Auszug aus einen Sportgerichtsurteil gegen zwei Spieler (im gleichen Spiel) nach dem Einspruch des Vereins:
Die nochmalige Sichtung des SR-Berichtes und des nun eingegangenen Einspruches des Vereines XY gegen den Strafantrag für den Spieler AB ergab übereinstimmend, dass dieser nach Spielschluss auf dem Wege zu den Kabinen zum SR wörtlich sagte:"Blöder Ossi, pass auf, dass Du nicht ein paar in die Fresse bekommst!" Der Verein distanziert sich von diesen Äußerungen seines Spielers, betont aber auch, dass der SR den Spieler überhaupt erst nach dem Spiel nochmal auf sein Verhalten während des Spieles ansprach und ihn somit durchaus provozierte. Das Sportgericht kann dem Verein XY in seiner Argumentation bei gewissen entstandenen Emotionen sehr wohl folgen. Hier waren aber die Äußerungen nun relativ verwerflich, so dass das Sportgericht die Sperre zwar minderte (von 6 auf 4 Spiele), aber eine Spielsperre von 4 Spielen für erforderlich und angemessen hält.
Nach nochmaliger Sichtung des SR-Berichtes und des nun eingegangenen Einspruches gegen den Strafantrag für den Spieler CA durch den Verein XY kam das Sportgericht zu folgender Wertung des Vorfalles: Der Spieler CA sagte nach Spielschluss auf dem Weg zu den Kabinen wörtlich zum SR: " Wenn Du noch ein Spiel leitest, passiert was!". Hier kann das Sportgericht dem Beitrag des Vereines XY folgen, dass keine konkrete Bedrohung vorliegt. Eine Bedrohung setzt voraus, dass mit einem körperlichen Schaden gedroht wird. Hier war eine allgemeine, nicht weiter erläuterte Aussage getätigt worden, die für das Sportgericht ein unsportliches Verhalten darstellt. Hier kann das Sportgericht dem Antrag des Vereines SC Borsigwalde folgen, die Sperre auf 2 (ursprünglich 4) Spiele zu reduzieren. Diese Sperre sieht das Sportgericht alerdings auch für erforderlich und angemessen an.
Geht es nur mir so oder wird hier ein peinlicher, verbaler "Eiertanz" aufgeführt? Allein anhand diesen "Begründungen" kann ich verstehen, warum Schiedsrichter irgendwann sagen "Leckt mich doch..." und dann aufhören - oder sich selber daneben benehmen.