, wer also in Bayern pfeift, sollte das auch so praktizieren, in anderen Verbänden erschiene mir das aber etwas gewagt - im Zweifel fragt jeder seinen Lehrwart.

  • Danke, ich belästige meinen Lehrwart aber nicht mit dummen Fragen.

    Esg ibt keine dummen Fragen - Pädagogenweisheit