LEBENSLANGE Sperre für Kreisligaspieler

  • Hab dazu noch das gefunden http://www.reviersport.de/2862…erre-fuer-kopftreter.html


    Zitat

    Wie derwesten.de berichtet, äußerte sich auch der Täter zu dem Vorfall und zeigte dabei keinerlei Reue. Dieser bestritt den Tritt, entschuldigte sich zwar, "falls er jemanden getroffen habe", stellte aber auch fest: "Fußball ist Kontaktsport und kein Ballett."

  • Ich mein, dass irgendwie in Erinnerung zu haben, dass eine lebenslange Sperre nicht erlaubt ist. Hatten wir doch irgendwo hier auch schon diskutiert. Da gings um einen ähnlichen Fall bei dem der Spieler nach 2 Jahren begnadigt wurde, da der Fussball eine sogenannte Monopolstellung hat und man ihm sein Hobby nicht Lebenslang verwehren kann. Das ganze war, so meine ich, im bayrischen Verband...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Und ich habe dafür argumentiert. Bei einem Tritt mit bestolltem Schuh gegen einen wehrlosen Gegenspieler am Boden hörts aber auf. Das ist ein besonderer Fall der Brutalität.

  • @ Nummer4: Man kann ja von diesem vorauseilenden Gehorsam eigenartigen Entschluss in Bayern, den Spieler nach 2 Jahren zu begandigen, halten was man will. Aber anhand der Brutalität zu differenzieren, ist insofern hier völlig daneben, als dass in Bayern eine weibliche Schiedsrichterin von einem Kerl sekundenlang so gewürgt wurde, dass sie keine Luft mehr bekam und anschließend zu Boden gestoßen wurde. Das ist jetzt weniger brutal als auf einen am Boden liegenden zu treten? Beide Aktionen sind absolut untolerabel und ich sehe hier genausowenig Argumente wie in Bayern, eine Begnadigung vorzunehmen, solange das nicht durch ein Zivilgericht verlangt wird.

  • Für Straftaten wie Körperverletzung gibt es ordentliche Gerichte, die (hoffentlich) gerecht und angemessen urteilen. Daher ist es weder notwendig noch angemessen einen Spieler zusätzlich lebenslang zu sperren.

  • Erstmal hat das Geschlecht des Opfers keine Rolle zu spielen, zweitens sehe ich mehrere Tritte gegen den Kopf eines wehrlosen Spielers (vergessen zu erwähnen, mein Fehler) noch als eine Ecke schlimmer an. Gehirnschäden, Entstellungen, Erblindung, sogar der Tod sind mögliche Ausgänge.


    Nicht dass ich die andere Attacke gutheiße, die ist auch schlimm. Aber die möglichen Folgeschäden sehe ich als geringer an, daher finde ich den hessischen Fall verwerflicher. Auf jeden Fall war das bayrische Strafmaß trotzdem viel zu gering.


    Und an Mark: Natürlich ist es notwendig den Spieler zu sperren, sonst kriegt er noch eine (strafrechtlich angemessene) Geld-, Bewährungs-, oder kurze Haftstrafe in der Spielpause und ist fußballrechtlich weniger bestraft als jemand für zwei Mal Ballwegschlagen im selben Spiel. Das wäre nur pervers.

  • Mark: Das halte ich für unsinnig. Zivil- und Strafgericht urteilen über Straftaten und Schadenersatz, aber nicht über sportliche Folgen. Wenn man solche Leute vom Platz fernhalten will, muss das selbstverständlich auch sportrechtlich gehandet werden. Ob die sportrechtliche Strafe angemessen ist, darüber kann man unterschiedlicher Auffassung sein, ich halte die Strafe aber, vor dem Hintergrund, dass jede Einsicht und Reue fehlt, für absolut angemessen - sollte sich das mit Einsicht und Reue irgendwann einmal ändern, ist ja immer noch die Möglichkeit der Begnadigung gegeben.

  • Da hat derMoeller recht, nur wurde der Spieler nach 4 Jahren begnadigt. Auch ist es in Bayern nur dem Verbandssportgericht möglich, solche Strafen auszusprechen.


    Wegen diesem Fall habe ich ja meine Pfeife an den Nagel gehängt, weil ich der Meinung bin, dass solche Täter auf dem Sportplatz nichts zu suchen haben, ob der aus Essen oder der aus Bayern. Leider ist es ja so, dass die Verbände auf jeden Spieler angewiesen sind und deshalb solche Täter wieder spielen lassen.


    Ob das Essener Urteil für ganz Deutschland gilt, möchte ich bezweifeln. Ich hatte hier schon mal gepostet, dass in Bayern ein Spieler "Lebenslang" bekam und drei Wochen später im 20 km entfernten Würtemberg wieder spielte, bis er begnadigt wurde und dann wieder in Bayern spielte.


    Es ist für mich auch völlig egal, ob gegen einen SR oder einen Spieler die Tätlichkeit begangen wurde, solche Leute gehören nicht auf den Platz, nochdazu er nicht mal Reue zeigt.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • @ Manfred: was ist daran so unsinnig? Grundsätzlich möchte ich auch alle Gewaltverbrecher dauerhaft von unserer Gesellschaft fern halten. Unsere Rechtsprechung lässt allerdings selbst Mörder irgend wann wieder laufen. Deswegen muss man auch solchen Spielern nach einer angemessenen Strafe wieder eine Chance geben.


    Bei Wiederholungstätern kann ich mich natürlich mit einer Lebenslangen Strafe anfreunden. Nur bitte, wir können bei allem Hass, den wir gegen solche "Mitbürger" empfinden, keine unverhältnismäßig höhere Sportstrafe fordern als die echte Rechtsprechung.

  • Unsinnig ist die gesamte Aussage:
    Die staatlichen Gerichte kümmern sich (im Regelfall) nicht darum, ob der Spieler nun weiter Fußball spielen will/darf oder nicht. Wenn Du dann schreibst, dass es weder notwendig noch angemessen sei, den Spieler (lebenslänglich) zu sperren, verkennst Du dabei, dass er sonst sportlich straffrei bliebe und beim nächsten Spiel wieder mitwirken dürfte.
    Auch die zweite Aussage ist unhaltbar: Auch ein Mörder bekommt nicht erst im Wiederholungsfall lebenslänglich. Soweit die Sozialprognose nicht erwarten lässt, dass er erneut schwere Straftaten begehen wird, hat er quasi ein Anrecht auf Begnadigung nach 15 Jahren, bestraft wird dennoch zunächst mit lebenslänglichem Freiheitsentzug - Ausnahme Feststellung einer besonders schweren Schuld oder Wiederholungstäter. Und was spricht dagegen, bei dem Spieler ebenso zu verfahren? Ich hatte ausdrücklich geschrieben, dass, wenn sich später Einsicht und Reue zeigen sollten, eine Begnadigung ja nicht ausgeschlossen ist (siehe oben angesprochene Sozialprognose, das ist durchaus vergleichbar, wobei ich in solchen Fällen eher dazu neige, die Analogie zur besonders Schweren schuld zu ziehen).

  • Lieber Manfred, du hast Recht und ich meine Ruhe. Ich lass mir nicht zweimal sagen, dass ich Unsinn verzapfe, nur weil ich anderer Meinung bin. Offensichtlich handeln die meisten Verbände ebenfalls "unsinnig".

  • Der Spieler könnte natürlich in Holland weiter Fußball spielen, die Sperre bezieht sich ja nur auf DFB-Spiele. Oder er spielt in der "bunten Liga".


    @ Mark: Manfred hat da völlig Recht. Der Spieler dürfte weiter Fußball spielen ohne Sportgerichtsbarkeit, das kann ihm ein ordentliches Gericht nicht verbieten. Daher ist auch eine sportgerichtliche Strafe notwendig.


    Das Problem an sich löst so eine Sperre natürlich nicht. Der Spieler wird wahrscheinlich in Zukunft seine Aggressionen an seiner Frau und seinen Kindern auslassen.



    Zitat

    Unsere Rechtsprechung lässt allerdings selbst Mörder irgend wann wieder laufen.

    Nicht unsere Rechtsprechung, sondern unser Grundgesetz. Wäre übrigens auch viel zu teuer und Steuergeldverschwendung, jemanden lebenslang einzusperren. Aber das nur am Rande.

  • Allein, wenn Freiheitsstrafen mit Spielsperren im Fußball verglichen werden, hört die Logik doch schon auf.


    Eine Freiheitsstrafe ist ein extremer Eingriff in die Grundrechte, bedeutet für den Betroffenen die extremsten Einschnitte und muss daher sehr sorgfältig abgewogen werden. Ich finde es daher (bei passenden Voraussetzungen, siehe Manfred) auch gut, dass die maximale Länge in Deutschland auf 15 Jahre begrenzt ist (es könnte ggf. gern etwas länger sein, aber das ist hier nicht das Thema).


    Etwas völlig anderes ist doch die Sperre eines Spieler durch den Fußballverband. Dem Spieler wird weder verboten, Fußball zu spielen, noch werden seine Grundrechte sonst irgendwie beschnitten. Er kann weiterhin beim Training und in Freizeitmannschaften mitspielen. Er ist lediglich vom Wettbewerb in dem Verband ausgeschlossen und das hat er sich selbst zuzuschreiben. Der Unterschied zur Freiheitsstrafe ist doch eklatant und nicht zu vergleichen.


    @ Mark: Dem Gedankengang, dass eine Strafe im Rahmen des StGB eine fußballerische Sperre kompensieren soll, kann ich schon im Ansatz nicht folgen. Die Zielsetzungen sind doch völlig verschiedene.