Gegnerischen Spieler Hausverbot erteilt

  • Hallo, folgende Situation:


    In unserer Region gab es letztes Jahr eine Einbruchserie (Vereinsheime wurden aufgebrochen und Geld aus Kassen geklaut). Die Diebesbande wurde geschnappt und verurteilt. Es hat sich damals herausgestellt, dass einer der Übeltäter aus unserem Verein und ein anderer aus dem Nachbarverein war. Der Erstgenannte wurde aus dem Verein geworfen, der Andere hat bei uns Hausverbot (Sportgelände) erhalten. Nun ist die Mannschaft des Einbrechers letzte Saison aufgestiegen und spielt nun in der gleichen Liga wie wir. In zwei Wochen steht ein Spiel gegen diese Mannschaft an, der erwähnte Spieler gehört zum Stammpersonal und auch zu den Leistungsträgern (Mittelfeldregisseur). Eigentlich darf der Spieler das Gelände aufgrund des Hausverbotes ja nicht betreten. Wie sieht das Regeltechnisch aus? Die Moralische Entscheidung muss, unabhängig davon, sowieso noch vorstandschaftsintern geklärt werden. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann Tipps geben, wie man das handeln könnte?

  • Ich weiß nicht, ob man dem Spieler wegen Hausverbot das mitspielen verweigern darf.
    Deshalb wäre mein Tip dahingehend, das ich den Spieler überall dahingehen lasse, was für das mitspielen notwendig ist. Das heisst, Zutritt für die Umkleide, das Spielfeld und wenn nötig zur Toilette. Zu allen anderen Räumlichkeiten würde ich vom Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt verweigern. Weiterhin würde ich ihm ständig einen Bewacher zur Seite stellen, welcher ihn ausserhalb der Umkleide, des Spielfeldes und der Toilette auf Schritt und Tritt folgt. Der soll ruhig spüren, wie "Willkommen" der bei euch ist.

  • :) Das macht normal der Gast mit der Heimmannschaft aus. Wir müssen uns da nicht drum kümmern. Wegen der regelfrage: nein es gibt da keine Regel dafür. Wenn die Heimmannschaft ihn nicht aufs Gelände lässt dann spielt er halt nicht. Tut er es trotzdem und du siehst das, melde es der Heimmannschaft ( Trainer). Das wars. Mehr nicht. Der Rest muss von denen geregelt werden. Spielt er mit dann tut er es halt.

  • Das Problem ist auch, dass er halt quasi der "Star" der Mannschaft ist. Und die Sprüche welche im Falle einer gegnerischen Niederlage kommen, sollte er nicht spielen dürfen, könnt ihr euch ja eh denken. Das Verhältnis der beiden Vereine ist eh nicht das Beste, da wir quasi der Vorort der größeren (aber sportlich eher schwächeren) Stadt sind. Und es kann ja nicht sein, dass die besseren Fußballer im kleineren Verein beheimatet sind :P

  • Wurde der Diebstahl der Polizei gemeldet? Der Verein hat sicherlich das Recht auf seiner Seite. Aber solange der Verband den Spieler nicht sperrt, kann man als Schiedsrichter wenig machen. Du schaust dir den Pass an und lässt ihn am Spiel teilnehmen.


    Falls der Verein nun zu dir kommt und sich beschwert, kannst du es auf den Spielbogen vermerken.

  • Ich würde mich da tunlichst raushalten.
    Soll die Heimmanschaft doch bitte zur Not ihr Hausrecht gemeinsam mit der Polizei durchsetzen - das ist doch nicht meine Baustelle.

  • Ich glaube Seiwe fragt hier gerade nicht in seiner Funktion als SR.


    Ich würde mal beim Verband nachfragen wie man sowas handhabt.
    Im Zweifel würde ich ihm wie gesagt für die Dauer des Spiels (+ Umziehen etc.) das betreten erlauben.
    Er darf dann halt nicht ins Vereinsheim o.ä.


    Das wäre vermutlich die einfachste Lösung ohne viel Theater und niemand kann sich hinterher "sportlich" beschweren.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Es ist nicht unser Problem. Du meldest falls ihm der Eintritt verweigert wird selbstverständlich alles und der Rest ist Sache der Sportgerichte.


    Ich würd trotzdem an die Heimmannschaft appelieren das Hausverbot für den Zeitraum des Spieles zu lockern und hoffen dass wenn es nicht so passiert, das Sportgericht das Spiel für Gast 3:0 wertet. Heim muss Gast den sportlichen Wettkampf mit allen spielberechtigten Spielern ermöglichen. Persönliche Differenzen dürfen da keine Rolle spielen.

  • @ Seiwe:


    Da du deine Frage in "Fragen zur Regelauslegung" gestellt hast, wird angenommen, dass die Frage aus Sicht des SR beantwortet wird. Hier ist die m. E. Antwort klar: wir lassen ihn mitspielen.


    Wenn du eine Antwort aus Sicht des Heimatvereines möchtest, gehört die Frage in einen anderen Ordner.


    Eine pragmatische, sportliche Lösung wurde genannt: Temporäres Aufheben des Verbotes unter Beobachtung.


    Die juristisch korrekte Antwort würde mich auch interessieren. Darf man einem Gästespieler aufgrund eines Hausverbotes, in diesem Fall sicherlich mit einer angemessenen Begründung, den Zutritt zum Sportgelände verweigern?

  • Juristisch gesehen interessiert Fußballrecht nicht. Ich kann einem Gästespieler als (entsprechend berechtigter) Heimverantwortlicher wg. einem falschen Einwurfs Hausverbot geben und er hätte keine Handhabe, müsste die Anlage verlassen. Hausrecht ist eben so.


    Bei Bezirkssportanlagen sieht das natürlich anders aus.


    Sportrechtlich fliegt dir das natürlich hart um die Ohren.

  • Erstmal müsste das Hausverbot ja juristisch wasserdicht ausgesprochen worden sein. Wenn das der Fall ist: Lasst ihn mitspielen, wenn Gast das will, und zeigt den Spieler hinterher wegen Hausfriedensbruch an. :muhaha:






    ( :ironie: )

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Das geht mich als SR doch nichts an! Da müssen beide Vereine damit klarkommen. Wenn Heim ihm den Zugang verweigert, gibt es eine Meldung im Spielbericht und fertig.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Moment:
    Es ist vollkommen klar, dass uns als SR die Angelegenheit nichts angeht. Weder werden wir den Spieler wegen des Hausverbots von der Anlage weisen noch beim Heimverein intervenieren, den Spieler doch mitspielen zu lassen.


    Spannender ist jedoch das Detail Meldung:
    Ich werde mich als SR nicht in die Sache hereinziehen lassen und auch, selbst wenn Gast mich bitten sollte, nicht zum Eingang des Sportplatzes gehen, ich mache mich nicht zum Affen. Auf Wunsch von Gast vermerke ich als SR im Spielbericht: "Nach Angabe von xxx (Name und Funktion) von xxx (Name der Gastmannschaft) wurde dem Spieler X der Zutritt zum Sportplatz verweigert." Ich werde nicht prüfen, ob der Spieler vor Ort ist oder nicht, hänge mich nicht herein, ob das Hausverbot gerechtfertigt ist (gerade moralisch) und auch nicht, ob das sportrechtlich zulässig ist; auf Nachfrage sage ich zu so etwas nur, dass dies auf dem üblichen Weg beim Sportgericht vorgelegt werden kann und ich naturgemäß nicht weiß, wie dieses entscheiden wird.


    Rein (sport)rechtlich halte ich es übrigens durchaus für möglich, dass das Hausverbot in einem solchen Fall Bestand hat - es würde mich aber auch sehr interessieren, wie ein solches Verfahren tatsächlich ausgeht.

  • Juristisch gesehen ist die Sache eindeutig. Der Heimverein hat das Hausrecht, übt dieses aus, Ende. Spannender wird die Vermischung von Haus- und ZivilR (solange es keine Bezirkssportanlage ist) bzw. ÖffR (falls es eine Bezirkssportanlage ist), wobei die Abwägung in beiden Fällen zu einem gleichen Ergebnis führen würde - vorausgesetzt, das Hausverbot wurde in beiden Fällen korrekterweise ausgesprochen, was anzunehmen ist.


    Eine eindeutige Antwort wird man nicht geben können und vorm Sportgericht wird der Ausgang ebenfalls vom Richter abhängig sein, vorausgesetzt, der Fall ist in keinerlei Satzung/Ordnung geregelt.


    Ich für meinen Teil sehe das Hausrecht als starker an und würde davon ausgehen, dass ein Verbot des Zutrittes nicht angefochten werden kann. Vergleiche Fälle mit Einreiseverbot o.ä.. Auch ist das Hausrecht durch den Schutzbereich des Eigebtumes grundrechtsgeschützt. Kollidieren würde es nicht mit dem Grundrecht der Arbeit (dafür verdient er in der Liga wohl zu wenig), höchstens mit dem Auffangsgtundrecht auf generelle Freizügigkeit, was aber wohl in seiner Funktion vorliegend zurücktreten wird.


    Wie das sportlich/moralisch aussieht muss jeder für sich selbst entscheiden...


    Ich würde ihn nicht mitspielen lassen. Der Kerl hat mist gebaut und vertrauen nachhaltig beschädigt. Jegliche Konsequenzen muss er tragen, da hilft auch rumgeheule nichts.

  • Werte Sportkameraden,


    Das Hausrecht gehört zum BGB und die Frage ist meines erachtens an einen Rechtsanwalt zu stellen.
    Da dem Hausverbot eine Straftat zugrunde lag, ist es durchaus begründet.
    Auch ein Sportgericht oder Verband, kann sich nicht über das Recht stellen.


    Aber wie schon geschrieben, dass soll ein Anwalt klären.


    Gruß
    Foxi

  • Es geht nicht um das geltende Recht, das ist ja relativ eindeutig. Das Hausverbot ist legal.


    Es geht darum, ob eine Mannschaft deren Gegner aus sportlicher Sicht mit dem Hausrecht schwächen darf. Meines Erachtens ein klares Nein. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, welche Rolle wir als SR dabei haben.


    Die einzige offizielle Aufgabe ist eine Meldepflicht auf Wunsch der Gastmannschaft.


    Aber genauso wie ich z.b. offiziell auch nicht bei einer 4. Einwechslung eingreifen muss, aber trotzdem darauf hinweisen würde, würde ich auch hier mit Heim reden und versuchen die schon mehrfach erwähnte kurzfristige Aufhebung des Hausverbotes zu erreichen. Wenn das nicht geschieht und Gast verliert ist ein Sportgerichtsverfahren garantiert - und so was muss ich echt nicht haben.
    Falls Heim das nicht einsieht - Problem von Heim, des Diebes und des Sportgerichtes.

  • Wenn solche ungewöhnlichen Situationen schon im Vorfeld eines Spiele bekannt sind oder vor dem Spiel an Euch rangetragen werden, ruft am Besten den Klassenleiter an und laßt Euch instruieren, wie ihr Euch verhalten sollt.


    Der SR soll sich auf die Spielleitung konzentrieren, solche Debatten / adminstrative Themen im Vorfeld eines Spieles stören nur die Spielvorbereitung und übertragen sich meistens leider 1:1 auf die Spielleitung.

  • Aber genauso wie ich z.b. offiziell auch nicht bei einer 4. Einwechslung eingreifen muss, aber trotzdem darauf hinweisen würde, würde ich auch hier mit Heim reden und versuchen die schon mehrfach erwähnte kurzfristige Aufhebung des Hausverbotes zu erreichen. Wenn das nicht geschieht und Gast verliert ist ein Sportgerichtsverfahren garantiert - und so was muss ich echt nicht haben.
    Falls Heim das nicht einsieht - Problem von Heim, des Diebes und des Sportgerichtes.


    Da würde ich wiederum die Finger von lassen. Nachher macht ausgerechnet der Typ schon in der 1.Halbzeit einen Hattrick oder in der Schlussphase den Siegtreffer und Vorstand und/oder Trainer vom Heimverein machen dann aus der Geschichte "Der sollte ja gar nicht aufs Gelände, aber der Arsch von SR hat gesagt, wir sollen den mitspielen lassen."


    Nee, das sollen die mal schön unter sich ausmachen. Wenn Heim den vom Sportplatz verweisen will und der sich weigert, sollen die die Polizei rufen. Und wenn Heim vorher ein paar Muskelmänner an den Eingang stellt und den Spieler nicht reinlässt, soll Gast das mit dem Staffelleiter klären. Was mich angeht, wird pünktlich angepfiffen und zwar mit den Spielern, die auf dem Platz stehen...

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.